Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,2 MB
Datum
17.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
7
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L,
;"::,.w
tA.
Bezirksregierung KÖln, 50606 Köln
An die
Beteiligten des Scopings
O7.o8.14,-rd
Datum:06.08.2014
07. Atl6. 201t
Seite 1 von 3
POSTSTELLE
Aktenzeichen:
32161.6.2-2.'1
1
-Esch-Auweiler
qemäß Verteiler
Auskunft erteilti
Dez. 32yRegionalplanung
regionalplanung@brk. nrw.de
Anderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln,
Teilabschnitt Region Köln
- Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) Esch und Auweiler, Stadt
Köln Konsultationsverfahren gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (Scoping)
Zimmer: Dez.32
Telefon: (0221) 147 - 2351 I
3516
Fax (0221) 147 - 2905
Zeughausstraße 2-10,
50667 Köln
DB bis Köln
Anlagen:
-
Hbt
U-Bahn 3,4,5,16,'18
Scopingunterlage
Anlagel zu der Scopingunterlage
bis Appellhofplats
Besuchereingang (Hauptpforte):
Zeughausstr. 8
Die Stadt Köln regt mit Schreiben vom 09.04.2014 an, den Regionalplan
Köln, Teilabschnitt Region Köln für die Stadt Köln in den Ortslagen Esch
und Auweiler zu ändern. Dem Antrag sind Unterlagen zur Umwelt- und
Raumverträglichkeitsprüfung beigefügt. Mit der beantragten
Regionalplanänderung sollen die Voraussetzungen für die
bauleitplanerische Umsetzung der Wohnbauflächenbedarfsdeckung in
der Stadt Köln in den Ortslagen Esch und Auweiler geschaffen werden.
Durch einen gleichwertigen Flächentausch werden regionalplanerisch
festgelegte Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) in Köln-Kalk (,,Oberer
Bruch") und Köln-Poz (,,Wahn-West") wieder dem Freiraum zugefügt.
Telefonische Sprechzeiten:
mo. - do.: 8130 - 15:00 Uhr
Besuchertag:
donnerstags: 8:30- 15:00 Uhr
(lr€itere Termine nach
Vereinbarung)
Landeskasse Düsseldorf :
Landesbank Hessen-Thü.ingen
BLZ 300 500 00,
Kontonummer 965 60
IBANI
DE34 3005 0000 0000 0955 60
BIC: WE IADEDD/ü\X
Die beabsichtigte Regionalplanänderung ist mit Auswirkungen auf die
Umwelt verbunden. Gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) besteht
damit die Verpflichtung eine Umweltprüfung durchzuführen und einen
Umweltbericht zu erstellen.
ln dem Umweltbericht sind die voraussichtlichen
HauptsiE:
Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Telefon: (0221) 147-0
Fa* (02211 147 - 3185
erheblichen
Auswirkungen, die die Durchführung der Planänderung auf die Umwelt
hat, sowie anderweitige Planungsmöglichkeiten, die die Ziele und den
USt-llNr.:
DE 8121 10a59
poststelle@bft. nrw.de
www.bezreg-koeln.nrw.de
Bezirksregierung Köln
räum lichen Anwendungsbereich des Plans berücksichtigen, zu
ermitteln,
zu beschreiben und zu bewerten.
Vor Erarbeitung des Umweltberichts sind die öffentlichen Stellen und
Personen des Privatrechts nach § 4 ROG, deren umwelt- und
gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den durch die
Regionalplanänderung verursachten Umweltwirkungen berührt werden
kann, zu konsultieren (Scoping).
Die Beteiligung erstreckt sich nicht nur auf die Festlegung des Umfangs
und des
Detaillierungsgrades
der in den
Umweltbericht
aufzunehmenden lnhalte. Es ist darüber hinaus von lnteresse, welche
Daten bzw. weitere lnformationen lhnen zum o.g. Vorhaben und
Plangebiet vorliegen. Dabei sind nur solche lnformationen gefragt, die
auf dem vorhandenen Wissens- und
Erkenntnisstand beruhen.
Neuerhebungen sind nicht erforderlich.
lm Rahmen dieses Scopingverfahrens erhalten Sie hiermit vorab
Gelegenheit, sich bis zum
12. September 2014
zu beteiligen.
Grundlage der Beteiligung ist die anliegende Scopingunterlage mit dem
Entwurf des Umweltberichts und die Anlagel zur Scopingunterlage. Der
Scopingunterlage sind die vorgesehene Methodik und Systematik des
Umweltberichts zu entnehmen. Sie enthält weiterhin die Beschreibung
des Vorhabens und der planerischen Rahmenbedingungen sowie
Angaben zum derzeitigen Umweltzustand und den potenziell
betroffenen Schutzgütern (Bestandsbeschreibung).
Die Ergebnisse des Scopings werden bei der Vervollständigung des
Umweltberichts berücksichtigt. Der Umweltbericht geht in das förmliche
Erarbeitungsverfahren ein. Er wird gemeinsam mit dem Planentwurf und
3:lä,t:"T'"
Bezirksregierung Köln
der Planbegründung die Grundlage des Erarbeitungsbeschlusses
den Regionalrat darstellen.
lnhaltliche
zu
der
arr.n 3ll[ff"tj'0"
beabsichtigten
Regionalplanänderung können Sie nach Einleitung des Verfahrens
durch den Regionalrat im förmlichen Beteiligungsverfahren vorbringen.
Hiezu werden Sie zu gegebener Zeit gesondert angeschrieben
Stellungnahmen
Mit freundlichen Grüßen
lhre Regionalplanungsbehörde