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Beschlussvorlage (Anschreiben Bez.Reg. - Anlage 1 zur Beschlussvorlage 348/2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,2 MB
Datum
17.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Beschlussvorlage (Anschreiben Bez.Reg. - Anlage 1  zur Beschlussvorlage 348/2014) Beschlussvorlage (Anschreiben Bez.Reg. - Anlage 1  zur Beschlussvorlage 348/2014) Beschlussvorlage (Anschreiben Bez.Reg. - Anlage 1  zur Beschlussvorlage 348/2014)

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Inhalt der Datei

7 I a L, ;"::,.w tA. Bezirksregierung KÖln, 50606 Köln An die Beteiligten des Scopings O7.o8.14,-rd Datum:06.08.2014 07. Atl6. 201t Seite 1 von 3 POSTSTELLE Aktenzeichen: 32161.6.2-2.'1 1 -Esch-Auweiler qemäß Verteiler Auskunft erteilti Dez. 32yRegionalplanung regionalplanung@brk. nrw.de Anderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln - Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) Esch und Auweiler, Stadt Köln Konsultationsverfahren gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (Scoping) Zimmer: Dez.32 Telefon: (0221) 147 - 2351 I 3516 Fax (0221) 147 - 2905 Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln DB bis Köln Anlagen: - Hbt U-Bahn 3,4,5,16,'18 Scopingunterlage Anlagel zu der Scopingunterlage bis Appellhofplats Besuchereingang (Hauptpforte): Zeughausstr. 8 Die Stadt Köln regt mit Schreiben vom 09.04.2014 an, den Regionalplan Köln, Teilabschnitt Region Köln für die Stadt Köln in den Ortslagen Esch und Auweiler zu ändern. Dem Antrag sind Unterlagen zur Umwelt- und Raumverträglichkeitsprüfung beigefügt. Mit der beantragten Regionalplanänderung sollen die Voraussetzungen für die bauleitplanerische Umsetzung der Wohnbauflächenbedarfsdeckung in der Stadt Köln in den Ortslagen Esch und Auweiler geschaffen werden. Durch einen gleichwertigen Flächentausch werden regionalplanerisch festgelegte Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) in Köln-Kalk (,,Oberer Bruch") und Köln-Poz (,,Wahn-West") wieder dem Freiraum zugefügt. Telefonische Sprechzeiten: mo. - do.: 8130 - 15:00 Uhr Besuchertag: donnerstags: 8:30- 15:00 Uhr (lr€itere Termine nach Vereinbarung) Landeskasse Düsseldorf : Landesbank Hessen-Thü.ingen BLZ 300 500 00, Kontonummer 965 60 IBANI DE34 3005 0000 0000 0955 60 BIC: WE IADEDD/ü\X Die beabsichtigte Regionalplanänderung ist mit Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. Gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) besteht damit die Verpflichtung eine Umweltprüfung durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen. ln dem Umweltbericht sind die voraussichtlichen HauptsiE: Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln Telefon: (0221) 147-0 Fa* (02211 147 - 3185 erheblichen Auswirkungen, die die Durchführung der Planänderung auf die Umwelt hat, sowie anderweitige Planungsmöglichkeiten, die die Ziele und den USt-llNr.: DE 8121 10a59 poststelle@bft. nrw.de www.bezreg-koeln.nrw.de Bezirksregierung Köln räum lichen Anwendungsbereich des Plans berücksichtigen, zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Vor Erarbeitung des Umweltberichts sind die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts nach § 4 ROG, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den durch die Regionalplanänderung verursachten Umweltwirkungen berührt werden kann, zu konsultieren (Scoping). Die Beteiligung erstreckt sich nicht nur auf die Festlegung des Umfangs und des Detaillierungsgrades der in den Umweltbericht aufzunehmenden lnhalte. Es ist darüber hinaus von lnteresse, welche Daten bzw. weitere lnformationen lhnen zum o.g. Vorhaben und Plangebiet vorliegen. Dabei sind nur solche lnformationen gefragt, die auf dem vorhandenen Wissens- und Erkenntnisstand beruhen. Neuerhebungen sind nicht erforderlich. lm Rahmen dieses Scopingverfahrens erhalten Sie hiermit vorab Gelegenheit, sich bis zum 12. September 2014 zu beteiligen. Grundlage der Beteiligung ist die anliegende Scopingunterlage mit dem Entwurf des Umweltberichts und die Anlagel zur Scopingunterlage. Der Scopingunterlage sind die vorgesehene Methodik und Systematik des Umweltberichts zu entnehmen. Sie enthält weiterhin die Beschreibung des Vorhabens und der planerischen Rahmenbedingungen sowie Angaben zum derzeitigen Umweltzustand und den potenziell betroffenen Schutzgütern (Bestandsbeschreibung). Die Ergebnisse des Scopings werden bei der Vervollständigung des Umweltberichts berücksichtigt. Der Umweltbericht geht in das förmliche Erarbeitungsverfahren ein. Er wird gemeinsam mit dem Planentwurf und 3:lä,t:"T'" Bezirksregierung Köln der Planbegründung die Grundlage des Erarbeitungsbeschlusses den Regionalrat darstellen. lnhaltliche zu der arr.n 3ll[ff"tj'0" beabsichtigten Regionalplanänderung können Sie nach Einleitung des Verfahrens durch den Regionalrat im förmlichen Beteiligungsverfahren vorbringen. Hiezu werden Sie zu gegebener Zeit gesondert angeschrieben Stellungnahmen Mit freundlichen Grüßen lhre Regionalplanungsbehörde