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Beschlussvorlage (Benennung der neuen Haltestelle Stommeln Ortszentrum)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
24.09.2014
Erstellt
15.09.14, 18:36
Aktualisiert
15.09.14, 18:36
Beschlussvorlage (Benennung der neuen Haltestelle Stommeln Ortszentrum) Beschlussvorlage (Benennung der neuen Haltestelle Stommeln Ortszentrum)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 250/2014 Erstellt am: 30.06.2014 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Verfasser/in: David Gerhards Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 24.09.2014 Betreff Benennung der neuen Haltestelle Stommeln Ortszentrum Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 250/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr beschließt, dass die beiden neuen Haltestellen im Ortszentrum a) Stommeln Mitte oder b) Marktplatz oder c) Josef-Gladbach-Platz oder d) Hauptstraße oder e) Stommeln oder f) Stommeln Dorfanger genannt werden. Erläuterungen Der Rhein-Erft-Kreis gestaltet im Sommer 2014 die Hauptkreuzung in Stommeln um. Im Zuge der Umgestaltung werden auf der Seite Josef-Gladbach-Platz und am Marktplatz an der Hauptstraße die neuen Haltestellen für beide Fahrtrichtungen des Regional- und Stadtbusverkehrs (Linien 970 und 967) sowie Anruf-Sammeltaxi gebaut. Dafür entfällt zukünftig die langjährig provisorisch als Ersatz für die Haltestelle Haus Schauff genutzte Haltestelle Gartenstraße. Die Verwaltung schlägt die im Beschlussentwurf aufgeführten Namensgebungen alternativ und ohne Priorität vor. Es bleibt dem Ausschuss unbenommen, einen gesonderten Vorschlag zu beschließen.