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Mitteilungsvorlage (Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 20.08.2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
4,6 MB
Datum
17.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41

Inhalt der Datei

,/lt^q Bezirkq'egierung Köln fi vL t ?* ^. Ur, F\. I l-, ? 7 Aug, 9+ z.l-1 ,,. u,-^T<rrrr'l' @3 "-.11 IPÜITEIM Bezifisregierung Köln, 50606 Köln 27, Stadt Pulheim Der Bürgermeister Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim N. JY.ot.t.l *> AUE, 201t POSTSIETTE Datum: 20.08.2014 Seite 1 von 4 Aldenzeichen: 25.3.4 - 4t12 Auskunfr erteilt: Hen Neugebauer stephan.neugebauer@ brk-n.w-de Zimmer: H 533 Planfeststellung nach dem EnergiewirtschaftsgeseE (EnWG) für den Neubau der 110J380-kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen-Sechtem, Bauleitnummer (Bl.) 4215, der Amprion GmbH hier: Erörterungstermin im Anhörungsverfahren Anlagen: 1 Gegenäußerung der Vorhabenträgerin 1 vorläufige Tagesordnung 1 1 Telelon (0221) 147 - 2694 Fax: (02211 147 - 2890 Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln DB bis Köln Hbl U-Bahn 3,4,5,'16,18 bis Appellhohlatz zum Erörterungstermln Wegbeschreibung Antwortbogen - bitte vollständig ausgefüllt zurücksenden - Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8:30 - 15:00 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, Besuchertag: donnerstags: 8:30- 15:00 uhr für den Neubau der 1 10J380-kV-Höchstspannungsfreileitung Rommers'"-'n" ',""n '"."'nkirchen-Sechtem, Bl. 4215, führt die Bezirksregierung Köln auf Antrag der Amprion GmbH das Anhörungsverfahren im Rahmen der Planfes! ::::::::""f#X'-'r"#."r"^ stellung nach § 43 EnWG in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfah- gLz goo soo oo, Kontonummers6s 60 rensgesetz (VwVfG) NRW ffi durch. IBAN: DE34 3005 0000 0000 0965 60 Das nach dem EnWG vorgeschriebene Planfeststellungsverfahren wurde im Februar 2012 eingeleitet und die Planunterlagen haben in der Zeit vom 23.02.2012 bis 22.03.2012 in den betroffenen Kommunen zu jedermanns Einsichtnahme offengelegen. Zeitgleich wurde den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. BIC: WELAOEDD)O« Hauptsitz: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln fe]F-lod 10221) 147 - 0 Fax (0221) 147 - 3185 USt-ltlNr.: DE 8'121'10859 poststelle@brk. nrw.de www. bezreg-koeln. nrw. de Bezirksregierung Köln Zur Erörterung der im Verfahren erhobenen Einwendungen und eingegangenen Stellungnahmen findet nun ab Montag, den 15. September 2014 10:00 Uhr in den Sartory-Sälen Köln Friesenstraße 4448in 50670 Köln (Ostermann-Saal) der Erörterungstermin mit den Trägern öffentlicher Belange und den privaten Einwenderinnen und Einwendern statt. Zu diesem Termin lade ich Sie hiermit ein. Die Teilnahme am Termin ist lhnen jedoch freigestellt. Zur Vorbereitung auf den Termin habe ich lhnen die Gegenäußerung (Stellungnahme) der Vorhabenträgerin zu lhrer Stellungnahme beigefügt. Auch eine Wegbeschreibung zum Veranstaltungsort liegt diesem Schreiben bei. Der Ablauf des Erörterungstermins richtet sich nach der Tagesordnung. Eine vorläufige Fassung der Tagesordnung habe ich diesem Schreiben beigefügt. Die endgültige Fassung der Tagesordnung kann spätestens l Woche vor Beginn des Erörterungstermins auf der lnternetseite der Bezirksregierung Köln abgerufen werden. Zudem werde ich lhnen die endgültige Fassung der Tagesordnung zum Beginn des Termins zur Verfügung stellen. ln Anbetracht der Vielzahl gleicher Schwerpunktthemen, die in den Einwendungen und Stellungnahmen vorgetragen worden sind, orientiert