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Beschlussvorlage (Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
09.09.14, 09:57
Aktualisiert
09.09.14, 09:57
Beschlussvorlage (Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers) Beschlussvorlage (Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 309/2014 Erstellt am: 18.08.2014 Aktenzeichen: IV / 61 Verfasser/in: Frau Hatting Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Planungsausschuss X nö. Sitzung Termin 17.09.2014 Betreff Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 309/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Planungsausschuss bestellt Frau Sandra Hatting zur Schriftführerin für den Planungsausschuss. 2. Der Planungsausschuss bestellt Herrn Kai Egert zum stellvertretenden Schriftführer für den Planungsausschuss. Erläuterungen Nach § 52 (1) GO NRW ist über die im Planungsausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Vorsitzenden und einer / einem vom Planungsausschuss zu bestellenden Schriftführerin / Schriftführer unterzeichnet. Es bleibt dem Planungsausschuss überlassen, ob er ein Ratsmitglied oder eine Verwaltungsmitarbeiterin / einen Verwaltungsmitarbeiter zur Schriftführerin / zum Schriftführer bestellt. Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.