Daten
Kommune
Pulheim
Größe
5,2 MB
Datum
24.09.2014
Erstellt
15.09.14, 18:36
Aktualisiert
15.09.14, 18:36
Stichworte
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Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
6
Bisherige Finanzierung des ÖPNV
6.1
Finanzierung des ÖPNV
Der Rhein-Erft-Kreis ist als Aufgabenträger verpflichtet, für Leistungen im
ÖPNV durch betraute Unternehmen oder andere Aufgabenträger Ausgleichsleistungen zur Aufwandsabdeckung zu leisten. Zur teilweisen Refinanzierung des nicht über die allgemeine Kreisumlage abgedeckten Zuschussbedarfs wird gemäß § 56 Abs. 4 Kreisordnung (KrO NRW) für das
Land Nordrhein-Westfalen von den kreisangehörigen Kommunen eine differenzierte Mehrbelastung auf die Kreisumlage erhoben, welche nach
platzkilometrischen Leistungen berechnet wird. Dies gilt insbesondere für
die Verkehrsleistungen der REVG. Die Defizite bei der REVG werden wie
folgt aufgeteilt:
·
·
50% der Regionalbusleistungen direkt über die Kreisumlage und
50% der Regionalbusleistungen sowie 100% der Ortsbusleistungen
und 100% der Kosten für den AST-Verkehr werden über eine eigene
Kreisumlage direkt an die Städte weitergeleitet.
Brühl, Hürth und Wesseling finanzierten ihren Stadtbusverkehr direkt und
ohne Beteiligung des Rhein-Erft-Kreises.
Für 2011 lag die Leistungen für die Betreuung der Verkehrsleistungen bei
der REVG bei 7.427 Tsd. Euro (Ist-Wert), für 2012 bei 8.429 Tsd. Euro (Plan)
und für 2013 mit 10.090 Tsd. Euro (Plan).
Zur Deckung des Aufwandsabdeckungsfehlbetrags an die Stadt Köln zu den
Betriebskosten der KVB für den Omnibusverkehr und der Stadtbahnlinie 7
waren 2011 1.125 Tsd. Euro und für 2012 sowie für 2013 1.060 Tsd. Euro
angesetzt worden, welche auf die betroffenen Städte Frechen und Pulheim
im Rahmen der Mehrbelastung umgelegt werden.
Entsprechendes gilt für die Aufwandsabdeckung an den Aachener Verkehrsverbund (AVV) für den grenzüberschreitenden Omnibusverkehr (31,5
Tsd. Euro für die Städte Erftstadt und Elsdorf jeweils für die Jahre 2011,
2012 und 2013)70 Da die Leistungen in besonderer Weise den Städten Elsdorf und Erftstadt zugutekommen, werden beide Städte mit einer Mehrbelastung von 50 % anteilig an diesen Kosten beteiligt: Elsdorf mit 4.078 Euro
und Erftstadt mit 11.640 Euro.
Die Finanzierung erfolgt auf Grundlage der im NVP 2003-2007 hinterlegten
Qualitätskriterien. Ein wirksames Controlling-Verfahren wurde allerdings
bisher nicht entwickelt bzw. beschlossen.
70
Quelle: Rhein-Erft-Kreis (2012): Teilergebnishaushalt Produkt 12.547.01 ÖPNV.
103
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6.2
Zwischenbericht - Juli 2014
Landesfördermittel
Die Förderung des kommunalen ÖPNV in Nordrhein-Westfalen ergibt sich
seit dem 1. Januar 2011 aus §11 Absatz 2 und §11a ÖPNVG NRW. Auf der
Basis dieser beiden Rechtsgrundlagen gewährt das Land NRW den Aufgabenträgern des ÖPNV zwei Pauschalen:
ÖPNV-Pauschale gemäß §11 Absatz 2 ÖPNVG NRW und
Ausbildungsverkehrspauschale gemäß §11 a ÖPNVG NRW.
·
·
Gemäß §11 Absatz 2 ÖPNVG NRW gewährt das Land NRW den ÖPNVAufgabenträgern aus den Mitteln des Regionalisierungsgesetzes des Bundes eine jährliche Pauschale in Höhe von 110 Millionen Euro. Mindestens 80
Prozent der Pauschale sind für Zwecke des ÖPNV mit Ausnahme des SPNV
an öffentliche und private Verkehrsunternehmen weiterzuleiten. Die übrigen 20 Prozent sind für eigene Zwecke des ÖPNV zu verwenden oder hierfür
an öffentliche und private Verkehrsunternehmen, Gemeinden, Zweckverbände, Eisenbahnunternehmen oder juristische Personen des privaten
Rechts, die Zwecke des ÖPNV verfolgen, weiterzuleiten.
Seit 2011 hat sich dieser Zuwendungsbetrag wie in nachfolgender Tabelle
dargestellt entwickelt:
Jahr
2011
2012
2013
2014
Erhalten
(100%) in Tsd.
EUR
868
868
872
1.063
(80%)
Weiterleitung an
in Tsd.
VU in Tsd. EUR
EUR
694
680
694
693
698
698
850
noch in
Bearbeitung
Anzahl der Zuwendungsempfänger
5
6
5
noch in
Bearbeitung
Abb. 6.2-1 Zusammenstellung der Zuwendungsbeträge des Landes NRW an den Rhein-Erft-Kreis als
ÖPNV-Aufgabenträger für die Jahre 2011 bis 2014
Ab 2014 wird die Pauschale den Aufgabenträgern auf der Grundlage eines
neuen Verteilungsschlüssels nach Betriebsleistungen, Einwohnerzahl und
Fläche zugeschieden werden. Für den Rhein-Erft-Kreis bedeutet das eine
um 191 Tsd. € höhere Zuweisung. Mit der Novellierung des ÖPNVG NRW
zum 1. Januar 2011 sind die ÖPNV-Aufgabenträger auch zuständig für die
Gewährung von Mitteln aus der Ausbildungsverkehrspauschale, die das
Land NRW vorher gemäß §45 a PBefG den Verkehrsunternehmen direkt
gewährt hat. Für 2011 hatte das Land hierfür 100 Mio. € bereitgestellt; dieser Betrag erhöhte sich ab 2012 auf jährlich 130 Mio. € landesweit.
Zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Ausbildungsverkehr werden gemäß § 11a ÖPNVG NRW erstmals ab 2011 Landesmittel
gewährt, welche zu mindestens 87,5 Prozent an die im Zuständigkeitsbereich tätigen Verkehrsunternehmen weiterzureichen sind. Von der Ausbildungspauschale in Höhe von 160 Tsd. € sind sechs Verkehrsunternehmen
Ausgleichsleistungen in Höhe von insgesamt 140 Tsd. € zuerkannt worden.
Die übrigen 12,5 Prozent sind zur Finanzierung für die mit der Abwicklung
der Pauschale verbundenen Aufwendungen oder für Maßnahmen verwen104
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Zwischenbericht - Juli 2014
det worden, die der Fortentwicklung von Tarif- und Verkehrsangeboten
sowie Qualitätsverbesserungen im Ausbildungsverkehr dienen. In den Jahren 2012 und 2013 erhielt der Rhein-Erft-Kreis jeweils 208 Tsd. €. Die zur
Ausschüttung bereitstehenden Mittel wurden an jeweils sechs Verkehrsunternehmen weitergereicht.
Die Stadtbusstädte Brühl, Hürth und Wesseling erhalten ebenfalls seit 2011
Mittel gem. §11a ÖPNVG. Ab dem Jahr 2012 sind das jährlich für Brühl
13.162 €, für Hürth 24.326 € und für Wesseling 2.226 €. Die Stadt Wesseling
hat den Rhein-Erft-Kreis mit der Abwicklung der Weiterreichung ihrer Ausbildungspauschalmittel gem. §11a ÖPNVG beauftragt.
105
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Zwischenbericht - Juli 2014
7
Strukturprognose im Rhein-Erft-Kreis für 2025
7.1
Prognose-Grundlagen
Für die zukünftige Weiterentwicklung des ÖPNV-Verkehrsangebotes im
Rhein-Erft-Kreis sind neben den heutigen Verkehrsbeziehungen auch die
absehbaren ÖPNV-relevanten infrastrukturellen Veränderungen zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die Entwicklung der Siedlungs- und
Gewerbeflächen sowie Entwicklungen bei den Schulstandorten und Schulverkehrsbeziehungen. Zunehmend in den Fokus rücken außerdem die Entwicklungen in den Bereichen Versorgungs- und Freizeitverkehr als wesentliche Nachfragegruppe des ÖPNV.
Als Prognosehorizont wurde das Jahr 2025 festgelegt, Basisjahr für die Vorausschätzung ist 2012. Die Strukturdaten für den Zeithorizont 2025 wurden in einem zweistufigen Verfahren ermittelt. In einem ersten Schritt
wurden die Veränderungen aufgezeigt, die sich aufgrund der demografischen Entwicklungen ergeben. Hierzu wurde auf Daten des Statistischen
Landesamtes (IT.NRW) zurückgegriffen. Eine Ausnahme stellt, wie bereits
in Kapitel 3 erläutert, die Stadt Hürth dar.
Nach einem Abgleich mit den Entwicklungen der letzten Jahre und den
vorhandenen Daten, die vom Rhein-Erft-Kreis und den kreisangehörigen
Städten im Rahmen der NVP-Bearbeitung zur Verfügung gestellt wurden,
sind für die folgenden Bereiche Prognosewerte abgeleitet worden:
·
·
·
·
Bevölkerungsprognose nach Altersgruppen,
Entwicklung der Beschäftigtenzahlen,
Entwicklungen im Einkaufs- und Freizeitverkehr und
Entwicklungen im Bereich Schüler und Auszubildende.
Zu berücksichtigen ist, dass die dargestellten Prognosewerte die zu erwartenden Entwicklungen auf Basis der zum Prognosezeitpunkt angenommenen Rahmenbedingungen abbildet. Diese können durch nicht berücksichtigte Veränderungen der z. B. wirtschafts-, arbeitsmarkt- oder steuerpolitischen Rahmenbedingungen nachhaltig beeinflusst werden.
7.2
Einwohnerprognose
Für die Bevölkerungsprognose im Rhein-Erft-Kreis kann auf Daten von
IT.NRW im Rahmen der Bevölkerungsmodellrechnung 2011 bis 2030 zurückgegriffen werden. Die Bevölkerung im Rhein-Erft-Kreis wird bis zum
Jahr 2025 leicht zunehmen (siehe Abb. 7.2-1) jedoch wird sich die Altersstruktur verändern. Ein gravierender Rückgang ist bei der Bevölkerungsgruppe der 10 bis unter 25-jährigen Schüler und Jugendlichen bzw. Erwachsenen zu erwarten. Hier wird in Vergleich zur heutigen Situation ein
durchschnittlicher Rückgang von etwa -12 Prozent prognostiziert. Die Altersgruppen der 25 bis unter 65-jährigen sind in der Tendenz ebenfalls
durchschnittlich über den gesamten Kreis betrachtet leicht rückläufig. Lediglich für die Bevölkerungsgruppen der über 65-Jährigen wird ein starker
Bevölkerungsanstieg um mehr als 14 bis 31 Prozent (ab 75 Jahren) erwartet
106
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
(siehe Abb. 7.2-2). Die Einwohnerentwicklung vollzieht sich dabei innerhalb
der zehn kreisangehörigen Städte sehr unterschiedlich. Während in den
Städten Pulheim und Frechen eine positive Bevölkerungsentwicklung
prognostiziert wird, so wird vor allem in den Städten Bedburg, Elsdorf und
Erftstadt ein Rückgang der Einwohnerzahlen vorausberechnet. In den Städten Bergheim, Brühl, Hürth, Kerpen und Wesseling sind kaum Veränderungen zu erwarten (+/- 2,5%). In den Abbildungen 7.2-3 und 7.2-4 ist die Einwohnerentwicklung insgesamt sowie nach Altersklassen graphisch dargestellt.
Abb. 7.2-1: Einwohnerprognose der Städte
71
Einwohnerentwicklung 2012-2025 (prozentuale Veränderung nach Altersklassen)
Stadt
6 bis
0 bis
unter
unter 6 10 JahJahre
re
Bedburg
Bergheim
Brühl
Elsdorf
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
-2%
-4%
1%
-7%
-7%
-6%
-7%
-1%
-4%
-1%
-11%
-2%
5%
-21%
-11%
6%
-2%
-7%
-8%
-3%
10 bis
unter
15 Jahre4
15 bis
unter
18 Jahre
18 bis
unter
25 Jahre
25 bis
unter
45 Jahre
45 bis
unter
65 Jahre
-32%
-13%
-8%
-33%
-25%
0%
1%
-12%
-12%
-22%
-43%
-13%
-18%
-38%
-24%
4%
7%
-16%
-15%
-21%
-29%
-23%
-7%
-23%
-14%
-15%
-10%
-12%
1%
-16%
-16%
-7%
0%
-6%
-12%
-1%
-3%
-3%
-11%
9%
-13%
-4%
-1%
-15%
-7%
10%
1%
-4%
-1%
-10%
65 bis
unter
75 Jah75 Jah- re und
re
älter
Rhein-Erft-3%
-2%
-11%
-13%
-12%
-1%
-1%
Kreis
72
Abb. 7.2-2: Einwohnerentwicklung 2012-2025 (prozentuale Veränderung nach Altersklassen)
71
72
37%
13%
-1%
28%
6%
6%
16%
14%
-2%
28%
23%
30%
-11%
24%
31%
35%
8%
52%
82%
29%
14%
31%
Quelle: IT.NRW Gemeindemodellrechnung 2011 bis 2030, Stand: 01.01., die Werte der Stadt
Hürth wurden in Absprache mit der Stadtverwaltung Hürth angepasst
Quelle: IT.NRW Gemeindemodellrechnung 2011 bis 2030, Stand: 01.01. die Werte der Stadt
Hürth wurden in Absprache mit der Stadtverwaltung Hürth angepasst
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Zwischenbericht - Juli 2014
Eine exakte Prognose der Arbeitsplatzzahlen mit räumlicher Verteilung auf
die Verkehrszellen liegt für den Rhein-Erft-Kreis nicht vor. Bei der Betrachtung der Beschäftigungsentwicklung im Rhein-Erft-Kreis ergibt sich gegenüber vergleichbaren Ballungsräumen in NRW ein ähnlicher Verlauf. So sank
die Anzahl der Beschäftigten seit dem Jahr 2000 von etwa 116.836 auf rund
111.488 im Jahr 2005. Dies entspricht einem prozentualen Rückgang von
rund 4 Prozent. Jedoch stieg seit dem Jahr 2005 die Zahl der Beschäftigten,
sodass sich im Jahre 2008 der Wert wieder auf den Ausgangswert aus dem
Jahr 2000 stabilisierte bzw. diesen sogar übertraf. Die Tendenz des Kreises
steigt weiterhin an. 2012 waren 125.960 sozialversicherungspflichtige Personen im Rhein-Erft-Kreis beschäftigt73. Die Beschäftigtendaten weisen
zum einen neue Arbeitsplätze durch Neuansiedlungen aus, zum anderen
auch Arbeitsplatzzuwächse, die aus Verlagerungen und Zusammenlegung
von Arbeitsplatzstandorten resultieren.
Die Aussagen zur Entwicklung der Schülerzahlen basieren ebenfalls auf der
Einwohnerprognose des Landesbetriebes Information und Technik NRW.
Der bundesweit prognostizierte Rückgang der Schülerzahlen spiegelt sich
auch in der Prognose für den Rhein-Erft-Kreis wider. Dies wird langfristig
voraussichtlich prägende Auswirkungen auf den ÖPNV haben, da gerade
diese Bevölkerungsgruppe zu den vorrangigen Nutzern des ÖPNV zählt. Bei
der Auflösung bzw. dem Auf- und Ausbau von Schulstandorten sind kleinräumige Veränderungen im Schülerverkehr zu erwarten. In den Übergangszeiten kann ggf. ein zusätzlicher Beförderungsbedarf generiert werden (Beförderung zum alten und neuen Schulstandort).
73
Quelle: IT.NRW
108
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Zwischenbericht - Juli 2014
Abb. 7.2-3: Einwohnerprognose der Städte im Rhein-Erft-Kreis
74
74
Quelle: IT.NRW Gemeindemodellierung 2011 bis 2030, Stand: 01.01. die Werte der Stadt Hürth
wurden in Absprache mit der Stadtverwaltung Hürth angepasst
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0 bis 6 Jahre
6 bis 17 Jahre
18 bis 65 Jahre
Ab 65 Jahre
75
Abb. 7.2-4: Einwohnerprognose nach Altersklassen
7.3
Infrastrukturmaßnahmen im MIV und ÖPNV
Für die Berechnung der Prognosefälle werden im Verkehrsmodell die Strassenbaumaßnahmen berücksichtigt, die bis zum Jahr 2025 realisiert werden. Als wesentliche Ergänzung im überregionalen und regionalen Netz
wirken sich vor allem Maßnahmen in Zusammenhang mit der Umlegung
von Kerpen Manheim-Neu sowie dem Bau von verschiedenen Umgehungsstraßen im Kreisgebiet aus.
75
Quelle: IT.NRW Gemeindemodellierung 2011 bis 2030, Stand: 01.01., die Werte der Stadt Hürth
wurden in Absprache mit der Stadtverwaltung Hürth angepasst
110
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Darüber hinaus gehende Planungen im Umland bleiben in den Prognoseberechnungen unberücksichtigt, da deren Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht als gesichert angenommen werden kann.
Im ÖPNV-Bereich wird das gesamte Busnetz, wie es zum Fahrplanstand
Dezember 2012 war, für die Strukturprognose 2025 unverändert übernommen. Aus diesem Grund wird die geplante Aufwertung der RB38 zwischen Bedburg - Bergheim - Horrem - Köln zu einer S-Bahn hier nicht betrachtet, sondern später in die jeweiligen Maßnahmenkonzepte einbezogen.
7.4
Verkehrsmodell Rhein-Erft-Kreis
7.4.1
Grundlagen des Verkehrsmodells
Die Grundzüge der ÖV-Nutzung im Rhein-Erft-Kreis werden nachfolgend
auf der Basis der Berechnungsergebnisse des Verkehrsmodells 2012 für das
Gebiet des Rhein-Erft-Kreises dargestellt und bewertet. Das Verkehrsmodell
von 2012 stellt die Fortschreibung des Verkehrsmodells von 2003 dar und
beinhaltet die Verkehrsarten MIV und ÖPNV. Die Fortschreibung des Verkehrsmodells basiert auf den folgenden Grundlagen:
·
·
·
·
Übernahme der aktuellen Fahrplandetails für Bus und Schiene aus
dem Fahrplan 2012/2013. Dies bezieht sich auf die Fahrzeiten, Liniencharakteristika, Entfernungen und Umsteigezeiten.
Die Zelleinteilung basiert auf den Grundlagen aus dem IGVP NRW,
wobei die Strukturdaten für die Städte im Kreisgebiet komplett erneuert und aktualisiert worden sind (Stand 2012).
Prognosedaten für 2025 auf der Basis der Werte von IT.NRW.
Eichung des Verkehrsmodells anhand der Zähldaten im VRS (2008 –
2009).
Das Verkehrsmodell unterscheidet bei der Erstellung der Verflechtungsmatrizen nach folgenden Verkehrsbeziehungen:
·
·
·
·
Binnen und Quellverkehr der Bevölkerung aus dem Rhein-Erft-Kreis
im Personenverkehr:
è Binnenverkehr und Auspendlerverkehr innerhalb und außer
halb des Rhein-Erft-Kreises
è insgesamt 36 Fahrtzwecke getrennt nach Hin- und Rückfahrt
Zielverkehr in den Rhein-Erft-Kreis im Personenverkehr:
è Einpendlerverkehr von außerhalb des Rhein-Erft-Kreises
è insgesamt acht Fahrtzwecke getrennt nach Hin- und Rückfahrt
Durchgangsverkehr im Personenverkehr
(Verkehrsströme im Personenverkehr, die den Rhein-Erft-Kreis durchfahren; nur im MIV) .
Güterverkehrsmatrix (Lkw ab 7,5 t) im Binnen, Quell-, Ziel- und
Durchgangsverkehr (nur im MIV).
111
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Für den ÖPNV relevant sind die ersten beiden Verkehrsbeziehungen. Die
Auswertungen beziehen sich hinsichtlich der Verkehrsmittelwahlverteilung
(Modal-Split) grundsätzlich auf durchgeführte bzw. zurückgelegte Wege.
Bei der Umlegung der ÖV-Wege ergeben sich dann ÖV-Fahrten76. Infolge
der Umsteigenotwendigkeiten ist die Anzahl der ÖV-Fahrten immer höher
als die Anzahl der ÖV-Wege. Grundsätzlich können ÖV-Wege unabhängig
von der Umsteigehäufigkeit auch als Beförderungsfall benannt werden.
