Daten
Kommune
Pulheim
Größe
329 kB
Datum
17.09.2014
Erstellt
11.09.14, 14:32
Aktualisiert
11.09.14, 14:32
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Bebauungsplan Nr. 122 Sinnersdorf
Töpferweg
Begründung Stand September 2014
Bebauungsplan Nr. 122 Sinnersdorf - Töpferweg
Planungsamt Stadt Pulheim
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Begründung zum städtebaulichen Konzept
Stand September 2014
INHALTSVERZEICHNIS
1.
Planerfordernis
2.
Räumlicher Geltungsbereich, Verfahren
3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan, geltendes Planrecht
4.
Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes
5.
Planungsziele
6.
Inhalt des städtebaulichen Konzeptes
7..
Umweltbelange
8.
Kosten
Begründung Stand September 2014
Bebauungsplan Nr. 122 Sinnersdorf - Töpferweg
Planungsamt Stadt Pulheim
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1.
Planerfordernis
Der bestehende Bebauungsplan 1.7 B Sinnersdorf setzt entlang der Roggendorfer Straße ein Dorfgebiet für zwei
Althöfe fest, die beide nicht mehr landwirtschaftlich genutzt sind, sodass die Gebietstypik anzupassen ist. Einer
der Höfe steht nun als Fläche für ein Mehrgenerationenhaus zur Verfügung. Gleichzeitig berücksichtigt der bestehende Plan im Bereich des festgesetzten Allgemeinen Wohngebietes nur unzureichend die bestehenden
Grundstücksverhältnisse und den baulichen Bestand, sodass die Anpassung von Straßenführung und Dimensionierung des Töpferweges sowie der überbaubaren Grundstücksflächen eine verbesserte Ausnutzung im Sinne
der Innenentwicklung zuließe. Die aus heutiger Sicht nicht ausreichend begründbare Überplanung bestehender
Gebäude wird partiell zurück genommen. Der in das Plangebiet einbezogene Teilbereich des Bebauungsplanes
1.7 A 2.Änderung setzt bislang Mischgebiet (MI) fest, was aber weder dem Bestand noch einer sinnvollen baulichen Entwicklung entspricht. Der neue Bebauungsplan 122 Sinnersdorf soll beide Bebauungspläne im Bereich
seines Geltungsbereiches durch Überplanung und gleichzeitige Aufhebung der Altpläne ersetzen.
2.
Räumlicher Geltungsbereich, Verfahren
Die zu überplanende Fläche liegt nördlich der Ortsmitte von Sinnersdorf und wird im Norden durch die Straße Am
Zehnthof, im Westen durch Roggendorfer Straße, im Süden durch die Kesselsgasse und im Osten durch die
Straße Am Theuspfad begrenzt.
Der Geltungsbereich wird so gefasst, dass ein sinnvoller Teilabschnitt des Bebauungsplanes 1.7 B Sinnersdorf
durch den Bebauungsplan 122 Sinnersdorf ersetzt wird, gleiches gilt für einen Teil des Bebauungsplanes 1.7 A
Sinnersdorf 2. Änderung, der den „Zwickel“ zwischen Roggendorfer Straße und Kesselsgasse umfasst.
Die gesamte Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 33.050 m² und liegt inmitten der Ortslage. Dabei entfallen
ca. 3.430 m² auf Verkehrsflächen. Die verbleibenden Grundstücksflächen umfassen daher eine Fläche von ca.
29620 m². Es ist daher im Zusammenwirken mit den Festsetzungen zur zulässigen baulichen Dichte (Grundflächenzahl) sichergestellt, dass eine zulässige Grundfläche von 20.000 m² gemäß § 13a (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB
nicht überschritten wird, sodass der Bebauungsplan im sogenannten beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB aufgestellt werden kann. Weitere umweltrelevante Aspekte, welche die Aufstellung eines Umweltberichtes erforderlich machten, liegen nicht vor.
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3.
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan, geltendes Planrecht
3.1 Flächennutzungsplan
Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 122 Sinnersdorf als Mischbaufläche entlang der Roggendorfer Straße dargestellt, der Bereich zum Theuspfad
hin ist als Wohnbaufläche dargestellt.
Da das Ziel der Planaufstellung darin besteht, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung
einer Wohnbebauung (Allgemeines Wohngebiet WA) in einem nicht als untergeordnet zu bewertenden Ausmaß
zu schaffen, kann die Planaufstellung entlang der Roggendorfer Straße nicht als aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt angesehen werden; eine durchgehende Darstellung als „Wohnbaufläche“ ist erforderlich. Diese notwendige Anpassung des vorbereitenden Bauleitplanes erfolgt gemäß § 13a (2) Nr.2 BauGB nachgeordnet zum
Satzungsbeschluss dieses Bebauungsplanes im Wege einer Berichtigung; die Durchführung eines Änderungsverfahrens ist nicht erforderlich.
