Daten
Kommune
Pulheim
Größe
5,5 MB
Datum
24.09.2014
Erstellt
15.09.14, 18:36
Aktualisiert
15.09.14, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Zwischenbericht
Nahverkehrsplan 2015 – 2020
Rhein-Erft-Kreis
Bestandsaufnahme, Bewertung
und Qualitätsstandards
Juli 2014
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Auftraggeber:
Rhein-Erft-Kreis
Amt 85 - Amt für öffentlichen Personennahverkehr
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Bearbeitung durch:
Mittelstraße 55 – 40721 Hilden
in Zusammenarbeit mit
(Unterauftragnehmerverhältnis):
Dipl.-Geogr. Swantje-Angelika Küpper
Postfach 1263 - 53002 Bonn
EcoLibro GmbH
Lindlaustraße 2c - 53842 Troisdorf
Bildquellen Titelseite:
BearbeiterInnen:
Jean-Marc Stuhm
Sebastian Schulz
Katharina Oppenberg
Swantje-Angelika Küpper
Michael Schramek
Robert Gruber
Links: ©Amt für öffentlichen Personennahverkehr Rhein-Erft-Kreis 2013
Mitte: © Amt für öffentlichen Personennahverkehr Rhein-Erft-Kreis 2013
Rechts: © Amt für öffentlichen Personennahverkehr Rhein-Erft-Kreis 2013
Bei allen planerischen Projekten gilt es, die unterschiedlichen Sichtweisen und Lebenssituationen von
Frauen und Männern zu berücksichtigen. In der Wortwahl des Berichtes werden deshalb geschlechtsneutrale Formulierungen bevorzugt oder beide Geschlechter gleichberechtigt erwähnt.
Wo dies aus Gründen der Lesbarkeit unterbleibt, sind ausdrücklich stets beide Geschlechter angesprochen.
2
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung................................................................................................................................................. 5
2
Methodik und Vorgehensweise ............................................................................................................... 9
3
Gesetzliche Grundlagen, Ziele und Rahmenvorgaben ............................................................................ 11
4
5
6
3.1
Gesetzliche Grundlagen ........................................................................................................................ 11
3.2
Ziele und Rahmenvorgaben .................................................................................................................. 16
3.3
Zielsetzungen im Regionalplan ............................................................................................................. 24
Bestandsaufnahme der Raumstruktur ................................................................................................... 26
4.1
Raumstrukturelle Rahmenbedingungen............................................................................................... 26
4.2
Einwohnerentwicklung und Altersstruktur .......................................................................................... 28
4.3
Wirtschaftsstruktur und Pendlerrelationen ......................................................................................... 32
4.4
Schul- und Bildungseinrichtungen ........................................................................................................ 36
4.5
Versorgungseinrichtungen ................................................................................................................... 38
4.6
Publikumsbedeutsame Freizeiteinrichtungen und –standorte ............................................................ 40
4.7
Motorisierung und Autoverfügbarkeit im Rhein-Erft-Kreis .................................................................. 43
Bestandsaufnahme ÖPNV ...................................................................................................................... 45
5.1
Organisationsstruktur und Aufgabenträgerschaft ............................................................................... 45
5.2
Schienenverkehr ................................................................................................................................... 45
5.3
Straßengebundener ÖPNV ................................................................................................................... 51
5.4
Angebot ................................................................................................................................................ 54
5.5
Sonstige ÖPNV-Angebote im Rhein-Erft-Kreis ...................................................................................... 72
5.6
Fahrtenangebote .................................................................................................................................. 74
5.7
Leistungsdaten im ÖPNV ...................................................................................................................... 77
5.8
Stand der Genehmigungen ................................................................................................................... 78
5.9
Haltestellen, Verknüpfungspunkte und intermodale Angebote .......................................................... 79
5.10
Umsteigepunkte im ÖPNV .................................................................................................................... 80
5.11
P+R-Angebote im Rhein-Erft-Kreis........................................................................................................ 86
5.12
B+R-Angebote und Radstationen im Rhein-Erft-Kreis ......................................................................... 86
5.13
Sonstige intermodale Angebote oder Mobilitätsdienstleistungen ...................................................... 90
5.14
Fahrzeuge ............................................................................................................................................. 92
5.15
Tarifstruktur und Verkaufsstellen ......................................................................................................... 96
5.16
Kommunikation und Service ................................................................................................................. 99
Bisherige Finanzierung des ÖPNV ........................................................................................................ 103
6.1
Finanzierung des ÖPNV ......................................................................................................................103
6.2
Landesfördermittel .............................................................................................................................104
3
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
7
Zwischenbericht - Juli 2014
Strukturprognose im Rhein-Erft-Kreis für 2025 .................................................................................... 106
7.1
Prognose-Grundlagen .........................................................................................................................106
7.2
Einwohnerprognose ...........................................................................................................................106
7.3
Infrastrukturmaßnahmen im MIV und ÖPNV .....................................................................................110
7.4
Verkehrsmodell Rhein-Erft-Kreis ........................................................................................................111
8
Rückblick – Nahverkehrsplan Rhein-Erft-Kreis 2002 - Bilanz der Umsetzung ........................................ 128
9
Leitbild für die Weiterentwicklung und Ausgestaltung des straßengebundenen ÖPNV ....................... 131
10
9.1
Ziele und Grundsätze ..........................................................................................................................131
9.2
Differenzierte Betrachtung der Qualitätsstandards im ÖPNV ............................................................132
9.3
Qualitätsstandards zur Angebotsqualität ...........................................................................................138
9.4
Qualitätsstandards zum Betrieb .........................................................................................................156
9.5
Qualitätsstandards zur Infrastruktur ..................................................................................................164
Zielorientierte Bewertung des ÖPNV-Angebotes ................................................................................. 170
10.1
Erschließungsqualität .........................................................................................................................170
10.2
Verbindungs- und Umsteigequalität ..................................................................................................178
10.3
Reisezeitvergleich zwischen ÖPNV und MIV ......................................................................................181
10.4
Produkte im ÖPNV und linienbezogene Analyse ................................................................................183
10.5
Zusammenfassung der Stärken und Schwächen im ÖPNV .................................................................188
10.6
Potenziale im Bereich des ÖPNV ........................................................................................................190
10.7
Anregungen der kreisangehörigen Städte sowie aus der Bürgerbefragung.......................................193
10.8
Ableitung von Prüffeldern für das Maßnahmenkonzept im NVP .......................................................195
Quellenverzeichnis ....................................................................................................................................... 197
Abbildungsverzeichnis .................................................................................................................................. 199
Glossar ......................................................................................................................................................... 202
Anlagen ........................................................................................................................................................ 205
4
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
1
Zwischenbericht - Juli 2014
Einleitung
Der Rhein-Erft-Kreis beschloss am 30.05.2012 sowie am 19.06.2012 die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes mit gutachterlicher Unterstützung zu
beginnen. Zeitgleich mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes wurde
auch eine Haushaltsbefragung zum Thema Mobilität und Verkehr für den
Rhein-Erft-Kreis beauftragt. Bei der Erstellung des Nahverkehrsplanes kam
es außerdem von Beginn an zu Synergieeffekten mit dem ebenfalls beauftragten Klimaschutzteilkonzept Verkehr. Die Haushaltsbefragung wurde im
April 2013 durchgeführt und fand mit der zweiten Erhebungswelle im Juni
2013 ihren Abschluss. Seit Oktober 2013 liegen die Ergebnisse der Haushaltsbefragung vor. Sie stellen eine wichtige Grundlage für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes dar.
Besondere Bedeutung wurde seitens des Rhein-Erft-Kreises von Beginn an
der umfangreichen, transparenten Beteiligung und Abstimmung mit den
verschiedenen Akteuren des Verfahrens (insbesondere den kreisangehörigen Städten und Verkehrsunternehmen) beigemessen. Hierzu wurden folgenden Beteiligungsebenen gebildet:
·
Arbeitskreis Nahverkehrsplan (AK NVP) des Rhein-Erft-Kreises mit
Abgeordneten der im Kreistag vertretenen Fraktionen.
·
Arbeitskreis ÖPNV (AK ÖPNV) mit den kreisangehörigen Städten und
allen im Kreis tätigen Verkehrsunternehmen sowie dem VRS.
·
Mobilitäts- und Klimaschutzbeirat
mit allen vom ÖPNV betroffenen und an ÖPNV-Fragen interessierten
Interessenverbänden.
5
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Abb. 1-1:
Zwischenbericht - Juli 2014
Arbeitsablauf NVP-Rhein-Erft-Kreis
In Abb. 1-1 sind die Arbeitsschritte zur Fortschreibung des NVP sowie die
Beteiligungsstufen dargestellt. Der vorliegende Zwischenbericht beinhaltet
alle Arbeitsschritte, die für die Bestandsaufnahme, Analyse und Benennung
von möglichen Prüf- und Handlungsfeldern für den ÖPNV notwendig sind.
