Daten
Kommune
Pulheim
Größe
87 kB
Datum
24.09.2014
Erstellt
15.09.14, 18:36
Aktualisiert
15.09.14, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
275/2014
Erstellt am:
11.08.2014
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Mitteilungsvorlage
Gremium
TOP
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
24.09.2014
Betreff
Öffentlicher Personennahverkehr - Zwischenbericht zum Nahverkehrsplan
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Rhein-Erft-Kreis / Verwaltung
Mitteilung
Der Rhein-Erft-Kreis betreibt als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) das Verfahren zur
Aufstellung eines neuen Nahverkehrsplanes (NVP). Hierzu hat er mit Schreiben vom 21. Juli 2014 (Anlage 1) der Verwaltung einen umfangreichen Zwischenbericht (s. Anlage 3 im Ratsinformationssystem – wegen des Umfangs nicht
ausgedruckt) übersandt. Auf folgende Aspekte ist hinzuweisen:
1.
2.
3.
Der Arbeitsablaufplan (s. Anlage 2 und Anlage 3, Zwischenbericht Seite 6) des Rhein-Erft-Kreises sieht eine Vorstellung und Diskussion der noch zu erarbeitenden Maßnahmenvorschläge in den kreisangehörigen Städten (z.
B. in Pulheim am 12. November 2014 im der Sitzung des Ausschuss für Tiefbau und Verkehr) vor. Ob dieser
Zeitplan – insbesondere mit Blick auf evtl. finanzielle Auswirkungen - eingehalten werden kann, bleibt abzuwarten.
Wenn die Maßnahmenvorschläge vorgestellt werden, können zu diesen Fragen und falls eine Beschlussvorlage
erstellt wurde, Anträge gestellt werden. Ziel der Verwaltung ist, dass die Stadt Pulheim eine Stellungnahme nach
Vorstellung der Maßnahmenvorschläge an den Rhein-Erft-Kreis abgibt.
Die bisherigen Fachberatungen fanden zu nachfolgend aufgeführten Vorlagen und Sitzungsterminen statt:
Vl. 42/2013 - Haushaltsbefragung,
AfTuV am 20. Februar 2013,
Vl. 103/2013 - ÖPNV / Anbindung des Gewerbegebietes Schwefelberg, AfTuV am 17. April 2013 und
Vl. 445/2013 – Vorstellung der Ergebnisse der Haushaltsbefragung,
AfTuV am 13. November 2013.
Fachfragen zum Zwischenbericht kann die Verwaltung möglicherweise in der Sitzung am 24. September 2014 beantworten, wenn diese Fragen bis spätestens zum 16. September 2014 eingereicht werden. Eine Rückkopplung mit dem Gutachterbüro bzw. der Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises zur fachgerechten Beantwortung wäre so noch möglich.