Die Aussagen in den nachfolgenden Kapiteln basieren auf den Ergebnissen
der Auswertung des Verkehrsmodells.
Abb. 7.4-1: Verkehrszellenkarte Rhein-Erft-Kreis
76
Begriffserläuterungen im Glossar
112
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
7.4.2
Kalibrierung des Verkehrsmodells
Für die Ermittlung des Verkehrsverhaltens der Bürger und Bürgerinnen im
Rhein-Erft-Kreis wurde im Frühjahr 2013 eine repräsentative Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten durchgeführt.
Die individuelle Verkehrsmittelwahl wird vor allem durch die Verkehrsmittelverfügbarkeit sowie dem Besitz eines Führerscheins bzw. einer ÖPNVZeitkarte in einem erheblichen Maße beeinflusst. 90 Prozent aller Haushalte verfügen über (mindestens) einen PKW und 87 Prozent aller Haushalte
sind im Besitz von (mindestens) einem Fahrrad. 22 Prozent aller befragten
Personen sind im Besitz einer ÖPNV-Zeitkarte und 91 Prozent der befragten
Personen besitzen einen Führerschein. Der Anteil der Personen, die sowohl
über einen Führerschein als auch eine ÖPNV-Zeitkarte besitzen, beträgt im
gesamten Kreis 16 Prozent.
Im Durchschnitt werden im Rhein-Erft-Kreis 3,1 Wege pro Person und Tag
bzw. 3,7 Wege pro mobiler Person und Tag durchgeführt. Zu rund 64 Prozent wird vor allem das private Auto (56 Prozent als Pkw-Fahrer und 8 Prozent als Pkw-Mitfahrer) als bevorzugtes Verkehrsmittel gewählt. 15 Prozent
der Wege werden zu Fuß und weitere 14 Prozent mit dem Fahrrad durchgeführt. Der Anteil des ÖPNV beträgt im gesamten Kreis 7 Prozent (siehe hierzu Abb. 7.4-2).
n = 17.401
Keine Angabe: 688
Abb. 7.4-2: Verkehrsmittelwahl im Rhein-Erft-Kreis aus der HHB REK 2013
77
Zwischen den Kommunen zeigen sich teilweise deutliche Unterschiede.
Diese sind vor allem auf die unterschiedliche Siedlungsstruktur (kompakte
Städte vs. ländlichere Städte) sowie das teils sehr unterschiedliche ÖPNVAngebot zurückzuführen. Diese Unterschiede wurden auch im Verkehrsmodell mit aufgenommen. In der Abb. 7.4-3 sind die Abweichungen den
Verkehrsmodell im Bereich ÖPNV gegenüber der Verkehrsmittelwahlverteilung aus der repräsentativen Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten
der Einwohner dargestellt.
77
Abbildung ist aus dem Bericht „Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten der Bürger und
Bürgerinnen des Rhein-Erft-Kreises“ entnommen worden.
113
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Kalibrierung des Verkehrsmodells anhand der Daten aus der HHB Rhein-Erft-Kreis
(nur Wege im Binnen- und Quellverkehr)
Alle Wege 2013
ÖV-Wege 2013
ÖV-Anteil 2013
ÖV-Anteil aus der HBB
Bedburg
91.500
3.710
4,05%
4,00%
Bergheim
228.960
11.580
5,06%
5,00%
Brühl
163.880
13.040
7,96%
8,00%
Elsdorf
73.670
4.420
6,00%
6,00%
Erftstadt
197.330
13.750
6,97%
7,00%
Frechen
194.120
13.670
7,04%
7,00%
Hürth
215.290
25.910
12,03%
12,00%
Kerpen
233.940
16.360
6,99%
7,00%
Pulheim
210.410
14.640
6,96%
7,00%
Wesseling
133.230
11.960
8,98%
9,00%
REK
1.742.330
129.040
7,41%
7,00%
Abb. 7.4-3: Kalibrierung des Verkehrsmodells
7.4.3
Heutige Nachfrage im ÖPNV
An einem Normalwerktag werden im Kreisgebiet rund 1,742 Mio. Wege im
Personenverkehr (Binnen- und Quellverkehr) durchgeführt. Darin enthalten
sind alle Verkehrsmittel. Bezogen auf die Fahrtzwecke stellen die Fahrtzwecke Arbeit und Erledigung mit jeweils 26 Prozent gefolgt von 21 Prozent im
Freizeitverkehr sowie 20 Prozent im Einkaufen die höchsten Anteile dar.
Von den 1,742 Mio. Wegen werden insgesamt 129.870 Wege im ÖPNV
durchgeführt. Dabei stellt der Fahrtzweck Arbeit mit 37 Prozent den höchsten Anteil dar. Hinzu kommt mit 30 Prozent der Fahrtzweck Ausbildung.
Die anderen Fahrtzwecke liegen deutlich darunter.
Anzahl der Wege im Personenverkehr (Binnen- und Quellverkehr)
im Rhein-Erft-Kreis (2012)
alle Verkehrsmittel
Alle Wege
Arbeit
Ausbildung
Einkaufen
Erledigung
Freizeit
Bedburg
91.500
27.490
9.960
16.050
20.980
17.020
Bergheim
228.960
50.270
14.140
55.580
70.050
38.920
Brühl
163.880
42.730
11.330
32.900
40.140
36.780
73.670
25.620
6.110
12.790
18.200
10.950
Erftstadt
197.330
46.830
13.570
38.880
55.470
42.580
Frechen
194.120
53.480
13.690
35.030
47.580
44.340
Hürth
215.290
59.130
18.400
42.190
45.790
49.780
Kerpen
233.940
61.990
14.660
45.840
60.170
51.280
Pulheim
210.410
48.560
17.640
42.350
51.390
50.470
Elsdorf
Wesseling
REK
133.230
28.870
10.370
24.320
42.370
27.300
1.742.330
444.970
129.870
345.930
452.140
369.420
100%
26%
7%
20%
26%
21%
ÖPNV
Bedburg
Bergheim
Alle Wege Arbeit
Ausbildung Einkaufen Erledigung Freizeit
3.710
1.160
1.850
220
260
220
11.580
3.830
4.800
870
1450
630
114
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
ÖPNV
Brühl
Alle Wege Arbeit
Ausbildung Einkaufen Erledigung Freizeit
13.040
5.440
1.920
1100
2.770
1810
4.420
1.420
2.370
160
Erftstadt
13.750
6.120
5.420
720
830
660
Frechen
13.670
5.860
3.730
840
1660
1580
Hürth
25.910
8.440
5.740
2830
2.810
6.090
Kerpen
16.360
6.670
4.510
1.050
2.260
1.870
Pulheim
14.640
5.870
4.470
1.150
1.740
1.410
Wesseling
11.960
3.150
4.600
790
1.860
1.560
129.040
47.960
39.410
9730
15.980
15.960
100%
37%
31%
8%
12%
12%
Elsdorf
REK
340
130
Abb. 7.4-4: Wegeaufkommen im Binnen- und Quellverkehr aus dem Verkehrsmodell für 2012 im
Personenverkehr
Neben den Binnen- und Quellverkehren kommen noch die Zielverkehre im
Personenverkehr dazu, d.h. die Fahrten, die außerhalb des Rhein-ErftKreises beginnen und im Rhein-Erft-Kreis enden. Auch hier sind die Fahrtzwecke die gleichen wie im Binnen- und Zielverkehr. 2012 kamen insgesamt 270.810 Wege von außen in den Rhein-Erft-Kreis. In Abb. 7.4-5 ist das
Wegeaufkommen für alle Verkehrsmittel und für den ÖPNV im Zielverkehr
dargestellt.
Anzahl der Wege im Personenverkehr (Zielverkehr)
im Rhein-Erft-Kreis (2012)
alle Verkehrsmittel
Alle Wege
Arbeit
Ausbildung
Einkaufen
Freizeit
Bedburg
9.390
3.800
600
2.000
2.990
Bergheim
32.850
21.480
2.470
3.500
5.400
Brühl
33.580
18.190
6.490
3.500
5.400
9.430
4.140
280
2.000
3.010
Erftstadt
19.320
9.050
1.370
3.500
5.400
Frechen
36.880
26.000
1.970
3.500
5.410
Hürth
39.550
28.940
1.720
3.500
5.390
Kerpen
32.600
20.630
3.090
3.480
5.400
Pulheim
29.140
15.850
4.390
3.500
5.400
Wesseling
28.070
15.320
3.800
3.520
5.430
270.810
163.400
26.180
32.000
49.230
100%
60%
10%
12%
18%
Elsdorf
REK
ÖPNV
Bedburg
Bergheim
Brühl
Elsdorf
Alle Wege
220
Arbeit
Ausbildung
Einkaufen
Freizeit
120
40
30
30
780
560
100
60
60
1.510
940
360
100
110
130
80
10
20
20
115
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
ÖPNV
Alle Wege
Arbeit
Ausbildung
Einkaufen
Freizeit
Erftstadt
250
160
30
30
30
Frechen
450
370
40
20
20
Hürth
500
430
30
20
20
Kerpen
430
320
60
20
30
Pulheim
300
190
70
20
20
1.250
800
220
110
120
5.820
78
960
430
460
68%
16%
7%
8%
Wesseling
REK
3.970
100%
Abb. 7.4-5: Wegeaufkommen im Zielverkehr aus dem Verkehrsmodell für 2012 im Personenverkehr
Ca. 64 Prozent der ÖPNV-Wege mit Herkunft aus dem REK (Binnen- und
Quellverkehr) werden innerhalb der jeweiligen Kommune durchgeführt.
Weitere 11 Prozent in die Städte innerhalb des Rhein-Erft-Kreises. Ca. 24
Prozent der ÖPNV-Wege werden außerhalb des Rhein-Erft-Kreises durchgeführt (siehe Abb. 7.4-6).
ÖV-Wege gegliedert nach Binnen, Ziel- und Quellverkehrsbeziehungen für 2012
ÖV-Wege nach Binnen und Quellverkehrsbeziehungen
ÖV-Wege
Summe
ÖV-Wege
innerhalb der
Stadt
ÖV-Wege
aus den Städten
innerhalb REK
ÖV-Wege
nach außerhalb
(hier alle anderen
Kommunen außer
Köln)
150
560
ÖV-Wege
nach außerhalb
(hier Köln)
Bedburg
3.710
2.460
540
Bergheim
11.580
8.620
1.210
1.020
730
Brühl
13.040
8.130
1.280
1.950
1.680
4.420
2.750
1.040
370
260
Erftstadt
13.750
8.290
2.110
1.960
1.390
Frechen
13.670
8.300
1.680
3.000
690
Hürth
25.910
15.820
2.750
5.820
1.520
Kerpen
16.360
10.160
2.420
2.460
1.320
Pulheim
14.640
9.580
930
2.940
1.190
Wesseling
11.960
8.820
660
1.360
1.120
129.040
82.930
14.620
21.030
10.460
100%
64%
11%
16%
8%
Elsdorf
REK
ÖV-Wege nach Zielverkehrsbeziehungen
78
Bei einem Einpendleraufkommen von ca. 65.500 Beschäftigen, die von außerhalb des RheinErft-Kreises kommen und im Rhein-Erft-Kreis arbeiten, ergeben sich insgesamt ca. 163.400 Wege im Fahrtzweck Arbeit. Bei einem ÖV-Anteil von 2,4% im Fahrtzweck Arbeit ergeben sich entsprechen 3.900 ÖV-Wege.
116
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Bedburg
220
ÖV-Wege
ÖV-Wege
ÖV-Wege
von außerhalb
von außerhalb
aus den Städten
(hier alle anderen
in den REK
innerhalb REK
Kommunen außer
(hier Köln)
Köln)
0
160
10
50
Bergheim
780
0
670
20
90
1.510
0
630
160
720
Elsdorf
130
0
110
10
10
Erftstadt
250
0
130
10
110
Frechen
450
0
230
170
50
Hürth
500
0
320
90
90
Kerpen
430
0
210
50
170
Pulheim
300
0
80
90
130
Wesseling
1.250
0
60
170
1.020
REK
5.820
0
2.600
780
2.440
45%
13%
42%
ÖV-Wege
Summe
Brühl
100%
ÖV-Wege
innerhalb der
Stadt
Abb. 7.4-6: ÖV-Wege gegliedert nach Binnen, Ziel- und Quellverkehrsbeziehungen für 2012
Aufbauend auf der Abb. 7.4-6 sind in den Abb. 7.4-7 und Abb. 7.4-8 die Verkehrsbeziehungen im ÖPNV innerhalb des Rhein-Erft-Kreises sowie die Verkehrsbeziehungen von und zum Rhein-Erft-Kreis graphisch dargestellt. Insgesamt wird deutlich, dass die ÖV-Nachfrage im Rhein-Erft-Kreis sich wie
folgt verhält:
· Der größte Teil der ÖV-Nachfrage spielt sich in den jeweiligen Städten
selbst ab. Besonders deutlich wird dies in Erftstadt, Kerpen, Frechen,
Bergheim, Pulheim, Brühl und Wesseling. Dagegen sind die Binnenverkehrsanteile im ÖPNV in Elsdorf und Bedburg geringer. Dies wird anhand der Kreisdiagramme in der Abbildung 7.4-7 deutlich.
· Die ÖV-Nachfrage außerhalb der jeweiligen Städte im Rhein-Erft-Kreis
konzentriert sich innerhalb des REK zu den jeweiligen benachbarten
Städten. Dieser interkommunale Verkehr ist im nördlichen Kreisgebiet
stärker ausgeprägt als im südlichen Teil (Brühl, Hürth, Erftstadt). Im
nördlichen Kreisgebiet wird die Rolle der Kreisstadt Bergheim durch die
unmittelbare Nachbarschaft mit fünf weiteren kreisangehörigen Städten höher wahrgenommen.
· Verkehrsbeziehungen mit Zielen außerhalb des REK sind in Richtung
Köln sehr dominant. Es folgen die Städte Bonn und Leverkusen. Für die
nördlichen Städte im REK spielt Düsseldorf als Oberzentrum ebenfalls
eine wichtige Rolle.
· Fahrbeziehungen in den Kommunen in Richtung Kreis Düren, Kreis Euskirchen und Rhein-Neuss-Kreis sind als sehr gering einzustufen. Gerade
für Bedburg und Elsdorf besteht eine kaum messbare Verkehrsnachfrage
in Richtung benachbarter Kommunen im Kreis Düren.
117
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Schwarz: Binnenverkehr
Blau: Quellverkehr
Rot/Orange: Zielverkehr
Abb. 7.4-7: ÖV-Wege für den Binnen- und Quellverkehr innerhalb des Rhein-Erft-Kreises für 2012
118
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Blau: Quellverkehr
Rot: Zielverkehr
Abb. 7.4-8: ÖV-Wege für den Zielverkehr außerhalb des Rhein-Erft-Kreises für 2012
Mit dem ÖV-Wegeaufkommen aus dem Binnen- und Quellverkehr sowie
aus dem Zielverkehr wurde eine Umlegung auf der Basis des Fahrplanes
von 2012/2013 vorgenommen. Die Ergebnisse der Umlegung sind in der
Abb. 7.4-9 als Graphik dargestellt. Mit insgesamt ca. 115.300 ÖV-Wegen im
Binnen- und Quellverkehr sowie ca. 5.500 ÖV-Wegen für den Zielverkehr
ergeben sich 120.800 ÖV-Wege im gesamten Rhein-Erft-Kreis. Bezogen auf
die ÖV-Fahrten werden bei 120.800 ÖV-Wegen insgesamt 200.600 ÖVFahrten an einem Werktag durchgeführt, da für viele Wege mehrere ÖPNVLinien genutzt werden in denen Umstiege vorkommen. In Abb. 6.4-10 ist
die Zusammensetzung der ÖV-Fahrten in Abhängigkeit der Umsteigemengen dargestellt. Darin enthalten sind auch die ÖV-Fahrten in den Stadtbusverkehren in Brühl, Hürth und Wesseling sowie im SPNV-/StadtbahnBetrieb.
119
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
ÖV-Fahrten pro Werktag (Mo-Fr)
im Querschnitt
Abb. 7.4-9: Streckenbezogene Darstellung der ÖV-Fahrten im Rhein-Erft-Kreis für 2012
120
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Anzahl Fahrten/Umsteigevorgänge
Anzahl der ÖV-Wege mit Anzahl der Umsteigevorgänge
0
1
2
3
alle
Summe
Summe
79
ÖVÖV Wege Fahrten
66.780
37.660
13.580
2.650 120.670 120.670 193.440
davon Bewohner REK
(Binnen- und Quellverkehr)
64.650
35.310
12.710
2.500 115.170 115.170 183.400
davon Zielverkehr von außen
in den REK (Einpendler)
2.130
2.350
870
55,3%
31,2%
11,3%
2,2% 100,0%
davon Bewohner REK
(Binnen- und Quellverkehr)
56,1%
30,7%
11,0%
2,2% 100,0%
davon Zielverkehr von außen
in den REK (Einpendler)
38,7%
42,7%
15,8%
2,7% 100,0%
Summe
150
5.500
5.500
10.040
Abb. 7.4-10:
Anzahl der ÖV-Fahrten gegliedert nach Binnen- und Quellverkehrsbeziehungen sowie
Zielverkehrsbeziehungen getrennt nach Umsteigevorgängen für 2012
7.4.4
Strukturprognose 2025 im ÖPNV
Auf der Grundlage der beschriebenen demografischen und infrastrukturellen Entwicklungen wurde im Rahmen der NVP-Bearbeitung eine Prognose
der Verkehrsnachfrage für das Jahr 2025 erstellt. Als Datengrundlage dienen die Prognose-Daten des Landesbetriebes Information und Technik
NRW. Die Auswirkungen der veränderten Strukturdaten wirken sich unter
der Annahme eines gleichbleibenden ÖPNV-Angebotes wie in der folgenden Tabelle dargestellt auf die Verkehrsteilnehmer aus. Die Strukturprognose ist eine Prognose, die aufzeigen soll, welche Auswirkungen die Bevölkerungsentwicklung im Rhein-Erft-Kreis auf das künftige ÖV-Aufkommen
haben könnte. Dabei sind mögliche Veränderungen oder neue Aspekte des
Mobilitätsverhaltens für den Zeitraum 2025 nicht berücksichtigt worden,
da zum einen deren Auswirkungen nur schwer zu prognostizieren sind und
zum anderen in der Zusammensetzung aller Mobilitätsentwicklungen
durchaus gegensätzlich wirken können. 80
In Abb. 7.4-11 sind die Veränderungen der ÖV-Wege in den jeweiligen Städten im Rhein-Erft-Kreis dargestellt. Insgesamt nimmt die Anzahl der Wege
um ca. 58.450 Wege gegenüber 2012 ab. Zudem ist ein Rückgang der ÖVWege um ca. 8.460 zu verzeichnen. 81
79
80
81
Die Anzahl der ÖV-Fahrten ergibt sich aus der Summe der einzelnen ÖV-Wege x (Umsteigevorgang+1) für jede Umsteigemenge.
Zu nennen sind hier: Energiekosten und Preisentwicklung im MIV und ÖPNV, Entwicklungen im
Bereich Maut, Wertewandel bezüglich der Autobesitzes bei jüngeren Zielgruppen, Flexibilität
der Arbeitszeiten usw.
Die Prognose des Verkehrsaufkommens bezieht sich auf die Einwohnerprognose der Städte
gemäß der Daten von IT.NRW. Gemäß Anmerkungen in Kap. 6.2 wird mit den abgestimmten
Prognosedaten der Städte eine modifizierte Verkehrsprognose für 2025 erstellt und im endgültigen NVP-Entwurf des REK dargestellt.