Der vorliegende Zwischenbericht stellt somit den Stand Juli 2014 der NVPBearbeitung dar. Aufbauend auf den abgestimmten Prüf- und Handlungsfeldern wird das Maßnahmenkonzept mit folgenden Inhalten in der zweiten Hälfte des Jahres 2014 erstellt:
·
Angebots- und Linienkonzept für den Regionalbusverkehr,
·
Fahrplanraster zur Optimierung der ÖV-Anschlüsse,
·
Wirtschaftliche und verkehrliche Bewertung der Maßnahmen,
·
Linienbündelungskonzept,
·
Konzept für das Controlling im ÖPNV.
6
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Aufbauend auf das abgestimmte Maßnahmenkonzept wird ein Stufenkonzept erstellt, in welchen Zeiträumen die jeweiligen Maßnahmen im Geltungszeitraum des NVP Rhein-Erft-Kreis umgesetzt werden sollen.
Zwischen Februar und März 2013 fanden Interviews mit der jeweiligen
Verwaltungsspitze aller zehn kreisangehörigen Kommunen statt, um Wünsche, Anregungen und Hinweise für die Bearbeitung des NVP zu bekommen. Ende Juni 2013 wurden die Bestandsaufnahme zum NVP und am
17.10.2013 die Inhalte der Qualitätsstandards und -ziele dem Arbeitskreis
ÖPNV vorgestellt, wobei im 2. AK auch Mitglieder aus der politischen Ebene
des Kreises und aus den kreisangehörigen Städten beteiligt waren. Am
12.11.2013 fand der 3. Arbeitskreis statt und fasste die Ergebnisse der Analyse zum ÖPNV aufbauend auf die bereits vorgestellten Qualitätsstandards
zusammen und benannte dabei die möglichen Prüffelder als Ausblick auf
die Erstellung des Maßnahmenkonzeptes. Der Klimaschutz- und Mobilitätsbeirat wurde in zwei Sitzungen über den Stand der NVP-Bearbeitung
informiert (11.07.2013 und 21.11.2013) und zur Beteiligung eingeladen.
Am 16.12.2013 wurden im Arbeitskreis NVP des Rhein-Erft-Kreises die Ergebnisse der Bestandsanalyse und der Prüffelder präsentiert.
Auf der Basis der Ergebnisse im Zwischenbericht zum Nahverkehrsplan
Rhein-Erft-Kreis werden die Prüffelder in Hinblick auf die Umsetzbarkeit
und Machbarkeit sowie Relevanz für den NVP geprüft. Hierzu wird eine
synoptische Tabelle erstellt, die dann als Grundlage für die Erstellung eines
Grobkonzeptes mit bis zu drei möglichen Szenarien dient. Ziel des Grobkonzeptes ist es, die künftige Ausrichtung des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis im
Vorfeld bestimmen zu können. Die jeweiligen Szenarien können dabei unterschiedliche Entwicklungsrichtungen des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis darstellen. Denkbar wären:
·
Szenario 1: Fortschreibung des heutigen ÖPNV-Angebotes mit
punktuellen Verbesserungen
·
Szenario 2: Ausbau des ÖPNV-Angebotes bzw. Angebotsverbesserungen zur Gewinnung von neuen Fahrgastgruppen im ÖPNV
(Wahlfreien)
·
Szenario 3: Konsolidierung des ÖPNV-Angebotes und Abbau von
unwirtschaftlichen Leistungen im ÖPNV
Auf der Grundlage eines Vorzugszenarios sollen bis Sommer 2014 erste
Ergebnisse des Maßnahmenkonzeptes in den jeweiligen Arbeitskreisen
vorgestellt und diskutiert werden. Das Maßnahmenkonzept beinhaltet dabei die Erstellung eines Liniennetz- und Angebotskonzeptes, ein Verknüpfungskonzept sowie ein Linienbündelungskonzept. Aufbauend auf das
Maßnahmenkonzept wird ein Umsetzungskonzept erstellt, welches die
einzelnen Maßnahmenvorschläge in zeitliche Prioritäten aufteilt. Dabei
werden die einzelnen Maßnahmen in enger Kooperation mit den Verkehrsunternehmen und mit den kreisangehörigen Städten abgestimmt.
7
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Gegen Ende des Jahres 2014 wird der Nahverkehrsplan im Entwurf erstellt
und zunächst mit den kreisangehörigen Städten und den Verkehrsunternehmen diskutiert und bei Bedarf angepasst. Erst dann wird nach erfolgter
Beschlussfassung in den politischen Gremien das offizielle Beteiligungsverfahren gestartet. Ziel sollte sein, den Nahverkehrsplan spätestens Anfang
2015 im Kreistag beschließen zu können.
8
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
2
Zwischenbericht - Juli 2014
Methodik und Vorgehensweise
Für die Bestandsaufnahme und –analyse wurden seit Anfang 2013 beim
Rhein-Erft-Kreis sowie den zehn angehörigen Städten Strukturdaten zu
allen für den Nahverkehrsplan relevanten Aspekten abgefragt.
Wichtigste Kenngröße war hierbei zunächst die Ermittlung der Einwohnerzahlen zur Feststellung der Stichprobenmengen für die zu Beginn des Projektes durchgeführte Haushaltsbefragung zum Thema Mobilität und Verkehr im Rhein-Erft-Kreis.
Auf Basis der erfassten Strukturdaten sowie den Mobilitätskenndaten aus
der Haushaltsbefragung wurde ein kreisweites Verkehrsmodell aufgebaut,
welches die heutigen Wegebeziehungen und Fahrtenrelationen auf dem
Fahrplanstand 2012 darstellt. In einem weiteren Schritt wurde für das Jahr
2025 das Wege- und Verkehrsaufkommen für alle Quell-, Ziel- und Binnenverkehre im Rhein-Erft-Kreis prognostiziert.
Da nicht für alle Städte eine aktuelle Bevölkerungsprognose mit dem im
NVP festgelegten Prognosehorizont 2025 vorlag, wurde auf die in ihrer Methodik einheitlich ermittelten Daten der Landesdatenbank NRW des Landesbetriebs Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen
(IT.NRW) zurückgegriffen. Als einheitlicher Stichtag wurde, der zum Zeitpunkt der Datenanalyse letzte verfügbare Stand, der 31.12.2012 gewählt.
Die Angaben für den Stichtag (Bevölkerungsstand 2012) decken sich weitestgehend mit den von den Städten erhaltenen Einwohnerdaten für das
Bezugsjahr 2012. Dass im Bericht für das Bezugsjahr 2012 trotzdem die
IT.NRW-Angaben dargestellt werden, dient der Plausibilität für die IT.NRWBevölkerungsprognose 2025. Somit wird vermieden, dass sich absolute
bzw. prozentuale Entwicklungen zwischen unterschiedlichen Quellen verzerrt darstellen. Eine Ausnahme stellt die IT.NRW-Prognose für die Stadt
Hürth dar. Entgegen politischer Beschlüsse und Bestrebungen, welche die
Bevölkerungszahl konstant halten wollen sowie einer stark abweichenden
eigenen Bevölkerungsprognose der Stadt selbst aus dem Jahr 2009, geht die
IT.NRW-Prognose von einer Steigerung von über 10 % aus. In Absprache mit
der Stadt Hürth und dem Rhein-Erft-Kreis wurde hier von den IT.NRWDaten abgewichen, da diese Prognose als zu unrealistisch angesehen wird.
Zum Zeitpunkt der Bearbeitung lagen die Ergebnisse der Zensus-Erhebung
des Jahres 2011 noch nicht umfänglich vor und wurden in der Folge nicht
als Arbeitsgrundlage verwendet. Hinweise auf die Zensuswerte wurden
jedoch an der einen oder anderen Stelle des Berichtes zu Vergleichszwecken
erwähnt.
Nach Abschluss der Datenerfassung erfolgte ab Anfang 2014 eine Abgleichs- und Korrekturphase in Zusammenarbeit mit den Fachebenen der
kreisangehörigen Städte sowie den Verkehrsunternehmen. Die Kapitel des
Zwischenberichts wurden daraufhin durch über 200 weitere Anmerkungen
und Vorschläge korrigiert bzw. ergänzt.
9
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Der Zwischenbericht ist demnach als abgestimmte Grundlage für die Entwicklung des Maßnahmenkonzeptes zu behandeln.
Eine Ausnahme bilden die Formulierungen der Qualitätsstandards, die im
Zwischenbericht zunächst als Empfehlungen anzusehen sind und im weiteren Bearbeitungs- und Konsensfindungsprozess noch angepasst werden
können.
Die in Kapitel 10 genannten Prüffelder dienen als Grundlage für die Entwicklung des Maßnahmenkonzepts, dass in der zweiten Jahreshälfte 2014
in den bekannten Arbeitskreisen sowie unter Beteiligung der politischen
Gremien erarbeitet wird.
10
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
3
Gesetzliche Grundlagen, Ziele und Rahmenvorgaben
3.1
Gesetzliche Grundlagen
3.1.1
Aufstellungsverfahren
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 01.01.1996 durch das ÖPNV Gesetz
NRW (ÖPNVG NRW) die Verantwortung für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
festgelegt. Aufgabenträger für den ÖPNV sind die kreisfreien Städte und
Kreise, sie übernehmen Planung, Ausgestaltung, Organisation und Finanzierung. Aufgabenträger für den SPNV sind die Zweckverbände. Nach der
Novellierung des ÖPNVG NRW im Juli 2007 übernehmen nun drei große
Zweckverbände diese Aufgabe landesweit. Diese drei großen Zweckverbände gingen aus den neun nordrhein-westfälischen Verkehrsverbünden hervor.
