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Vorlage (Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen; hier: Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern Bezug: Antrag von Dr. Alexander Soranto Neu, MdB, vom 18.07.2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
32 kB
Datum
04.09.2017
Erstellt
29.08.17, 11:48
Aktualisiert
29.08.17, 11:48
Vorlage (Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen;
hier: Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern
Bezug: Antrag von Dr. Alexander Soranto Neu, MdB, vom 18.07.2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 13/1 Spenrath Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 27.07.2017 277/2017 (62/2016) Betreff Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen; hier: Adressweitergabe an Bundeswehr, Widerspruch erleichtern Bezug: Antrag von Dr. Alexander Soranto Neu, MdB, vom 18.07.2017 Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Freytag Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Müller Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss weist den Antrag als unzulässig zurück. Erläuterungen: Der Antragsteller hat sich mit gleichlautenden Anträgen offenbar flächendeckend an die Räte der Städte und Gemeinden in NRW gewandt. Der Städte- und Gemeindebund NRW hat mit Schnellbrief 184/2017 vom 19. Juli 2017 mitgeteilt, dass der Antrag aus seiner Sicht unzulässig sei, weil es sich hier um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen handelt. Dem steht auch nicht entgegen, dass ein kommunaler Bezug bei der Anregung nach § 24 GO NRW gegeben ist. Der Rat der Stadt Brühl bzw. der zuständige Ausschuss kann die Eingabe als unzulässig zurückweisen, ohne sich inhaltlich mit ihr auseinandersetzen zu müssen. Informationshalber sei darauf hingewiesen, dass durch die Stadt Brühl kein separates Anschreiben an die Jugendlichen bzw. deren Eltern erfolgt. Die gesetzliche Verpflichtung zum Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Adressweitergabe wird jedoch durch Hinweis bei der Anmeldung sowie durch eine Bekanntmachung im September/Oktober eines jeden Jahres erfüllt. Anlage(n): (1) Antrag Adressweitergabe (2) Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes NRW