Ausschnitt Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
3.2 Bebauungspläne
Der größte Teil des Plangebietes ist bislang durch den Bebauungsplan 1.7 B Sinnersdorf beplant, dabei sind zwei
vorhandene Hofstellen entlang der Roggendorfer Straße als Dorfgebiet, der Bereich zum Theuspfad hin als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Durchgehend ist eine Zweigeschossigkeit festgesetzt. Die Straßenfläche des
Töpferweges ist bislang nicht realisiert.
Der Bereich östlich des Theuspfades wurde bereits in der Vergangenheit teilweise einer Änderung unterzogen,
sodass die folgende Abbildung dort nicht mehr das aktuelle Planrecht abbildet.
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Ausschnitt BP 1.7 B Sinnersdorf
Der kleinere Teil des Plangebiets zwischen Roggendorfer Straße und Kesselsgasse ist bislang durch den Bebauungsplan 1.7 A Sinnersdorf 2. Änderung beplant. Die Festsetzung lautet Mischgebiet mit einer zweigeschossigen Bebauung.
Ausschnitt BP 1.7 A Sinnersdorf 2. Änderung
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4.
Bestand innerhalb und außerhalb des Plangebietes
Das Plangebiet wird – mit Ausnahme der beschriebenen Althöfe -geprägt durch eine überwiegende Wohnnutzung entlang der Roggendorfer Straße, des Theuspfades und der Straße am Zehnthof. Der Töpferweg wurde
bislang nicht als öffentliche Straße hergestellt, über eine provisorische private Zufahrt ist lediglich ein privates
Einfamilienhaus erschlossen. Ein weiteres Wohnhaus entlang des geplanten Töpferweges wurde bereits errichtet, ist aber bis zu dessen Herstellung über das Vordergrundstück von der Kesselsgasse her erschlossen.
Der Hof, der umgenutzt werden soll, beherbergt derzeit einen Gebrauchtwarenhandel, der andere Hof wird bewohnt und partiell als Unterstellplatz z.B. für Wohnmobile genutzt..
Entlang der Straße am Zehnthof befinden sich in den Erdgeschossen der Wohnhäuser Ladenlokale mit einer
Apotheke und einem Friseur.
5.
Planungsziele
Es ist Ziel der Planung, das künftige Planrecht im beschriebenen Geltungsbereich künftig ausschließlich durch
den Bebauungsplan 122 Sinnersdorf zu steuern. Entsprechend werden die bestehenden Bebauungspläne
1.7 B Sinnersdorf und 1.7 A Sinnersdorf 2.Änderung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 122 Sinnersdorf
gleichzeitig aufgehoben.
Für die bereits als Allgemeines Wohngebiet festgesetzten Flächen entlang der Roggendorfer Straße, der Straßen
Am Zehnthof und Am Theuspfad bleibt das Planrecht weitgehend in seiner Zielsetzung unverändert, wird jedoch
auf zeitgemäße Festsetzungen (geplant ist eine Umstellung der Vollgeschossigkeitsfestsetzung auf maximale
Wand- und Gebäudehöhen) und die geltende Baunutzungsverordnung umgestellt. Diese Anpassungen sind im
Vorentwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung noch nicht dargestellt und werden erst mit dem eigentlichen
Rechtsplanentwurf zur Offenlage erarbeitet.
Ein Teilbereich des bestehenden Bebauungsplanes 1.7 B Sinnersdorf im Zuge des geplanten Töpferweges ist
bislang noch nicht realisiert. Die beiden Althöfe Roggendorfer Straße 10 und 12 beinhalten keine landwirtschaftliche Nutzung mehr, sodass die künftige Nutzung nicht mehr der Festsetzung „Dorfgebiet“ entspricht. Entsprechend der Umgebung soll stattdessen Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Dies ermöglicht die
Wohnnutzung, z.B. in Form barrierefreien Wohnungsbaues, gleichzeitig könnten wohnverträgliche, gewerbliche
Nutzungen - wie derzeit auf dem zweiten Althof vorhanden – weiterhin zulässig bleiben.
Grundsätzlich wäre eine Umnutzung der Hofstellen zwar auch unter Anwendung des bestehenden Planrechtes
möglich, der Entfall der typischen landwirtschaftlichen Nutzung in Form von Viehhaltung oder der Betrieb in Verbindung mit landwirtschaftlichem Verkehr stellt aber für sich bereits einen Planungsanlass dar. Bei einer weitergehenden Umnutzung in Wohnnutzung wäre auch der Gebietszweck Mischgebiet (MI) nicht mehr erfüllt, sodass
eine planrechtliche Anpassung in Allgemeines Wohngebiet erforderlich ist.