Der Rhein-Erft-Kreis ist dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR)
angeschlossen. Der ZV NVR wurde am 19. Dezember 2007 gegründet und
nahm am 1. Januar 2008 seine Arbeit auf. Er ist der gemeinsame DachZweckverband der Zweckverbände Aachener Verkehrsverbund (AVV) und
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). Für die Durchführung der Aufgaben ist
die „Nahverkehr Rheinland GmbH“ zuständig.
Seit Inkrafttreten des ÖPNVG NRW 1996 ist der Rhein-Erft-Kreis Aufgabenträger für den ÖPNV. Die Städte Brühl, Hürth und Wesseling sind Aufgabenträger für den Stadtbus- und Stadtbahnverkehr in den jeweiligen Städten. Zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV ist der Rhein-Erft-Kreis
nach den Paragraphen 8 und 9 des ÖPNV-Gesetzes gehalten, einen Nahverkehrsplan aufzustellen und diesen bei Bedarf fortzuschreiben. Der Nahverkehrsplan soll eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für die
Gestaltung des ÖPNV schaffen und ein abgestimmtes Vorgehen sichern,
das den gegenwärtigen und zukünftigen verkehrlichen Verflechtungen
gerecht wird. Durch das ÖPNVG NRW erhält der Rhein-Erft-Kreis den notwendigen Gestaltungsspielraum für die Gewährleistung einer ausreichenden Nahverkehrsbedienung über den Nahverkehrsplan. Die Bedeutung des
Nahverkehrsplanes ist in den letzten Jahren gestiegen. Er dient einerseits
der Bezirksregierung Köln als zuständiger Genehmigungsbehörde als Steuerungsinstrument für die Gestaltung und Erteilung von Linienkonzessionen, andererseits dient er der politischen Willensbildung des Rhein-ErftKreises und seinen kreisangehörigen Städten und bietet zudem auch eine
verkehrsgewerbliche Absicherung der im Kreisgebiet verkehrenden Verkehrsunternehmen.
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen insbesondere im Bereich ÖPNV
(EU-Verordnung Nr. 1370/2007, Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes 2013) und der strukturellen Veränderungen im Kreis selbst soll der
bisherige Nahverkehrsplan 2003 – 2007 fortgeschrieben werden. In Kap. 1
sind die Arbeitsschritte für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans dargestellt.
11
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Der Nahverkehrsplan ist mit den Nahverkehrsplänen der benachbarten
Aufgabenträger und dem des Zweckverbandes NVR abzustimmen. Die im
Kreisgebiet vorhandenen Verkehrsunternehmen wirken bei der Aufstellung
mit. Der Nahverkehrsplan beschreibt den Ist- Zustand des ÖPNV-Systems
im Kreisgebiet und zeigt die gewünschte Entwicklungsrichtung des Systems für die kommenden Jahre auf. Er trägt dazu bei, das erreichte Niveau
des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis zu erhalten und auszubauen.
Auch Qualitätsziele unterschiedlicher Kategorien werden durch den Nahverkehrsplan gesetzt. Als Konsequenz der erfolgten Liberalisierung des
Nahverkehrsmarktes sind verbindliche Qualitätsziele eine Voraussetzung
für einen attraktiven ÖPNV und definieren die Bedingungen für alle Teilnehmer bei einem möglichen Wettbewerb.
In Abstimmung mit den Nachbaraufgabenträgern und deren Nahverkehrsplänen soll ein möglichst lückenloses ÖPNV-Angebot für die Bevölkerung
bereitgestellt werden, das eine Alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) bietet und die Mobilität sicherstellt. Lebensqualität und Attraktivität des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Rhein-Erft-Kreis werden
so erhalten und verbessert.
3.1.2
Rechtsrahmen ÖPNVG NRW
Das ÖPNVG NRW (§ 3) verpflichtet die zuständigen Aufgabenträger zur Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV. Die Aufgabenträger sind
zuständige Behörden im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße.
Die Aufgabenträger haben zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen. Der Nahverkehrsplan soll für den
Aufgabenträger eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für
die qualitative und quantitative Ausgestaltung des SPNV/ÖPNV in seinem
Verantwortungsbereich schaffen, ein zwischen den Aufgabenträgern abgestimmtes Vorgehen bei der Ausgestaltung des ÖPNV sichern, das den bestehenden und noch zu entwickelnden verkehrlichen Verflechtungen genügt und von der Genehmigungsbehörde berücksichtigungsfähige Aussagen zur Erteilung von Liniengenehmigungen (§ 8 Abs. 3 PBefG) enthalten.
Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NordrheinWestfalen (ÖPNVG NRW) regelt die Organisationsstruktur des ÖPNV in
Nordrhein-Westfalen. Es wurde zuletzt zum 01.01.2011 novelliert. Mit der
vorausgezogenen Novellierung des Gesetzes zum 01.01.2008 hat das Land
NRW Organisation und Förderung des ÖPNV umfassend neu geordnet. Dabei wurden folgende Ziele verfolgt,
·
·
·
kommunale Verantwortung zu stärken,
Vorgaben des Landes auf das notwendige Maß zu reduzieren,
überregionale Aufgaben an Gemeindeverbände zu übertragen und
12
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
·
Zwischenbericht - Juli 2014
die kommunalen Körperschaften in die Verwendung der Landesfördermittel einzubinden.
Gleichzeitig mit der Vereinigung der Aufgabenträgerschaft im SPNV und
der Investitionsförderung auf drei Dachorganisationen wurde mit der Novellierung des ÖPNVG NRW zum 01.01.2008 die Vielzahl der bis dahin geltenden Fördertatbestände zu drei Pauschalen bzw. pauschalierten Zuwendungen zusammengefasst:
·
·
·
ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNG NRW (umfasst die bisherige
Aufgabenträgerpauschale für Kreise und kreisfreie Städte, die Fahrzeugförderung im kommunalen ÖPNV sowie seit 2011 die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr)
SPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 1 ÖPNVG NRW (umfasst die Mittel zur
Finanzierung des SPNV-Leistungsangebotes sowie die Aufgabenträgerpauschale SPNV)
pauschalierte Investitionsförderung nach § 12 ÖPNVG NRW (umfasst
einen Teil der bisherigen Zuwendungen des Landes für ÖPNVInfrastrukturinvestitionen).
Durch die Novellierung des ÖPNVG NRW zum 01.01.2011 ist die ÖPNVPauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW in eine ÖPNV-Pauschale und eine
Ausbildungsverkehrs-Pauschale nach § 11a ÖPNVG NRW aufgeteilt worden,
welche die ehemaligen Ausgleichsleistungen nach § 45a PBefG im Ausbildungsverkehr ersetzt.
3.1.3
EU-Rechtsrahmen und die Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)
Die neue Verordnung EG VO 1370/2007 (sog. Marktöffnungsverordnung)
wurde am 23.10.2007 beschlossen, am 03.12.2007 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und am 03.12.2009 in Kraft getreten. Zeitgleich wurde
die bisherige Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 aufgehoben. Das damit neu
beschriebene Vergaberecht umfasst die folgenden Eckpunkte:
·
·
·
Finanzielle Ausgleichsleistungen durch den Aufgabenträger können
ausschließlich auf der Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gewährt werden. Hierbei sind verschiedene Handlungsformen zulässig (Verträge, Gesetze, Verwaltungsregelungen, Bedingungen für die Betrauung interner Betreiber).
In öffentlichen Dienstleistungsaufträgen sind die zu erfüllenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen klar zu definieren und die Parameter, anhand derer die Ausgleichsleistungen berechnet werden,
in objektiver und transparenter Weise festzulegen.
Öffentliche Verkehrsdienste können selbst erbracht oder ohne vorhergehende Ausschreibung einem im Besitz des Aufgabenträgers befindlichen Betreiber übertragen werden (In-House-Vergabe), sofern
der Auftraggeber über diesen eine Kontrolle ausübt wie über seine
eigenen Dienststellen. In diesem Fall gilt für die Betreiber ein Beteili13
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
·
·
Zwischenbericht - Juli 2014
gungsverbot an Ausschreibungen in anderen Regionen. Zudem gilt
das Verbot der Überkompensation.
Öffentliche Dienstleistungsaufträge unter einem geschätzten jährlichen Wert von 1 Mio. € oder unter einer jährlichen Verkehrsleistung
von 300.000 km sowie Dienstleistungsaufträge im Eisenbahnverkehr
(ohne U-Bahnen und Straßenbahnen) können direkt vergeben werden. Werden öffentliche Dienstleistungsaufträge an kleine oder mittlere Unternehmen mit nicht mehr als 23 Fahrzeugen vergeben, können die Schwellenwerte verdoppelt werden.
Die Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge soll für Busverkehrsdienste höchstens zehn Jahre, für Schienenverkehrsdienste
höchstens 15 Jahre betragen (bei Direktvergabe im Eisenbahnverkehr
höchstens zehn Jahre). Falls die Betreiber jedoch erhebliche Investitionen für die Erbringung der Verkehrsdienstleistungen tätigen müssen, kann die Laufzeit der Dienstleistungsaufträge um die Hälfte verlängert werden.
Die neuen Vergabebestimmungen gelten ab dem 03.12.2019. Während des
Übergangszeitraumes von zehn Jahren sind die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, die neue Verordnung bereits schrittweise anzuwenden. Das deutsche Personenbeförderungsgesetz (PBefG) musste daher an den neuen europäischen Rahmen angepasst werden. Deshalb wurde das PBefG zum 1.
Januar 2013 geändert. Die wesentlichen Neuerungen des PBefG 2013 sind:
·
·
·
·
·
·
Eigenwirtschaftliche Verkehre und Verkehre auf Grundlage eines öDA
(Auftragsverkehre) werden durch die neue Definition der Eigenwirtschaftlichkeit sowie durch ein verfahrensmäßiges Stufenverhältnis
(ähnlich der Rechtsprechung des BVerwG) eindeutig voneinander abgegrenzt.
Die Aufgabenträger können die Instrumente der Verordnung (Vereinbarung öffentlicher Dienstleistungsaufträge, öDA, Festsetzung
allgemeiner Vorschriften) zur Sicherstellung von Verkehrsleistungen
nutzen.
Die Aufgabenträger definieren den Sicherstellungsumfang (ausreichende Verkehrsbedienung) im Regelfall im Nahverkehrsplan. Zur
Absicherung von Auftragsverkehren sind die daraus resultierenden
Anforderungen in der obligatorischen Vorabbekanntmachung transparent zu machen.
Direktvergaben nach Art. 5 Abs. 2 und 4 der VO 1370 werden zugelassen.
Das Verfahren zur wettbewerblichen Vergabe einer Dienstleistungskonzession (Art. 5 Abs. 3 VO 1370) wird in Grundzügen ausgestaltet.
Die Genehmigungsbehörde hat jährlich ein Verzeichnis aller bestehenden Genehmigungen unter Angabe von Linienführung, Geltungsdauer und Antragsfristen zu veröffentlichen (§ 18 neu) und eigenwirtschaftliche Verkehre im Genehmigungswettbewerb zu vergeben (§ 13 Abs. 2b neu).
14
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
3.1.4
Belange der Barrierefreiheit
Gemäß §8 Abs. 1 ÖPNVG NRW hat der Nahverkehrsplan die Belange der
Barrierefreiheit im Sinne des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (BGG) zu berücksichtigen. Als
Artikelgesetz sieht das BGG u.a. Änderungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) (Artikel 49) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Artikel 51) vor:
·
·
·
Artikel 49 BGG
Die nach dem GVFG als Fördervoraussetzung bereits zuvor bestehende Berücksichtigungspflicht der Belange behinderter Menschen, wurde dahingehend verstärkt, dass ein Vorhaben den Anforderungen der
Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen muss. Zusätzlich
müssen bei der Vorhabenplanung Behindertenbeauftragte oder beiräte gehört werden.
Artikel 51 BGG
Nach dem neuen § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG muss der Nahverkehrsplan
„Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätseinschränkungen mit dem Ziel [...] berücksichtigen, eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen; im Nahverkehrsplan werden
Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen.“ Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes müssen Behindertenbeauftragte oder -beiräte gehört werden.
Im Antrag auf die Erteilung einer Liniengenehmigung müssen Maßnahmen entsprechend der Aussagen im Nahverkehrsplan zur Barrierefreiheit dargelegt werden (§ 12 PBefG). Die Liniengenehmigung
kann versagt werden, wenn der beantragte Verkehr mit dem Nahverkehrsplan nicht im Einklang steht (§ 13, Abs. 2a PBefG).
Der Nahverkehrsplan bekommt durch die Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zum 01.01.2013 eine hohe Bedeutung in Hinblick auf
die Barrierefreiheit. Gemäß § 8 Abs. 3 PBefG sind die jeweiligen Aufgabenträger für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV zuständig und haben in ihrem Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des
öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige
Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Absatz 3 Satz 3 genannte Frist gilt nicht,
sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben
und erforderliche Maßnahmen getroffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen;
soweit vorhanden, sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte,
Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste
und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und
diskriminierungsfrei zu berücksichtigen.
15
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
3.2
Zwischenbericht - Juli 2014
Ziele und Rahmenvorgaben
3.2.1
Verkehrspolitische Ziele des Landes NRW
Im ÖPNVG NRW gibt das Land NRW Grundsätze für die Entwicklung des
ÖPNV vor mit dem Ziel, die Planung und Ausgestaltung zu koordinieren
und die Qualität des ÖPNV zu sichern. Im Gesetzestext werden die charakteristischen Merkmale einer angemessenen Verkehrsbedienung grundsätzlich vorgeschrieben. Im Einzelnen werden im § 2 ÖPNVG NRW als Grundsätze genannt:
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Bevorrechtigung des SPNV gegenüber dem straßengebundenen
ÖPNV beim Ausbau der Infrastruktur.
In allen Landesteilen ist die Infrastruktur für den ÖPNV auszubauen.
Dabei soll die Hauptfunktion einem Nahverkehrsnetz für den Schienenschnellverkehr zukommen und durch ein darauf abgestimmtes
Busnetz ergänzt werden, das die Erschließungs- und Zubringerfunktion erfüllt.
Bevorzugter Ausbau vorhandener Verkehrswege gegenüber dem
Neubau.
Vorrang für den ÖPNV unter Berücksichtigung der Erfordernisse des
Umweltschutzes, der sozialverträglichen Stadtentwicklung sowie des
absehbaren Verkehrsbedarfes.
Erhaltung des Eisenbahnnetzes als Grundnetz für eine leistungsfähige und bedarfsgerechte Raumerschließung.
Alle Möglichkeiten zur technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Verbesserung des Verkehrsangebotes und zur Steigerung des dadurch erreichbaren Verkehrsaufkommens auf der Schiene
sind auszuschöpfen.
In allen Teilen des Landes ist eine angemessene Bedienung der Bevölkerung durch den ÖPNV zu gewährleisten. Dazu ist die Zusammenarbeit des Landes, der Gebietskörperschaften und der Verkehrsunternehmen weiterzuentwickeln.
Angemessen ist eine Verkehrsbedienung, die den Bedürfnissen der
Fahrgäste nach hoher Pünktlichkeit und Anschlusssicherheit, fahrgastfreundlich ausgestalteten, sicheren und sauberen Fahrzeugen
sowie Stationen und Haltestellen, bequemem Zugang zu allen für
den Fahrgast bedeutsamen Informationen, fahrgastfreundlichem
Service und einer geeigneten Verknüpfung von Angeboten des ÖPNV
mit dem motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehr,
Rechnung trägt.
Durch eine koordinierte Planung und Ausgestaltung des Leistungsangebotes sowie durch einheitliche und nutzerfreundliche Tarife und
durch eine koordinierte Fahrgastinformation unter Berücksichtigung
der Bedürfnisse von Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen sowie durch einheitliche Qualitätsstandards soll die Attraktivität des
ÖPNV gesteigert werden.
Die Netzverknüpfung soll durch eine nutzerfreundliche, barrierefreie
Ausgestaltung von Umsteigeanlagen unter Einbeziehung des motori16
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
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Zwischenbericht - Juli 2014
sierten und nicht motorisierten Individualverkehrs gewährleistet
werden.
In ländlichen Räumen soll eine angemessene Verkehrsbedienung
durch koordinierte Bus-/ Schienenkonzepte sichergestellt werden.
Das Busnetz ist auf ein Grundnetz von Schienenverbindungen auszurichten. Verbindungen zwischen den Gemeinden entsprechend ihrer
zentral-örtlichen Verflechtungen sind sicherzustellen.
Sonderverkehre sind möglichst in Linienverkehre zu überführen.
Alternative Bedienungsformen wie Rufbusse, Sammeltaxen und Bürgerbusse sollen bei geringer Verkehrsnachfrage genutzt werden.
Bei der Planung und Ausgestaltung der Verkehrsinfrastruktur, der
Fahrzeuge sowie des Angebotes des SPNV sind die Belange von Personen mit Mobilitätseinschränkungen im Sinne der Barrierefreiheit
nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz zu beachten.
Ebenso ist den spezifischen Belangen von Männern und Frauen, Personen, die Kinder zu betreuen haben, Kindern und von Fahrradfahrern in geeigneter Weise gleichermaßen Rechnung zu tragen.
An der Ausgestaltung des ÖPNV sollen die vorhandenen Verkehrsunternehmen zu gleichen Bedingungen beteiligt werden.
Im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses kommt dem
grenzüberschreitenden ÖPNV zu den Nachbarländern Niederlande
und Belgien eine besondere Bedeutung zu. Durch Intensivierung der
bestehenden grenzüberschreitenden Kooperationen sollen Grenzbarrieren weiter abgebaut sowie die Infrastruktur und die Verkehrsangebote zukunftsfähig fortentwickelt werden.
Um den ÖPNV im Land NRW zukunftssicher zu gestalten, hat die Landesregierung NRW eine ÖPNV-Zukunftskommission gegründet. Das Expertengremium hat in der Zeit von Frühjahr 2012 bis August 2013 im Auftrag der
Landesregierung ein Zukunftskonzept für den ÖPNV in NordrheinWestfalen erarbeitet. Die wesentlichen Kernaussagen sind nachfolgend
dargestellt:1
1.) „Die Sicherung von Mobilität für die Bürger kann angesichts der Rahmenbedingungen und absehbaren Entwicklungen künftig nur durch
eine Ausweitung des ÖPNV erreicht werden. Nur so sind gleichzeitig
Klima- und Umweltschutzziele, wirtschaftliche Ziele und soziale Ziele zu
erfüllen und in Einklang mit den finanziellen Möglichkeiten zu bringen.
Dies setzt ein attraktives und optimiertes Leistungsangebot im ÖPNV
voraus, das eine 50- bis 100%-ige Steigerung der ÖPNVVerkehrsleistung ermöglicht, die von der Kommission für nötig gehalten wird. All dies kann nur bei klarer politischer Priorisierung des ÖPNV
realisiert werden.
Relevant für diese Förderung sind insbesondere die demografischen, finanziellen, ökologischen und sozialen Entwicklungen, die im Leitbild
1
Die nachfolgenden zehn Punkte sind der Kurzfassung aus dem Bericht „ÖPNV-Kommission
NRW“ komplett entnommen. Quelle:
http://www.mbwsv.nrw.de/verkehr/_pdf_container/2013_08_30_OEPNVZukunftskommission_Abschlussbericht_Langfassung.pdf
17
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
der ÖPNV-Zukunftskommission zum Ausdruck kommen. Die erweiterte
Rolle des ÖPNV und die Ausweitung des Angebots als Voraussetzung
für eine verstärkte ÖPNV-Nachfrage haben herausragende Bedeutung,
weil umweltfreundlicher öffentlicher Verkehr Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen, Einkommensschichten, Entfernungsklassen und
Räume schaffen kann. Eine qualitative Weiterentwicklung des Angebots kann zusätzliche Kundenpotenziale (auch bei der älteren Bevölkerung) erschließen und somit wiederum eine Ausweitungen des Angebots ermöglichen.“
2.) „Eine integrierte Mobilitäts- und Verkehrsplanung muss künftig auf
Landes-, überörtlicher und lokaler Ebene verkehrsträgerspezifische Einzelplanungen ersetzen und alle Verkehre insgesamt berücksichtigen. Sie
ist mit der (strategischen) ÖPNV-Planung sowie Raum-, Siedlungs-, Finanz- und Fachplanungen (insbesondere Bau- und Schulplanung) zu
verzahnen.
Planungsinstrumente und Organisationsformen für die unterschiedlichen Handlungsebenen sind hierzu (weiter) zu entwickeln. Prozesse
müssen besser aufeinander abgestimmt, Schnittstellen reduziert und
Planungen transparenter gemacht werden.
Übergeordnetes strategisches Ziel ist die Sicherstellung der Mobilität aller Einwohner des Landes und die Erreichbarkeit aller relevanten Alltagsziele auch ohne eigenes Auto. Mobilitätsdefizite sind zu benennen
und – verkehrsmittelübergreifend – zu verringern. Das Verkehrssystem
ist insgesamt so zu gestalten, dass Mobilitätsbedürfnisse mit minimalen (Umwelt-) Kosten, mit dem geringstmöglichen Verkehr befriedigt
werden.“
3.) „Für die Gewährleistung der Mobilität sind leistungsfähige Infrastrukturen eine zwingende Grundvoraussetzung. Sichere und moderne Strecken, Stationen und Betriebseinrichtungen mit ausreichender Kapazität, Qualität und Zuverlässigkeit sind die zentrale Basis für einen qualitativ hochwertigen ÖPNV. Sie müssen ergänzt werden um moderne,
den Anforderungen der Fahrgäste gerecht werdende Fahrzeuge. Die gesellschaftlichen und gesetzlichen Anforderungen an eine umfassende
Barrierefreiheit sind zu erfüllen. Angesichts der bestehenden Engpässe
und der Notwendigkeit zur Erweiterung der ÖPNV-Leistungen kann nur
ein langfristig gesicherter, an den Kundenbedürfnissen orientierter
Ausbau der Infrastruktur zu Fahrgaststeigerungen führen.
Die vom Bund zu gewährleistende Finanzierung des Schienennetzes
und andere Finanzierungsinstrumente – auch des Landes – müssen
mehr als bisher die besonderen Probleme des Ballungsraums NRW mit
einer unzureichenden Kapazität und Qualität der überkommenen Infrastruktur und dem überproportionalen Bedarf an Verkehrsleistung
und Erneuerungsinvestitionen berücksichtigen.“
4.) „Die im ÖPNV identifizierten erforderlichen Vorhaben müssen mit einer
angemessenen Finanzierung der Verkehre und Infrastrukturen umgesetzt werden. Die Benachteiligung von NRW bei der Verteilung der Re18
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
gionalisierungsmittel muss beseitigt werden, weitere Mittel vor allem
für dringende Erneuerungsinvestitionen sind in der nachgewiesenen
Höhe bereitzustellen. Das Erschließen neuer Finanzierungsinstrumente
(ggf. in einer Fondslösung) ist dabei unumgänglich. Aus Gründen der
sozialen Fairness und des Verursacherprinzips ist eine stärkere Beteiligung der indirekten Nutznießer und Kostenverursacher im Verkehr an
der Finanzierung des ÖPNV nötig. Parallelförderungen unterschiedlicher Verkehrsträger widersprechen dem Ziel eines integrierten Verkehrssystems und sollten daher in Zukunft unterbleiben. Großprojekte
sind kritischer auf Nutzen und Ausbaustandard zu überprüfen.
Neben der Erschließung neuer Finanzquellen sind auch auf der Kostenseite weitere Anstrengungen zu unternehmen, um Verkehrsleistungen
möglichst effizient zu erbringen. Dazu müssen an den Prinzipien der
nachhaltigen Verkehrsentwicklung orientierte Qualitätsniveaus und
Standards definiert werden. Eine Überprüfung von Leistungsumfang,
Produktion und Organisation im ÖPNV – insbesondere durch die Aufgabenträger – ist zu gewährleisten.
Daneben ist der Ansatz der Internalisierung von externen Kosten im
Verkehr anzugehen, wie er von der EU-Kommission vorgeschlagen
wurde. Die hieraus resultierenden Effekte führen nach Ansicht von Experten zu Potenzialen von bundesweit jährlich mehreren Milliarden
Euro, die bei geeigneter Ausgestaltung für den ÖPNV zur Verfügung
stehen würden.“
5.) „Angesichts sich verändernder Kundenbedürfnisse muss der ÖPNV seine
Rolle als multi- und intermodaler Mobilitätsdienstleister für eine einfach zugängliche Mobilität unter Nutzung aller verfügbaren Verkehrsmittel (weiter) entwickeln und ausbauen, um eine nahtlose Mobilität von Haus zu Haus ( Tür-zu-Tür-Bedienung“) sicherzustellen. Flexible Bedienungsformen spielen nicht zuletzt angesichts des demografischen Wandels zunehmend eine Rolle.
Der ÖPNV befindet sich hierbei im Wettbewerb mit anderen Anbietern
im Verkehrsmarkt um Kunden, deren Mobilitätsbedürfnisse sich immer weiter ausdifferenzieren. Mit einem Komplettangebot aus einer
Hand für eine nahtlose Mobilität kommt er den Kundenbedürfnissen
entgegen und kann damit Kauf und Besitz eines eigenen Autos überflüssig machen. Zu diesem Komplettangebot sind ergänzend zum
ÖPNV-Kerngeschäft mit Bussen und Bahnen, flexiblen Angeboten und
Taxis künftig auch Park+Ride, Bike+Ride, Car-Sharing, Fahrgemeinschaftsvermittlungen und Fahrradverleihsysteme zu zählen, wobei sich
eigene Produkte des ÖPNV und Produkte von Kooperationspartnern
ergänzen.“
6.) „Der Fahrgast muss noch stärker in den Mittelpunkt gerückt werden,
um unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen gerecht zu werden und
nachfragegerechte Angebote zu schaffen. Dies betrifft u.a. die Aspekte
Zuverlässigkeit, Platzangebot, Sicherheit, Barrierefreiheit, Kundeninformation (auch bei Störungen), Einfachheit von Tarif und Fahrkartenkauf usw. Die Zukunfts-kommission begrüßt insofern eine Bildung von
19
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
NRW-weit nur noch drei Verbundtarifen neben dem NRW-Tarif. Mobilitätsgarantien müssen für die Kunden praktischer handhabbar werden.