121
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Veränderung des ÖV-Wegeaufkommens in der Strukturprognose 2025
Alle Wege
2012
ÖV-Wege
2012
ÖV-Wege
2025
(Binnen- und Quellverkehr)
Bedburg
91.500
82.430
Bergheim
228.960
216.110
Brühl
163.880
152.880
Elsdorf
73.670
68.680
Erftstadt
197.330
184.420
Frechen
194.120
194.660
Hürth
215.290
220.270
Kerpen
233.940
227.960
Pulheim
210.410
210.380
Wesseling
133.230
126.100
REK
1.742.330 1.683.890
3.710
11.580
13.040
4.420
13.750
13.670
25.910
16.360
14.640
11.960
129.040
2.980
10.160
12.040
3.640
11.850
13.590
26.150
15.310
14.100
10.760
120.580
4,05%
5,06%
7,96%
6,00%
6,97%
7,04%
12,03%
6,99%
6,96%
8,98%
7,41%
3,62%
4,70%
7,88%
5,30%
6,43%
6,98%
11,87%
6,72%
6,70%
8,53%
7,16%
-0,44%
-0,36%
-0,08%
-0,70%
-0,54%
-0,06%
-0,16%
-0,28%
-0,26%
-0,44%
-0,25%
220
780
1.510
130
250
450
500
430
300
1.250
5.820
220
790
1.520
130
250
720
740
640
300
1.250
6.560
2,33%
2,37%
4,49%
1,38%
1,30%
1,21%
1,25%
1,33%
1,04%
4,45%
2,15%
2,35%
2,40%
4,52%
1,38%
1,31%
1,94%
1,88%
1,97%
1,04%
4,45%
2,43%
0,02%
0,04%
0,03%
0,00%
0,02%
0,73%
0,63%
0,64%
0,00%
0,00%
0,28%
Zielverkehr
Bedburg
Bergheim
Brühl
Elsdorf
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
REK
Abb. 7.4-11:
9.390
32.840
33.580
9.420
19.330
36.880
39.550
32.600
29.140
28.070
270.800
9.400
32.840
33.590
9.420
19.340
36.880
39.560
32.600
29.140
28.070
270.840
ÖV-Anteil
2012
ÖV-Anteil
2025
Differenz
ÖV-Anteil
2012/2025
Alle Wege
2025
ÖV-Wegeaufkommen im Jahre 2012 im Vergleich zu 2025
Bezogen auf die jeweiligen Fahrtzwecke Arbeit, Ausbildung, Einkaufen, Erledigung und Freizeit werden die Fahrtzwecke Ausbildung und etwas weniger auch Arbeit erhebliche Fahrgastverluste erleiden. In Abb. 7.4-12 sind
die Zu- und Abnahmen der Strukturprognose 2025 gegenüber 2012 für die
jeweiligen Fahrtzwecke für den Binnen- und Quellverkehr dargestellt. In
Abb. 7.4-13 gilt dies analog auch für den Zielverkehr.
122
Zwischenbericht - Juli 2014
Abb. 7.4-13:
Bedburg
Bergheim
Brühl
Elsdorf
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
REK
Ausbildung
Insgesamt
2025
220
790
1.520
130
250
720
740
640
300
1.250
6.560
2012
120
560
940
80
160
370
430
320
190
800
3.970
Arbeit
2025
110
520
940
80
160
590
640
480
190
800
4.510
0
-10
10
-40
10
0
0
0
0
0
270
220
240
210
210
160
0
0
0
0
740
540
+12,7%
+13,6%
Differenz ÖV-Wegeaufkommen 2012/2025 für den Zielverkehr
2012
220
780
1.510
130
250
450
500
430
300
1.250
5.820
Differenz ÖV-Wegeaufkommen 2012/2025 für den Zielverkehr
Abb. 7.4-12:
Arbeit
2025
210
860
1.030
170
660
890
3.010
1.100
1.120
810
9.860
Einkaufen
0
40
0
0
0
10
20
30
0
0
100
+10,4%
2012
220
870
1.100
160
720
840
2.830
1.050
1.150
790
9.730
Ausbildung
2012
2025
40
40
100
140
360
360
10
10
30
30
40
50
30
50
60
90
70
70
220
220
960
1.060
2012
2025
2012
2025
-730 1.160
990
-170
1.850 1.300
-550
-1.420 3.830 3.300
-530
4.800 4.000
-800
-1.000 5.440 4.900
-540
1.920 1.730
-190
-780 1.420 1.090
-330
2.370 1.880
-490
-1.900 6.120 5.540
-580
5.420 4.150 -1.270
-80 5.860 5.680
-180
3.730 3.660
-70
240 8.440 8.800
360
5.740 5.540
-200
-1.050 6.670 6.250
-420
4.510 3.870
-640
-540 5.870 5.520
-350
4.470 4.320
-150
-1.200 3.150 2.900
-250
4.600 3.760
-840
-8.460 47.960 44.970 -2.990
39.410 34.210 -5.200
-6,6%
-6,2%
-13,2%
Differenz ÖV-Wegeaufkommen 2012/2025 für den Binnen- und Quellverkehr
2012
2025
Bedburg
3.710
2.980
Bergheim
11.580 10.160
Brühl
13.040 12.040
Elsdorf
4.420
3.640
Erftstadt
13.750 11.850
Frechen
13.670 13.590
Hürth
25.910 26.150
Kerpen
16.360 15.310
Pulheim
14.640 14.100
Wesseling 11.960 10.760
REK
129.040 120.580
Insgesamt
Differenz ÖV-Wegeaufkommen 2012/2025 für den Binnen- und Quellverkehr
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
2012
30
60
100
20
30
20
20
20
20
110
430
Einkaufen
2025
30
60
100
20
30
30
20
30
20
110
450
Freizeit
2012
30
60
110
20
30
20
20
30
20
120
460
Freizeit
2025
30
70
120
20
30
40
30
40
20
120
520
2012
2025
0
220
220
-80
630
630
-260 1.810 1.860
20
130
140
10
660
660
30 1.580 1.670
-50 6.090 6.040
-30 1.870 1.860
0 1.410 1.410
-100 1.560 1.530
-460 15.960 16.020
-2,9%
0
0
0
0
0
10
0
10
0
0
20
+4,7%
2012
2025
-10
260
260
-10 1.450 1.370
-70 2.770 2.510
10
340
360
-60
830
840
50 1.660 1.690
180 2.810 2.760
50 2.260 2.230
-30 1.740 1.740
20 1.860 1.760
130 15.980 15.520
+1,3%
Erledigung
123
0
10
10
0
0
20
10
10
0
0
60
+13,0%
0
0
50
10
0
90
-50
-10
0
-30
60
+0,4%
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
In Abb. 7.4-14 ist Differenzbelastung der Umlegung der ÖV-Wege für die
Strukturprognose 2025 auf das ÖV-Netz dargestellt. Dabei wird vom gleichen ÖV-Netz und -Fahrplan wie in 2012 ausgegangen.
Rot: Abnahme
Grün: Zuwächse
Abb. 7.4-14:
Streckenbezogene Darstellung der Zu- und Abnahmen der ÖV-Fahrten im
Rhein-Erft-Kreis für 2025 als Differenzkarte zu 2012
Zusammengefasst können folgende Entwicklungen für 2025 abgeleitet
werden:
·
Aufgrund des demographischen Wandels sind vor allem Verluste bei
den Fahrtzwecken Arbeit und Ausbildung zu erwarten. In den anderen Fahrtzwecken eher Stagnation bzw. leichte Gewinne.
è ÖV-Stammkunden werden weniger, ÖV-Gelegenheitsfahrer
können leicht zulegen.
·
Zunahme der ÖPNV-Fahrten vor allem auf Relationen in Richtung
Köln sowie zwischen Nachbarkommunen. Die starken ÖPNVZugewinne in Richtung Köln kompensieren dabei teilweise den Verlust der Fahrgäste im Binnenverkehr, dies betrifft vor allem die Städte
Frechen und Hürth.
·
Es ergeben sich Auswirkungen auf die Erlöse und den Zuschussbedarf!
124
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Der demografische Wandel wird in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren
deutlich spürbare Auswirkungen auf das Mobilitätsverhalten und damit
auf das Verkehrsaufkommen haben. Bundesweite Forschungsergebnisse
mit fundierten empirischen Grundlagen zeigen die allgemeinen Entwicklungstrends deutlich auf:82
·
·
·
·
·
·
der Führerscheinbesitz steigt vor allem in den älteren Jahrgängen
(starke Zuwächse bei den älteren Frauen),
der Motorisierungsgrad der privaten Haushalte wächst weiter,
die Bedeutung von E-Bikes gewinnt insbesondere in der Nahmobilität
zunehmend an Bedeutung,
die Zahl der Einpersonenhaushalte nimmt zu, insbesondere in den
Städten,
die Bereitschaft zur Veränderung des Wohnstandortes im Alter wird
an Bedeutung gewinnen,
die Gruppe der älteren Menschen wird heterogener (die Spannbreite
reicht von „Zurückziehen“ bis zu „ausgeprägter Aktivität“).
Als Ergebnis der in Kapitel 7.4 dargestellten Abschätzungen kann abgeleitet
werden, dass sich aufgrund der Strukturdatenveränderungen, hier vorrangig aufgrund der Bevölkerungsrückgänge im Kontext mit der zunehmenden Wirksamkeit des „demografischen Faktors“ und dem Rückgang der
Schülerzahlen, negative Entwicklungen im Bereich der ÖV-Nachfrage abzeichnen.
Ohne gegensteuernde Maßnahmen wird von einem Rückgang von rund 2,6
Prozent ausgegangen, trotz leichter Zunahme der vom Landesbetrieb Information und Technik NRW prognostizierten Einwohnerentwicklung für
2025 für das gesamte Kreisgebiet. Der Anteil der schulverkehrsrelevanten
Altersgruppen sinkt sogar um etwa 13 Prozent. Vor diesem Hintergrund
sollte die zukünftige Busnetzgestaltung im Rhein-Erft-Kreis, soweit möglich, rechtzeitig im Kontext mit eventuellen infrastrukturellen Veränderungen von Schulen erfolgen.
In Zukunft wird die Mobilität der Senioren (Anzahl der täglichen Wege)
spürbar zunehmen, jedoch absehbar nicht das Niveau der mittleren Altersgruppen erreichen. Die Verkehrsmittelwahl wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit trotz Seniorentickets und Spezialangeboten nicht automatisch auf den ÖPNV fokussieren, sondern sich stärker als zuvor auf die individuelle Pkw-Nutzung konzentrieren. Das Verkehrsverhalten der Senioren
wird sich gegenüber Heute stärker diversifizieren. Daher wird es der ÖPNV
zunehmend schwerer haben, Fahrgäste in den älteren Zielgruppen zu akquirieren, da die Führerschein- und Autoverfügbarkeit in dieser Altersgruppe zunehmen wird.
82
Infas Institut für angewandte Sozialwissenschaften GmbH Bonn; in Kooperation mit DIW Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung Berlin (2005): Demografischer Wandel und Mobilität Ergebnisbericht; Grundlagenstudie für das Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen; Bonn.
125
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Um den demographiebedingten ÖV-Rückgang kompensieren zu können,
sollten neben der Beibehaltung der heutigen ÖV-Zielgruppen insbesondere
die Wahlfreien (u. a. auch wahlfreie Senioren) für den ÖPNV gewonnen
werden. Dabei stellen Wahlfreie keine homogene Gruppe mit gleichen Mobilitätsbedürfnissen dar, sondern sind sehr differenziert zu sehen. Für den
Rhein-Erft-Kreis sollte die Konzentration der Wahlfreien auf folgende Zielgruppen im Vordergrund stehen:
·
·
Berufspendler mit Bezug auf die Oberzentren Köln, Düsseldorf und
Bonn sowie andere mit dem SPNV gut erreichbare Stadtregionen (z.B.
Aachen).
Gewinnung der Wahlfreien in den Fahrtzwecken Einkaufs-, Erledigungs- und Freizeitverkehr insbesondere bei den Zielgruppen der älteren Personen außerhalb der Hauptverkehrszeiten.
Die Entscheidung von wahlfreien Verkehrsteilnehmern zu Gunsten des einen oder anderen Verkehrsmittels erfolgt aufgrund eines Vergleichs der
Merkmale der Verkehrsmittel und der Verkehrsbeförderung. Untersuchungen haben ergeben, dass die wesentlichen Faktoren die Reisezeit und die
Fahrtkosten bzw. Fahrpreise sind.83 Es hat sich allerdings gezeigt, dass
selbst bei sehr bedeutsamen Veränderungen der Einflussgröße Fahrtkosten
der ÖV-Anteil nicht zu erhöhen ist, wenn die Reisezeitverhältnisse zwischen
ÖV und MIV besonders ungünstig sind. Auf Relationen bzw. in jenen Gebieten mit bereits günstigen ÖV-Erschließungsverhältnissen in Konkurrenz
zum MIV, ist dagegen durch Reisezeitverkürzungen und auch weitere Maßnahmen eine deutliche Steigerung der ÖV-Anteile möglich.84 Gerade auf
den Relationen mit hohem SPNV-Anteil hat der ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis
heute sehr gute wettbewerbsfähige Reisezeiten, die noch nicht von allen
Wahlfreien genutzt werden.
Um zukünftig den Marktanteil des ÖPNV weitgehend stabilisieren zu können, muss sich der ÖPNV an den sich wandelnden Verkehrsmarkt anpassen.
Aufgrund der im Rhein-Erft-Kreis erkennbaren Trends bedeutet dies u. a.
eine zunehmende Orientierung des ÖPNV-Angebotes auf die Wünsche und
Anforderungen der unterschiedlichen Zielgruppen der Wahlfreien. Für den
Rhein-Erft-Kreis werden diese in den Fahrtzwecken Arbeit und Ausbildung
in den Hautverkehrszeiten und für die Fahrtzwecke Freizeit und Einkaufen
insbesondere in den Normal- und Schwachverkehrszeiten sowie am Wochenende gesehen. Damit können die Verkehrsspitzen aufgrund der zunehmenden Flexibilisierung von Arbeit- und Öffnungszeiten entzerrt werden, so dass mittel- bis langfristig mit einer zunehmenden Nachfrageverla-
83
Siehe hierzu:
Hölsken, D. / Ruske, W. (1987): Verlagerungseffekte im motorisierten Personennahverkehr – Einflußgrößen /Wirkungen / Maßnahmen. in: Der Nahverkehr 5/87
Kirchhoff, P. / Stöveken, P.(1990): Besseres Verkehrsangebot im ÖPNV oder/und Restriktionen
für den Pkw? - Einflussgrößen auf den Modal-Split in großstädtischen Bereichen in: Der Nahverkehr 3/90
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV) (199): Hinweise zur Verkehrsvermeidung und Verkehrsverlagerung im Personen- und Güterverkehr.
126
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
gerung aus den Hauptverkehrszeiten in die Nebenverkehrszeiten („Abflachen der Verkehrsspitzen“) zu rechnen ist.
Angesichts der zunehmend älteren Bevölkerung ist in diesem Zusammenhang eine behindertengerechte Ausgestaltung bzw. die Gewährleistung
einer weitgehend barrierefreien Nutzbarkeit des ÖPNV ein wichtiges Thema für die Weiterentwicklung des ÖPNV, welches durch die Novelle des
PBefG (siehe Kap. 3.1) auch gesetzlich verankert worden ist.
127
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
8
Zwischenbericht - Juli 2014
Rückblick – Nahverkehrsplan Rhein-Erft-Kreis 2002 Bilanz der Umsetzung
Die verkehrsplanerischen Zielsetzungen der Angebotsplanung im Nahverkehrsplan 2002 des Rhein-Erft-Kreises bauen grundsätzlich auf den Zielsetzungen und Rahmenvereinbarungen auf, die im Zuge der Erstellung des
ersten Nahverkehrsplans definiert wurden. Wesentliche Zielvorgabe war
hier die Optimierung des Linienangebotes in einzelnen Bereichen.
Neben der Umsetzung des NVP 2002 sowie den darauf aufbauenden Veränderungen des Verkehrsangebotes wurden darüber hinaus in den letzten
Jahren regelmäßig Anpassungen im Bedienungsangebot und Liniennetz
sowie Taktverschiebungen zur Optimierung von Anschlüssen durchgeführt.
In der nachfolgenden Abbildung sind die im NVP 2002 aufgrund der definierten Ziele und Planungsvorgaben abgeleiteten Schwachstellen und Verbesserungspotenziale aufgeführt.
Linien
Maßnahmen im NVP 2002
Maßnahmen im SPNV
RE 7
Verlängerung über Düren nach Aachen mit Haltepunkt in Horrem
RE 6
Umwandlung in zwei RB-Linien MRB 26 und
RB48
S 13
Inbetriebnahme der S13 zwischen Köln und
Düren
RB 38
Ausweitung der Direktfahrten auf einen 60Minuten-Takt nach Köln
Umsetzung
RE8 und RB 27
umgesetzt
Umwandlung RE 18 in RE 8 und neue RB-Linie
RB 27 zwischen Köln und Grevenbroich
RB 38
Umbau des Bahnhofs Bedburg (seit 2013)
Machbarkeitsstudie für die Aufwertung der RB
38 zu einer S-Bahn
Maßnahmen Stadtbahn
Stadtbahnlinie 7
Verlängerung
(Köln – FrechenWest)
Stadtbahnlinie 19
(Köln – HürthMitte)
Verlängerung
Maßnahmen im Regionalbus
Linie 125
Anpassung an das Betriebskonzept der Linie
980
Linie 143
In Linie 145 integriert und angepasst
Linie 416
Einstellung Linie 2013
Linie 920
Anpassungen im Linienverlauf
Linie 922
Angebotsanpassungen
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
nicht umgesetzt;
Maßnahme wird als „Vorhaben der Stufe 1“ in der IGVP
geführt
Trasse wird freigehalten
nicht umgesetzt;
Maßnahme wird als „Vorhaben der Stufe 1“ in der IGVP
geführt
Trasse wird freigehalten
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
128
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Linien
Linie 924
Linie 930
Linie 935
Linie 939
Linie 940
Linie 941
Linie 945
Linie 961
Linie 962
Linie 963
Linie 965
Linie 966
Linie 969
Linie 970
Linie 971
Linie 975
Linie 976
Linie 980
Linie 985
Linie 988
Linie 987
Zwischenbericht - Juli 2014
Maßnahmen im NVP 2002
Anpassung Linienweg zwischen Bedburg und
Bergheim-Niederaußem
Anbindung des GE-Gebietes Mühlenerft durch
die Linie 924
Entstanden aus der Teilung der Linie 990
Linie 935 durch Umwandlung der Linie 701 entstanden plus Optimierung des Angebotes
Taktanpassungen
Einstellen der Fahrten nach Etzweiler; Übernahme der Fahrten der Linie 963, die den Linienweg der 940 bedienen
Anbindung an Sindorf Bf., 60-Min-Takt
Bessere Taktanbindung der Linie 941 am Samstag an dem Bahnhof Horrem (2008)
Umwandlung einzelner Fahrten der Linie 923 in
eine separate Linie 945 zur ÖV-Erschließung
des Gewerbeparks Bergheim
Einstellung der Fahrten nach Bedburg
Linienänderungen in Widdersdorf
Vereinheitlichung des Linienweges: KölnWeiden
(Anschluss an Stadtbahnlinie 1) – Bergheim –
Elsdorf – Titz-Rödingen; 60-Min-Takt
Anpassungen auf der Linie 965 Ende 2011
(Verbesserung im Bereich Spätfahrten und
Sonntagsverkehr)
Linien- und Fahrtenanpassung in Kerpen
Umwandlung einzelner Fahrten der Linie 923 im
Abschnitt Bergheim-Mitte und QuadrathIchendorf in eine separate Linie 969 sowie Ergänzung um ein Samstagangebot
Verlängerung über Fliesteden und Büsdorf nach
Niederaußem; 60-Min-Takt
Einstellung der Linie, da die Gemeinde Rommerskirchen eine finanzielle Beteiligung vornimmt
60-Min-Takt auf dem gesamten Linienweg; nicht
mehr über Kerpen-Mitte, Beibehaltung der Fahrten nach Grevenbroich (Klärung durch finanzielle Beteiligung der BVR)
Teilung der Linien in zwei Ästen (Nord-und Südast)
Vereinheitlichung des Linienweges: Frechen –
Horrem – Götzenkirchen– Kerpen-Mitte; nicht
mehr über Sindorf;
Verlängerung nach Kerpen-Manheim
Ausdehnung des 30-Min-Taktes bis nach Pulheim-Sinnersdorf
Anbindung an das Phantasialand
Neuer Linienweg: Elsdorf Busbf. – Tollhausen –
Oberembt – Bedburg Bf.; Integration des Schüler-verkehrs
Neuer Linienweg: Bedburg Bf. –
Kirchtroisdorf – Grottenherten – Kirch-herten –
Pütz – Kaster; Integration des
Schülerverkehrs
Umsetzung
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
nicht umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
nicht umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
129
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Linien
Linie 990
Maßnahmen im NVP 2002
Linienanpassungen und Aufteilung der Linien
zwei Linien (990 und 930)
Anbindung Blessem mit der Linie 990 (2008)
Maßnahmen im Stadtbus/Ortsbus
Linie 705
unverändert; Linie wurde vom Phantasialand
übernommen
Linie 706
Endhaltestelle aller Fahrten ist Nussbaumweg
Linie 716
Einstellung
Linie 717
Verlängerung über Berrenrath,
Knapsack bis Kendenich
Linie 722
Errichtung als TaxiBus-Linie
Abb. 8-1:
Umsetzung
umgesetzt
zum Teil nicht umgesetzt
zum Teil nicht umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
umgesetzt
Maßnahmen des NVP Rhein-Erft-Kreis 2002
Ergänzend zu der Abb. 8-1 sind in einigen Städten folgenden Änderungen
vorgenommen worden:
·
·
·
Ausweitung des AST-Verkehrs in Bergheim auf außerstädtische
Bahnhöfe (Stommeln und Horrem) (Sommer 2008). In 2009 kam Weiden-West dazu.
