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Beschlussvorlage (Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Köln - Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) Esch und Auweiler, Stadt Köln- hier: Konsultation gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (Scoping))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Beschlussvorlage (Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Köln
- Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) Esch und Auweiler, Stadt Köln-
hier: Konsultation gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (Scoping)) Beschlussvorlage (Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Köln
- Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) Esch und Auweiler, Stadt Köln-
hier: Konsultation gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (Scoping))

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 348/2014 Erstellt am: 28.08.2014 Aktenzeichen: IV/61- ri/wo Verfasser/in: Herr Ritter Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 10.09.2014 Planungsausschuss X 17.09.2014 Betreff Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Köln - Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) Esch und Auweiler, Stadt Kölnhier: Konsultation gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (Scoping) Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 348/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Umweltausschuss und nachfolgend der Planungsausschuss nimmt die beabsichtigte Planung der Stadt Köln zur Kenntnis. Erläuterungen Die Stadt Pulheim wurde mit Schreiben vom 06.08.2014 (Anlage 1) über die Durchführung des Scopings zu einer Änderung des Regionalplanes zugunsten einer Siedlungserweiterung der Kölner Stadtteile Esch und Auweiler informiert. Die Verwaltung sieht keinen Anlass, zu den Scoping-Unterlagen Stellung zu nehmen, möchte aber hiermit frühzeitig über die anstehende Planung in unmittelbarer Nähe zum Pulheimer Stadtgebiet informieren. Die geplanten Siedlungsbereichsflächen sind bereits in der Interkommunalen Integrierten Raumanalyse IIRA (Abschluss im Jahr 2009) aufgeführt. Zur näheren Information sind die Scopingunterlagen als Anlage 2 beigefügt.