Angesichts besonderer Mobilitätsbedürfnisse im Zuge des demografischen Wandels (Alterung!), einer Veränderung von Werten und steigender Ansprüche an den Zugang zur Mobilität (Barrierefreiheit) ist der
ÖPNV darüber hinaus gefordert, mit zielgruppenspezifischen Angeboten Kunden an sich zu binden und wahlfreie potenzielle Kunden mit attraktiven Angeboten als Kunden zu gewinnen.“
7.) „Für ganz NRW soll ein qualifiziertes Regionalnetz im ÖPNV definiert
werden, das mit Garantieangeboten hinterlegt ist, um für die Bürger
die Erreichbarkeit ihrer Ziele zu sichern, auch z.B. abends oder dann,
wenn kein Pkw zur Verfügung steht. Das Regionalnetz soll aus dem
SPNV-Schienennetz, den bedeutsamen ÖSPV-Schienenwegen und einem dem Schienenverkehr qualitativ ähnlichen (über)regionalen Busnetz bestehen. Dort, wo vor Ort Linienverkehr wegen geringer Nachfragepotenziale nicht wirtschaftlich betrieben werden kann, müssen flexible Bedienungsformen weiterhin Mobilität sichern. Vernetzte Mobilitäts-, Informations- und Dispositionsangebote sind zu schaffen und zu
koordinieren. Dafür müssen entsprechende Finanzmittel bereitgestellt
werden.
Darüber hinaus sind landesweite Standards (begriffliche Bezeichnungen, Arten der Nutzung, Konditionen, Buchung per Fahrplanauskunft,
Betriebs-Disposition usw.) und entsprechende Leitfäden oder Beratungsangebote für integrierte flexible Bedienformen zu entwickeln. Aus
dem Nebeneinander von Fahrdiensten sozialer Träger und des ÖPNV ist
ein gemeinsames, effizientes Angebot zu gestalten.“
8.) „Für eine noch bessere Ausgestaltung des Leistungsangebotes sind wenige organisatorische Anpassungen vorzunehmen. Aus Sicht der Zukunftskommission hat es sich im Grundsatz bewährt, dass die Aufgabenträgerschaft für den öffentlichen Verkehr insgesamt auf der kommunalen Ebene angesiedelt ist. Mit der Zuständigkeit für den SPNV bei
heute drei Zweckverbänden ist sichergestellt, dass auch der SPNV lokale
Belange berücksichtigt. Einzelne Defizite im Zusammenwirken der
SPNV-Aufgabenträger sollten durch bessere Kooperation über wunden
werden; als letzte Möglichkeit zur Überwindung von Differenzen wird
eine Schlichtung durch das Land angeregt.
Um die Abstimmung zwischen den Verantwortlichen für den SPNV und
den ÖSPV sowie zwischen mehreren örtlich zuständigen Aufgabenträgern zu verbessern und damit Brüche und Lücken im Verkehrsangebot
aus Sicht des Kunden zu vermeiden, sind weitergehende Regeln über
die Zusammenarbeit erforderlich. Ebenso befürwortet die Kommission
verstärkte Kooperationen auf der Ebene der Verkehrsunternehmen bis
hin zu möglichen Zusammenschlüssen, um so zu mehr Effizienz im Betrieb zu gelangen. Schließlich sind in Teilen die Prozesse der Verteilung
der pauschalierten Finanzmittel zu optimieren.“
20
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
9.) „Das Land wird aufgefordert, Kommunen, Verkehrsunternehmen und
die Wirtschaft zu einer Ausschöpfung ihrer jeweiligen Handlungsmöglichkeiten im Mobilitätsmanagement zu bewegen, um so zu einer Stärkung der Effizienz und Verträglichkeit des Verkehrs über kommunikative und organisatorische Maßnahmen zu gelangen. Darüber hinaus soll
das Land fördernde Rahmenbedingungen für die Nutzung des Umweltverbundes in seinem Zuständigkeitsbereich schaffen (z.B. durch Vorgaben in der Landesbauordnung) und den Bund auffordern, Gleiches in
seiner Zuständigkeit zu tun.
Landesseitige Initiativen zur weiteren Verbreitung des Mobilitätsmanagements sind nötig, da Mobilitätsmanagement kein Selbstläufer ist.
Die genannten Akteure müssen gezielt angesprochen werden, um
ihnen einerseits anhand guter Praxisbeispiele das durch sie abschöpfbare Nutzenpotenzial zu vermitteln und sie andererseits in die Pflicht
zu nehmen, ihre jeweiligen Handlungsmöglichkeiten zur Reduktion des
motorisierten Individualverkehrs (MIV) auszuschöpfen. Sollte das Prinzip, dass Verkehrserzeuger eine Mitverantwortung für die Lösung der
Verkehrsprobleme haben, nicht auf freiwilliger Basis umsetzbar sein,
sind ggf. ordnungspolitische Maßnahmen zu ergreifen.“
10.)„Die zukunftsfähige Umgestaltung des Mobilitäts- bzw. Verkehrssystems wird durch die Nutzung neuer und bewährter vorhandener Technologien geprägt sein. Diese können aus Kundensicht eine zentrale Rolle spielen bei der Vernetzung inter- und multimodaler Angebote, alternativer und flexibler Bedienungsformen sowie insgesamt bei der
Vereinfachung der Nutzung des ÖPNV (und der ergänzenden Angebote)
durch ein optimiertes Zusammenspiel von Informationen, Buchung
und Bezahlung online und mobil. Daneben kann auch die betriebliche
Einsatzplanung durch neue Technologien weiter vereinfacht und so die
Effizienz gesteigert werden. Schließlich sind Antriebstechnologien durch
weitere Forschung zu optimieren.
Neue Technologien müssen aber auch auf den Prüfstand gestellt werden; nur im Falle einer positiven Bewertung, etwa hinsichtlich Kundennutzen und Effizienz, sollten sie eingesetzt werden. Dies gilt zum
Beispiel für die flächendeckende Einführung eines elektronischen Fahrgeldmanagements und die Weiterentwicklung von Fahrzeugen und
Infrastrukturen im Rahmen der E-Mobilität, für die der ÖPNV eine zentrale Rolle spielt.“
21
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
3.2.2
Ziele der Landesplanung
Die Grundsätze und Ziele der Raumordnung in NRW werden in Raumordnungsplänen dargestellt. Raumordnungspläne (gemäß Landesplanungsgesetz LPlG NRW, § 12) sind Landesentwicklungsplan und Regionalplan, ferner
auch Regionaler Flächennutzungsplan und Braunkohlenplan. Raumordnungspläne bestehen aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen mit
zugeordneten Erläuterungen. Die Ziele der Raumordnung als solche sind
dort aufgeführt. Die Ziele des Landesentwicklungsplanes (LEP NRW) von
1995 richten sich nicht nur an die Träger der Regionalplanung, sondern
explizit ebenso an Verkehrsunternehmen, Verbände sowie Planungsbehörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Wichtige Kernaussagen
des LEP NRW für den Bereich der Verkehrsinfrastruktur sind:
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Stärkung der Verkehrsträger mit hoher Transportleistung sowie Intensivierung einer zweckmäßigen Aufgabenverteilung zwischen den
Verkehrsträgern mit dem Ziel der Verlagerung geeigneter Teile des
Verkehrsaufkommens von der Straße auf die Schiene,
stärkere Verknüpfung von räumlichen Funktionen und Verbesserung
der Zuordnung von Arbeitsplätzen und Wohnstandorten zum Zweck
der Verkehrsvermeidung,
Ausbau einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur und organisation als Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Erschließung des Raumes,
umweltverträgliche Weiterentwicklung aller Elemente der Verkehrsinfrastruktur,
Vorrang für den Erhalt und den Ausbau des ÖPNV sowie SPNV,
gegenseitige Abstimmung der Planungen der Aufgabenträger des
ÖPNV/SPNV, auch über die Grenzen der Kooperationsräume hinweg,
Berücksichtigung der zunehmenden Bedeutung grenzüberschreitender Zusammenarbeit an der Landes- und Bundesgrenze.
Derzeit wird der Landesentwicklungsplan (LEP NRW) von 1995 neu aufgestellt.
Der Rhein-Erft-Kreis wird gemäß dem Landesentwicklungsplan von 1995
von vier großräumigen Achsen von europäischer Bedeutung (Entwicklungsachsen 1. Ordnung), von zwei Achsen, die großräumige Oberzentren
verbinden (Entwicklungsachsen 2. Ordnung) als auch von einer überregionalen Achse (Entwicklungsachse 3. Ordnung) durchzogen:
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Entwicklungsachsen 1. Ordnung:
Köln – Frechen – Kerpen – Düren – Aachen
Köln – (Hürth) – Brühl – Euskirchen
Köln – Wesseling – Bonn
Köln – Pulheim – Grevenbroich – Mönchengladbach
Entwicklungsachsen 2. Ordnung:
Grevenbroich – Bedburg – Bergheim – Erftstadt – Weilerswist –
Rheinbach (sog. Erftschiene)
Neuss – Grevenbroich – Bedburg – Jülich – Aachen
Entwicklungsachse 3. Ordnung:
Erftstadt – Zülpich – Schleiden.
22
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Abb. 3.2-1: Zentralörtliche Gliederung im Rhein-Erft-Kreis
2
2
Quelle: Eigene Darstellung auf Basis des LEP NRW 1995
23
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Die Einteilung der Städte in das zentralörtliche Gefüge ist in Abb. 3.2-1 dargestellt. Für den Rhein-Erft-Kreis relevante Oberzentren (Zentren zur Deckung des spezialisierten höheren Bedarfs) sind die Städte Köln und Bonn
außerhalb des Kreisgebiets. Als Mittelzentren (Zentren zur Deckung des
gehobenen Bedarfs) gelten alle Städte im Rhein-Erft-Kreis bis auf die Stadt
Elsdorf, die als Unterzentrum klassifiziert ist.