Erstellung eines ÖPNV-Gutachtens für die Stadt Bergheim (2011).
Übernahme der Betriebsführerschaft über die im Rhein-Erft-Kreis
verkehrenden RVK-Linien 807, 920, 974, 979 und 985 an die REVG
(2010).
130
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
9
Leitbild für die Weiterentwicklung und Ausgestaltung des straßengebundenen ÖPNV
9.1
Ziele und Grundsätze
Der Nahverkehrsplan des Rhein-Erft-Kreises ist das wirksame Steuerungsinstrument des Aufgabenträgers zur Weiterentwicklung des straßengebundenen ÖPNV. Er konkretisiert das öffentliche Verkehrsinteresse durch
Rahmenvorgaben für das betriebliche Leistungsangebot, die Angebotsqualität und die Investitionsplanung. Die Qualitätsstandards im Nahverkehrsplan definieren die aus Sicht des Aufgabenträgers mindestens anzustrebenden Basiswerte für die Ausgestaltung des ÖPNV-Angebotes. Die Standards dienen sowohl als Maßstab für die Bewertung des bestehenden
ÖPNV-Systems, als auch als Grundlage für dessen Weiterentwicklung.
Der Rhein-Erft-Kreis verfolgt das Ziel, auch vor dem Hintergrund knapper
werdender finanzieller Mittel für den ÖPNV, ein leistungsfähiges, qualitativ
hochwertiges und wirtschaftliches ÖPNV-Angebot sicherzustellen. Das
ÖPNV-Angebot soll dabei der regionalen Lage des Kreises in der Metropolregion Köln-Bonn mit Fokus auf das Oberzentrum Köln und den bestehenden Verkehrsverflechtungen innerhalb des Kreises hinreichend Rechnung
tragen.
Der Rhein-Erft-Kreis verfolgt dabei eine Strategie in der Ausgestaltung des
ÖPNV-Angebotes in zwei Handlungsrichtungen:
·
angebotsorientiert im Sinne einer hohen Angebotsqualität auf ÖPNVRelationen, die bei entsprechend attraktiver Angebotsgestaltung eine
überdurchschnittlich hohe Fahrgastnachfrage erwarten lassen; damit
werden die Voraussetzungen für eine umweltorientierte Verkehrsmittelwahl geschaffen,
·
bedarfsorientiert im Sinne einer Grundversorgung, um die Mobilität
nichtmotorisierter Bevölkerungsgruppen in dünner besiedelten Teilräumen zu sichern.
Ausgehend von diesen zwei Handlungsrichtungen werden vor dem Hintergrund der finanziellen Spielräume folgende Zielsetzungen für die Nahverkehrsplanung formuliert:
·
das ÖPNV-Angebot ist verstärkt an die konkreten Fahrgastanforderungen auszurichten.
·
in allen Teilräumen des Kreisgebiets ist eine Grundversorgung zu
gewährleisten, die zur Mobilitätssicherung der Bevölkerung nicht unterschritten werden darf.
Ziel sollte sein, den heutigen Modal-Split im ÖPNV85 im gesamten Kreisgebiet zu halten und dort wo Marktchancen für den ÖPNV bestehen, diese zu
verbessern, ohne die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV zu verschlechtern. Die
85
Siehe hierzu Abb. 7.4.2
131
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Attraktivität des ÖPNV ist Voraussetzung für seine Wirtschaftlichkeit. Aus
Sicht des Rhein-Erft-Kreises ergeben sich zur Erhöhung der Attraktivität des
ÖPNV die folgenden Punkte:86
·
Schaffung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur durch eine sinnvolle Aufgabenteilung aller Verkehrsmittel (Produkte) des ÖPNV sowie durch eine Differenzierung der angebotenen Produkte entsprechend ihrer Verkehrsaufgabe (differenzierte Bedienung).
·
Steigerung der Angebotsqualität durch die Beseitigung von Erschließungsdefiziten, durch eine Priorität für Taktverkehre mittels einer
Verbesserung der Anschlusssituationen an zentralen Verknüpfungspunkten.
·
Steigerung der Beförderungsqualität durch eine kontinuierliche Modernisierung des Fahrzeugparks sowie durch eine nutzergerechte
und barrierefreie Ausgestaltung und Ausstattung der Haltestellen
und Verknüpfungspunkte.
·
Ausbau der Verkehrsinfrastruktur durch konsequente Umsetzung
von ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen sowie durch notwendige
Erweiterungen.
·
Optimierung der intermodalen Schnittstellen durch weiterer Ausbau
von Park&Ride- und Bike&Ride-Anlagen sowie Schaffung von Anreizen zur dauerhaften Etablierung von verschiedenen Mobilitätsdienstleistungsangeboten, um den ÖPNV stärker als bisher in das intermodale Verkehrsverhalten zu integrieren.
9.2
Differenzierte Betrachtung der Qualitätsstandards im ÖPNV
Qualitätsstandards sind für alle im Nahverkehrsraum des Rhein-ErftKreises heute und in der Zukunft tätigen Verkehrsunternehmen gleichermaßen maßgebend. Gleichzeitig bieten sie den Unternehmen eine verlässliche Arbeits- und Entscheidungsgrundlage über die vom Rhein-Erft-Kreis
angestrebte ÖPNV-Qualität.
Grundsätzlich gelten Qualitätsstandards für Verkehrsleistungen, die in
Aufgabenträgerschaft des Kreises sind. Die Städte Brühl, Hürth und Wesseling als eigenständige Aufgabenträger können für ihre Stadtbussysteme
eigene Ziele und Qualitätsstandards entwickeln bzw. definieren.
Die in diesem Zwischenbericht dargestellten Qualitätsstandards bauen auf
den allgemeinen Empfehlungen des Verbands deutscher Verkehrsunternehmen (VDV)87 sowie den bereits existierenden Standards des Nahverkehrsplans 2002 – 2007 auf und sind mit dem Fahrplanangebot von
2012/2013 abgeglichen worden.88 Somit ist sichergestellt, dass das künfti86
87
88
Entnommen Nahverkehrsplan Rhein-Erft-Kreis 2002 – 2007 und anhand aktueller Aspekte weiterentwickelt.
Vgl.: Verband deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): Verkehrserschließung und Verkehrsangebot im ÖPNV; (VDV-Schrift 4 von 06/2001)
Siehe hierzu Nahverkehrsplan Rhein-Erft-Kreis 2002 – 2007, Kap. 2.3.1
132
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
ge bestandsorientierte Liniennetz und Fahrtenangebot mit dem gegenwärtigen Finanzierungsrahmen (Stand: 2013) nach wie vor vorgehalten werden kann. Darin sind jedoch mögliche Mehrleistungen aus der Umsetzung
der Prüffelder aus dem Kap. 10.8 nicht enthalten. Für diese Maßnahmen
wären kompensatorische Maßnahmen zur Einhaltung des Kostenrahmens
erforderlich. Nach Entwicklung des Maßnahmenkonzeptes werden die hier
vorgestellten Qualitätsstandards in Hinblick auf die Passfähigkeit neuer
Maßnahmen überprüft und ggf. während der weiteren Bearbeitung des
Nahverkehrsplans angepasst.
Die Realisierung von Qualitätsstandards bedeutet nicht, dass im gesamten
Kreisgebiet das gleiche Bedienungsangebot vorzuhalten ist. Jedoch ist es
das Ziel, gleichwertige Standards zu definieren. Auf Grundlage von Strukturdaten (Einwohner, Anteil der Siedlungsflächen, Einzelhandelsstruktur,
Anzahl von Schulen, öffentlichen Einrichtungen sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen) wurden die Städte des Kreises in vier Gebietskategorien
eingeteilt (siehe Abb. 9.2-1 und 9.2-3). Da im Kreis jedoch auch innerhalb
der Kommunen unterschiedliche räumliche Bedingungen herrschen (z.B.
kompakte Stadt vs. Flächenkommune) sind die jeweiligen kreisangehörigen
Städte in spezifische, hierarchische Siedlungsgebietskategorien eingeteilt
worden. Neben der Einteilung der kreisangehörigen Städte in Gebietskategorien wird für die unterschiedlichen Siedlungsräume innerhalb der Städte
(Gebiete) eine Unterscheidung nach Siedlungsgebieten vorgenommen (siehe Abb. 9.2-1 und 9.2-2). Diese kleinräumigen Einteilungen sind für alle
Städte nach gleichen Indikatoren ermittelt und werden wie folgt gegliedert:
·
Stadtzentrum89
·
Stadtteil- oder Ortsteilzentrum
·
Stadtbereich90
·
Solitärer Bereich91
·
Dörflicher Bereich92
·
Ländlicher Bereich93
89
Unter Stadtzentren werden die Innenstädte der jeweiligen Städte mit ihren Versorgungsschwerpunkten, die Konzentration von öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie Kultureinrichtungen verstanden. Innenstädte sind Standorte mit höchster Erreichbarkeit. Die Stadtbzw. Ortsteilzentren stellen Versorgungschwerpunkte der jeweiligen Stadtteile/Ortsteile dar. In
den Städten Kerpen und Erftstadt gibt es aufgrund der historischen Entwicklung (Zusammenlegung von Gemeinden und Ortsteilen zu einer Stadt) kein gewachsenes Stadtzentrum. Daher
werden in beiden Städten die jeweiligen Zentren Horrem und Kerpen sowie in Erftstadt die
Schwerpunkte Lechenich und Liblar wie Stadtzentren gehandhabt.
Unter Stadtbereiche werden die Bereiche um die Stadtzentren verstanden, die über eine höhere
Siedlungsdichte verfügen und mit dem Stadtzentrum einen Siedlungskern bilden.
Solitäre Stadtbereiche stellen Wohn- und Gewerbeflächen außerhalb der fußläufigen Erreichbarkeit des Stadtzentraums dar. Sie werden häufig auch als eigenständige Stadtteile wahrgenommen. Darin können auch entsprechende Stadtteil- und Ortsteilzentren enthalten sein.
Dörfliche Bereiche stellen Siedlungseinheiten fernab des Stadtzentrums dar, die jedoch als
eigenständiger gewachsener Ortsteil wahrnehmbar sind. In der Regel verfügen sie über keine
Versorgungsschwerpunkte.
90
91
92
133
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Die Unterteilung der Bereiche richtet sich nunmehr nach den o.g. Strukturdaten auf kleinräumige Siedlungsbereiche. Die Gewerbe- und Industrieflächen werden dabei je nach Bedeutung und Lage zu den Typen „Solitärer
Bereich“ oder „Dörflicher Bereich“ zugeordnet (siehe Abb. 9.2-4).94 Eine Unterteilung auf administrativen Ortsteilebenen bzw. Stadtteilen bot sich
nach genauer Prüfung nicht an, da die Eingrenzungen der Stadtteile teilweise keine homogenen Siedlungsräume abbilden und sich des Weiteren
nicht mit der Datenbasis zum Verkehrsmodell95 decken.
Grobeinteilung (1. Stufe)
Gebietskategorie (Gesamtstadt)
Gebietskategorie I
Brühl, Hürth, Frechen und Wesseling
Gebietskategorie II
Bergheim, Kerpen und Pulheim
Gebietskategorie III
Bedburg und Erftstadt
Gebietskategorie IV
Elsdorf
Feineinteilung (2. Stufe)
Unterteilung der Städte in Siedlungsgebiete
(gilt für jede Gebietskategorie)
Zentrum
Stadt- oder Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Dörfliche Bereiche
Ländliche Bereiche
Abb. 9.2-1: Einteilung des Rhein-Erft-Kreises in Gebietskategorien und Siedlungsgebiete
96
innerhalb der Städte
Abb. 9.2-2: Grafische Darstellung des Zusammenwirkens von Gebiets- und
Siedlungsraumkategorien bezüglich der differenzierten Betrachtung Qualitätsstandards im
97
ÖPNV
93
94
95
96
97
Ländliche Bereiche stellen den Außenbereich der Stadt dar und sind daher ländlich geprägt. In
den ländlichen Bereichen sind Gehöfte, Einzelbauten und sonstige Siedlungsflächen vorhanden.
Gewerbe- und Industrieflächen sollen von der ÖV-Erreichbarkeit nicht die Qualität der Stadtoder Stadtteilzentren sowie Stadtbereiche entsprechen. Daher werden diese Flächen den Typus
„Solitärer bzw. dörflicher Bereich“ zugewiesen. Kriterium für die Zuordnung ist Arbeitsplatzdichte bzw. –menge sowie die regionale Bedeutung.
Das Verkehrsmodell berechnet auf Basis von Strukturdaten und dem durch die Haushaltsbefragung ermittelten Wegeaufkommen die Verkehrsbelastungen und –beziehungen auf Basis von
Verkehrszellen. Die Verkehrszellen sind nach siedlungsstrukturellen Merkmalen eingeteilt.
Quelle: Eigene Darstellung
Quelle: Eigene Darstellung
134
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Abb. 9.2-3: Grafische Einteilung des Rhein-Erft-Kreises in Gebietskategorien und Gebiete
98
innerhalb der Städte
98
Quelle: Eigene Darstellung
135
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Abb. 9.2-4: Graphische Einteilung der Städte im Rhein-Erft-Kreis in Siedlungsgebiete
99
99
Quelle: Eigene Darstellung
136
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Zum jetzigen Bearbeitungsstand sind die nachfolgend formulierten Qualitätsstandards als Empfehlungen zu verstehen, die sich im weiteren Projektverlauf ggf. noch verändern können.
In der Endfassung des Nahverkehrsplans sind die dann endgültig definierten Qualitätsstandards für alle Beteiligten bei der weiteren Ausgestaltung
des ÖPNV-Angebotes verbindlich. Bei Veränderungen im Bedienungsangebot (z.B. Fahrplanoptimierungen) haben die Verkehrsunternehmen die Einhaltung der Standards zu prüfen und darzulegen.
Können die Anforderungen von den Verkehrsunternehmen im Zusammenhang mit Angebotsveränderungen aus unterschiedlichen Gründen nicht
(mehr) eingehalten werden, ist der Aufgabenträger zwingend und rechtzeitig vor der geplanten Veränderung zu informieren. Abweichungen von den
Standards bzw. den gesonderten Festlegungen des NVP sind mit dem Aufgabenträger zu vereinbaren. Dies beinhaltet in Einzelfragen vorausgehende
Sondierungsgespräche zwischen allen Beteiligten.
Die im Nahverkehrsplan für den Rhein-Erft-Kreis beschriebenen Bedienungsstandards entsprechen hinsichtlich der Methodik und der konkret
quantifizierten Zielwerte den in der Nahverkehrsplanung üblichen und
bewährten Verfahren. Als Grundlage für die Entwicklung der Standards
dienen neben dem heutigen Bedienungsangebot insbesondere der Nahverkehrsplan Rhein-Erft-Kreis 2003-2007, die Nahverkehrspläne anderer Aufgabenträger sowie Fachliteratur zu dieser Thematik.100
Folgende Standards werden dabei mit ihren nachgeordneten Teilbereichen
im Folgenden näher beschrieben:
1.
Qualitätsstandards zur Angebotsqualität (Kapitel 9.3)
·
Erschließungsqualität (Kapitel 9.3.1)
o Entfernung zur Haltestelle und bedientes Gebiet
o Einwohner-/innen im Haltestelleneinzugsbereich
·
Bedienungs- und Verbindungsqualität (Kapitel 9.3.2)
o Produkte (Kapitel 9.3.2.1)
o Verkehrszeiten (Kapitel 9.3.2.2)
o Bedienungs- und Verbindungsqualität (Kapitel 9.3.2.3)
100
Zu nennen sind hier beispielsweise:
·
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV):
Verkehrserschließung und Verkehrsangebot im ÖPNV; Schrift 4, 2001, Köln
·
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V. (FGSV):
Hinweise für die Qualitätssicherung im ÖPNV (145), 2006, Köln
ÖPNV und Siedlungsentwicklung - Planungshilfe für die kommunale Bauleitplanung
(134), 1999, Köln
·
Hinweise zu verkehrlichen Konsequenzen des demografischen Wandels (144), 2006, Köln
Merkblatt für Maßnahmen zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs
mit Straßenbahnen und Bussen (114), 1999, Köln
Anforderungen älterer Menschen an öffentliche Verkehrssysteme (128), 1994, Köln
137
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
o Takt- und Platzangebot (Kapitel 9.3.2.4)
o Reisezeiten (Kapitel 9.3.2.5)
o Umsteigenotwendigkeit und Anforderung an die Anschlussbindung an Verknüpfungspunkten (Kapitel 9.3.2.6)
2.
3.
9.3
Qualitätsstandards zum Betrieb (Kapitel 9.3.3)
·
Fahrzeuge (Kapitel 9.3.3.1)
·
Betrieb und Sauberkeit (Kapitel 9.3.3.2)
·
Fahrpersonal (Kapitel 9.3.3.3)
·
Service und Sicherheit (Kapitel 9.3.3.4)
·
Qualitätscontrolling und Berichtswesen (Kapitel 9.3.3.5)
Qualitätsstandards zur Infrastruktur (Kapitel 9.3.4)
·
Fahrweg (Kapitel 9.3.4.1)
·
Haltestellen (Kapitel 9.3.4.2)
Qualitätsstandards zur Angebotsqualität
9.3.1
Erschließungsqualität
Die Siedlungspolitik ist ein wichtiger Faktor für einen erfolgreichen ÖPNV.
Ein möglichst flächendeckendes und regelmäßiges Angebot muss für dicht
besiedelte Wohnbereiche bestehen. Bedeutende Beschäftigtenstandorte im
Rhein-Erft-Kreis sind entsprechend den Arbeitszeiten anzubinden. Ziel ist es
jedoch nicht, eine flächendeckende Erschließung des gesamten Kreisgebiets
zu leisten. Dies betrifft vor allem ländliche Räume, in denen kleinere und
zerstreute Siedlungsbereiche bestehen, welche nur durch mäandrierende
Linienführungen erschlossen werden können, nur eine geringe Fahrgastnachfrage haben und damit kein regelmäßiges Bedienungsangebot rechtfertigen. Neben der Erschließung bestehender Siedlungsgebiete kommt vor
allem der Ausweisung neuer Wohn-, Arbeits- und Freizeitbereiche eine erhebliche Bedeutung zu. Der ÖPNV ist nur dann erfolgreich, wenn dieser
attraktiv für potentielle Fahrgäste ist (regelmäßiges Bedienungsangebot,
direkte und schnelle Verbindungen). Dies ist aber wiederum nur möglich,
wenn eine Buslinie für möglichst viele Zwecke genutzt werden kann (Arbeit, Versorgung, Freizeit usw.). Daher sollte bei der Standortfestlegung von
neuen Wohn- und Gewerbegebieten darauf geachtet werden, dass sie in
guter fußläufiger Entfernung zu bestehenden ÖPNV-Linien liegen, die über
ein merkbares und attraktives ÖV-Angebot verfügen. Haltestellen, die ausschließlich im Schülerverkehr bedient werden, sind möglicherweise nicht
als ausreichende ÖPNV-Erschließung zu sehen, da diese Busse nur zu
Schulanfangs- bzw. -endzeiten und nicht in den Ferien fahren.
Für die Bewertung der Erschließungsqualität ist die räumliche Erschließungswirkung der Haltepunkte und Haltestellen ausschlaggebend. Diese
138
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
setzt sich zusammen aus der räumlichen Erschließungswirkung von Haltestellen und Haltepunkten (auf Basis differenzierter Haltestelleneinzugsbereiche) und dem Erschließungsgrad (erschlossene Einwohner in Bezug zur
Gesamteinwohnerzahl des jeweiligen Betrachtungsraums). Für die Bewertung der Erschließungswirkung werden in Anlehnung an die Empfehlungen des VDV101 die nachfolgenden Richtwerte für Haltestelleneinzugsbereiche festgelegt (siehe Abb. 9.3-1).
