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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 (2) S. 1 GO NRW hier: Aufhebung des Sperrvermerks für das Sachkonto M 32090001 7826000 - Beschaffung von Funkgeräten für den Digitalfunk)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
09.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 (2) S. 1 GO NRW
hier: Aufhebung des Sperrvermerks für das Sachkonto M 32090001 7826000 - Beschaffung von Funkgeräten 
        für den Digitalfunk) Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 (2) S. 1 GO NRW
hier: Aufhebung des Sperrvermerks für das Sachkonto M 32090001 7826000 - Beschaffung von Funkgeräten 
        für den Digitalfunk)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 240/2014 Erstellt am: 17.06.2014 Aktenzeichen: II/32.37.51.60 Verfasser/in: Frau Modler Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss X nö. Sitzung Termin 09.09.2014 Betreff Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 (2) S. 1 GO NRW hier: Aufhebung des Sperrvermerks für das Sachkonto M 32090001 7826000 - Beschaffung von Funkgeräten für den Digitalfunk Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen X ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) 129.806,31 € — im Haushalt des laufenden Jahres 129.806,31 € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): M 320900001 7826000 – Beschaffung von Funkgeräten für den Digitalfunk Vorlage Nr.: 240/2014 Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Gemäß § 60 (2) S. 1 GO NRW beschließen die Unterzeichner/innen im Wege der Dringlichkeitsentscheidung die Aufhebung des Sperrvermerks für das Sachkonto M 32090001 7826000 – Beschaffung von Funkgeräten für den Digitalfunk in Höhe von 129.806,31 €. Bürgermeister dem Ausschuss angehörendes Ratsmitglied Kenntnis genommen: Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied Ratsmitglied 2. Gemäß § 60 (2) S. 2 GO NRW genehmigt der Haupt- und Finanzausschuss die Dringlichkeitsentscheidung. Erläuterungen Die Umstellung auf Digitalfunk der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis soll im Rahmen einer kreisweiten Beschaffung unter Federführung der Feuerwehr Kerpen in 2014 abgeschlossen werden. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wurde die gemeinsame Beschaffung vereinbart. Zur Unterzeichnung der Kommunalvereinbarung mit der Kolpingstadt Kerpen und der damit verbundenen verbindlichen Zusage bzgl. der Anzahl der benötigten Endgeräte ist die Freigabe der Mittel durch die Aufhebung des Sperrvermerks erforderlich. Das Rechnungsprüfungsamt hat der Kommunalvereinbarung am 13.05.2014 zugestimmt und auf die erforderliche Beschlussfassung hingewiesen. Der HFA ist für die Aufhebung des Sperrvermerks gem. Haushaltssatzung zuständig. Die Entscheidung ist bis zum 24.06.14 zu treffen. Da der HFA erst nach dem 01.07.14 einberufen werden kann, ist eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig.