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Vorlage (Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO für ambulante Pflegedienste; Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
04.07.17, 15:57
Aktualisiert
04.07.17, 15:57
Vorlage (Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO für ambulante Pflegedienste;
Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW) Vorlage (Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO für ambulante Pflegedienste;
Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 32 Becke 32 04.07.2017 264/2017 Betreff Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO für ambulante Pflegedienste; Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Freytag Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Becke Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, die Regelung des Rhein-Erft-Kreises betreffend der Ausnahmegenehmigung für Pflegedienste gem. § 46 StVO auch für das Stadtgebiet der Stadt Brühl zu übernehmen. Erläuterungen: Mit Bürgerantrag gem. § 24 Gemeindeordnung NRW beantragt Frau Kleine Kalvelage, Josefstr. 13, Brühl, am 03.11.2016 eine Parkerleichterung für ambulante Pflegedienste. Frau Kalvelage begründet ihren Antrag insbesondere mit dem Hinweis auf die Schwierigkeit der Einhaltung der zeitlichen Beschränkung auf vielen Parkplätzen. Der Bürgerantrag ist in der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 28. November 2016 in den Ausschuss für Verkehr und Mobilität verwiesen worden. Dort wurde die Angelegenheit in der Sitzung am 07. Februar 2017 erörtert und die Verwaltung wurde beauftragt, ihren Antrag zu prüfen und Vorschläge einer entsprechenden Regelung dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorzulegen. Die Angelegenheit wurde zudem in der Sitzung des Sozialausschusses am 27. Juni 2017 erörtert und einstimmig folgender Beschluss gefasst: „Der Sozialausschuss bittet die Verwaltung, eine Vorlage zu erarbeiten, die den Rat in seiner nächsten Sitzung in die Situation bringen kann darüber zu entscheiden, dass die Pflegedienste eine gebührenfreie Parkerlaubnis für die Stadtgrenzen von Brühl bekommen.“ Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises hat nunmehr im Juni 2017 eine kreisweit einheitliche Regelung für entsprechende Ausnahmegenehmigungen getroffen. Die Regelung ist als Drucksache 264/2017 Seite - 2 – Anlage beigefügt. Die Regelung sieht u.a. vor, dass die jährliche Gebühr je Fahrzeug 90 Euro, für 3 Jahre 200 Euro/ Fahrzeug beträgt. Der Bürgermeister schlägt vor, die Regelung des Rhein Erft Kreises zu übernehmen. Anlage(n): (1) Ausnahmegenehmigung für Pflegedienste