Eine Haltestelle wird im Zusammenhang mit der Bewertung der Erschließungsqualität nur dann als „ÖPNV-bedient“ gewertet, wenn sie in der
Hauptverkehrszeit (HVZ) mit der definierten Grundqualität bedient wird
(siehe Abb. 9.3-1).102
Gebietskategorie
Siedlungsgebietskatego- Busverrien
kehr
1
Zentrum
Stadt- oder Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Dörfliche Bereiche
Ländliche Bereiche
Zentrum
Stadt- oder Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Dörfliche Bereiche
Ländliche Bereiche
Zentrum
Stadt- oder Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Dörfliche Bereiche
Ländliche Bereiche
Zentrum
Stadt- oder Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Dörfliche Bereiche
Ländliche Bereiche
2
3
4
300
300
400
400
400
500
300
300
400
400
500
500
300
300
400
500
500
600
400
400
400
500
600
600
Stadtbahn SPNV
in m Radius
400
400
400
400
400
500
800
800
800
800
1000
1000
800
800
800
800
1000
1000
800
800
800
800
1000
1000
Grundtakt-bedienung
zur Wertung als
„ÖPNV-bedient“ (HVZ &
NVZ)
in Minuten
30
30
30
60
60
60
30
30
60
60
60
60
60
60
60
60
120
120
60
60
120
120
120
120
Abb. 9.3-1: Standards zur Erschließungsqualität - Richtwerte für Haltestelleneinzugsbereiche im
103
Rhein-Erft-Kreis
101
102
103
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV): Verkehrserschließung und Verkehrsangebot
im ÖPNV; (VDV-Schrift 4 von 06/2001):
Die VDV-Schrift 4 macht Vorschläge für die Bedienungsqualität, also die Qualität der räumlichen und zeitlichen Bedienung besiedelter Flächen mit ÖPNV, ausgedrückt durch Erschließungsqualität (Anbindung, Erreichbarkeit usw.),Angebotsqualität (Fahrtenhäufigkeit, Platzangebot, Anschlusssicherung usw.),differenziert nach verschiedenen Raumkategorien. Sie empfiehlt, Taktfamilien einzuhalten, damit sich die Fahrpläne der einzelnen Linien aufeinander abstimmen lassen mit Abstufung nach Normal-, Haupt- und Schwachverkehrszeit. Die Schrift ersetzt den "Bedienungsstandard" (VÖV-Schrift 1.41.1) von September 1981.
Gilt für Haltestellen in größeren zusammenhängenden Siedlungsbereichen; topografische
Bedingungen (z. B. starke Steigungen zwischen Wohnquartieren und der nächstgelegenen Haltestelle sowie die Trennwirkung natürlicher und künstlicher Zäsuren) sind zu berücksichtigen)
Quelle: Eigene Darstellung
139
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Es ist sicherzustellen, dass in den Gebieten der jeweiligen Städte die nachfolgenden Mindestwerte der Erschließungswirkung (erschlossene Einwohner und Arbeitsplätze) auf Basis der definierten Einzugsbereiche erreicht
werden (siehe Abb. 9.3-2). Für ländliche Bereiche sind die Werte als Orientierungswerte zu sehen, da aufgrund der sehr geringen Siedlungsdichte
kein wirtschaftlicher Linienbetrieb durchgeführt werden kann. Daher ist es
zulässig, wenn für die angestrebte Erschließungswirkung der ländlichen
Bereiche auch die Haltestellen der Schülerverkehrslinien sowie die ASTAbfahrtstellen zugrunde gelegt werden. In den Innenstädten sowie in den
Kernbereichen (innenstadtnahe Bereiche) sind ausschließlich die Einzugsbereiche der Bus-und Stadtbahnhaltestellen zugrunde zu legen.
Siedlungsgebietskategorien
Zentrum
Stadt- oder Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Dörfliche Bereiche
Ländliche Bereiche
Erschließungswirkung der Haltstellen (erschlossene
104
Einwohner und Beschäftige)
mind. 95%
mind. 90%
mind. 85%
mind. 80%
mind. 80% inkl. Schulbushaltestellen und ASTAbfahrtstellen
Abb. 9.3-2: Standards zur Erschließungswirkung der Haltestellen im Rhein-Erft-Kreis
105
9.3.2
Bedienungs- und Verbindungsqualität
Zu den Bedienungs- und Verbindungsqualitäten gehören dabei folgende
Unterkriterien, die nachfolgend beschrieben werden:
·
·
·
·
·
·
Produkte im ÖPNV,
Verkehrszeiten,
Bedienungs- und Verbindungsqualität,
Takt- und Platzangebot,
Reisezeiten und
Umsteigenotwendigkeit und Anforderung an die Anschlussbindung
bei Verknüpfungspunkten.
9.3.3
Produkte im ÖPNV
Eine funktionsfähige und gleichzeitig attraktive Gestaltung des Nahverkehrs ist durch die Kombination verschiedener Betriebsformen zu erreichen. Die Basis dazu bildet eine nach Verkehrsaufgaben differenzierte Produktpalette. Die Betriebsformen sind aufeinander abzustimmen und miteinander zu verknüpfen. Die Anschlusssicherung an zentralen Verknüpfungspunkten ist sicherzustellen. Die Komponenten der Produktpalette
104
105
Die Überprüfung der Erschließungswirkungen kann derzeit nur für die Einwohner
vorgenommen werden, da für die Beschäftigten keine adressdatenscharfen Angaben
vorliegen und auch nicht gesetzlich eingefordert werden können. Daher wird diese
Überprüfung nur anhand der Einwohnerdaten vorgenommen.
Quelle: Eigene Darstellung
140
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
fügen sich zu einem Gesamtsystem des schienen- und straßengebundenen
ÖPNV zusammen.
Eine Definition produktspezifischer Standardmerkmale für die Produkte
des SPNV (RE, RB, S-Bahn) ist Gegenstand der Nahverkehrspläne des SPNV.
Die Weiterentwicklung der Produktpalette im SPNV obliegt seit dem
01.01.2008 dem Nahverkehr Rheinland (NVR). Diese wird hier nachrichtlich
wiedergegeben. Für den straßengebundenen ÖPNV werden derzeit folgenden Produkte angeboten und auch vor Ort unterschiedlich eingesetzt:
·
·
·
·
·
·
Regionalbus,
Ortsbus und Stadtbus,
Schülerverkehr,
Taxibus,
Anrufsammeltaxi (AST) und
Bürgerbus.
Die Regionalbuslinien im Rhein-Erft-Kreis weisen unterschiedliche Angebotsqualitäten auf. Hier sollten durch ein eigenes Produkt in Form von Regio-Bussen (Arbeitstitel) diejenigen Regionalbuslinien aufgewertet werden,
die über ein attraktives und vertaktetes Angebot und über Fahrtenangebote an alle Tagen von Montag bis Sonntag verfügen. Regio-Buslinien sollen
im Rhein-Erft-Kreis neben dem SPNV vor allem für schienenferne Korridore
die ÖPNV-Verbindung auch an Wochenenden sicherstellen. Bei der Liniengestaltung sollte die Verbindungsfunktion gegenüber der Erschließungsfunktion überwiegen, so dass schnelle Verbindungen bestehen und somit
Zeitvorteile gegenüber dem MIV zur Geltung kommen.
Ortsbus- und Stadtbuslinien sind von den Verkehrsaufgaben nahezu identisch. Beide verkehren innerhalb der Kommunen und weisen ein merkbares
Taktangebot auf. Die Unterschiede sind lediglich in der Finanzierung / Trägerschaft und Vermarktung zu sehen. So verkehren Stadtbusse ausschließlich in Trägerschaft der jeweiligen Kommunen (in Hürth, Brühl und Wesseling). Ortsbuslinien liegen in der Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises, jedoch können die Städte über das Angebot und die Linienführung selbst
bestimmen. Von daher sollte die Begrifflichkeit im Sinne einer besseren
Vermarktung für die Fahrgäste als „Stadtverkehr“ vereinheitlicht werden,
unabhängig davon, ob es sich um einen Stadtbus oder Ortsbusverkehr
handelt. Ein wichtiges Element für den Stadtbusverkehr ist die höhere Anzahl der Linien innerhalb einer Stadt, die dann innerhalb der Stadtbuslinien
fahrplantechnisch an einem zentralen Punkt im Stadtgebiet in einem hohen Maße abgestimmt sind (Rendezvous-Technik).
Nachfolgend sind in der Abb. 9.3-3 die Produkte im Rhein-Erft-Kreis mit
ihren Aufgaben, Angeboten und Zielgruppen dargestellt. Unter Beachtung
der genannten Prämissen steht eine differenzierte Produktpalette für die
Ausgestaltung des Verkehrsangebotes im Rhein-Erft-Kreis zur Verfügung.
Dessen Hauptmerkmale sind die funktionale Gliederung (Regionalverkehr /
Ortsverkehr) und ein anspruchskonformes Bedienungskonzept (Schnellverkehr / allgemeiner Linienverkehr / Bedarfsverkehr) mit einem aufgabentei141
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
ligen Verkehrsmitteleinsatz SPNV/ÖPNV (Schiene / Straße). Ein produktorientiertes Linienbezeichnungssystem soll durchgängig angewandt werden.
Produkt
Regionalexpress (RE)
Regionalbahn
(RB)
S-Bahn (S)
Stadtbahn
REGIO-Bus
(Arbeitstitel)
Regionalbus
Aufgaben
Angebot
Schnelle Bahn-Verbindung von Städten und
60-Takt an
Regionen entlang der Hauptverkehrsachsen.
allen Tagen
Hält nur an ausgewählten Haltestellen in zentralen Stadtbereichen. Verkehrt über die Anlagen des Fernverkehrs und übernimmt Zubringerfunktionen zum Fernverkehr. Systematische
Verknüpfung gemäß ITF in den Verkehrsknoten. Haltestellenabstand außerhalb geschlossener Ortschaften mindestens 15 km.
Zielgruppe: insbesondere Berufspendler und
Gelegenheitsfahrer mit großen bis sehr großen
Reiseweiten.
Dient der Flächenerschließung entlang der
30-/60-Takt
Schienenachse, verbindet Städte und Gemein(Mo-Fr)
den in der Region und übernimmt Zubringer60-Takt Sa und
funktion zum RegionalExpress und FernverSo
kehr.
Bedienung der aufkommensstarken Vorort-,
20/30-Takt mit
Stadt- und Nachbarortsverkehre insbesondere
Verdichtung in
im Einzugsbereich von Oberzentren.
der HVZ auf
10-Takt (Mo-Fr)
20-/30-Takt Sa
und So
Bedienung der aufkommensstarken Vorort-,
10/20-Takt mit
Stadt- und Nachbarortsverkehre insbesondere
Verdichtung in
im Einzugsbereich der Oberzentren. Durch
der HVZ auf 4dichtere Haltestellenabstände übernehmen
6-Takt (Mo-Fr)
Stadtbahnen auch eine innerörtliche Erschlie15-/30-Takt Sa
ßung.
und So
Direkte Verbindung zwischen Städten und Ge30-/60-Takt
meinden in der Region entlang der Haupt(Mo-Fr)
verkehrsachsen. Wird insbesondere auf stark
30/60-Takt Sa
nachgefragten Relationen ohne direkte Schie60-Takt So
nenverbindung als Ergänzung zu vorhandenen
Regionalbuslinien eingesetzt. Regio-Busse
(Arbeitstitel) zeichnen sich gegenüber Regionalbussen dadurch aus, das sie über einen
merkbaren Takt über alle Wochentage (Mo-So)
und auch damit die ÖPNV-Anbindung auch am
Wochenende sicherstellen. In der Streckenführung sollte dabei mehr die Verbindungsfunktion
als die Erschließungsfunktion überwiegen und
Vorteile im Reisezeitverhältnis generieren.
Dient der Flächenerschließung und der Verbin30-/60-Takt
dung der Städte, Gemeinden und Ortsteile.
(Mo-Fr)
Übernimmt in Korridoren ohne ergänzende
60-Takt Sa bei
Ortsbus-Systeme auch die Ortserschließung.
Bedarf
Regionalbusse sichern das Grundangebot des
60-Takt So bei
regionalen ÖPNV und nach Möglichkeit den
Bedarf
Zugang zum Schienenverkehr und die Anbindung an das zugehörige Zentrum.
Zielgruppe
Zielgruppe:
Insbesondere
Berufspendler
und Gelegenheitsfahrer mit
großen bis sehr
großen Reiseweiten.
Zielgruppe sind
alle Personen
mit
mittleren Reiseweiten.
Zielgruppe
sind alle Personen mit kurzen bis mittleren Reiseweiten.
Zielgruppe
sind alle Personen mit kurzen bis mittleren Reiseweiten.
Zielgruppe
sind alle Personen mit kurzen bis mittleren Reiseweiten.
Zielgruppe sind
alle Personen
mit
kurzen bis mittleren Reiseweiten.
142
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Produkt
Stadtbus/Ortsbus
Schülerverkehr
TaxiBus
AST
Zwischenbericht - Juli 2014
Aufgaben
Übernimmt Erschließungs- und Verbindungsaufgaben innerhalb eines Stadtgebietes. Verbindet Ortsteile untereinander und mit dem
Stadtzentrum und sichert, wenn vorhanden, die
Anbindung an den Schienenverkehr.
Stadtbusverkehre kommen dann zum Zuge,
wenn in einer Stadt mehrere Linien angeboten
werden, die durch eine Rendezvous-Technik
miteinander fahrplantechnisch abgestimmt sind.
Ortsbusverkehre können unabhängig voneinander betrieben werden und sollten zu höherwertigen Produkten fahrplantechnisch abgestimmt sein.
Stadtbusverkehre liegen in der Aufgabenträgerschaft der jeweiligen Kommunen, während die
Ortsbusse in Aufgabenträgerschaft des Kreises
liegen, wobei die jeweiligen Kommunen über
eine freie Gestaltung hinsichtlich des Angebotes verfügen.
Das Fahrtenangebot von Schulbuslinien ist auf
die Schulzeiten abgestimmt. Die Schulbuslinien
können innerhalb der Kommunen oder auch
interkommunal verkehren. Merkmal der Schulbuslinien ist die fehlende Vertaktung des Angebotes.
Ersetzt oder ergänzt den Buslinienverkehr in
verkehrsschwachen Räumen oder zu Zeiten mit
niedriger Nachfrage. Bei neuen Verbindungen
stellt die TaxisBus-Bedienung eine sinnvolle
Alternative zum Busverkehr dar, wenn erkennbar ist, dass die Nachfrage gering bleiben wird.
Erschließt die Fläche und sichert, wenn vorhanden, die Anbindung an den Schienenverkehr.
Bedarfsverkehr auf telefonische Anmeldung
(30/60 Minuten vor Fahrtantritt).
Einheitliche Linienführung aller Fahrten. Hält
bei Bedarf an jeder Haltestelle entlang des Linienweges. TaxiBus-Angebote sind in den VRSTarif eingebunden.
Ersetzt oder ergänzt den Buslinienverkehr in
verkehrsschwachen Räumen oder zu Zeiten mit
niedriger Nachfrage. Übernimmt Erschließungsund Verbindungsaufgaben zwischen Ortsteilen.
Erschließt die Fläche und sichert, wenn vorhanden, die Anbindung an den Schienenverkehr.
Bedarfsverkehr auf telefonische Anmeldung
(30/60 Minuten vor Fahrtantritt) mit flächendeckenden Abfahrtsmöglichkeiten an vielen Haltestellen nach einem festgelegten Fahrplan zu
jedem gewünschten Ziel im Bedienungsbereich.
Anrufsammeltaxis (AST) verkehren zwar mit
eigenständigem Tarif, dieser ist dennoch Teil
des VRS-Tarifs. Eine Durchtarifierung für Umsteiger findet jedoch nicht statt.
Angebot
Zielgruppe
20-/30-/60-Takt Zielgruppe sind
(Mo-Fr)
alle Personen
30-/60-Takt Sa mit kurzen bis
bei Bedarf
mittleren Rei60-Takt So bei
seweiten.
Bedarf
Fahrtenangebot Zielgruppe sind
nur zur Schulalle Schüler
zeiten von Mo
bis Fr
60-Takt (Mo-Fr) Zielgruppe sind
60-Takt Sa
alle Personen
60-Takt So
mit kurzen
Reiseweiten
insbesondere
auch in Zeiten
und Räumen
schwacher
Nachfrage.
60-Takt (Mo-Fr) Zielgruppe sind
bei Bedarf
alle Personen
60-Takt Sa bei
mit kurzen
Bedarf
Reiseweiten
60-Takt So bei
insbesondere
Bedarf
auch in Zeiten
und Räumen
schwacher
Nachfrage.
143
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Produkt
Bürgerbus
Zwischenbericht - Juli 2014
Aufgaben
Die Verkehrsaufgabe ergibt sich häufig aus den
Kundenwünschen und ist dadurch maßgeblich
vom tragenden Verein bestimmt. Daher muss
die Initiierung von solchen Bürgerbusleistungen
von „unten“, also den Bürgern selbst kommen,
der Aufgabenträger kann hierzu beratend wirken, wird jedoch nicht die Trägerschaft übernehmen Das Erschließungsgebiet ist i.d.R.
innerörtlich, jedoch werden auch wichtige Ziele
in Nachbarorten bedient, wie z.B. Krankenhäuser.
Der Bürgerbus ist ein auf Bürgerwünschen basierendes zusätzliches Angebot und ersetzt
nicht den regulären ÖPNV. Er ist organisiert
durch die Kundschaft in Kooperation mit einem
örtlichen Verkehrsunternehmen. Die Linienführung kann uneinheitlich sein. Individuelle Kundenwünsche werden häufig bedient.
Angebot
Angebot nach
Bedarf
Zielgruppe
Zielgruppe sind
alle Personen,
häufig Senioren
und Kinder in
einem Ortsteil.
Abb. 9.3-3: Produkte im ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis
9.3.4
Verkehrszeiten
Die einzelnen Betriebszeitfenster der Verkehrszeiten berücksichtigen die
unterschiedlichen Tagesganglinien der jeweiligen Fahrtzwecke. Gemeinsames Merkmal aller Fahrtzwecke ist es, dass zu bestimmten Zeiten das
Verkehrsaufkommen gebündelt auftritt (z.B. morgens im Schüler- und Berufsverkehr), so dass hier in der Summe eine erhöhte Nachfrage vorliegt.
Dagegen gibt es in den anderen Verkehrszeiten durchaus eine geringere
Nachfrage, so dass das Fahrtenangebot darauf angepasst werden kann.
Grundsätzlich sollten für die Betriebszeiten folgende Aspekte berücksichtigen werden:
·
·
·
Die charakteristischen Nutzerstrukturen (z.B. Berufs-, Schüler-, Ausbildungs-, Versorgungs-, Freizeitverkehr) für bestimmte Zeitabschnitte,
die aktuellen Ladenöffnungszeiten sowie die Öffnungszeiten der öffentlichen und sozialen Einrichtungen und
die zeitliche Verteilung der Verkehrsnachfrage im ÖPNV.
Die Abschnitte der Betriebszeiten sind als Rahmenvorgabe zu verstehen.
Abweichungen von bis zu 30 Minuten je nach Funktion einer Linie bzw.
Lage im Kreisgebiet sind für die Bewertung ohne Relevanz. Bei Veränderungen der Ladenöffnungszeiten bzw. bei grundsätzlichen Änderungen der
Schulzeiten (z.B. späterer Schulbeginn, Ganztagsschulen) sind die Zeitfenster zu überprüfen und in Abstimmung mit dem Aufgabenträger ggf. entsprechend anzupassen. Die Definition der Verkehrs- und Betriebszeiten
bezieht sich allgemein auf die Verkehrssituation im gesamten Kreisgebiet
und orientiert sich am derzeitigen Angebot sowie an den Angaben aus dem
NVP 2003-2007 des Rhein-Erft-Kreises. Dadurch wird eine übergreifende
Festlegung der Verkehrszeiten für alle Beteiligten gewährleistet (siehe Abb.
9.3-4).
144
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
TaVerkehrszeit
gesprofile
Mo-Fr Schwachverkehrszeit
Hauptverkehrszeit
Normalverkehrszeit
Hauptverkehrszeit
Normalverkehrszeit
Schwachverkehrszeit
Sa
So
Schwachverkehrszeit
Normalverkehrszeit
Schwachverkehrszeit
Schwachverkehrszeit
Zwischenbericht - Juli 2014
Abkürzung
der Verkehrszeit
Betriebszeitfenster
SVZmo
vor 6:00 Uhr
HVZmo
NVZmo
HVZna
HVZNa
SVZab
6:00 – 8:30 Uhr
8:30 – 15:00 Uhr
15:00 – 18:00 Uhr
18:00 – 20:00 Uhr
20:00 – 24:00 Uhr
bzw. bis zur letzten SPNV- bzw. Stadtbahnfahrt (Anschlüsse)
6:00 – 8:30 Uhr
SVZmo
106
NVZmo
SVZab
SVZab
8:30 – 15:00 Uhr
15:00 – 24:00 Uhr
bzw. bis zur letzten SPNV- bzw. Stadtbahnfahrt (Anschlüsse)
8:30 - 24:00 Uhr
bzw. bis zur letzten SPNV- bzw. Stadtbahnfahrt (Anschlüsse)
Abb. 9.3-4: Betriebszeiten und Definition der Verkehrszeiten im Rhein-Erft-Kreis
Aus den definierten Betriebszeitabschnitten ist ausdrücklich nicht die Anforderung ableitbar, dass eine Linie zu diesen Zeiten betrieben werden
muss. Kombinationen von zwei oder mehreren Linien können auch gemeinsam die Betriebszeiten erfüllen. Ab 20:00 Uhr an Werktagen (Mo-Fr),
Samstagen und Sonntagen sowie vor 6:00 Uhr an Werktagen (Mo-Sa) bzw.
vor 8:30 Uhr an Sonntagen können flexible Bedienungsformen eingesetzt
werden, falls die Nachfrage dies zulässt. Darüber hinaus können die Verkehrszeiten bei der Anbindung von Zielen mit besonderen Anforderungen
(z.B. SPNV-Anschlüsse, Gewerbestandorte, Kliniken, Freizeitstandorte) flexibel gehandhabt werden, soweit das Taktsystem des jeweiligen Fahrplans
nicht zu sehr beeinträchtigt wird.
