Daten
Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
11.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
232/2014
Erstellt am:
12.06.2014
Aktenzeichen:
III / 26
Verfasser/in:
Herr Schillings
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau
X
Termin
11.09.2014
Betreff
Bestellung eines Schriftführers und zwei stellvertretenden Schriftführerinnen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 232/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss des Rates der Stadt Pulheim bestellt Herrn Jörg Schillings zum Schriftführer für den Liegenschafts- und Hochbauausschuss.
2. Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss des Rates der Stadt Pulheim bestellt Frau Karin Kling und Frau Nicole
Wermelskirchen zu stellvertretenden Schriftführerinnen für den Liegenschafts- und Hochbauausschuss.
Erläuterungen
Nach § 52 (1) GO NRW ist über die im LHA gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom
Vorsitzenden und einer / einem vom LHA zu bestellenden Schriftführerin / Schriftführer unterzeichnet.
Es bleibt dem LHA überlassen, ob er ein Ratsmitglied oder eine Verwaltungsmitarbeiterin / einen Verwaltungsmitarbeiter
zur Schriftführerin / zum Schriftführer bestellt.
Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.