Daten
Kommune
Pulheim
Größe
137 kB
Datum
24.09.2014
Erstellt
15.09.14, 18:36
Aktualisiert
15.09.14, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
359/2014
Erstellt am:
09.09.2014
Aktenzeichen:
IV / 66
Verfasser/in:
Herr Kleine-Erwig
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
4
ö. Sitzung
nö. Sitzung
X
Termin
24.09.2014
Betreff
Parkraumsituation im Bereich Dammstraße / Auf dem Acker
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürger / Fraktion Bürgerverein
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
3.500 €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Budget Straßenunterhaltung
Beschlussvorschlag
Der TVA beschließt die Anlage der Stellplätze A bis F und lehnt den Bau der Stellplätze G ab.
Vorlage Nr.: 359/2014 . Seite 2 / 4
Erläuterungen
Im Bebauungsplan Nr. 77 Sinthern wurde im Eckbereich Auf dem Acker / Dammstraße ursprünglich aufgrund der damaligen Bedarfsplanungen eine Fläche für Gemeinbedarf zur Errichtung eines Kindergartens festgesetzt. Der Kindergarten
wurde auf dieser Fläche jedoch nicht realisiert, da als Ersatz eine andere Lösung gefunden wurde. Als Folge hat der Rat
in seiner Sitzung vom 18.02.2014 den geänderten Bebauungsplan Nr. 77 Sinthern 1301 "Ecke Dammstraße / Auf dem
Acker" beschlossen, der eine Wohnbebauung auf dem vormaligen Gemeinbedarfsgrundstück vorsieht.
Da die fragliche Fläche noch nicht bebaut war, wurde der in der Straßenausbauplanung für den BP 77 Sinthern vor dem
vormaligen Kindergartengrundstück vorgesehene Ausbau der Nebenanlagen (Gehweg und Parkstreifen) im Rahmen
des Ausbaus der sonstigen Verkehrsflächen im BP 77 Sinthern nicht mit realisiert, sondern nur mit Schotter befestigt.
Zudem war das städtische Grundstück nicht eingefriedet. Als Folge wird die Fläche inzwischen intensiv zum Abstellen
von Fahrzeugen genutzt.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens haben sich eine „Interessengemeinschaft der Nachbarn Auf dem Acker“
(Anlage 1) und die Fraktion des Bürgervereins (Anlage 2) für den Erhalt dieser Möglichkeit zum Abstellen von Fahrzeugen ausgesprochen. Kurz vor dem Beschluss der Bebauungsplanänderung durch den Rat hat zudem die „Interessengemeinschaft Auf dem Acker / Dammstraße“ mit offenem Brief vom 15.02.2014 (Anlage 3) appelliert, die Baufläche zu
verkleinern und dafür mindestens öffentliche 10 Parkplätze zu erstellen. Das Anliegen wurde damit begründet, dass die
Parksituation in diesem Bereich - insbesondere zwischen 20:00 Uhr und 5:00 Uhr – sehr angespannt sei. Für den Fall,
dass keine geeigneten Ersatzmaßnahmen ergriffen werden, werde ein gnadenloser Parkplatzkampf und als Folge eine
Gefährdung des guten nachbarschaftlichen Miteinanders befürchtet.
Herr Bürgermeister Keppeler führte dazu in der Ratssitzung am 18.02.2014 aus, dass er ein Telefonat mit einer Vertreterin der Interessengemeinschaft geführt habe. Diese habe nochmals besonders auf den „Parkdruck“ im angesprochenen Bereich hingewiesen und den Wunsch geäußert, an dieser Stelle eine Ortsbesichtigung ab 20 Uhr vorzunehmen.
Nachdem die Verwaltung diese Ortsbesichtigung zusagte, beschloss der Rat mit großer Mehrheit den Bebauungsplan
Nr. 77 Sinthern 1301.
Die gemeinsame Ortsbesichtigung der Verwaltung mit Vertretern der Interessengemeinschaft bzw. Anliegern fand am
Abend des 26.03.2014 statt.
Die Verwaltung verwies zunächst darauf, dass in den Straßen im Neubaugebiet BP 77 Sinthern – Zum Eschengrund,
Feldrosenweg, Zypressenweg – so viele öffentliche Stellplätze wie möglich angelegt wurden und zudem am Glessener
Weg ein kleiner Parkplatz errichtet wurde. Da zudem in Pulheim jeder Bauherr für sein Einfamilienhaus zwei private
Stellplätze errichten muss, sei die Situation hier besser als in vielen anderen Baugebieten. Weiterhin werde in dem Bereich der ehemaligen Kitafläche entlang der Dammstraße bzw. der Straße Auf dem Acker neben einem Gehweg auch
ein Parkstreifen und somit Stellplätze für voraussichtlich 3 bis 4 Fahrzeuge angelegt.
Die anwesenden Bürger stellten dar, dass nicht der Parkdruck im oder aus dem Neubaugebiet das größte Problem darstelle. Das Problem ergebe sich insbesondere aus dem alten Baubestand der Dammstraße und der Straße An der Ölmühle. So würden viele Häuser in diesem Bereich nur über eine unzureichende Anzahl oder wie ein Mehrfamilienhaus
an der Dammstraße über gar keine privaten Stellplätze verfügen. Daher bestehe ein hoher Parkdruck und es müssten
dringend weitere öffentliche Parkmöglichkeiten geschaffen werden.
