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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim 3. Änderung Bereich: Industriestraße - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss Siehe UPA vom 09.04.2014, TOP 2)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
128 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
09.09.14, 09:57
Aktualisiert
09.09.14, 09:57
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim 3. Änderung
Bereich: Industriestraße
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 
  BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Siehe UPA vom 09.04.2014, TOP 2) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim 3. Änderung
Bereich: Industriestraße
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 
  BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
Siehe UPA vom 09.04.2014, TOP 2)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 236/2014 Erstellt am: 16.06.2014 Aktenzeichen: IV/61-ro/wo Verfasser/in: Herr Rosenkranz Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Planungsausschuss X 17.09.2014 Rat X 23.09.2014 Betreff Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim 3. Änderung Bereich: Industriestraße - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss Siehe UPA vom 09.04.2014, TOP 2 Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 236/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gemäß §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt / nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB Abs. 1 vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878) den Bebauungsplan Nr. 10 Pulheim 3. Änderung als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung sowie textlichen Festsetzungen gem. § 9 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Erläuterungen In seiner Sitzung am 09.04.2014 folgte der Umwelt- und Planungsausschuss einem Abwägungsvorschlag der Verwaltung, wonach in Berücksichtigung einer vom Rhein-Erft-Kreis während der ersten Offenlage abgegebenen Stellungnahme der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 10 Pulheim 3. Änderung geändert und erneut ausgelegt werden sollte. Die erneute Offenlage führte die Verwaltung in der Zeit vom 14.05.2014 bis 27.05.2014 durch. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 10.06.2014 zum Planentwurf Stellung zu nehmen. Dies tat nur der Rhein-Erft-Kreis (T 1 ern. AUS). Er teilte mit, dass aus Sicht der von ihm zu vertretenden Belange zu den Themen Naturschutz und Landschaftspflege, Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz sowie Immissionsschutz keine Bedenken bestehen oder Anregungen vorgebracht werden. Das Amt für Straßenbau und Verkehr des REK verweist auf seine Stellungnahme vom 26.02.2014, welche Anlass für den o.g. Abwägungsvorschlag war. Grund hierfür ist, dass die in Rede stehende Verwaltungsvereinbarung bisher noch nicht zum Abschluss gebracht werden konnte. Voraussetzung bzw. Grundlage für die Verwaltungsvereinbarung ist ein Erschließungsvertrag, den die Stadt mit dem Vorhabenträger schließt. Dieser soll dem HFA in seiner Sitzung am 09.09.2014 und anschließend dem Rat in seiner Sitzung am 23.09.2014 zur Beratung bzw. Beschlussfassung vorgelegt werden. Sobald der Erschließungsvertrag geschlossen ist, wird auch die Verwaltungsvereinbarung mit dem Rhein-Erft-Kreis getroffen werden können. Die Verwaltung schlägt dem Planungsausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, den nach der ersten Offenlage geänderten und erneut ausgelegten Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Da die Abwägung vom Rat vorzunehmen ist, fügt die Verwaltung das Schreiben des Rhein-Erft-Kreises vom 26.02.2014 mit der Stellungnahme der Verwaltung und dem – leicht modifizierten – Beschlussvorschlag dieser Vorlage noch einmal bei (T 2 AUS). Der Abwägungsbeschluss ist nur noch vom Rat zu fassen, der Umwelt- und Planungsausschuss stimmte bereits in seiner April-Sitzung ab (siehe oben).