sich auch die Tagesordnung anhand dieser Schwerpunkte. Soweit Sie in lhrer Stellungnahme zu mehreren Schwerpunkten Ausführungen gemacht haben, erhalten Sie entsprechend der Tagesordnung Gelegenheit, lhre diesbezüglichen Stellungnahmen beim jeweiligen Tagesordnungspunkt zu erörtern. Alle Anwesenden erhalten die Gelegenheit, ihre Stellungnahmen und Einwendungen ausreichend zu vertiefen. Es ist daher nicht möglich, be- 3:L§,'"t;tj"" Bezirksregierung Köln reits jetzt Angaben zum jeweiligen Zeitpunkt der Erörterung lhrer jeweili- 3:l'J;t# gen Stellungnahme zu machen. Auch kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhersagen, wann der Erörterungstermin beendet sein wird. Der Erörterungstermin beginnt am Montag, den 1 5.09.2014 um 10 Uhr. Die Verhandlungsleitung wird den Erörterungstermin für beendet erklären, sobald bei den Anwesenden kein Erörterungsbedarf mehr besteht. Da mit Blick auf die Zahl der Einwendungen und Stellungnahmen am ersten Tag nicht mit dem Ende des Erörterungstermins zu rechnen ist, wird der Erörterungstermin am Folgetag (Dienstag, 16.09.2014) fortgesetzt. lnsgesamt besteht die Möglichkeit, in den Sartory-Sälen Köln bis einschließlich Freitag, den 19.09.2014 zu erörtern. Das Ende der Erörterung ist an allen Tagen für ca. 16 Uhr vorgesehen. Am Dienstag, den 16.09.2014, beginnt die Erörterung bereits um 9 Uhr. Dies gilt auch für die weiteren Verhandlungstage. Um Sie über den Fortgang der Erörterung auf dem Laufenden zu halten, wird die Bezirksregierung Köln auf lhrer lnternetseite den aktuellen Verfahrensstand mitteilen. Soweit Sie erst ab einem späteren Zeitpunkt dem Erörterungstermin beiwohnen möchten, können Sie sich hinsicht lich lhrer Anreise an diesen lnformationen orientieren. Sollte lhrer Stellungnahme mit der Gegenäußerung der Vorhabenträgerin ausreichend Rechnung getragen sein, wäre ich lhnen für eine entsprechende Mitteilung dankbar. Dies vereinfacht das weitere Verfahren erheblich. Hierfür sieht der beiliegende Antwortbogen eine entsprechende Rubrik vor. Zur weiteren Planung des Termins senden Sie mir den beiliegenden Antwortbogen bitte vollständig ausgefüllt wieder zurück. Den Rücklauf lhrer Antwort erbitte ich bis spätestens zum 10.09.2014. Alternativ können Sie sich auch fernmündlich unter der o.a. Rufnummer bei mir melden. ''' Bezirksregierung Köln Datum: 20.08.20'14 Seite 4 von 4 Wegen der notwendigen Einlasskontrolle bitte ich Sie, dieses Einladungsschreiben am Tage des Erörterungstermins unbedingt mitzubringen. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Auch weise ich darauf hin, dass im Erörterungstermin ohne Sie bzw. lhren Bevollmächtigten verhandelt werden kann und dass das Anhörungsverfahren mit dem Ende des Erörterungstermins abgeschlossen ist. Sollten Sie auf eine Teilnahme am Termin vezichten wollen, können Sie auch schriftlich zu den Ausführungen der Vorhabenträgerin in der beiliegenden Gegenäußerung Stellung nehmen. lch bitte dabei aber zu beachten, dass mir diese Stellungnahme zwingend bis zum Abschluss des Erörterungstermins vorliegen muss, da mit dem Ende des Termins das Anhörungsverfahren abgeschlossen ist. Die lhnen im Zusammenhang mit dem Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung ggf. entstehenden Kosten werden nicht erstattet. lch hoffe, diese Ausführungen ermöglichen lhnen zusammen mit der Gegenäußerung eine umfassende Vorbereitung auf den Termin, für dessen gutes Gelingen ich um lhre Mithilfe bitte. Mit freundlichen Grüßen lm Auftrag gez. Neugebauer )) Synopse zum Planfeststellungsverfahren: 1 '10J380-kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen - Sechtem, Bl. 4215 Nr. Verfahrqnrbotelllgts Boz. Stollungnahmo dsr/ dos Verfahron!bololllglon Antworl d€r VoürbentIägorln Rog Sehr geehrte Damen und Her.en, 8 8 Stadt Pulhelm; Der Bürger. melster Stadt Pulhclm; Dor Bilrgor- melatol die Stadt Pulhsim steht den klimapolitischen Zielen der Bundesregierung grundsätzlich positiv gegenüber. Die Erhöhung des Ant€ils regenerativer Energien und der damit notwendig veöundene Ausbau der Stromtransportnetze wird prinzipiell befürwortet. Netzausbau bzw. Netzverstärkung sollte allerdings so vorgenommen werden, dass er mit anderen öffentlichen Belangen mtiglichst wenig kollidiert. Die Enichtung der 1 10-/380-kv-Höchstspannungsfreileitung zwischen den Umspannanlagen Rommerskirchen und Sechtem (81. 42'15)würde aufgrund der eöeblichen l\,lasthöhen, di€ teilweise doppelt so hoch werden sollen wie die der rllckgebauten Leitungen, zu einer Beeinlrächtigung d€s Landschaftsbildes l0hren. Diese negative Umweltauswirkung lehnt der Rat der Stadt Pulheim einstimmig ab. Die geplante Leitung wird die bereits im Trassenband vorhandenen Leitungen überragen. Die Aus$rkungen der Leitungserhöhung auf das Stadl und Landschaftsbild wurden anhand eines anerkannten Bewerlungsverfahrens - in enger Abstimmung mit den vier zuständigen Landschaftsbehörden - bewertet. Oie Beeinträchtigungen des Stadt- und Landschaflsbildes durch die Leitung werden auf 25,8 ha in einem Umkreis von 5 km zur Leitungstrasse kompensiert. Die Stadt Pulheim regt daher an, die Netzverstärkung mittels Verlegung von Erdkabeln umzusetzen. Die Antragstellerin unterstützt den Einsalz der neuen Technologie der Erdverkabelung auf der Höchstspannungsebene, sof€m dieser rechtlich zulässig und im Übrigen - auch unter Berücksichtigung der Neuartigkeit der 380-kv-Zwisch€nverkabelungstechnik - die geg€n0ber der Freil€itung vorzugswürdigere Variante ist. Oas Vorhaben ist Teil der Leitungsstrecke Ost€rathWeißenthurm, wolche eines der 24 vordringlich zu verwirklichenden Leitungsvorhaben ist (Vorhaben Nr. 15), deren Bedart der Geselzgeber in dem Bedarlsplan zum'Gesetz zum Ausbau von Ensrgieleitungen" (EnLAG) festgestellt hat. Von diesen 24 Vorhaben ha( der Geselzgeber aber nur 4 Stück als sog. "Pilotvorhaben" in § 2 Abs. I EnLAG aufgelistet, für die eine ErdveF kabelung in Betracht kommt. Die restlichen EnLAc-Vorhaben sind nach dem Wortlaut des Gesetzes als Freileitungen auszuführen. Daher hat die Antragstellerin erhebliche Bedenken gegen eine Zulässigkeit der Erdverkabelung der Leitung und damit ihrer Genehmigung im Planfeststellungs- oder Einzelgenehmigungsverfahren. Oenn das Vorhaben Nr. 15 des Bedarfsplans ist keines der potenziellen, im EnLAG genannten Erdkabelvorhaben. Oie Aufzählung der Erdkabelskecken im EnLAG dürfr€ aber abschließend sein, sodass es allein dem Gesetzgeber vorbehalten bleibt, eine Entscheidung über die Erdkabelstrecken im EnLAG zu keflen. Erdkabel sind auf dieser Spannungsebene außerdem noch nicht "Stand der Technik" und daher nach dem Willen des Gesetzgebers zunächst im Rahmen von Pilotvorhaben zu testen. Die Antragstellerin hat die Erdverkabelung auf der Strecke Rommersklrchen-Sechtem glsichwohl in den Blick genommen (s. dazu die ausführliche St€llungnahme im Erläuterungsbericht, Kapitel 9,Freileltung oder Kabel" sowie die umweltfachliche Betrachtung in der Umweltstudie, Kapitel 3.5.3 ,Technische Alternativen"). Berücksichtigt wurden u.a. die Aspekte der Sicherheit der Energieversorgung, der Vermeidung von Eingriflen in Natur und Landschaft, des Gesundheitsschutzes sowie der Wirtschaftlichkeit. Nach