Daten
Kommune
Pulheim
Größe
758 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
ta
: t--r§L
()i-.
Stadt Pulheim
-PlanungsamtAhe Kölner Straße 26
50241 Pulheim
Pulheim, 28.01.20'14
Betrifft: Bebauungsplanverfahren Nr. 1 04 Stommeln
Sehr geehrte Damen und Henen,
als wir uns vor mehr als 30 Jahren am Rheidter Weg ansiedelten, wurde das jeEige
Friedhofserureiterungsgelände zusammen mit dem Ctelände des Spielplatres als
Ackerland genutzt. lch gehe davon aus, dass die gesamte Fläche schon damals
Landschaftsschutrgebiet war ban. hierfür vorgesehen war. lch rege an, dieser Frage
nachzugehen.
Das jeEige Friedhofserweiterungsgelände wird vom dezeit(;en Landschaflsplan Nr.
7 Rommerskirchener Lößplatte nicht erfasst, da es im Jahre 1991 von der Stadt mit
dem Bebauungsplan 29 L(Friedhorserweiterungsgelände) überplant wurde. Dies
hat formelle Gründe, da der Landschafrsplan Gebiete, ltir die ein Bebauungsplan
existiert, nicht erfassen kann. Materiell hat dies an der Qualität des Geländes als
LandschaftsschuEgebiet nichts geändert, da das angrenzende SpielplaEgelände im
Landschaflsplan verblieben ist und beide Geländeteile durch die avischenzeitlich
erfolgte Aufforstung eine zusäEliche ökologische Aufrrvertung erfahren haben.
Wenn die Stadt jetA im Bebauungsplanverfahren Nr. 1O4 eine Woltnbebauung
vorschlägt, so muss sie den Landschaftsschutr vergleichsueise als weniger oder nur
gering schutarvürdig eingestufr haben. lch gehe davon aus, dass im lnleres-se
künft§er Planvorhaben die Gründe, die die beteiligten Planungsträger (Stadt, RheinErft-Kreis. Regionalplanungsbehörde) hiezu bewogen haben, mir gegenüber
offengelegt urerden und dass der Abwägungsvorgang ergebnisofren und
nachvollziehbar beschrieben wird. lch wäre dankbar, wenn Sie mir die
entsprechende Ausarbeitung zu gegebener Zeit zur Verfügung stellen würden.
Der Rheidter weg ist im Bereich des sich anschließenden SpielplaEgeländes
ebenfalls nur, einhürnig'- ein Ausdruck aus dem Bebauungsplanverfahren Nr. 1(Xbebaut. Nicht jedes unbebaute vis-ä-vis einer einseit§en Bebauung ist ohne weiteres
Bauland. lm Gegensatr zum FriedhoßeßYeiterungsgelände ist der SpielplaE nicht
terrassiert worden. Es gibt hier keine Fahr- und Gehwege, Feldbegrenzungen und
Wassezapfstellen. Eine unterirdische Bodennutzung war niemals vorgesehen.
Für den Fall, dass auf dem Friedhofserneilerungsgelände eine Wohnbebauung
erfolgt, begruße ich es sehr, dass die Kulisse aus Parkplätren für Friedholsbesucher
mit Gehweg und niedrigem Zaun und Grünstreifen mit gewachsenem Baumbestand
erhalten bleiben. lch hoffe, dass diese Kulisse (und der zu erstellende Stichu,eg) die
Herstellung der Hausanschlüsse zum Kanal des Rheidter Weges hin unbeschadet
überstehen. lm Fall einer Wohnbebauung stimme ich dem Prinzip der maßvollen
Gestaltung des Geländes zu.
lm Übrigen habe ich fo§ende Anregungen - unabhängig, ob sie im Bebauungsplanverfahren oder anderYveitil zu berücksichtigen sind:
lch gehe davon aus, dass Feuenvehr-, Rettungs-, Tank- und Müllfahzeuge den
geplanten Stichweg von 3,50 m Breite befahren können- Ansonsten rege ich an,
einen Stellplatr fiir Mül§efäße vozusehen, der von der gegenüber'liegenden
Straßenseite nicht einsehbar ist (bei sechs Grundstücken und vier MÜllgefäßen pro
Grundstück handelt es sich immerhin um 24 MÜllgefäße).
lch rege an, im Bebauungsplan zu erwähnen, dass eine wesentliche Erweiterung der
ebenen Flächen der Baugrundstücke zu Lasten der Flächen in Hanglage mit der
Stadt abgesprochen uerden muss.
Die Bewirtschafurng des GrÜnstreifens ist sichezustellen. Die Friedhofskolonne
erscheint mir hiefür bereits heute personell überfordert zu sein. Die Pflege der
Parkplätre und des c,ehueges erfo§[ etwa arei Mal im Jahr ( Fruhjahr und Herbst),
die mege der Baumumrandungen erfolgt unregelmäßig in Abständen von mehreren
Jahren, so dass eine Einfahrt in den Rheidter Weg von den Parkplätzen aus leihrreise
erheblich erschvuert wird. Der Grünstreifen wird nicht gepflegt und dient als
AblageplaE ftir Mai-, Christbäume, Müll etc.
Eine Aufsicht bei der Freiräumung des sensiblen Grundstücks, sofem sie den
Eigentümem überlassen bleibt, und eine Steuerung der Bauphase wären
wünschensurert, um die Belastung der Nachbam, die ja mittbrtrreile größtenteils im
Rentenalter sind, durch Baulärm so gering wie mÖglich zu halten.
Mit freundlichen Grüßen