106
Insbesondere für das Produkt REGIO-Bus (Arbeitstitel) gemäß Abb. 8.2-3 soll die Verkehrszeit NVZmo bis 20:00 Uhr verlängert werden, um mit den bestehenden SPNV- und
Stadtbahnlinien ein attraktives regionales Angebot insbesondere für die Wahlfreien im
ÖPNV zu schaffen. Die SVZab würde dann dementsprechend ab 20:00 Uhr beginnen.
145
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Abb. 9.3-5: Bedienungskorridore im Regionalverkehr für die jeweiligen Tageprofile im Rhein107
Erft-Kreis
107
Quelle: Eigene Darstellung
146
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Hinsichtlich der Bedienung an allen oder an bestimmten Tagesprofilen
(Mo-Fr, Sa und So/Feiertag) sind neben den Aspekten der ausreichenden
Nachfrage auch die Sicherstellung der Mobilität für Personen ohne Mobilitätsalternativen eine ausreichende Bedienung insbesondere an Wochenenden im Regionalbusverkehr sicherzustellen. In Abb. 9.3-5 sind die Korridore im Rhein-Erft-Kreis dargestellt, die neben dem SPNV auch ein Bedienungsangebot von Montag bis Sonntag zwischen den jeweiligen Kommunen im Rhein-Erft-Kreis sicherstellen sollen. Dabei kann das Fahrtenangebot (Takt) am Wochenende an die jeweilige Nachfrage angepasst werden.
Dort wo der SPNV zwischen den Kommunen im Rhein-Erft-Kreis eine direkte Verbindung schafft, ist eine Bedienung am Wochenende mit dem Regionalbusverkehr nicht zwingend erforderlich. Dies gilt nicht für den Abschnitt
Kerpen-Horrem bis Bedburg, da die Aufwertung der RB38 zu einer S-Bahn
erst ab 2020 erfolgen wird.108
9.3.5
Bedienungs- und Verbindungsqualität
Als Richtwerte für die Bedienungsqualität werden Mindestwerte der Bedienungshäufigkeit (d.h. Taktfolgen) definiert. Die Bedienungsstandards sind
relationsbezogen zu sehen und nicht zwingend als Maßstab für das Bedienungsangebot einer einzelnen Linie zu betrachten. Daher gelten diese Werte nicht nur für den straßengebunden ÖPNV, sondern beinhalten auch das
Fahrtenangebot im SPNV und im Stadtbahnverkehr, die in einigen Städten
auch lokale Funktionen übernehmen (z.B. RB38 in Bergheim, SPNV in Kerpen sowie Stadtbahnlinien in Frechen, Brühl, Hürth und Wesseling).
Die Verbindungsqualität ist definiert über zwei Aspekte:
·
Taktfolge zwischen den Siedlungsschwerpunkten/Siedlungsgebieten
getrennt nach Tagesprofilen und
·
maximale Umsteigehäufigkeit zwischen den Siedlungsschwerpunkten/Siedlungsgebieten.
Die einzelnen Kriterien der Verbindungsqualität sollen sich dabei an folgenden Hauptnachfragerelationen orientieren:
·
Verbindungskategorie I:
Anbindung der Siedlungsgebiete an das relevante Oberzentrum, benachbarte Kommunen und außerhalb des Kreises gelegene Kommunen.
·
Verbindungskategorie II:
Anbindung der Siedlungsgebiete innerhalb der Kommune an das eigene Stadtzentrum.
108
In der Zwischenzeit sollte mit dem Busverkehr die zeitlichen Bedienungslücken des RB
38 durch das vorhandene Busangebot in diesem Korridor geschlossen werden.
147
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
·
Verbindungskategorie III:
Anbindung der Siedlungsgebiete der Stadtbereiche an die jeweiligen
eigenen Stadtteil- und Ortsteilzentren innerhalb der Kommune.
·
Verbindungskategorie IV:
Sonstige Anbindung der Siedlungsgebiete innerhalb der eigenen
Kommune.
Abb. 9.3-6: Verbindungskategorien
109
Taktfolge zwischen den Siedlungsschwerpunkten/Siedlungsgebieten getrennt nach Tagesprofilen
Die Einhaltung des Taktverkehrs auf den Linien sollte zur besseren Merkbarkeit bei den Fahrgästen eingehalten werden. Ist dies betrieblich nicht
möglich, oder nur mit hohem wirtschaftlichem Aufwand zu betreiben, so
kann bei begründeten Ausnahmen auf vertaktete Angebote verzichtet werden. Zu den schulverkehrsrelevanten Zeiten sind auf verschiedenen Linien
Verstärkerfahrten erforderlich. Diese Fahrten orientieren sich in der Regel
an den Schulanfangs- bzw. Schulendzeiten und fahren daher nicht in einem regulären Takt. Diese Bedienungsstandards gelten nicht für reine
Schülerverkehrslinien, die ausschließlich auf die Belange des Schülerverkehrs orientiert sind, gleichwohl auch allen übrigen Fahrgästen offenstehen.
Maximale Umsteigehäufigkeit
ten/Siedlungsgebieten
zwischen
den
Siedlungsschwerpunk-
Fahrten zwischen den jeweiligen Bereichen innerhalb und außerhalb des
Kreises lassen sich nicht immer umsteigefrei realisieren. Daher sind bestimmte Umsteigevorgänge zwischen den jeweiligen Verbindungen zulässig. Nach Möglichkeit sollen die ÖV-Linien auch über die definierten Ver109
Quelle: Eigene Darstellung
148
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
bindungen hinausgehen, um den Anteil an Umsteigevorgänge auf das betrieblich notwendige Maß zu reduzieren.
Nachfolgend ist die anzustrebende Bedienungs- und Verbindungsqualität
im Rhein-Erft-Kreis dargestellt (siehe Abb. 9.3-7 bis 9.3-10). Für die Erfüllung
der Taktvorgaben für die jeweiligen Stadtkategorien und Verkehrszeiten
können auch die Verkehrsmittel im ÖPNV differenziert eingesetzt werden
(Linienverkehr bei ausreichender Nachfrage und/oder bedarfsorientierte
Angebote bei geringer bzw. bei sehr geringer Nachfrage). Diese Taktvorgaben müssen nicht von einer ÖPNV-Linie erbracht werden sondern können
durch mehrere Linien oder Linienangebote im Schienen- und Straßengebunden ÖPNV auf unterschiedlichen Linienverläufen erbracht werden. 110
Verbindungskategorie I
Anbindung der Stadtbereiche (Stadtzentren und Stadtteilzentren) an das relevante Oberzentrum, benachbarte Kommunen und außerkreisliche Kommunen
Gebietskategorie
1
Siedlungsgebiete
von/nach
von/nach
Oberzentrum
Stadtzentrum
Stadtteilzentren/Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Dörfliche Bereiche
Ländliche Bereiche
Stadtzentrum
Stadtteilzentren/Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Dörfliche Bereiche
Ländliche Bereiche
Stadtzentrum
Stadtteilzentren/Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Dörfliche Bereiche
Ländliche Bereiche
Stadtzentrum
Stadtteilzentren/Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Dörfliche Bereiche
Ländliche Bereiche
Benachbarte
Kommunen
(Stadtzentrum)
benachbarte
außerkreisliche
Kommunen
(Stadtzentrum)
2
110
Mo-Fr
Oberzentrum
Sa
So
Max.
Umsteigen
HVZ
NVZ
SVZ
30
30
60
60
60
60
30
30
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
30
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
0
1
1
1
1
2
30
60
60
60
60
60
30
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
30
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
0
1
1
1
1
2
60
60
60
60
60
120
60
60
60
60
60
120
60
60
60
60
60
120
60
60
60
60
60
120
60
60
60
60
60
120
0
1
1
1
1
2
30
30
60
60
60
60
30
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
30
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
0
1
1
1
1
2
Die einzuhaltende Bedienungs- und Verbindungsqualität in den nachfolgenden Abbildungen soll nicht mit den vorhandenen Taktangeboten der ÖPNV-Produkte verglichen
werden (z.B. 20-Min-Taktangebot auf den S-Bahnlinien bzw. 10-Minuten-Takt auf den
Stadtbahnlinien), da deren Taktangebote durch die Bündelung und die damit verbundenen höhere Nachfrage begründet sind.
149
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Verbindungskategorie I
Anbindung der Stadtbereiche (Stadtzentren und Stadtteilzentren) an das relevante Oberzentrum, benachbarte Kommunen und außerkreisliche Kommunen
Gebietskategorie
2
Siedlungsgebiete
von/nach
von/nach
Benachbarte
Kommunen
(Stadtzentrum)
Stadtzentrum
Stadtteilzentren/Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Dörfliche Bereiche
Ländliche Bereiche
Stadtzentrum
Stadtteilzentren/Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Dörfliche Bereiche
Ländliche Bereiche
Stadtzentrum
Stadtteilzentren/Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Dörfliche Bereiche
Ländliche Bereiche
Stadtzentrum
Stadtteilzentren/Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Dörfliche Bereiche
Ländliche Bereiche
Stadtzentrum
Stadtteilzentren/Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Dörfliche Bereiche
Ländliche Bereiche
Stadtzentrum
Stadtteilzentren/Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Dörfliche Bereiche
Ländliche Bereiche
Stadtzentrum
Stadtteilzentren/Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Dörfliche Bereiche
Ländliche Bereiche
benachbarte
außerkreisliche
Kommunen
(Stadtzentrum)
3
Oberzentrum
Benachbarte
Kommunen
(Stadtzentrum)
benachbarte
außerkreisliche
Kommunen
(Stadtzentrum)
4
Mo-Fr
Oberzentrum
Benachbarte
Kommunen
(Stadtzentrum)
Sa
So
Max.
Umsteigen
HVZ
NVZ
SVZ
30
60
60
60
60
60
30
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
30
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
0
1
1
1
1
2
60
60
60
60
120
120
60
60
60
60
120
120
60
60
60
60
120
120
60
60
60
60
120
120
60
60
60
60
120
120
0
1
1
1
2
2
30
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
0
1
1
1
1
2
30
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
0
1
1
1
1
2
60
60
60
60
120
120
60
60
60
60
120
120
60
60
60
60
120
120
60
60
60
60
120
120
60
60
60
60
120
120
0
1
1
1
2
2
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
1
1
1
1
1
2
30
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
1
1
1
1
1
2
150
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Verbindungskategorie I
Anbindung der Stadtbereiche (Stadtzentren und Stadtteilzentren) an das relevante Oberzentrum, benachbarte Kommunen und außerkreisliche Kommunen
Gebietskategorie
4
Siedlungsgebiete
Mo-Fr
von/nach
von/nach
benachbarte
außerkreisliche
Kommunen
(Stadtzentrum)
Stadtzentrum
Stadtteilzentren/Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Dörfliche Bereiche
Ländliche Bereiche
HVZ
NVZ
SVZ
60
60
60
120
120
120
120
120
120
120
120
120
120
120
120
120
120
120
Sa
So
Max.
Umsteigen
120
120
120
120
120
120
120
120
120
120
120
120
1
1
1
2
2
2
So
Max.
Umsteigen
Abb. 9.3-7: Taktvorgaben sowie maximale Umsteigehäufigkeit für Verbindungskategorie I im
Rhein-Erft-Kreis
Verbindungskategorie II:
Anbindung der Stadtbereiche innerhalb Kommune an das eigene Stadtzentrum
Gebiets- Siedlungsgebiete
Mo-Fr
Sa
kategorie
HVZ NVZ SVZ
von/nach
von/nach
1
Stadtzentrum
2
Stadtzentrum
3
Stadtzentrum
4
Stadtzentrum
Stadtteilzentren/Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Ländliche Bereiche
Stadtteilzentren/Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Ländliche Bereiche
Stadtteilzentren/Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Ländliche Bereiche
Stadtteilzentren/Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Ländliche Bereiche
30
30
30
60
30
60
60
60
60
60
60
60
30
30
30
60
60
60
60
60
0
0
0
1
30
30
30
60
30
60
60
60
60
60
60
60
30
30
30
60
60
60
60
60
0
0
0
1
30
30
60
60
30
60
60
60
60
60
60
60
30
30
60
60
60
60
60
60
0
0
0
1
60
60
60
120
60
60
60
120
60
60
60
120
60
60
60
120
60
60
60
120
0
0
0
1
Abb. 9.3-8: Taktvorgaben sowie maximale Umsteigehäufigkeit für Verbindungskategorie II im
Rhein-Erft-Kreis
151
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Verbindungskategorie III:
Anbindung der Stadtbereiche an die jeweiligen eigenen Stadteil- und Ortsteilzentren innerhalb
der Kommune
Gebiets- Siedlungsgebiete
Mo-Fr
Sa
So
Max.
kategoUmrie
steigen
HVZ NVZ SVZ
von/nach
von/nach
1
2
3
4
Stadtteilzentren/
Ortsteilzentren
Stadtteilzentren/
Ortsteilzentren
Stadtteilzentren/
Ortsteilzentren
Stadtteilzentren/
Ortsteilzentren
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Ländliche Bereiche
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Ländliche Bereiche
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Ländliche Bereiche
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Ländliche Bereiche
30
60
60
30
60
60
60
60
60
60
60
120
60
60
60
30
60
60
60
60
60
60
60
120
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
120
30
60
60
30
60
60
60
60
60
60
60
120
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
120
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
Sa
So
Max.
Umsteigen
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
120
120
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
120
120
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
10
Abb. 9.3-9: Taktvorgaben sowie maximale Umsteigehäufigkeit für Verbindungskategorie III im
Rhein-Erft-Kreis
Verbindungskategorie IV:
Sonstige Anbindung innerhalb der eigenen Kommune
Gebiets- Siedlungsgebiete
kategorie
Mo-Fr
HVZ NVZ SVZ
1
von/nach
Stadtbereiche
2
Stadtbereiche
3
Stadtbereiche
4
Stadtbereiche
von/nach
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Ländliche Bereiche
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Ländliche Bereiche
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Ländliche Bereiche
Stadtbereiche
Solitäre Bereiche
Ländliche Bereiche
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
120
120
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
120
120
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
120
120
Abb. 9.3-10:
Taktvorgaben sowie maximale Umsteigehäufigkeit für Verbindungskategorie
IV im Rhein-Erft-Kreis
152
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
9.3.6
Takt- und Platzangebot
Die im Nahverkehrsplan definierten Bedienungsstandards (siehe Kapitel
9.3.5) können dabei unterschritten werden, wenn die generierte Fahrgastnachfrage regelmäßig111 unterhalb den nachfolgend definierten Richtwerten zur Auslastung der Angebote liegt. Ein Überschreiten der Standards ist
möglich, wenn die Fahrgastnachfrage regelmäßig oberhalb der Richtwerte
liegt.
Maßgebende Bezugsgrößen sind die Kennwerte „Maximale Besetzung pro
Fahrtrichtung und Fahrt für den Zeitraum 06.00 bis 19.00 Uhr (Mo-Fr)“ und
„Durchschnittliche Besetzung pro Fahrtrichtung und Fahrt“ für den Zeitraum 06:00 bis 19:00 Uhr (Mo-Fr). Dabei sollen auch sinnvolle Linienabschnitte gebildet werden, wo möglicherweise der Takt angepasst werden
kann. Dies gilt insbesondere für längere Linienverläufe.
Die Richtwerte sind als Orientierungswerte zu verstehen. Sie sind Anhaltspunkt für die regelmäßige Prüfung des Leistungsangebotes hinsichtlich der
Auslastung und Wirtschaftlichkeit.
·
·
Liegt die Nachfrage regelmäßig (d.h. bei mehreren Zählungen im Jahresverlauf) deutlich unter den Richtwerten, ist eine Anpassung des
Angebotes zu prüfen. Hieraus ggf. erforderliche Angebotsanpassungen sind mit dem Aufgabenträger abzustimmen, um die Wirtschaftlichkeit der Linie zu optimieren.
Wird regelmäßig (d.h. bei mehreren Zählungen im Jahresverlauf) eine
Nachfrage über dem Niveau der Richtwerte erreicht, ist eine Angebotsverdichtung und/oder eine Erhöhung der Kapazitäten (z.B. Umstellung von Normal- auf Gelenkbus) zu prüfen. Hieraus ggf. erforderliche Angebotsanpassungen um den Fahrkomfort der Linie zu optimieren, sind mit dem Aufgabenträger abzustimmen.
Für die Festlegung des Taktes sind im Sinne des Beförderungskomforts bzw.
der Wirtschaftlichkeit neben der Taktgleichheit mit Anschlussverkehren vor
allem das Platzangebot und die Sitzplatzverfügbarkeit die maßgebenden
Kriterien. Bei der Dimensionierung des Platzangebotes (Sitz- und Stehplätze) sind die jeweils gültigen Standards des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zu beachten.112 Orientierungswert für die Bemessung
der Taktdichte (Fahrtenangebot) ist der Besetzungsgrad zwischen zwei Haltestellen in der Lastrichtung. Wenn sich Verkehrsteilnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraums mehrheitlich in eine Richtung bewegen bzw.
bewegt werden, so wird diese Richtung als Lastrichtung bezeichnet. Der
Takt soll so bemessen sein, dass die Fahrgäste in der Normalverkehrszeit
immer einen Sitzplatz bekommen. Im Sinne eines wirtschaftlichen Betriebes In den Hauptverkehrszeiten können die Sitz- und Stehplatzkapazitäten
ausgenutzt werden.
111
112
Diese Anforderung bedeutet nicht, dass von den Verkehrsunternehmen für alle Linien regelmäßige Zählungen vorliegen müssen. Gefordert wird von seitens des Aufgabenträgers, dass für die
Entscheidung bzgl. der Anpassung/Veränderung des Bedienungs- und Leistungsangebotes einer Linie ausreichend belastbare Daten zur Fahrgastnachfrage vorliegen.
VDV: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen – Verkehrserschließung und Verkehrsangebot
im ÖPNV; Beka-Verlag 2001
153
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Bei minimaler Besetzung kann eine Umstellung von Linienverkehrsangeboten auf eine bedarfsgesteuerte Bedienung für folgende Bereiche gelten:
·
·
·
·
Für einzelne Fahrten bzw. vollständige Linien,
für Linienabschnitte (Teleskoplinien),
für einzelne Verkehrstage und
für bestimmte Zeiträume (z. B. Ferien, Sommerhalbjahr).
Für die Umstellung des Linienangebotes (einzelne Fahrten bis hin zu kompletten Linien) sollte die Betriebsform TaxiBus gewählt werden, da hier die
Integration des VRS-Tarifs nach wie vor sichergestellt ist. Zudem sind die
TaxiBusse weiterhin liniengebunden. Die Betriebsform AST sollte nur bei
ergänzenden Leistungen angewendet werden, da hier ein eigenständiger
Tarif innerhalb des VRS-Tarifs zum Zuge kommt. Die Umstellung auf TaxiBus ist zu überprüfen, wenn
·
·
die Frequentierung der Einzelfahrt regelmäßig weniger als fünf Fahrgäste beträgt und/oder
regelmäßig Linienabschnitte ohne Fahrgäste befahren werden.
9.3.7
Reisezeiten
Die „Haus-zu-Haus-Reisezeit“ ist ein wichtiger Faktor für die ÖPNVNutzung. Für die Bewertung der Konkurrenzfähigkeit des ÖPNV gegenüber
dem IV soll im NVP des Rhein-Erft-Kreises als Bewertungskriterium das Verhältnis der Reisezeiten zwischen IV und ÖPNV gegenübergestellt werden.
Für das Reisezeitverhältnis IV zu ÖV werden die in Abb. 9.3-11 folgenden
Grundstandards für akzeptable Reisezeiten auf verschiedenen Fahrtrelationen festgeschrieben. In begründeten Einzelfällen sind Zeitzugaben für Zuund Abwege zu berücksichtigen.