dieser Untersuchung ist die Fr€ileitungsVariante gegenüber der Erdverkabelung vorzugswürdig, da die Erdverkabelung zusätzlich zwischen den bestehend€n, verbl€ibenden Freileltung6n vorzunehmen wäre. Die Freileitungsva.iante bietet demgegenübsr im Hinblick auf di€ Schutzgüter irensch, Natur und Landschaft den signifikanten Vorteil, dass die geplante Leitung mit bestehenden Freileitungen gebündelt werd€n kann und so Eingriffe in die Schutzgüter möglichst gering gehalten werden können. Zudem hat sie g€genüber der Erdverkabelung geringere Auswirkungen auf Natur und Landschafr (2. B. Wasser und Boden) sowie die Nutzbarkeit der betrolfen€n Seite 'l von 4 06.05.2013 ) *nora".r. Planfeststellungsverfahren: 1 10J380-xv-Hocnstsp)annungsfreileitung Rommerskirchen - Sechtem, 81.42'15 Nr. Boz. Vortahronrbstolllglo Stollungnahme dor / dea Vortahrenabotelllgten Antwort der Vorh!bonträgorln Reg ziehen. Oie Vorhabenträgerin hat sich als Ergebnis eines runden Tisches im Ministerium lür Klima- schutz, Umwelt, Landwirlschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NordrheinWestfal6n am 28.11.2012 trotz di€ser weiterhin bestehenden rochtlichen und tatsächlichen Bedenken bereit erklärt, eine Studie in Auftrag zu geben, in der die technische l\rachba*eit und wirtschaltlich€ Tragfähigkeit einer Verkabelungsalternative des Trassenabschnitts in Hürth geprütt werden soll. Dle Ergebnlss€ der Studie werden lm Erörterungstermln vorgestellt. Erst j0ngst hat die Bund€sregi€rung sich gegen ein€n umfassend€n Einsatz von Erdkabeln im Gleich- und Orehstromb€reich ausgesprochen. ln ihrer Gegenäußerung vom 19. Februar 2013 fuhrl die Bundesregierung an, dass zunächst in d€n gesetzlich vorgesehenen Pilotvoöaben Erfahrungen gewgnnen werden sollen, bevor über die w€ltercehenden Einsatzmöglichkeiten auch auf anderen Strecl€n entschieden werde. Oamit würde auch d€n Sorgen von Bewohnern und Gewerbgtroibenden hinsichtlich etwaiger Belastungen durch elektromagnetlsche Felder begegnet. Sollte eine Verlegung von Erdkab€ln auf dem Pulheimer Stadtgebi€t nicht auf der kompletten Streck€ möglich sein, so ist zumindest in der direkt€n Nähe zur Wohnbebauung in Brauweiler und insbesondere Geyen eine Verl€gung von Erdkabeln vozunehmen. 8 Stadt Pulhelm; Der Bürgermolator Schädliche Umwelteinwirkungen in Gestalt gesundheitlicher Beeinträchtigungen der Allg€meinheit oder der Nachbarschaft durch niederfr€quente elektrische und magn€tische Felder, die von der g€plant€n 1 10-/380-kv-Freileitung ausgehen, sind nicht zu erwarten. Die kombinierte 110/380-kv-Shomkreisführung der geplanten Leitung tührt gener€ll zu einer geringeren el€ktromagnetischen Beeinträchtigung als eine nicht-kombinierte Freileitung. Denn ein€rseits werden die 38o-kv-Stromkreise über die oberen Traversen geführt, wodurch sich d€r Abstand der Seile zum Boden erhöht und ander€rs€its "schirmen" die auf der unteren Trav€rse gelührten 11o-kvSkomkreise die elekkischen Feldwerte durch eine optimierte Phasenlage ab. Aul Grund dieser optimi€rten Bauweise der geplant€n Freileitung werden die Feldstärkewerte durch die Leitung, auch unter Einbeziehung der bestehenden parallel verlaufenden Freileitungen mit Nlederfrequonzb€trieb, nur in einem geringen irlaße erhöht. Die Festlegung von Grenzw€rten zur Gewähdeislung eines ausreichenden Schutzes der Bevölkerung vor schädlichen Umwelt€inwirkungen obliegt dem Gesetzgeber. Für den Bau und Betrieb der Leitung sind hinsichtlich der von ihr ausgehenden elektrischen und magnetischen Felder die Vorgaben der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundeslmmissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. Blmschv) einzuhalten. Oie