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Beschlussvorlage (Äußerung B1, Schreiben vom 28.01.2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
758 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Beschlussvorlage (Äußerung B1, Schreiben vom 28.01.2014) Beschlussvorlage (Äußerung B1, Schreiben vom 28.01.2014)

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Inhalt der Datei

ta : t--r§L ()i-. Stadt Pulheim -PlanungsamtAhe Kölner Straße 26 50241 Pulheim Pulheim, 28.01.20'14 Betrifft: Bebauungsplanverfahren Nr. 1 04 Stommeln Sehr geehrte Damen und Henen, als wir uns vor mehr als 30 Jahren am Rheidter Weg ansiedelten, wurde das jeEige Friedhofserureiterungsgelände zusammen mit dem Ctelände des Spielplatres als Ackerland genutzt. lch gehe davon aus, dass die gesamte Fläche schon damals Landschaftsschutrgebiet war ban. hierfür vorgesehen war. lch rege an, dieser Frage nachzugehen. Das jeEige Friedhofserweiterungsgelände wird vom dezeit(;en Landschaflsplan Nr. 7 Rommerskirchener Lößplatte nicht erfasst, da es im Jahre 1991 von der Stadt mit dem Bebauungsplan 29 L(Friedhorserweiterungsgelände) überplant wurde. Dies hat formelle Gründe, da der Landschafrsplan Gebiete, ltir die ein Bebauungsplan existiert, nicht erfassen kann. Materiell hat dies an der Qualität des Geländes als LandschaftsschuEgebiet nichts geändert, da das angrenzende SpielplaEgelände im Landschaflsplan verblieben ist und beide Geländeteile durch die avischenzeitlich erfolgte Aufforstung eine zusäEliche ökologische Aufrrvertung erfahren haben. Wenn die Stadt jetA im Bebauungsplanverfahren Nr. 1O4 eine Woltnbebauung vorschlägt, so muss sie den Landschaftsschutr vergleichsueise als weniger oder nur gering schutarvürdig eingestufr haben. lch gehe davon aus, dass im lnleres-se künft§er Planvorhaben die Gründe, die die beteiligten Planungsträger (Stadt, RheinErft-Kreis. Regionalplanungsbehörde) hiezu bewogen haben, mir gegenüber offengelegt urerden und dass der Abwägungsvorgang ergebnisofren und nachvollziehbar beschrieben wird. lch wäre dankbar, wenn Sie mir die entsprechende Ausarbeitung zu gegebener Zeit zur Verfügung stellen würden. Der Rheidter weg ist im Bereich des sich anschließenden SpielplaEgeländes ebenfalls nur, einhürnig'- ein Ausdruck aus dem Bebauungsplanverfahren Nr. 1(Xbebaut. Nicht jedes unbebaute vis-ä-vis einer einseit§en Bebauung ist ohne weiteres Bauland. lm Gegensatr zum FriedhoßeßYeiterungsgelände ist der SpielplaE nicht terrassiert worden. Es gibt hier keine Fahr- und Gehwege, Feldbegrenzungen und Wassezapfstellen. Eine unterirdische Bodennutzung war niemals vorgesehen. Für den Fall, dass auf dem Friedhofserneilerungsgelände eine Wohnbebauung erfolgt, begruße ich es sehr, dass die Kulisse aus Parkplätren für Friedholsbesucher mit Gehweg und niedrigem Zaun und Grünstreifen mit gewachsenem Baumbestand erhalten bleiben. lch hoffe, dass diese Kulisse (und der zu erstellende Stichu,eg) die Herstellung der Hausanschlüsse zum Kanal des Rheidter Weges hin unbeschadet überstehen. lm Fall einer Wohnbebauung stimme ich dem Prinzip der maßvollen Gestaltung des Geländes zu. lm Übrigen habe ich fo§ende Anregungen - unabhängig, ob sie im Bebauungsplanverfahren oder anderYveitil zu berücksichtigen sind: lch gehe davon aus, dass Feuenvehr-, Rettungs-, Tank- und Müllfahzeuge den geplanten Stichweg von 3,50 m Breite befahren können- Ansonsten rege ich an, einen Stellplatr fiir Mül§efäße vozusehen, der von der gegenüber'liegenden Straßenseite nicht einsehbar ist (bei sechs Grundstücken und vier MÜllgefäßen pro Grundstück handelt es sich immerhin um 24 MÜllgefäße). lch rege an, im Bebauungsplan zu erwähnen, dass eine wesentliche Erweiterung der ebenen Flächen der Baugrundstücke zu Lasten der Flächen in Hanglage mit der Stadt abgesprochen uerden muss. Die Bewirtschafurng des GrÜnstreifens ist sichezustellen. Die Friedhofskolonne erscheint mir hiefür bereits heute personell überfordert zu sein. Die Pflege der Parkplätre und des c,ehueges erfo§[ etwa arei Mal im Jahr ( Fruhjahr und Herbst), die mege der Baumumrandungen erfolgt unregelmäßig in Abständen von mehreren Jahren, so dass eine Einfahrt in den Rheidter Weg von den Parkplätzen aus leihrreise erheblich erschvuert wird. Der Grünstreifen wird nicht gepflegt und dient als AblageplaE ftir Mai-, Christbäume, Müll etc. Eine Aufsicht bei der Freiräumung des sensiblen Grundstücks, sofem sie den Eigentümem überlassen bleibt, und eine Steuerung der Bauphase wären wünschensurert, um die Belastung der Nachbam, die ja mittbrtrreile größtenteils im Rentenalter sind, durch Baulärm so gering wie mÖglich zu halten. Mit freundlichen Grüßen