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Mitteilungsvorlage (Abfallwirtschaft: Verwarn- und Bußgelder sowie Kostenersatz für Ersatzvornahmen für die Jahre 2011 bis Mai 2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
85 kB
Datum
10.09.2014
Erstellt
01.09.14, 18:41
Aktualisiert
01.09.14, 18:41
Mitteilungsvorlage (Abfallwirtschaft: Verwarn- und Bußgelder sowie Kostenersatz für Ersatzvornahmen
für die Jahre 2011 bis Mai 2014)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 225/2014 Erstellt am: 11.06.2014 Aktenzeichen: III/20/200 Verfasser/in: Daniela Janocha Mitteilungsvorlage Gremium Umweltausschuss TOP ö. Sitzung nö. Sitzung X Termin 10.09.2014 Betreff Abfallwirtschaft: Verwarn- und Bußgelder sowie Kostenersatz für Ersatzvornahmen für die Jahre 2011 bis Mai 2014 Veranlasser/in / Antragsteller/in Mitteilung In der Anlage ist eine Aufstellung beigefügt über die seit dem Jahre 2011 festgesetzten Verwarn- und Bußgelder und Kostenersatz für Ersatzvornahmen wegen ordnungswidriger Müllentsorgung in chronologischer Reihenfolge, die inzwischen abgeschlossen sind. Videoüberwachte Containerstandorte sind seit April 2011 der Containerstandort am Fliestedener Weg in Stommeln (Nähe Freibad) und der Standort in der Donatusstraße in Brauweiler (Nähe Schulzentrum). Seit August 2013 sind die Standorte Albrecht-Dürer-Straße (Ecke Fuchspfad) und Orrer Straße (am Schulwäldchen) im Betrieb. Aufgeführt sind nicht nur an videoüberwachten Containerstandorten aufgefallene Ordnungswidrigkeiten, sondern auch durch Zeuginnen und Zeugen gemeldete Fälle. Verwarngelder werden in der Regel bei Einwurfzeitenüberschreitung verhängt oder wenn Abfälle durch die Verursacherinnen und Verursacher nach Aufforderung selber wieder abgeholt wurden und betragen zwischen 25 und 35 €. In den übrigen Fällen wird grundsätzlich ein Bußgeldbescheid erlassen. Die Höhe eines Bußgeldes ist im Bußgeldkatalog Umwelt Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt und richtet sich nach Art um Umfang des abgelagerten Abfalls. Die Höhe des Kostenersatzes für die Ersatzvornahme richtet sich nach Art und Menge des Abfalls und wird durch den Bauhof vorgegeben, der mit der Entsorgung beauftragt wird. Für Bußgelder und Kostenersatz werden zusätzliche Verwaltungsgebühren gemäß gesetzlicher Regelung fällig. An den videoüberwachten Containerstandorten ist eine Verbesserung der Situation festzustellen. Bei Investitionen pro Standort zwischen 7.700 € und 12.600 € ist festzuhalten, dass nicht alle (demnächst 60) Containerstandorte mit Videoüberwachung ausgestattet werden können.