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Beschlussvorlage (Abwägung Rat)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
80 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
09.09.14, 09:57
Aktualisiert
09.09.14, 09:57
Beschlussvorlage (Abwägung Rat)

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Inhalt der Datei

BP 10 Pulheim 3. Änderung Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB T 2 AUS Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 26.02.2014 Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Der Rhein-Erft-Kreis äußert zunächst keine grundsätzlichen Bedenken oder Anregungen zum Bebauungsplanentwurf. Als Straßenbaulastträger der Venloer Straße (K 24) macht er aber seine förmliche Zustimmung zum Plan vom Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung abhängig, in der die Einzelheiten zur Anbindung des ex-Knauber-Grundstücks an die Venloer Straße geregelt sind. Wie der Rhein-Erft-Kreis in seiner Stellungnahme schreibt, befindet sich die Verwaltungsvereinbarung in der Abstimmung. Dem vorliegenden Entwurf der Vereinbarung soll die neu erarbeitete Ausführungsplanung der Grundstücksanbindung an die Venloer Straße als Anlage beigefügt werden. Diese Ausführungsplanung unterscheidet sich von der im Bebauungsplanentwurf festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche hinsichtlich der vorgesehenen Breite dadurch, dass ein zusätzlich geplanter 2,50 m breiter Radweg den Querschnitt der Erschließungsfläche auf 8,50 m vergrößert (im B-Plan 6,0 m). Außerdem soll gemäß Vereinbarungsentwurf nunmehr nicht nur ein rechts Einfahren von der Venloer Straße, sondern – zumindest als Option für die Zukunft – auch ein rechts Rausfahren auf die Venloer Straße ermöglicht werden. Nach Auffassung der Verwaltung muss die in der vom Straßenbaulastträger geforderten Verwaltungsvereinbarung zu regelnde Gemeindstraßenanbindung ihre Grundlage auch in einer entsprechenden Verkehrsflächenfestsetzung im Bebauungsplan haben. Es wird daher vorgeschlagen, die Stellungnahme des RheinErft-Kreises insofern zu berücksichtigen, als die gemäß Ausbauplanung erforderlichen Flächen im Bebauungsplan festgesetzt werden. Der Rat der Stad Pulheim beschließt, die Stellungnahme des Rhein-Erft-Kreises gemäß nebenstehendem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu berücksichtigen. T 1 ern. AUS Rhein-Erft-Kreis, Schreiben vom 06.06.2014 Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Verweis auf Stellungnahme vom 26.02.2014 siehe oben siehe oben Seite 1 von 1