Grundstandards „Reisezeit“ – Richtwerte für die Erreichbarkeit
Verbindungen
Reisezeit MIV zu ÖPNV
113
Regionale Verbindungen zum Obernicht schlechter als 1 zu 1,5
zentrum
Regionale Verbindungen zu benachbarten außerkreislichen Kommunen
nicht schlechter als 1 zu 1,75
Regionale Verbindungen zwischen
benachbarten Kommunen im RheinErft-Kreis
Interkommunale Verbindungen innerhalb der Kommunen im Rhein-ErftKreis mit Bezug auf das Stadtzentrum
bzw. Stadtteil-Ortsteilzentren
Andere Verbindungen innerhalb der
Kommunen im Rhein-Erft-Kreis
nicht schlechter als 1 zu 1,75
Abb. 9.3-11:
113
nicht schlechter als 1 zu 2
nicht schlechter als 1 zu 2
Grundstandards „Reisezeit“ – Richtwerte für die Erreichbarkeit
Zur besseren Verständlichkeit hier ein Beispiel: Im MIV beträgt die Reisezeit vom Ausgangsort
bis zum Zielort 30 Minuten. Für den ÖPNV darf die Gesamtfahrzeit einschließlich möglicher
Umsteigezeiten nicht länger als 45 Minuten dauern (max. Faktor 1,5).
154
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Als regionale Verbindungen zum Oberzentrum werden Verbindungen mit
ausgeprägten regionalen Verkehrsaufgaben und entsprechender Nachfrage definiert. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Verbindung von
SPNV- bzw. Stadtbahn-Linien mit hohen Fahrgeschwindigkeiten. Auf diesen
Verbindungen ist ein anderes Reisezeitverhältnis MIV:ÖPNV zu realisieren
als auf interkommunalen und intrakommunalen Relationen mit vorrangiger Erschließungsfunktion. Dies gilt umso mehr für Verbindungen zwischen den Ortsteilen innerhalb einer Kommune.
9.3.8
Umsteigenotwendigkeit und Anforderung an die Anschlussbindung an Verknüpfungspunkten
Für die Umsteigehäufigkeit gilt ebenso wie für Reisezeiten die Zielsetzung,
diese so gering wie möglich zu halten. Als Größe der Umsteigehäufigkeit ist
ein Bezug auf die überwiegende Anzahl von Umsteigevorgängen gewählt,
der beim Fahrgast akzeptiert wird.
Ein Verknüpfungspunkt wird dann definiert, wenn an den Haltestellen
bzw. am Haltepunkt/Bahnhof mehr als 200 Umsteiger pro Tag festgestellt
werden. Dabei sind in den Hauptumsteigerelationen (mind. 150 umsteigende Fahrgäste pro Relation in beide Richtungen und pro Tag) möglichst
direkte Anschlüsse bzw. geringe Wartezeiten zu gewährleisten. An festgelegten Verknüpfungspunkten ist eine betriebliche Anschlusssicherung zu
gewährleisten. Bei nicht ausreichender Fahrplansicherheit (z.B. systematische, nicht behebbare Behinderungen und Störungen durch MIV) sowie an
Verknüpfungspunkten mit Umsteigewegen von mehr als 200 Metern ist
ein Zuschlag von bis zu fünf bis zehn Minuten zulässig.
max. Umsteigezeit für
mind. 50 Umsteiger in
beiden Richtungen
Umsteigeweg
max. Umsteigezeit für
mind. 200 Umsteiger in
beiden Richtungen
Anzahl der Linien (SPNV
und Bus sowie
114
Stadtbahn)
Grundstandards für Anschlussbildung
min.
min.
Meter
max.
max.
max.
SPNV bzw. Stadtbahn /Bus
10
10
200
Bus/Bus
5
10
100
SPNV bzw. Stadtbahn /Bus
10
10
200
Bus/Bus
5
10
100
Verknüpfungspunkte
Verknüpfungsform
Verknüpfungspunkt erster Ordnung (mehr
als 2.000 Umsteiger pro Tag)
Verknüpfungspunkt zweiter Ordnung
(1.000 bis 2.000 Umsteiger pro Tag)
114
mehr als 10
bis 10
Schülerverkehrslinien nicht eingeschlossen
155
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
max. Umsteigezeit für
mind. 200 Umsteiger in
beiden Richtungen
max. Umsteigezeit für
mind. 50 Umsteiger in
beiden Richtungen
Umsteigeweg
Anzahl der Linien (SPNV
und Bus sowie
114
Stadtbahn)
Grundstandards für Anschlussbildung
SPNV bzw. Stadtbahn /Bus
10
15
100
Bus/Bus
5
10
50
SPNV bzw. Stadtbahn /Bus
10
15
100
Bus/Bus
5
10
50
Verknüpfungspunkte
Verknüpfungspunkt dritter Ordnung (500
bis 1.000 Umsteiger pro Tag)
Verknüpfungspunkt vierter Ordnung (100
bis 500 pro Tag)
Abb. 9.3-12:
bis 7
bis 4
Grundstandards für Anschlussbildung
Haltestellen mit Umsteigefunktion erster Ordnung bieten Umstiege zwischen SPNV, Stadtbahn, Straßenbahn und Buslinie, Haltestellen mit Umsteigefunktion zweiter Ordnung bieten Umstiege zwischen Straßenbahn
und Buslinien, und schließlich bieten Haltestellen mit Umsteigefunktion
dritter und vierter Ordnung Umstiege zwischen Buslinien an.
9.4
Qualitätsstandards zum Betrieb
9.4.1
Fahrzeuge
Neben den Haltestellen sind auch die Fahrzeuge eine Visitenkarte des
ÖPNV. Alle Fahrzeuge müssen betriebssicher sein und die rechtlichen
Bestimmungen erfüllen. Eine höchstmögliche Qualität sollen alle zur Verfügung stehenden Fahrzeuge einschließlich der Ersatzfahrzeuge haben. Sie
sind sauber, modern, komfortabel und geeignet für den vorgesehenen Einsatz. Die nachfolgend definierten Anforderungen gelten für alle im Kreisgebiet tätigen Verkehrsunternehmen. Hierzu hat der Kreis für die Neuanschaffung von Fahrzeugen eine Richtlinie zu den ÖPNV-Pauschalmitteln
gem. §11 Abs. 2 ÖPNVG115 herausgegeben. Bei Neuanschaffung von Fahrzeugen ist zudem die EU-Richtlinie 2001/85/EG zu beachten.116
115
116
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) an öffentliche und private Verkehrsunternehmen gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 11 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in NordrheinWestfalen (ÖPNVG NRW) (Neufassung Stand: 10.10.2011).
Richtlinie über besondere Vorschriften für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als
acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und zur Änderung der Richtlinien 70/156/EWG und
97/27/EG (Richtlinie 2001/85/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) i. d. Fassung vom
18. Mai 2004. Die Richtlinie beinhaltet u. a. Regelungen über technische Einrichtungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität, wie z. B. behindertengerechte Einstiege, Einstiegshilfen
(Rampen, Absenkvorrichtungen, etc.), teilweise stufenfreie Sitzbereiche in Türnähe usw.
156
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Mit dem Aufgabenträger können im Einzelfall Abweichungen von den
Standards vereinbart werden. Bei Linien, die das Gebiet des Aufgabenträgers überschreiten, sind vom Aufgabenträger Abstimmungen mit den
Nachbar-Aufgabenträgern vorzunehmen und einvernehmliche Festlegungen erforderlich. Der Fahrzeugeinsatz im Busverkehrssystem soll bei allen
tätigen Verkehrsunternehmen, soweit es die betrieblichen Belange zulassen, hinsichtlich der Ausstattungsqualität vorrangig nach der verkehrlichen
Bedeutung der Linien erfolgen. Für die Betriebsreserve können ggf. abweichende Standards vereinbart werden. Da die Orientierungsmöglichkeiten
und das Sicherheitsempfinden der Fahrgäste durch FahrzeugAußenwerbung auf den Fensterflächen negativ beeinflusst, soll sie unterbleiben. Etwaige Verträge mit Vermarktungsfirmen sind zu beachten. Für
die Ausstattung der Fahrzeuge werden von Seiten des Aufgabenträgers
folgende Verbindlichkeiten festgelegt:
·
·
verbindliche Standards ˜
fakultative Standards š
Anforderungen an die Fahrzeuge für Linien mit regelmäßiger Bedienung
Allgemeine Anforderungen
Anforderungen für Neufahrzeuge
117
118
˜
Niederflurtechnik
˜
š
˜
manuelle Klapprampe für Rollstuhlfahrer
š
˜
Sondernutzungsfläche
š
˜
digitale visuelle FahrgastInformationssysteme (Fahrtzielanzeige
außen, Haltestellenanzeige innen)
š
˜
digitale akustische
Fahrgast-Informationssysteme
(Haltestellenansage)
š
˜
Multifunktionsanzeige innen
š
˜
Klimaanlage
š
š
getönte Isolierverglasung
š
š
Videoüberwachung
š
š
Außenlautsprecher (Fahrermikro oder
digital Ansteuerung)
š
˜
Notruffunktion („Überfalltaste“ beim
Fahrer)
˜
˜
Systeme zur Beeinflussung von Lichtsignalanlagen
Abb. 9.4-1: Ausstattung der Fahrzeuge
117
118
Merkmale der „Niederflurtechnik“: Einstiegshöhe 320 mm + 20 mm, Kneeling-System mit Absenkungen um ca. 70 mm und Einstiegshilfe.
Die Anforderung „Niederflurfahrzeug“ erfüllen Fahrzeuge, bei denen „mindestens 35% der für
Fahrgäste verfügbaren Stehplatzflächen (bzw. des vorderen Teilfahrzeugs bei Gelenkbussen) eine stufenlose Fläche bilden und Zugang zu mindestens einer Betriebstür bieten.“; siehe auch
EU-Richtlinie 2001/85/ EG (sog. „EU-Busrichtlinie“)
Ausnahmen bzgl. des Vorhandenseins einer Einstiegshilfe (i.d.R. Rampe) können mit dem Aufgabenträger vereinbart werden. Fahrzeuge ohne Einstiegshilfe sollten von den Unternehmen
möglichst nicht auf Linien mit hoher Bedeutung für Personen mit Mobilitätseinschränkungen
eingesetzt werden und sollten nach Ablauf der acht Jahren nach Neuanschaffung nicht mehr
zur Anwendung kommen.
157
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Bezüglich der Umweltstandards der Fahrzeuge sollen die Vereinbarungen
zur Umstellung der Busflotte von VDV- Unternehmen in NRW119 zugrunde
gelegt werden sowie die Richtlinie zur Fahrzeugförderung des Rhein-ErftKreises120. Diese sehen vor, dass alle im Regelbetrieb eingesetzten Busse
mindestens der Schadstoffgruppe 3 und bis zum 31. Dezember 2015 mindestens der Schadstoffgruppe 4 entsprechen. Die Verkehrsunternehmen
müssen beachten, dass in den Umweltzonen nur Busse mit für die Umweltzone zugelassener Plakette eingesetzt werden und von den Verkehrsverbotsbefreiungen nur dann Gebrauch machen, wenn keine andere organisatorische Lösung möglich ist. Die Verkehrsunternehmen wirken insbesondere durch organisatorische Maßnahmen darauf hin, dass von Subunternehmen ebenfalls in den Umweltzonen im Auftrag der Verkehrsunternehmen
eingesetzte Busse bis zum 31. Dezember 2015 mindestens der Schadstoffgruppe 4 entsprechen.
Bei den Fahrzeugen, die in TaxiBus- bzw. AST-Verkehren eingesetzt werden,
sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
·
·
·
·
Fahrzeugalter max. 10 Jahre,
Kommunikationstechnik zur Kontaktaufnahme mit dem Verkehrsunternehmen (Funk oder Handy),
Pkw mind. 4 Türen, Kleinbus mind. 1 Tür für problemlosen Fahrgastwechsel,
Kennzeichnung mit Liniennummer/Zielschild bzw. „AST“ als Aufsteckschild (alternativ an/hinter der Frontscheibe).
Um mobilitätseingeschränkten Personen die Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen, wirken die Verkehrsunternehmen darauf hin, dass pro TaxiBus- bzw.
AST-Linie mindestens in einem Fahrzeug die Voraussetzungen für die Mitnahme von Kinderwagen, Rollatoren und falt-/klappbaren Rollstühlen usw.
erfüllt werden. Betreibt ein Auftragnehmer mehrere Linien in einem Teilraum, kann ein Fahrzeug mit dieser Anforderung auch für mehrere Linien
vorgehalten werden.
Die Mindestanforderungen an die Ausstattung von Bürgerbusfahrzeugen
leiten sich aus den Verwaltungsvorschriften zu § 14 ÖPNVG NRW ab.121
119
120
121
Zwischen dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW, dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW, dem
deutschen Städtetag sowie dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. wurde am
01.07.2011 eine „Vereinbarung zur Umstellung der Busflotte von VDV-Unternehmen in NRW
hin zu emissionsarmen Fahrzeugen“ abgeschlossen.
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) an öffentliche und private Verkehrsunternehmen gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 11 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in NordrheinWestfalen (ÖPNVG NRW) (Neufassung Stand 10.10.2011).
Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NordrheinWestfalen (VV-ÖPNVG NRW), Auszug zur Bürgerbusförderung Richtlinien über die Gewährung
von Zuwendungen für Bürgerbusvorhaben in Nordrhein-Westfalen (Bürgerbusförderung NRW).
158
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
9.4.2
Betrieb und Sauberkeit
Wichtigster Punkt beim Betrieb ist die Entsprechung des ÖPNVLeistungsangebotes mit den Vorgaben des Fahrplans. Betriebszeiten, Taktfolge und vorgesehene Umsteigemöglichkeiten müssen eingehalten werden. Verfrüht durchgeführte Fahrten (> 1 Minute) oder Verspätungen ab 20
Minuten gelten als Fahrtausfall. Die Auswirkungen solcher Betriebsbeeinträchtigungen auf die Fahrgäste sind durch eine angemessene Anzahl von
Reservefahrzeugen sowie eine ausreichende Personalreserve zu begrenzen,
wobei diese den Aspekt der Wirtschaftlichkeit nicht außer Acht lassen sollen.
Pünktlichkeit ist eine Grundanforderung an einen attraktiven ÖPNV. Gelegentliche Störungen und Verspätungen von weniger als 3 Minuten müssen
als unvermeidbar angesehen werden. Im Straßenraum geführte Verkehrsmittel können dieser Anforderung jedoch nicht immer gerecht werden, weil
sie unter anderem Behinderungen durch den MIV ausgesetzt sind. Solche
Behinderungen haben Fahrzeitverlängerungen zur Folge. Um dem entgegenzuwirken, sind die regelmäßig auftretenden Behinderungen im Straßenraum durch geeignete Beschleunigungsmaßnahmen abzubauen.
Sowohl im Bereich der Haltestellen als auch bei den Fahrzeugen im ÖPNV
ist Sauberkeit ein wichtiger Punkt. Beschwerden über mangelnde Sauberkeit sind von Seiten des Verkehrsunternehmens zeitnah nachzugehen. Die
Fahrzeuge sind in einem einwandfreien Zustand zu betreiben. Folgende
Aspekte sind dabei zu beachten:
·
·
·
·
Alle Fahrzeuge sind zu Betriebsbeginn in einem einwandfreien und
sauberen Zustand (gepflegtes optisches Erscheinungsbild) zu halten.
Erhebliche Verunreinigungen des Fahrzeuginnenraumes sind während der Fahrt bei nächstmöglicher Gelegenheit zu beseitigen oder
das Fahrzeug ist auszuwechseln.
Fahrzeuge dürfen nicht weiter eingesetzt werden, wenn sicherheitsrelevante Vandalismusschäden auftreten. Dann ist das Fahrzeug gegen ein anderes Fahrzeug kurzfristig auszutauschen.
In den Fahrzeugen sind angemessene klimatische Verhältnisse122 bezogen auf die jeweilige Jahreszeit zu gewährleisten; das Wohlbefinden der Fahrgäste ist zu sichern.
9.4.3
Fahrpersonal
In einem modernen Dienstleistungsunternehmen hat der Kunde Anspruch
auf Freundlichkeit und Kompetenz der Mitarbeiter. Die Anforderungskriterien können zukünftig im Zuge des Qualitätscontrollings noch detaillierter
ausgearbeitet werden und stellen sich heute wie folgt dar:
·
·
Das Fahr- und Servicepersonal soll äußerlich gepflegt erscheinen.
Mitarbeiterschulungen zu betrieblichen Themen, Kundenorientierung und Arbeitssicherheit sind mindestens einmal jährlich durchzu-
122
Definition „angemessene klimatische Verhältnisse“: In Anlehnung an VDV Schriften Nr.
230, Rahmenempfehlungen für Stadt-, Niederflur-, Linienbusse (September 2001).
159
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
·
·
·
·
·
·
Zwischenbericht - Juli 2014
führen. Das Fahrpersonal durchläuft regelmäßig Schulungen zu den
Themen Deeskalation und wirtschaftliches Fahren.
Das Fahrpersonal muss ausreichende Kenntnisse zu den Themen
Fahrplan, Liniennetz und Tarif haben. Ortskunde wird vorausgesetzt.
Über Störungen wie Linienwegänderung, Verspätung usw. sind die
Fahrgäste umgehend zu informieren.
Das Fahrpersonal muss umfassende Kenntnisse über die Tarifstrukturen verfügen, so dass auch ein Ticketverkauf im Bus nach wie vor
möglich ist. Entsprechende laufende Schulungen sind daher unumgänglich.
Das Fahrpersonal muss sich grundsätzlich freundlich, zuvorkommend
und hilfsbereit gegenüber den Fahrgästen verhalten.
In den Fahrzeugen sollen die Fahrgäste jederzeit mit dem Personal in
Kontakt treten können. Ansprachen während der Fahrt dürfen nur in
Notfällen geschehen. Das Fahrpersonal muss technisch in der Lage
sein, Hilfs- und Rettungsmaßnahmen schnell zu ergreifen.
Das Fahrpersonal hat besondere Rücksichtnahme auf mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zu nehmen. Der Begriff „mobilitätseingeschränkte Fahrgäste“ betrifft dabei nicht nur Fahrgäste mit Gehbehinderung, Rollstühlen und/oder Sehbehinderung, sondern umfasst
ausdrücklich alle Personen mit Einschränkungen, welche aktuell eine
eigenständige, selbstbestimmte, unabhängige und sichere Nutzung
des ÖPNV nicht ermöglichen.
9.4.4
Service und Sicherheit
Im Rhein-Erft-Kreis vorhandene Vertriebswege für den ÖPNV sind zu erhalten und bei Bedarf weiter auszubauen. Das Personal in den KundenCentern
soll kompetent, freundlich und hilfsbereit auf die persönlichen ÖPNVBedürfnisse der Kunden eingehen. Über reine Verkaufstätigkeiten hinaus
erbringt das Personal als Ansprechpartner für alle Kundenbelange in Bezug
auf Tarif und Fahrplan Beratungsleistungen (Mobilitätsberatung). In den
Verkaufsagenturen soll das Personal kompetent bezüglich des Verkaufs von
Fahrscheinen sein.
In einem modernen Dienstleistungsunternehmen haben die Kunden Anspruch auf Freundlichkeit und Kompetenz der Mitarbeiter. Es gehört zu den
Grundanforderungen an die Mitarbeiter, dass diese in jeder Situation ruhig
und höflich reagieren.
Weiterhin muss das Verkehrsunternehmen auch telefonisch erreichbar
sein. Zu berücksichtigen sind die Themen Fahrplanauskünfte, Tarifinformationen, Beschwerden, Meldungen zu ausgefallenen Fahrausweisautomaten
und sonstiger Infrastruktur sowie Schadensfälle. Die telefonische Erreichbarkeit kann durch das Verkehrsunternehmen selbst oder durch ein CallCenter sichergestellt sein. Die Erreichbarkeit zu den Themen Fahrplan, Tarif
und Beschwerden sollte die maximalen täglichen Betriebszeiten des ÖPNV
im Rhein-Erft-Kreis umfassend betragen.
160
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Eine andere wichtige Quelle für die Fahrgastinformation sind die Aushänge, Tarif-Informationen, Fahrpläne sowie, falls schon vorhanden, dynamische Abfahrtsinformationen an den Haltestellen. Diese sollen einheitlich
gestaltet und leicht verständlich aufgebaut sein. Fehlende Fahrplanaushänge und Tarifinformationen an Haltestellen sollen innerhalb von 24
Stunden nach Bekanntwerden des Mangels ersetzt werden.
