Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
09.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
240/2014
Erstellt am:
17.06.2014
Aktenzeichen:
II/32.37.51.60
Verfasser/in:
Frau Modler
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
09.09.2014
Betreff
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 (2) S. 1 GO NRW
hier: Aufhebung des Sperrvermerks für das Sachkonto M 32090001 7826000 - Beschaffung von Funkgeräten
für den Digitalfunk
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
129.806,31 €
— im Haushalt des laufenden Jahres
129.806,31 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): M 320900001 7826000 – Beschaffung von Funkgeräten für
den Digitalfunk
Vorlage Nr.: 240/2014
Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Gemäß § 60 (2) S. 1 GO NRW beschließen die Unterzeichner/innen im Wege der Dringlichkeitsentscheidung die
Aufhebung des Sperrvermerks für das Sachkonto M 32090001 7826000 – Beschaffung von Funkgeräten für den Digitalfunk in Höhe von 129.806,31 €.
Bürgermeister
dem Ausschuss angehörendes Ratsmitglied
Kenntnis genommen:
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
Ratsmitglied
2. Gemäß § 60 (2) S. 2 GO NRW genehmigt der Haupt- und Finanzausschuss die Dringlichkeitsentscheidung.
Erläuterungen
Die Umstellung auf Digitalfunk der Kommunen im Rhein-Erft-Kreis soll im Rahmen einer kreisweiten Beschaffung unter
Federführung der Feuerwehr Kerpen in 2014 abgeschlossen werden. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wurde die
gemeinsame Beschaffung vereinbart. Zur Unterzeichnung der Kommunalvereinbarung mit der Kolpingstadt Kerpen und
der damit verbundenen verbindlichen Zusage bzgl. der Anzahl der benötigten Endgeräte ist die Freigabe der Mittel durch
die Aufhebung des Sperrvermerks erforderlich. Das Rechnungsprüfungsamt hat der Kommunalvereinbarung am
13.05.2014 zugestimmt und auf die erforderliche Beschlussfassung hingewiesen.
Der HFA ist für die Aufhebung des Sperrvermerks gem. Haushaltssatzung zuständig. Die Entscheidung ist bis zum
24.06.14 zu treffen. Da der HFA erst nach dem 01.07.14 einberufen werden kann, ist eine Dringlichkeitsentscheidung
notwendig.