Grundlage für die Entwicklung achsenbezogener Angebotsstandards (vgl.
Kap. 5) ist die siedlungsräumliche Grundstruktur sowie die zentralörtliche
Gliederung, wie sie im LEP NRW dargelegt sind. Danach werden Teile des
Rhein-Erft-Kreises der Ballungsrandzone und Teile den Gebieten mit überwiegend ländlicher Raumstruktur zugeordnet. Zur Ballungsrandzone gehören die Städte Hürth, Brühl, Wesseling und Frechen. Die Städte Bergheim,
Bedburg, Pulheim, Kerpen, Erftstadt und Elsdorf werden als Gebiete mit
überwiegend ländlicher Raumstruktur zugeordnet.
Zu beachten ist bei dieser Einteilung, dass sie nur kommunalscharf und
nicht ortsteilscharf ist. Insbesondere grundzentrale Funktionen werden in
fast allen Städten von mehreren Ortsteilen hergestellt. Insbesondere die
Städte Kerpen und Erftstadt verfügen dabei nicht über ein eindeutig herausgehobenes Zentrum, sondern über mehrere Ortsteile mit ähnlicher,
grundzentraler Ausstattung.
3.3
Zielsetzungen im Regionalplan
Der Regionalplan (bis zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes vom
03.05.2005 als Gebietsentwicklungsplan -„GEP“- bezeichnet) ist ein flächendeckender Gesamtplan für den Regierungsbezirk Köln. Er legt die regionalen Ziele der Raumordnung für alle raumbedeutsamen Planungen und
Maßnahmen im Planungsgebiet fest (vgl. §18 LPlG NRW). Der Regionalplan
für den Regierungsbezirk Köln wird vom Regionalrat mit Unterstützung des
Dezernates 32 (Regionalentwicklung und Braunkohle) aufgestellt. Er setzt
sich aus Textteil und Karten (M 1:50.000) zusammen und gliedert sich im
Bereich des Regierungsbezirks Köln in drei Teilabschnitte. Die Region Köln
als ein Teilabschnitt besteht aus den kreisfreien Städte Köln und Leverkusen sowie den Kreisen Rhein-Erft, Rhein-Berg und Oberberg.
Im Regionalplan sind die Zielsetzungen des Landesentwicklungsplans für
die einzelnen Regierungsbezirke detailliert dargestellt. Dabei sollen im
Rhein-Erft-Kreis aufgrund des teilweise hohen Verkehrsaufkommens die
Möglichkeiten zur Dämpfung des motorisierten Verkehrs ausgeschöpft
werden. Wo möglich, sollen Maßnahmen des Umweltverbundes (Fuß- und
Radverkehr, öffentliche Verkehrsmittel) bevorzugt werden. Der aktuelle
Regionalplan mit Stand 2009 der zuständigen Bezirksregierung Köln formuliert für den Themenkomplex Verkehrsstruktur und -organisation folgende, den Rhein-Erft-Kreis betreffende Ziele:
Ziel 1: Die Linien und Netze des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
sind - bedarfsorientiert - so zu entwickeln, dass die Siedlungsbereiche und
24
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
die sonstigen Schwerpunkte des Verkehrsaufkommens innerhalb der Region Köln und der benachbarten Regionen schnell, zuverlässig, sicher und
bequem erreicht werden können.
Ziel 2: Innerhalb der Siedlungsbereiche sollen neue Baugebiete vorrangig
dort entwickelt bzw. erschlossen werden, wo sich in fußläufiger Entfernung
Haltepunkte des schienengebundenen Nahverkehrs oder eines anderen
leistungsfähigen ÖPNV-Mittels befinden oder konkret geplant sind. Soweit
Siedlungsbereiche über ein geeignetes Potenzial für die Auslastung, Verbesserung oder Neueinrichtung einer ÖPNV-Linie verfügen, soll geprüft
werden, ob eine bauliche Entwicklung initiiert werden kann, mit der eine
ausreichende Tragfähigkeit für die Sicherung des Bestandes oder für die
Entwicklung einer neuen SPNV/ÖPNV-Linie oder die Anordnung einer neuen Haltestelle erreicht werden kann. Dabei ist auf eine zweckmäßige Netzeinbindung zu achten.
Ziel 3: Die ÖPNV-Netze benachbarter Verbundräume sind bedarfsgerecht
miteinander zu verzahnen. Insbesondere zwischen den Verkehrsverbünden
VRR und VRS ist eine enge Zusammenarbeit notwendig, um innerhalb der
Europäischen Metropolregion Rhein-Ruhr die erforderliche Durchgängigkeit des ÖPNV-Angebotes sicherzustellen. Hierbei ist unbedingt darauf zu
achten, dass die Koordination des ÖPNV-Angebotes in den Grenzbereichen
der Verbünde nicht durch tarifliche Benachteiligungen erschwert wird. Da
der Einzugsbereich der Metropolregion Rhein-Ruhr u.a. weit in die Region
Aachen sowie in die nördlichen Bereiche von Rheinland-Pfalz ausstrahlt,
ergibt sich gleichermaßen die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit
dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz-Nord.
Ziel 4: Die Erfordernisse und Planungen zwischen dem ÖPNV und dem öffentlichen Fernverkehr sind so miteinander abzustimmen, dass für beide
eine bestmögliche Attraktivität erreicht bzw. gesichert wird.
25
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
4
Bestandsaufnahme der Raumstruktur
4.1
Raumstrukturelle Rahmenbedingungen
Der Rhein-Erft-Kreis mit Verwaltungssitz in Bergheim liegt im Regierungsbezirk Köln in Mitten der Oberzentren Köln, Bonn, Aachen und Düsseldorf.
Im Rahmen der Kreisreform zum 1. Januar 1975 wurde der Kreis unter der
neuen Bezeichnung Erftkreis aus den ehemaligen Kreisen Bergheim und
Köln (außer den der Stadt Köln zugeschlagenen Teilen) sowie der Stadt Erftstadt des Kreises Euskirchen neu gebildet. Bis 1993 gab es zwei Verwaltungssitze, die 1993 zu einem einzigen Sitz in Bergheim zusammengefasst
worden sind. 1976 kam zum Kreisgebiet noch die Stadt Wesseling hinzu, so
dass der Rhein-Erft-Kreis seitdem einen Zugang zum Rhein hat. Im November 2003 wurde der Kreisname in Rhein-Erft-Kreis geändert, um eine bessere nationale und internationale Vermarktung zu ermöglichen.
Das Kreisgebiet grenzt im Norden an den Rhein-Kreis Neuss, im Westen an
den Kreis Düren, im Süden an die Kreise Euskirchen und Rhein-Sieg sowie
im Osten an die Stadt Köln und gliedert sich in zehn kreisangehörige Kommunen (Einwohner Stand: 31.12.2012):
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Bedburg, Mittelzentrum (24.547 Einwohner)
Bergheim, Mittelzentrum (62.205 Einwohner)
Brühl, Mittelzentrum (44.702 Einwohner)
Elsdorf, Grundzentrum (21.138 Einwohner)
Erftstadt, Mittelzentrum (50.478 Einwohner)
Frechen, Mittelzentrum (51.047 Einwohner)
Hürth, Mittelzentrum (59.501 Einwohner)
Kerpen, Mittelzentrum (64.900 Einwohner)
Pulheim, Mittelzentrum (53.898 Einwohner)
Wesseling, Mittelzentrum (35.039 Einwohner)
Im Kreisgebiet sind 467.455 Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet.3
Der Kreis hat eine Nord-Süd-Ausdehnung von 38 km und eine Ost-WestAusdehnung von 28 km. Der höchste Punkt des Kreises befindet sich mit
207 m auf der Glessener Höhe in Bergheim. Der Rhein-Erft-Kreis liegt im
Zentrum des Rheinischen Braunkohlereviers. Auch die Landschaft der Region ist von den großen Tagebaugebieten geprägt. Ganze Stadtteile mussten
dem Tagebau weichen bzw. umgesiedelt werden. Wegen der verkehrstechnisch guten Lage siedelten sich viele Unternehmen im Kreis an. Sie nutzen
die optimale Umlandstruktur sowie die Nähe zum Flughafen Köln-Bonn
und zum Container-Bahnhof Köln-Eifeltor.
3
Quelle: IT NRW Landesdatenbank
26
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Abb. 4.1-1: Siedlungsgebiete im Rhein-Erft-Kreis
4
4
Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage des digitalen Flächennutzungsplans des Rhein-ErftKreises. Dies gilt auch für alle anderen Karten im Bericht. Mit freundlicher Genehmigung des
Rhein-Erft-Kreises
27
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Infolge der Lage des Kreises im Umland von Köln und innerhalb der Region
Köln/Bonn bestehen starke räumlich-strukturelle, grenzüberschreitende
Verflechtungen insbesondere zum Oberzentrum Köln und abgeschwächt
auch in die benachbarten Kreise. Die Siedlungs- und Funktionsstruktur innerhalb des Kreises stellt sich als sehr heterogen dar, mit kompakten
„Speckgürtel“-Städten im unmittelbaren Umkreis der Großstadt Köln, bis
hin zu weiträumigen Flächenkommunen mit teilweise dörflichen bzw.
ländlichen Siedlungsmustern. Die Ausgangslage der zehn Kommunen ist
daher differenziert zu betrachten und muss im Rahmen eines kreisweiten
Konzeptes besonders beachtet werden.