Zudem sollen auf jedem Aushang und Informationsmaterial die Kontaktdaten (Tel.-Nr. und Mail) der dort verkehrenden Verkehrsunternehmen angeboten werden. Diese dienen einerseits für Auskünfte und andererseits
für Störungsmeldungen. Ebenfalls wichtig für die Erreichbarkeit des Verkehrsunternehmens rund um die Uhr ist der Internetauftritt. Dieser ist
immer auf den aktuellen Stand zu bringen und die tagesaktuellen Hinweise hinsichtlich betriebliche Störungen, Umleitungen usw. sind deutlich
sichtbar darzustellen.
9.4.5
Qualitätscontrolling und Berichtswesen
Die Formulierung von Qualitätszielen impliziert ein Instrumentarium zur
Überwachung der Einhaltung der gesetzten Qualitätsziele. Hierzu liegt mit
der Europäischen Norm DIN EN 13816 für den ÖPNV über Definition, Festlegung von Leistungszielen und Messung der Servicequalität ein systematischer Ansatz zu Qualitätsstandards und der Abdeckung von Kundenanforderungen vor. Sie soll zunächst das Bewusstsein für Qualität und Kundenorientierung wecken (siehe Abb. 9.4-2).
Abb. 9.4-2: Qualitätskreis für den ÖPNV
123
123
Quelle: Umweltfreundlicher, attraktiver und leistungsfähiger ÖPNV – ein Handbuch
Deutsches Institut für Urbanistik im Auftrag des UBA (2005)
161
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Auftraggeber und Auftragnehmer im ÖPNV sind als „Dienstleistungsanbieter“ gemeinsam für die Qualität des ÖPNV verantwortlich und aufgefordert, ein in Komplexität und Umfang angemessenes Qualitätsmanagement
einzuführen, die Zuständigkeiten für Maßnahmen klar zu verteilen und
schriftlich zu vereinbaren. Die Anwendung der Norm ist freiwillig. Inhalt
sind die definierten Qualitätskriterien, der Qualitätskreis und Empfehlungen zur Einführung von Qualitätsmanagement. Zur Qualitätsmessung
sieht die DIN-Norm vor allem drei Methoden vor:
·
·
·
Kundenzufriedenheitsmessungen Basis: Kundenzufriedenheit
(Customer Satisfaction Service – CSS).
Testkundenverfahren Basis: Qualitätswahrnehmung
(Mystery/Silent Shopping - MSS).
Direkte Leistungsmessung Basis: Erbrachte Qualität
(Direct Performance Measures – DPM).
Daneben existieren weitere Messmethoden, in denen in unterschiedlicher
Form die Erfahrungen und der Nutzen von Kunden Eingang finden:
·
·
·
Conjoint-Analyse, eine multivariate Analysemethode zur Messung
des Nutzens verschiedener Produkte.
Service Quality Index (SQI), Zusammenfassung von durch Kunden
bewertete und gewichtete Merkmale in einer Maßzahl.
Technik der kritischen Ereignisse (critical incidence) eine qualitativ
und ereignisorientierte Analyse konkreter Schwächen und Probleme
im Dienstleistungsprozess.
Ein weiterer Ansatz sind Kundengarantien. Da im ÖPNV keine 100prozentige Fehlerfreiheit im Voraus gewährleistet werden kann, entsteht
beim Kunden ein Entscheidungs-und Qualitätsrisiko. Eine Kundengarantie
kompensiert dieses Risiko. Sie wirkt wie eine Versicherung, erhöht die Zahlungsbereitschaft von Fahrgästen und senkt das wahrgenommene Nutzungsrisiko bisheriger Nichtnutzer. Eine Kundengarantie kann durch den
mit ihr erzeugten Druck auf die unternehmensinterne Optimierung aufwändige und bürokratische Qualitätssicherungssysteme obsolet machen.
In Abb. 8.2-16 sind die möglichen Vor- und Nachteile der jeweiligen Messmethoden dargestellt.
162
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Abb. 9.4-3: Darstellung der Vor- und Nachteile unterschiedlicher Messmethoden im ÖPNV
124
Nicht alle Bausteine sind für die Messung und Überwachung der Qualitätsziele gleichermaßen geeignet. Zu beachten ist, dass die gewählte Erfassungsmethode dem verfolgten Zweck entspricht und pragmatisch handhabbar ist. Messung und Überwachung der Qualitätsziele (Qualitätscontrolling) sollen weitgehend standardisiert und zu den geringsten möglichen Kosten für alle Beteiligten (AT, VU und Kommunen sowie Straßenbaulastträger) durchgeführt werden. Dies spricht für ein zentrales Management der Qualitätssicherung, welches ggf. verbundweit geregelt werden
kann. Die möglichen Bausteine des Qualitätscontrollings sind:
·
·
·
·
·
Nachweise der Verkehrsunternehmen,
Auswertung betrieblicher Messdaten,
spezielle Qualitätsprüfungen,
Kundenbefragungen und
Beschwerdemanagement.
Im Fall vereinbarter Malus-Regelungen bei Nichterfüllung der Leistungen
muss das Verfahren zudem statistisch sicher und justiziabel sein. Hierzu
sind dann in den jeweiligen Verkehrsverträgen mit den Verkehrsunternehmen entsprechende Regelungen vorab juristisch zu prüfen. Zudem
müssen die personellen Voraussetzungen beim Aufgabenträger geschaffen
sein um die Leistungen/Nichterfüllung der Leistungen auch kontrollieren
124
Quelle: Umweltfreundlicher, attraktiver und leistungsfähiger ÖPNV – ein Handbuch
Deutsches Institut für Urbanistik im Auftrag des UBA (2005)
163
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
zu können. Die Bausteine des Qualitätscontrollings werden im späteren
Maßnahmenkonzept spezifiziert. Hierzu gehören auch mögliche Vorschläge
zu Malus-Regelungen und deren Umsetzung sowie deren Kostenumfang.
Die Verkehrsunternehmen haben folgende Anforderungen bzgl. der Berichtspflichten an den Aufgabenträger zu erfüllen:
·
Information bei besonderen Vorkommnissen, z.B. längeren Betriebsunterbrechungen und schweren Unfällen.
·
Jährlicher Status-Bericht:
-
Erfüllung der Qualitäts- und Leistungsstandards,
-
Entwicklung Fahrgastnachfrage,
-
Aufbereitung der Kundenresonanzen in Kategorien,
-
Leistungsdaten,
-
Entwicklung Fahrzeugbestand und Umweltstandards,
-
Stand „Barrierefreiheit“ und
-
besondere Ereignisse.
Die kreisangehörigen Städte informieren den Aufgabenträger jährlich über
den Stand des barrierefreien Haltestellenausbaus sowie über weitere
ÖPNV-relevante Infrastrukturmaßnahmen innerhalb der jeweiligen Stadtgebiete. Aufbauend auf diesen Informationen der Städte sowie den Berichtspflichten der Verkehrsunternehmen kann der Rhein-Erft-Kreis seinen
jährlichen ÖPNV-Gesamtbericht gemäß Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung
1370/2007 der EU erstellen. Die Berichte für 2011 und 2012 sind im OnlineAngebot des Rhein-Erft-Kreises abrufbar.
9.5
Qualitätsstandards zur Infrastruktur
9.5.1
Fahrweg
Neben den Haltestellen bestimmen der Zustand und die Qualität des Fahrweges in hohem Maße die Beförderungsqualität. Ein störungsfreier Betrieb
auf den Fahrwegen zwischen den Haltestellen ist immer anzustreben. Daher sind die Fahrwege insbesondere für die Stadtbahn gemäß BoStrab/EBO
und Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) durch vorausschauende Instandhaltungsintervalle in einem technisch einwandfreien Zustand zu halten. Im
Rahmen weiterer Umbaumaßnahmen im Stadtbahnbereich ist sicherzustellen, dass für den Fahrgast attraktive Beförderungsgeschwindigkeiten
erzeugt werden, die eine echte Konkurrenz zum MIV darstellen können.
Grundsätzlich soll daher die Stadtbahn im Straßenraum eine Vorrangschaltung an allen Knotenpunkten bekommen.
164
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Der Busverkehr benutzt das bestehende Straßennetz. Innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches des Nahverkehrsplans ist nicht mit einer Vielzahl
einschneidender Veränderungen im Hauptverkehrsstraßennetz zu rechnen. Für den Busverkehr ist die Sicherung eines stabilen Betriebsablaufes
auch bei steigenden Verkehrsbelastungen im Kraftfahrzeugverkehr das
vordringliche Ziel.
Für den Busverkehr gelten folgende Anforderungen an die Fahrwege125:
·
Führung des Busverkehrs auf Straßen mit Vorfahrtsregelungen.
·
Störungsfreier Fahrverlauf für Busse durch Vorrangschaltungen an
den LSA-Anlagen.
·
Reduzierung von Streckenabschnitten unter 50 km/h zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf das unbedingt notwendige Maß126.
·
Errichtung von Buskaps statt Busbuchten innerhalb der Ortsdurchfahrten (außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die Busbuchten so anzulegen, dass eine rasche Ein-und Ausfahrt der Busse sichergestellt
ist).
·
Sicherstellung Befahrbarkeit der Straßen für den Begegnungsfall
Bus/Bus.
9.5.2
Haltestellen
Die Ausstattung und Optik der Haltestellen definiert in hohem Maße die
Beförderungsqualität eines ÖPNV-Systems. Die Haltestellen bilden für den
Fahrgast den Zugang zum Verkehrssystem und dienen damit als Visitenkarte. Der Fahrgast erhält den wichtigen ersten Eindruck an der Haltestelle,
an der er in das ÖPNV-System eintritt.
Die Haltestelleninfrastruktur hat sich in erster Linie an den Bedürfnissen
der Fahrgäste auszurichten. Gestaltung und Design sollen ein unverwechselbarer Ausdruck des Selbstverständnisses des ÖPNV sein und ein positives
Image transportieren. Die Belange mobilitätseingeschränkter Personen
werden berücksichtigt und die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes beachtet, das Sicherheitsbedürfnis der Fahrgäste wird berücksichtigt.
Mit dem neuen ab dem 1. Januar 2013 gültigen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) wird der Barrierefreiheit im ÖPNV eine wichtige Bedeutung
zugemessen. Die neue Vorschrift des §8 Abs. 3 im PBefG verlangt, dass im
Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch einge125
126
Unter Berücksichtigung der Zustimmung des Straßenbaulastträgers sowie der jeweiligen Verkehrsbelastung
Bestehenden Tempo-30-Zonen oder Abschnitte mit 30 km/h im Kreisgebiet sollen beibehalten
werden. Es geht nur darum, dass in Zukunft bei Entscheidungen bezüglich Errichtung neuer geschwindigkeits-reduzierenden Abschnitte die Belange des ÖPNV stärker als bisher beachtet
werden.
165
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
schränkten Menschen beachtet werden und daher soll für die Nutzung des
ÖPNV bis zum 01. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit aller ÖVAnlagen erreicht werden. Von dieser Frist kann gemäß §8 Abs. 3 des PBefG
nur abgewichen werden, wenn im Nahverkehrsplan konkrete Ausnahmen
benannt und auch begründet werden. Darüber hinaus bestimmt §62 Abs. 2
des PBefG, dass die Länder – soweit dies nachweislich aus technischen oder
wirtschaftlichen Gründen unumgänglich ist – den in § 8 Abs. 3 des PBefG
genannten Zeitpunkt abweichend vom 01. Januar 2022 festlegen können,
sowie Ausnahmetatbestände bestimmen können, die eine Einschränkung
der Barrierefreiheit rechtfertigen.127
Die Ausstattung der Haltestellen richtet sich nach dem Fahrgastaufkommen, der Anzahl der Linien und dem Umsteigeaufwand. Die Qualitätsstandards richten sich dabei vorrangig auf die Bushaltestellen, da für den SPNV
eigene Vorgaben beim NVR und bei der DB Station & Service vorhanden
sind. Dies gilt auch für die Stadtbahnstrecken der KVB/SWB.
Der Rhein-Erft-Kreis definiert im Nahverkehrsplan Anforderungen an die
Ausgestaltung der Bus-Haltestellen. Diese sind ausdrücklich als Empfehlungen an die kreisangehörigen Kommunen zu verstehen, um langfristig
eine möglichst für den Fahrgast einheitliche Haltestellen-Infrastruktur im
Kreisgebiet schaffen zu können. Insbesondere für Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigung ist eine durchgängig einheitliche Gestaltung der für sie
relevanten Elemente in ihrer Reisekette von hoher Bedeutung. Für die
Stadtbusverkehre der Städte Hürth, Brühl und Wesseling können die Aufgabenträger eigene Qualitätsvorgaben für Ihre Haltestellen treffen. Gemeinsame Haltestellen zwischen den Regional- und Stadtbuslinien sind mit
den jeweiligen Aufgabenträgern abzustimmen.
Die Bus-Haltestellen werden in folgende Kategorien für die Entwicklung
eines Baukastensystems in der Ausstattung gegliedert:
·
Typ A:
Bushaltestellen an zentralen und regional bedeutsamen Verknüpfungspunkten (SPNV/Bus bzw. Stadtbahn/Bus und Bus/Bus).
è Bus-Haltestellen an Verknüpfungspunkten 1. Ordnung.
127
Siehe hierzu ÖPNV-Zukunftskommission des Landes NRW (Seite 32):
„Der größte Bedarf an finanziellen Mitteln wird sich im Ausbau der Haltestellen der Stadtbahnbzw. Straßenbahn-Systeme ergeben. Beim Ausbau der Haltestellen im Straßenraum sowohl im
Busbereich als auch im Bahnbereich ergibt sich ein erheblicher Handlungsbedarf. Im Zuge des
Ausbaus der Haltestellen und Straßen können jedoch weitere den ÖSPV (öffentlicher straßengebundener Personenverkehr) positiv beeinflussende Kriterien verbessert werden wie die grundsätzliche Erreichbarkeit der Haltestellen (z.B. auch durch Querungshilfen) und Umsetzung von
Beschleunigungseffekten z.B. in der Betriebsabwicklung (z.B. Verkürzung der Fahrgastwechselzeiten). Darum profitieren alle Nutzer des ÖSPV und auch die Unternehmen von der Aufstellung
und Umsetzung entsprechender Barrierefreiheits-Programme.“
Die Kommission empfiehlt entsprechende Barrierefreiheits-Programme in die Nahverkehrspläne mit einer Priorisierung der umzusetzenden Maßnahmen aufzunehmen; die öffentlichen
Haushalte müssen entsprechende Programme finanziell sichern. Barrierefreiheit des ÖPNV im
Straßenraum muss auch zur Aufgabe der Straßenbauverwaltungen werden.
(Quelle: http://www.mbwsv.nrw.de/verkehr/_pdf_container/2013_08_30_OEPNVZukunftskommission_Abschlussbericht_Kurzfassung.pdf (Stand: 30.10.2013)
166
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
·
·
·
Zwischenbericht - Juli 2014
Typ B:
Bushaltestellen an anderen Verknüpfungspunkten bzw. Bushaltestellen mit hoher Verkehrsbedeutung:
- Bus-Haltestellen an Verknüpfungspunkten 2. und 3. Ordnung.
- Bus-Haltestellen mit mehr als 200 Ein- und Aussteigern pro Tag.
- Bus-Haltestellen in Stadtteilzentren.
- Bus-Haltestellen an wichtigen Infrastruktureinrichtungen.
Typ C:
Bushaltestellen mit mittlerer bis geringer Verkehrsbedeutung.
- Bus-Haltestellen mit hohem bis mittlerem Fahrgastaufkommen
(50 bis 200 Ein- und Aussteiger pro Tag).
Typ D:
Bushaltestellen mit sehr geringer Verkehrsbedeutung.
- Bus-Haltestellen mit niedrigen Fahrgastaufkommen
(< 50 Ein- und Aussteiger pro Tag).
Die nachfolgend festgelegten Ausstattungsstandards sollen bei Neu- und
grundhaften Ausbaumaßnahmen realisiert werden (siehe Abb. 9.5-1). Vorhandene Haltestellen, welche nicht den Standards entsprechen, sollen, soweit es die finanziellen Möglichkeiten und die Fördersituation ermöglichen,
angepasst werden.128
Die genaue Zuordnung der jeweiligen Haltestellen im Kreisgebiet muss
anhand eines aktuellen Haltestellenkatasters erfolgen. Hierzu finden Gespräche mit dem VRS und benachbarte Aufgabenträger statt, wie so ein
Haltestellenkataster inhaltlich aufgebaut werden soll und wie dieses laufend gepflegt werden kann.
Es werden folgende zwei Verbindlichkeitsstufen vorgesehen:
·
·
verbindliche Standards
˜
fakultative Standards
š
(Prüfung des jeweiligen Nutzen-/ Kosten-Verhältnisses)
Ausstattungsmerkmale
Sicherheit
Typ A
Haltestellentyp
Typ B
Typ C
Notrufsäule
š
š
Wartehalle und Sitzgelegenheiten
Beleuchtung
Abfallbehälter
Ticketautomaten
˜
˜
˜
š
˜
˜
˜
š
Typ D
Service und Komfort
128
˜
˜
˜
š
š
š
Je nach Lage der Haltestelle im Straßenraum und im Siedlungsbereich sowie nach Klassifizierung der Straße ergeben sich unterschiedliche Baulastträgerschaften (Kommune, Kreis, Landesbetrieb Straßen NRW). Hier sind im Vorfeld entsprechende Abstimmungen durchzuführen, damit einheitliche Standards umsetzbar sind.
167
Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Ausstattungsmerkmale
Informationen
Typ A
Zeichen 224 StVO, Haltestellenname, Linienkennzeichnung,
Verbundkennzeichnung, VU-Kennzeichnung
Fahrplan- und Tarifinformation
Linienplan
Umgebungsplan
Linienplan SPNV/Stadtbahn
Uhr
Lautsprecher
DFI
Infosäule
Vitrine
129
Barrierefreiheit
Haltestellentyp
Typ B
Typ C
Typ D
˜
˜
˜
˜
˜
˜
˜
˜
š
š
š
š
˜
˜
š
˜
˜
š
š
˜
Stufenfreier Zugang zum Bussteig
Hochbord als Formstein; Buskapstein als Regelanwendung
Spalt-/stufenarmer Ein- und Ausstieg ins/aus dem Fahrzeug
3,00 m Mindesttiefe der Aufstellfläche
2,50 m Standardtiefe (2,00 m
Mindesttiefe) der Aufstellfläche; Durchgangsbreiten mind.
1,50 m (Bewegungsräume für Personen mit Mobilitätseinschränkung)
Hindernisfreie Fläche 2,50 x 2,50 m im
Bereich der zweiten Bustür (absolute Mindestgröße 2 x 2 m)
˜
˜
˜
˜
˜
˜
˜
˜
˜
˜
š
Taktiles Leitsystem
Hauptinformationen im
Zwei-Sinne-Prinzip
˜
˜
˜
˜
˜
š
š
š
˜
š
š
š
š
š
š
š
˜
˜
˜
š
š
š
š
˜
š
š
Komfort und Kundenservice
Kundenzentrum bzw. Verkaufsstelle im
Nahbereich
Fahrradabstellmöglichkeiten
(im Einzelfall; abhängig von B&R-Potenzial)
š
š
Abb. 9.5-1: Ausstattung der Haltestellen
Die Haltestellen sind stets in einem sauberen und einwandfreien Zustand
zu halten. Hierzu gehören:
·
Haltestellen mit Wartehalle sind einer Sauberkeitskontrolle zu unterziehen und bei Bedarf zu reinigen. Grobe Verunreinigungen, welche
die Nutzung der Haltestelle für die Fahrgäste nennenswert beeinträchtigen, sind unabhängig von den Reinigungszyklen unverzüglich
zu entfernen.
129
Siehe hierzu folgende Quellen:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Heft „direkt 64/2008“ (Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum für seh- und hörgeschädigte Menschen).
Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ (Stand Mai 2009)
Sozialverband VdK Deutschland e. V., Handbuch Barrierefreie Verkehrsraumgestaltung (2008)
Barrierefreie Mobilität – Barrierefrei im Verkehrsraum (Detailinfos & Planungsbeispiele für barrierefreies Bauen im öffentlichen Raum); Homepage: www.barrierefrei-mobilitaet.de
Agentur Barrierefrei NRW; Homepage: www.ab-nrw.de
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Nahverkehrsplan 2014 – 2019 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
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Fehlende oder beschädigte Kundeninformationen (z.B. Fahrpläne,
Tarif-Informationen) sind unverzüglich zu ersetzen.
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Auffällige bzw. großflächige Graffiti-Beschmierungen sind unverzüglich zu beseitigen.
Die Reinigungs- und Kontrollintervalle sind so anzulegen, dass dies nicht
zur höheren Betriebskosten führen wird.
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