Bislang unbebaute Flächen entlang des Töpferweges und des geplanten Wendekreisels „Am Theuspfad“ sollen
als Bauflächen aktiviert und einer Bebauung zugeführt werden. Entlang des geplanten Töpferweges setzt der
bestehende Bebauungsplan jedoch Baufenster fest, die nicht an die tatsächlichen Grundstücksverhältnisse angepasst sind, sodass das bauliche Potenzial nicht optimal ausgeschöpft werden kann. Eine Veränderung der
geplanten Führung des Töpferweges und eine Anpassung der Baufenster ermöglicht die Schaffung von Bauflächen, die zwei weitere Mehrfamilienhäuser aufnehmen können. In der Umgebung befindet sich bereits zweigeschossiger Geschosswohnungsbau, sodass die städtebauliche Einfügung gegeben ist. Für ein im Wege der
Befreiung entstandenes Wohnhaus Am Theuspfad ist die Schaffung eines Baufensters vorgesehen, um das
Baurecht über den Bestandsschutz hinaus zu sichern.
6.
Inhalt des städtebaulichen Konzeptes
Das städtebauliche Konzept ist in Anlage 1 dargestellt. Südlich des künftigen Töpferweges sollen in einem ersten
Bauabschnitt zwei Mehrfamilienhäuser mit barrierefreien Wohnungen entstehen. Anstelle der Hofanlage ist als
zweiter Bauabschnitt ein Neubau unter gestalterischem Rückgriff auf den Althof geplant, der als Mehrgenerationenhaus mit Wohnungsgrößen von ca. 50-90 m² vorgesehen ist. Nördlich des Töpferweges sind als dritter
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Bauabschnitt 5 weitere Wohngebäude als Ein- bis Zweifamilienhäuser geplant. Im Übrigen bleibt das städtebauliche Konzept gegenüber dem Bestand unverändert. Vorgesehen ist überwiegend eine straßenbegleitende Bebauungh, wobei entlang der Kesselsgasse und besonders der Roggendorfer Straße tiefere Baufenster eine Entwicklung unter Einbezug des Bestandes ermöglichen. Gleichzeitig erleichtern tiefere Baufenster die Realisierung
von Geschosswohnungsbau in einem zentralen Bereich des Ortsteiles.
7.
Umweltbelange
Da die Aufstellung des B-Planes Nr. 122 Sinnersdorf im Verfahren nach § 13a BauGB erfolgt, ist die Erstellung
eines Umweltberichtes mit einer Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung nicht erforderlich, auch ermöglichen bereits
die bestehenden Bebauungspläne sämtliche Eingriffe. Die Umstellung auf die aktuelle Fassung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) führt vielmehr aufgrund der künftig geltenden Obergrenzen für die mögliche Grundstücksversiegelung gemäß § 19 BauNVO zu einer geringeren Inanspruchnahme des Bodens und einem größeren Anteil unversiegelter Grundstücksflächen.
Die Erarbeitung eines Artenschutzgutachtens erscheint aufgrund fehlender relevanter Grünstrukturen oder Ruinen nicht erforderlich, auch ist das gesamte Gebiet bereits vollständig zugunsten einer baulichen Nutzung beplant. Im Zuge der Planung sollen jedoch die beiden vorhandenen prägenden Bäume an der Einmündung des
Töpferweges vom Theuspfad per Festsetzung gesichert werden. Von drei Linden im Innenbereich des Blockes
wurde eine kürzlich durch einen Sturm gefällt, für die beiden noch erhaltenen Bäume wird die Möglichkeit des
Erhaltes noch geprüft, wahrscheinlich wird jedoch die Führung des Töpferweges einen Erhalt (wegen der Führung innerhalb des Wurzelraumes) unmöglich machen.
8.
Kosten
Der Stadt Pulheim entstehen durch die Planung nach derzeitigem Sachstand lediglich Kosten für die Einholung
einer gutachterlichen Aussage zum Schallschutz entlang der Roggendorfer Straße sowie durch die Festsetzung
privater Grundstücksflächen (ca. 45,5 m² im Bereich der Roggendorfer Straße) als öffentliche Straßenverkehrsfläche. Für die öffentlichen Straßenverkehrsflächen des Töpferweges (ca.798 m² für die allgemeine Verkehrsfläche und ca. 146 m² für den Fuß- und Radweg) wird zum derzeitigen Verfahrensstand von einer Übertragung im
Rahmen eines Erschließungsvertrages ausgegangen.
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