Daten
Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
09.09.14, 09:57
Aktualisiert
09.09.14, 09:57
Stichworte
Inhalt der Datei
BP 10 Pulheim 3. Änderung
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB
T 2 AUS Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 26.02.2014
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Rhein-Erft-Kreis äußert zunächst keine grundsätzlichen Bedenken oder Anregungen zum Bebauungsplanentwurf.
Als Straßenbaulastträger der Venloer Straße (K 24) macht er aber
seine förmliche Zustimmung zum
Plan vom Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung abhängig, in der
die Einzelheiten zur Anbindung des
ex-Knauber-Grundstücks an die
Venloer Straße geregelt sind.
Wie der Rhein-Erft-Kreis in seiner Stellungnahme schreibt, befindet sich die Verwaltungsvereinbarung in der Abstimmung. Dem
vorliegenden Entwurf der Vereinbarung soll
die neu erarbeitete Ausführungsplanung der
Grundstücksanbindung an die Venloer Straße
als Anlage beigefügt werden. Diese Ausführungsplanung unterscheidet sich von der im
Bebauungsplanentwurf festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche hinsichtlich der vorgesehenen Breite dadurch, dass ein zusätzlich
geplanter 2,50 m breiter Radweg den Querschnitt der Erschließungsfläche auf 8,50 m
vergrößert (im B-Plan 6,0 m). Außerdem soll
gemäß Vereinbarungsentwurf nunmehr nicht
nur ein rechts Einfahren von der Venloer
Straße, sondern – zumindest als Option für
die Zukunft – auch ein rechts Rausfahren auf
die Venloer Straße ermöglicht werden. Nach
Auffassung der Verwaltung muss die in der
vom Straßenbaulastträger geforderten Verwaltungsvereinbarung zu regelnde Gemeindstraßenanbindung ihre Grundlage auch in einer
entsprechenden Verkehrsflächenfestsetzung
im Bebauungsplan haben. Es wird daher
vorgeschlagen, die Stellungnahme des RheinErft-Kreises insofern zu berücksichtigen, als
die gemäß Ausbauplanung erforderlichen
Flächen im Bebauungsplan festgesetzt werden.
Der Rat der Stad Pulheim beschließt, die
Stellungnahme des
Rhein-Erft-Kreises gemäß nebenstehendem
Abwägungsvorschlag
der Verwaltung zu berücksichtigen.
T 1 ern. AUS Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 06.06.2014
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Verweis auf Stellungnahme vom
26.02.2014
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