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Beschlussvorlage (Rahmenplanung Baugebiet Geyener Berg Süd mit den Entwürfen B-Pläne 113, 114 und 115 – Auftrag für einen neuen B-Planentwurf und Beauftragung Fortschreibung Verkehrsgutachten - Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
175 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Beschlussvorlage (Rahmenplanung Baugebiet Geyener Berg Süd mit den Entwürfen B-Pläne 113, 114 und 115 
– Auftrag für einen neuen B-Planentwurf und Beauftragung Fortschreibung Verkehrsgutachten -
Antrag der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Rahmenplanung Baugebiet Geyener Berg Süd mit den Entwürfen B-Pläne 113, 114 und 115 
– Auftrag für einen neuen B-Planentwurf und Beauftragung Fortschreibung Verkehrsgutachten -
Antrag der SPD-Fraktion)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 349/2014 Erstellt am: 28.08.2014 Aktenzeichen: IV/61 - ri/wo Verfasser/in: Herr Ritter Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umweltausschuss X 10.09.2014 Planungsausschuss X 17.09.2014 Betreff Rahmenplanung Baugebiet Geyener Berg Süd mit den Entwürfen B-Pläne 113, 114 und 115 – Auftrag für einen neuen B-Planentwurf und Beauftragung Fortschreibung Verkehrsgutachten Antrag der SPD-Fraktion Veranlasser/in / Antragsteller/in SPD - Fraktion Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) noch nicht ermittelbar — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): noch nicht ermittelbar ja x nein Vorlage Nr.: 349/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Die SPD-Fraktion beantragt mit dem Schreiben vom 26.08.2014 (Anlage 1) die Berücksichtigung der in genanntem Schreiben aufgeführten planerischen Festlegungen. Der Umweltausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss, eine bedarfsgerechte Konzeption für die Grünflächenplanung mit Spiel- und Bolzplätzen sowie Fuß- und Radverbindungen in den neuen Planungen aufzunehmen. Der Planungsausschuss beschließt die Berücksichtigung der in Anlage 1 aufgeführten Punkte in den neuen Planungen. 2. Die Verwaltung schlägt folgende Beschlüsse vor: Der Umweltausschuss empfiehlt dem Planungsausschuss, eine bedarfsgerechte Konzeption für die Grünflächenplanung mit Spiel- und Bolzgelegenheiten sowie Fuß- und Radverbindungen in den neuen Planungen aufzunehmen. Der Planungsausschuss lehnt den Antrag der SPD-Fraktion (Schreiben vom 26.08.2014, Anlage 1) im übrigen ab. Erläuterungen Die Verwaltung hat nach Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zahlreiche Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie den Reihen der Fraktionen erhalten, welche eine Grundsatzentscheidung über die Alternativen erfordert, welche weiter verfolgt werden sollen. Dies gilt besonders für die Erschließung des Baugebietes. Die Verwaltung macht hierzu in der Vorlage Nr. 213/2014 für die Sitzung des Planungsausschusses einen Vorschlag unter Vorstellung verschiedener Alternativen. Eine weitergehende inhaltliche Auseinandersetzung mit den Inhalten des Antrages war – wegen der Drucklegung für den Umweltausschuss – nicht mehr möglich und sollte im Zuge der Diskussion zur genannten Vorlage im Planungsausschuss erfolgen. Es ist jedoch bereits erkennbar, dass zumindest einige der Ziele nicht der Auffassung der Verwaltung entsprechen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung für den Umweltausschuss wurde in Anlehnung an den Antrag der SPD-Fraktion umformuliert. Bei der Planung von Grünflächen bedarfsgerecht zu arbeiten, versteht sich von selbst, Fuß- und Radverbindungen sind ohnehin Inhalt der Planung. Für die Spiel- und Bolzgelegenheiten gilt es jedoch im Rahmen der Planung zu prüfen, in welcher Form und Menge sie vorzusehen sind. Die Forderung der Planung von Bolzplätzen berücksichtigt nicht die Flächenerfordernisse für entsprechende Sportanlagen; die Planung sieht daher bislang eine Bolzwiese vor, die in die öffentliche Grünfläche eingebettet ist.