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Beschlussvorlage (Bestellung eines Schriftführers und zwei stellvertretenden Schriftführerinnen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 232/2014 Erstellt am: 12.06.2014 Aktenzeichen: III / 26 Verfasser/in: Herr Schillings Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau X Termin 11.09.2014 Betreff Bestellung eines Schriftführers und zwei stellvertretenden Schriftführerinnen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 232/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss des Rates der Stadt Pulheim bestellt Herrn Jörg Schillings zum Schriftführer für den Liegenschafts- und Hochbauausschuss. 2. Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss des Rates der Stadt Pulheim bestellt Frau Karin Kling und Frau Nicole Wermelskirchen zu stellvertretenden Schriftführerinnen für den Liegenschafts- und Hochbauausschuss. Erläuterungen Nach § 52 (1) GO NRW ist über die im LHA gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Vorsitzenden und einer / einem vom LHA zu bestellenden Schriftführerin / Schriftführer unterzeichnet. Es bleibt dem LHA überlassen, ob er ein Ratsmitglied oder eine Verwaltungsmitarbeiterin / einen Verwaltungsmitarbeiter zur Schriftführerin / zum Schriftführer bestellt. Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.