Werte ftlr das elektrische F€ld und die magnetische Flussdichte der geplanten Leitung schöpfen die nach der 26. BlmSchV zulässigen Grenzwerte von 5 kv/m für das elektrische und 100 trT für das magnetische Feld an ksiner Stelle der g€planten Leitung voll aus. De. Nachweis über die Einhaltung der magnetischen und elektrischen Feldstärkewerte ist den Planfeststellungsunterlagen, Anlage 10, zu entnehmen. Oie Vorgaben der 26. BlmSchV beruhen auf einer Empfehlung der intemationalen Strahlen- schutzkommission (lCNlRP)und spiegeln d€n aktuellen Stand der Forschung bezüglich möglicher Wirkungen eleKrischer und magnetischer Felder auI d€n Menschen wieder. Zur Sicherst€llung eines hohen Schutzniveaus für die Gesundheit hat auch der Rat der Europälschen Union diese Werte in seiner Empfehlung zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung ge- Seite 2 von 4 06.05.2013 ) Synopse zum Planfeststellungsverfahren: 1 '10-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung ) Rommerskirchen - Sechtem, Bl. 4215 Nr. Bor- V6rfahron!bolqlllglo Stgllungnahmo dor/ dos Vortahrsnsbotelllgten Reg Wirkungsforschung zu elekkomagnetischen Feldem in ihrer Empfehlung (,Grenzwerte und Vorsorg€maßnahmen zum Schutz der Bevölkorung vor elektromagnetischen Feldem" ISSK, 20011) vom September 2001 ausführlich dargestellt. Diese Emplehlung schließt auch die Bewertung statistischer Studien zu elektromagnetischen Feldem und Kinderleukämie ein. Danach ist das von der ICNIRP empfohlene Grenzwertkonzept auch nach Meinung der Deutschen Strahlenschutzkommission geeignet, d€n Schutz des Menschen vor elektrischen und magnetischen F€ld€rn sichezustellen. Die Vorgaben der 26. BlmSchV werden regelmäßig überprüft und entsprechen dahe. dem aktuellen Stand der intemationalen Forschung auf dem Gebiet der elektromagnetischen Felder. So beobachtet die SSK laufend die intemationalen Forschungen in diesem Bereich und passt im Bedarfsfall ihre Emplehlungen dem neuesten Stand der Erkenntnisse an. Zuletd hat die SSK 2008 die bestehende Grenzwertreg€lung bestätigt. ln dies€r Empf€hlung stellt die SSK auch unter Auseinand€rsetzung mit internationalen Standards fest: ,dass auch nach Bew€rtung der neueren wissenschaftlichen Lileratur keine wissenschaftlichen Erkenntnisse in Hinblick auf möglich€ Beeinträchtigungen der Gesundheit durch niedertr€quente elektrische und magnetische Felder vorliegen, die ausreichend belastungsfähig wären, um ein€ Veränderung der bestehenden Grenzwertregelung der 26. BlmSchV zu rechtfertigen. Aus der Analyse der vorliegenden wissenschaftlichen Literatur ergeben sich auch keine ausreichenden Belege, um zusätzliche veningerte Vorsorgewerte zu empfehlen, von denen ein quantifizieöarer gesundheitlicher Nulzen zu erwarten wäre'(SSK 2008). Vor diesem Hintergrund hat auch die Rechtsprechung keinen Grund zur Beanstandung der in der 26. Blmschv festgelegten Grenzwerte gesehen, siehe die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts volr, 22.07.2010 (7 VR 4.10, zu Höchstspannungsfreileitungen), des Bundesverfassungsgerichts vom 24.01.2007 ('l BvR 382y05) sowie des Europäischen Gerichtshofs fur Menschenr€chte vom 03.07.2007 (320'15/02, zu Hochlrequenzanlagen). Sollte auch dies nicht möglich sein, ist a ,ingend ein größerer Abstand zur Wohnbebauung einzuhalten und die Belastung der Bevölkerung zu minimieren. Die größten Siedlungsannährungen Mit freundlichon Grüßen lm Bereich von Geyen vedaufen heute dr€i Freileitungen parallel. Die Planungen sehen den Rückbau von zwei der drei vorhandenen Freileitungen vor. ln dem frei wsrdenden Trassenraum soll die neue Freileitung errichtet werden. Die Achse der neuen Freileitung wird dann - g€messen an der allen Achse der 1 1o-kv-Freileitung, die der Wohnbebauung heute am nächsten steht - ca.2'1m von derWohnbebauung abrücken. Auch derAbstand des Schutzstreif€ns und der äußersten Leiterseile zur Wohnbebauung wird sich vergrößern. ln Vertretung Martin Hösch€n (Techn. Beigeordneter) 8 Stadt Pulhelm; Der Borgermolat€ Höchstspannungsfreileitung an den Trassenraum der geplantsn 380-kvim Bereich Pulheim sind in Geyen vozutinden. Die angeregte Vorgrößerung des Abstand€s dgr neuen Fr€il€itung zur Wohnbebauung würde dort eine zweifache Querung der 38o-kv-Freileitung Brauweiler - Koblenz, Bl. 4511, bedingen. ln dies€m Zusammenhang ist die Bedeutung der Freileitungon zu boachten: Oie Bl. 4511 ist mit ihren beiden 38o-kv-Stromkreisen Bestandteil einer wichtigen No.d-Süd Verbindung im deutschen Stromtransportnetz. Für die geplante Freileitung Rommerskirchen - Sechtem, Bl. 4215, Seite 3 von 4 06.05.2013 ) Synopse zum Planfeststellungsverfahren: 1 10-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung ) Rommerskirchen - Sechtem, Bl. 4215 Nr, Boz- Vorta h ron!botolllgto Stsllungnahme der/ der Vertahrrnsbetolllgtsn Antwort der Vorhabenträgorln Rog rungsfrei€ Betrieb beider Freileitungen durchgehend gewährleistet sein. Ein Kreuzungsbauwerk für diese beiden Freilgitungen müsste an diesen St€llen lür sechs 380kV- Slromkreise ausgelegt werden. Oie lrasten würden demnach mit zusätzlichen Traversen ausgestattet und in Folge dessen mit Höh€n jenseits von 100 m (0ber EOK)wesentlich höher und mächtiger werden. Bislang gibt gs im Amprion-Höchstspannungsnetz k6ine Maste ftlr solche umfangreichen Überlragungsaulgaben. Der Eingriff in das Landschaftsbild würde sich zudem hierdurch erhöhen. lm Falle von Wartungs- und Reparaturarbeil€n müssten Fr€ischaltzelten mit der Hauptschaltleitung vereinbart werden. ln diesen Freischaltzeiten müssen alle Stromkr€is€ aul der jeweils betroff€nen Mastseite ausgeschaltet w€rden. Davon wären immer drei 38o-kv-Stromkreise betrolfen. Dis gleichzeitige Freischaltung so vieler für die Versorgungssicherheit wichtiger Stromkrsise birgt das Risiko für betrieblichen Einschränkungen und Störungen im Netz. aus Gründen der Betriebs- und damit d€r Versorgungssicherheit abgelehnt werden. Aus dan vorgenannten Gründen drängt sich eine Trassierungsalternativ€ für den Bereich nicht auf und wurde daher auch nicht in den Antragsunterlagen behandelt. Oie Variante muss daher Die Auswahl der Trasse ist letztlich das Ergebnis einer im Rahmen des Planfeststellungsvertah- rens zu treffenden Abwägungsentscheidung. Bei der Abwägung sind di€ Belange des Voöabenträgers, die Zielvorgabe des § | EnWG einsr u.a. möglichst preisgünstlgen, eflizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität sowie die schutzwürdigen B€lange Dritter in Einklang zu bringen. Ein Abwägungsfehler bei der Variantenprüfung li€gt nur vor, wenn sich eine and6r6 als die letztllch gewählte Trasse unter Berücksichtigung all€r abwägungserheblichen Bolange eindeutig als die bessere hätte aufdrängen müss€n, w€il dies€ die öffentlichen und privaten Belange insgesamt mehr schont (BVerwG, Beschl. v. 2.'10.2002, I VR l'1/02i BVerwG, Urt. v. 24.11.2010, I A 14.09). So hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass ein Abwägungsf€hler dann nicht geben ist, wenn "eine vollkommene N€utrasslerung Kontlikte nu. verlagem, neu€ Konf,ikte schaffen und, da Einwirkungen der bisherigen Trasse in Natur und