Daten
Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
05.07.2017
Erstellt
26.06.17, 16:49
Aktualisiert
15.10.18, 17:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Müller
61 15 17
19.06.2017
241/2017
Betreff
Einzelhandels- und Zentrenkonzept
- Fortschreibung Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei KS 51010300 / SK 529100
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die Fortschreibung des
Einzelhandels-und Zentrenkonzeptes der Stadt Brühl.
Erläuterungen:
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Brühl ist in seiner gültigen Fassung aus
dem Jahr 2011. Solche gesamtstädtischen Konzepte sollten möglichst nach fünf Jahren
Gültigkeit einer Überprüfung unterzogen und gegebenenfalls inhaltlich fortgeschrieben
werden.
Vor dem Hintergrund der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und der damit
einhergehenden Diskussion mit den höheren Planungsbehörden ist es zudem angebracht,
das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept zu aktualisieren.
Das beauftragte Gutachterbüro BBE hat in der Sitzung vom 8.11.2016
Zwischenergebnisse des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes vorgestellt.
die
Darauf folgend soll nun in erster Lesung der Entwurf zum Einzelhandels- und
Zentrenkonzept vorgestellt und beraten werden. Der Beschluss des Einzelhandles- und
Zentrenkonzeptes soll dann im nächsten Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung im
September 2017 erfolgen.
Den Ausschussmitgliedern wird das Einzelhandels- und Zentrenkonzept nach der Sitzung
am 5.7.2017 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Drucksache 241/2017
Seite - 2 –
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Erstellung der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes belaufen sich auf ca. 18.600,00 € und stehen im Haushalt 2016 bei der oben
benannten Kostenstelle zur Verfügung.