Vorlage Nr.: 359/2014 . Seite 3 / 4
Am Tag der Ortsbesichtigung stellte sich die Parksituation nicht dramatisch dar. Die Antragsteller vermuteten, dass
hierfür ein zeitgleiches Spiel des 1. FC Köln verantwortlich gewesen sein könnte. Zudem wurde dem Verfasser dieser
Vorlage bei einem weiteren Ortstermin von einem anderen Anlieger erläutert, dass der Parkdruck nicht sonderlich kritisch wäre, wenn alle Anlieger ihre privaten Stellplätze konsequent nutzten würden.
Andererseits können aufgrund der engen Straßen und der vielen Zufahrten tatsächlich nur relativ wenige Fahrzeuge im
öffentlichen Straßenland abgestellt werden und stehen nicht auf allen Grundstücken Stellplätze in der erforderlichen
Anzahl zur Verfügung. Wenn dann noch einige private Stellplätze nicht genutzt werden, wird es häufig nicht möglich
sein, im unmittelbaren Umfeld des eigenen Hauses einen öffentlichen Stellplatz zu finden.
Im Laufe der Ortsbesichtigung vom 26.03.2014 wurden daraufhin die betreffenden Straßen gemeinsam besichtigt und
geprüft inwieweit im bestehenden Straßenraum zusätzliche Stellplätze angelegt werden könnten. In den Anlage 4 sowie
auf den in Anlage 5 abgebildeten Fotos sind die Flächen für die diskutierten zusätzlichen Parkmöglichkeiten dargestellt.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
zu Stellplatz A:
Die Anlage des Stellplatzes mittels Markierung wäre aus verkehrstechnischer Sicht möglich.
Hierfür müssten die dort aufgestellten Pflanzkübel entfernt werden. Diese wurden wahrscheinlich aufgestellt, um den Verkehr zu beruhigen und zu verhindern, dass der fließende Verkehr
zu nah am Haus vorbeifährt sowie Fahrzeuge direkt vor den Südfenstern des Hauses parken.
Die verkehrsberuhigende Einengung sowie eine Ablenkung des fließenden Verkehrs von dem
Haus Nr. 8 könnte auch bei Einrichtung eines Stellplatzes durch Aufstellung einer Barke hinter
einem Stellplatz wirkungsvoll erreicht werden.
Kosten: 500 Euro
zu Stellplätzen B und C
Die Stellplätze können angelegt werden.
Beim Stellplatz B ist hierfür nur eine Markierung erforderlich.
Für den Stellplatz C müsste das dort vorhandene Beet, das mit Büschen bepflanzt ist, entfernt
und die Fläche dann gepflastert werden. Um den verkehrsberuhigenden Effekt auch für den
Fall, das dort kein Fahrzeug abgestellt ist, zu gewährleisten, könnte eine Barke aufgestellt
werden.
Kosten: 200 Euro (Stellpl. B) + 1.800 Euro (Stellpl. C)
=
2.000 Euro
Hinweis: Das hinter den Stellplätzen liegende Grundstück verfügt derzeit über keine Zufahrt
zur Dammstraße. Wenn der Eigentümer dies ändern möchte, müsste zumindest einer der
beiden öffentlichen Stellplätze wieder entfernt werden.
zu Stellplätze D und E:
Die Markierung dieser Stellplätze ist möglich.
Um die Fahrzeuge zu leiten, sollte eine Sperrfläche markiert werden. Eventuell könnte zusätzlich eine Barke auf- und das Schild VZ 325 in die Sperrfläche versetzt werden.
Kosten 500 Euro
Stellplatz F:
Die Markierung dieses Stellplatzes ist möglich.
Kosten 500 Euro
Stellplätze G:
In dem Bereich vor dem Regenrückhaltebecken wurden im Rahmen des Straßenfertigausbaus vor wenigen Jahren 3 Stellplätze in Längsaufstellung angelegt. Dieser Ausbau entspricht
den Festsetzungen des Bebauungsplans und der vom TVA beschlossenen Ausbauplanung.
Vorlage Nr.: 359/2014 . Seite 4 / 4
Die Böschungsoberkante des Regenrückhaltebeckens konnte aufgrund einiger hydraulischer
Optimierungen um einige Meter hinter der für dieses Becken festgesetzten Fläche zurückbleiben. Technisch wäre es daher denkbar, den Zaun zu versetzen und die vorhandenen Stellplätze mit Längsaufstellung in Stellplätze mit Senkrechtaufstellung umzubauen. Bei Erhalt der
beiden vorhandenen Bäume könnten dadurch die vorhandenen 3 Stellplätze in Längsaufstellung durch 7 Stellplätze in Senkrechtaufstellung ersetzt werden. Der auf dieser Straßenseite
angelegte Gehweg müsste dann allerdings nicht erst hinter, sondern bereits vor dem Becken
enden.
Die dargestellte Änderung würde nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen.
Folglich wäre hier eine Befreiung oder eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
Kosten 15.000 Euro
Aus Sicht der Verwaltung ist der Parkdruck in diesem Bereich nicht so außergewöhnlich hoch,
dass diese Kosten den Gewinn von 4 Stellplätzen rechtfertigen.