Landschafl auch nach deren Abbau zumindest eine geraums Zeit lortwirken, in gewissem Umfang verdoppeln würde.' (BVerwG, Beschl. v. 22.7.2010, 7 VR 4/10i BVerwG, Gerichtsbescheid v. 21.9.20'10, 7 A 7/10). Seite 4 von 4 06.0s.2013 Bezirksregierung Köln Tagesordnung zum Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 1 10J380-kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen - Sechtem, Bauleitnummer 4215, der Amprion GmbH ab dem 15.09.2014 in Köln TOP 1: Begrüßung und Einleitung TOP 2: Vorstellung des Vorhabens durch die Antragstellerin Gemeinsame Fachthemen der Stellunqnahmen und EinwerdLuuen TOP 3 Elektromagnetische Felder TOP 4 Lärm TOP 5 Alternative: Erdkabel TOP 6 Alternative Trassenvarianten, Ab&nd zur Wohnbebauung 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 TOP 7 TOP 8 TOP 9 Pulheim Geyen Pulheim Brauweiler Köln LövenichA/lbkbn Hürth Köln Mesdmich anöre Masttypen Umwe§rlengr 8.1 Landschaftsbild/Stadtbild/Erholungswert 8.2 Arbnschutz (insbesondere Vogelzug) E.3 Bodenschutz 8.4 Bodendenkmalschutz 8.5 Sonstige Umweltbelange Alternative: Rückbau alter Mastfundamente Einzelthemen (soweit nicht bereits unter TOP 3 - 9 behandelt) TOP TOP 10 11 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Erörterung der privaten Einwendungen 11 .1 11.2 Stand:05.08.2014 Eigentumsrechtlich Betroffene (Grundstück mit neuem Maststandort oder Schutzstreifen der neuen Leitung) sonstige private Einwendungen Seite 1 ,f*bv ".O ;o EI o-* o o o ic sQ o e i" k*' e, o ooc, e\ e, el EI t, ,# 0 q\s;" tf -ä t *', (? o o (: &,d' (-'r lt (, 3t(r(r(r(r6 " ep' 6\ t' I I Rudolhlat& Barbarossaplatz Sottory Söle GmbH & Co. KG, th Friesensü.44-48, 50670 Köln - Anfahftsbeschreibung 2012. to oty9l.6mbH&Co iG Neumarkt Seite 4 /4 c) Aus Richtung Koblenz (AI ) Verlassen Sie die Al ca. 1,2km nach dem Kreuz Köln-west an der Abfahrt Köln-Lövenich, Weiden, Junkersdorf (855) und biegen hier rechts auf die Aachener Straße (855) ab. Folgen Sie der Aachener Straße für ca. 5,4km und folgen dann der RechtsLinks-Biegung auf die Richard-Wagner Straße. Nach ca. 600m (bzw. an der 4. Ampel) r.\ 6 \» 5 @ biegen Sie links in den Habsburgerring ab. Nach ca. 560m (bzw. an der 4. Ampel, Friesenplatz) biegen Sie rechts ab in die Magnusstraße. Nach ca. 290m (bzw. an der 3. Ampel) biegen Sie links in die Albertusstraße ein und biegen nach ca. 70m links in die Friesenstraße ab. Nach ca. 50m finden Sie den Haupteingang der Sartory-Säle auf der rechten Seite. d) Aus Richtung Aachen (A4, Fahren Sie auf der A4 bis zum Kreuz Köln-West und wechseln hier auf die A1 in Richtung Dortmund dorf (weiter mit Route c). Sottory Söle GmbH & Co. KG, F / Düssel- esenstr.44-48, 50670 Köln - Anfahrtsbeschreibung Bonner Str. \(@ Seite 2 /4 Stadt Pulheim Der Bürgermeister Alte Kölner Straße 26 50259 Pulheim Bezirksregierung Köln Dezernat 25 z.Hd. Herrn Neugebauer Zeughausstraße 2-10 50667 Köln bzw. per Telefax :0221 I 147 -2890 Antwortbogen zum Erörterungstermin ab dem 15,09.20'14 im Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 110/380-kv-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen-Sechtem, Bauleitnummer (Bl.l 4215 Zur Verfahrensvereinfachuno bitte vollständiq (Teil A + Teil B) ausfüllen und Zutreffendes ankreuzen: A) tr O Meine Bedenken/Forderungen bzw. Anregungen sind mit der Gegenäußerung erledigt. Meine Bedenken/Forderungen bzw. Anregungen sind mit der Gegenäußerung nicht erledigt. B) tr tr An dem Erörterungstermin wird Hen / Frau .................. .. teilnehmen. An dem Erörterungstermin werde ich nicht teilnehmen. (Firmenslempel) (Datum) (Unterschrifl/-en)