Die Gesamtfläche des Kreises beträgt 704,5 km² und gliedert sich wie folgt
auf die einzelnen Flächennutzungen auf:
Abb. 4.1-2: Anteil der Flächennutzungen
5
Anhand der Daten lassen sich die kompakten Städte (Wesseling, Hürth,
Brühl und Frechen) und Flächenkommunen (Erftstadt, Bedburg, Kerpen,
Bergheim, Pulheim) identifizieren. Aus dem Muster heraus fällt die Stadt
Elsdorf, die mit einem Anteil an Tagebauflächen von fast 20 Prozent einen
Sonderfall darstellt.
4.2
Einwohnerentwicklung und Altersstruktur
Im Jahr 2012 lebten 467.455 Menschen im Kreisgebiet. Mit einer Einwohnerdichte von 664 EW/km² liegt der Rhein-Erft-Kreis deutlich über dem
Nordrhein-Westfälischen Durchschnitt von 515 EW/km² und entspricht
einem typischen Kreis im Nahbereich eines Oberzentrums.
5
Quelle: Eigene Berechnung auf Grundlage des digitalen Flächennutzungsplans des Rhein-ErftKreises. Mit freundlicher Genehmigung der Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis
28
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Einwohnermengen, Größe und Einwohnerdichten im Rhein Erft-Kreis
Einwohner 2012
EW-Dichte
Stadt
Fläche (in km²)
(Stand: 31.12.2012)
(EW/km²)
Bedburg
Bergheim
Brühl
Elsdorf
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Rhein-Erft-Kreis
24.547
62.205
44.702
21.138
50.478
51.047
59.501
64.900
53.898
35.039
467.455
80,3
96,3
36,1
66,2
119,9
45,1
51,2
113,9
72,1
23,4
704,5
306
646
1.238
319
421
1.132
1.162
570
748
1.497
664
Abb. 4.2-1: Einwohnermengen, Größe und Einwohnerdichten im Rhein-Erft-Kreis
Die Angaben über die Einwohnerzahlen stammen vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT-NRW)6. Jedoch zeigen die
Ergebnisse der Zensus-Erhebung, dass der Rhein-Erft-Kreis, wie auch andere
Kreise und Städte, weniger Einwohner hat als bisher angenommen. Am
Stichtag der Befragung, dem 9. Mai 2011, lebten im Kreisgebiet demnach
451.514 Menschen. Dies sind rund 12.000 Einwohner weniger als bei den
Angaben von IT.NRW für das Jahr 20117.
Die Gesamtbevölkerung des Rhein-Erft-Kreises hat rückblickend auf 2012 in
den letzten elf Jahren um etwa 2,0 Prozent (ca. 9.300 EW) leicht zugenommen. In einigen Städten stagniert die Bevölkerung. Dies gilt insbesondere
für Bedburg und Wesseling. Leichte Zunahmen fanden in Brühl, Kerpen
und Pulheim statt (< 2 Prozent). Dagegen sind die Zunahmen in Frechen
mit 7,7 Prozent und Hürth mit 10,0 Prozent sehr deutlich. Einwohnerverluste traten insbesondere in Elsdorf mit -1,5 Prozent, Erftstadt mit -1,0 Prozent
und in Bergheim mit -2,2 Prozent auf (siehe Abb. 4.2-2).
Die Bevölkerungsstruktur des Kreises unterscheidet sich hinsichtlich der
Altersgruppenverteilung nicht wesentlich von der Struktur anderer Städte
und Kreise, allerdings zeigen sich bereits leichte Tendenzen zur Überalterung der Bevölkerung (siehe Abb. 4.2-3). Der Anteil der unter 18-Jährigen
liegt mit 16,9 Prozent bereits unter dem Durchschnitt von NRW (17,6 Prozent). Die Altersgruppe der Berufstätigen zwischen 18 und 65 liegt im Vergleich zum NRW-Durchschnitt (62,2 Prozent) allerdings mit etwa 62,8 Prozent leicht höher, worin sich der starke Wirtschaftsstandort wiederspiegelt.
Demgegenüber ist die Bevölkerungsgruppe der über 65-Jährigen im RheinErft-Kreis mit 20,3 Prozent annähernd identisch mit dem landesweiten
Wert (20,2 Prozent).
6
7
IT.NRW ist das statistische Landesamt für NRW und IT-Dienstleister für die Landesverwaltung.
Das Landesamt erstellt und veröffentlicht statistische Daten und erarbeitet auf diesen Grundlagen Prognosen und Modellrechnungen.
In diesem Bericht wurden anstatt der Zensus-Daten die bei der Bearbeitung aktuellsten und
komplett vorliegenden Werte von IT.NRW (Stichtag 31.12.2012) verwendet, die sich in den Tabellen und Berechnungen wiederfinden.
29
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Einwohnerentwicklung 2001 bis 2012 im Rhein-Erft-Kreis
EW-Entwicklung zwi2001
2006
2012
schen 2001 und 2012
Stadt
31.12.2001 31.12.2005 31.12.2012
relativ
prozentual
Bedburg
24.457
24.926
24.547
90
0,4%
Bergheim
63.591
62.897
62.205
-1.386
-2,2%
Brühl
43.850
44.503
44.702
852
1,9%
Elsdorf
21.470
21.552
21.138
-332
-1,5%
Erftstadt
50.998
51.082
50.478
-520
-1,0%
Frechen
47.382
49.164
51.047
3.665
7,7%
Hürth
54.095
55.593
59.501
5.406
10,0%
Kerpen
63.652
64.425
64.900
1.248
2,0%
Pulheim
53.441
53.645
53.898
457
0,9%
Wesseling
35.224
35.360
35.039
-185
-0,5%
Rhein-Erft458.160
463.147
467.455
9.295
2,0%
Kreis
Abb. 4.2-2: Einwohnerentwicklung 2001 bis 2012 im Rhein-Erft-Kreis
8
Altersstruktur im Rhein-Erft-Kreis (Stand: 31.12.2012)
6 bis
unter 6 unter
Jahre
10
Jahre
10 bis
unter
15
Jahre
15 bis
unter
18
Jahre
18 bis
unter
25
Jahre
25 bis
unter
45
Jahre
45 bis
unter
65
Jahre
65 bis
unter
75
Jahre
75 Jahre und
älter
Bedburg
1.105
813
1.286
852
1.858
5.908
8.164
2.392
2.169
Bergheim
3.284
2.166
3.139
2.059
5.171
15.322
19.223
6.810
5.031
Brühl
2.285
1.535
2.193
1.428
3.301
10.728
13.076
4.955
5.201
Elsdorf
1.027
743
1.109
748
1.686
5.201
6.801
2.078
1.745
Erftstadt
2.307
1.715
2.578
1.672
3.467
11.166
16.263
6.143
5.167
Frechen
2.791
1.774
2.367
1.447
3.782
13.181
15.171
5.667
4.867
Hürth
3.255
2.067
2.729
1.641
4.798
16.445
17.641
5.559
5.366
Kerpen
3.506
2.545
3.396
2.183
5.140
16.076
19.857
7.021
5.176
Pulheim
2.536
1.957
2.721
1.788
3.511
11.706
17.038
7.004
5.637
Wesseling
1.818
1.272
1.967
1.223
3.090
8.379
10.616
3.516
3.158
Rhein-ErftKreis
23.914
16.587
23.485
15.041
35.804 114.112 143.850
51.145
43.517
Abb. 4.2-3: Altersstruktur im Rhein-Erft-Kreis
8
9
9
Quelle: IT.NRW
Quelle: IT.NRW
30
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
10
Abb. 4.2-4: Einwohnerdichte (EW/km²)
10
Quelle: Eigene Darstellung
31
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
4.3
Zwischenbericht - Juli 2014
Wirtschaftsstruktur und Pendlerrelationen
Im Rhein-Erft-Kreis waren 2012 125.960 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Diese Anzahl hat seit dem Jahr 2000 um ca. 9.124 Personen bzw. um ca. 7,2 Prozent zugenommen. Aufgrund der attraktiven
„Speckgürtel“-Lage ist zu erwarten, dass die unmittelbaren Nachbarstädte
des Oberzentrums Köln bei solider Wirtschaftslage zukünftig steigende
Beschäftigtenzahlen zu verzeichnen haben. Demographie-bedingt ist allerdings bei der Beschäftigtenentwicklung in den weiter vom Oberzentrum
entfernten Städten von keiner weiteren Steigerung auszugehen.
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (am Arbeitsort)
Stadt
30.06.2000
30.06.2004
30.06.2008
30.06.2012
Veränderung
2000 - 2012
absolut
Bedburg
Bergheim
Brühl
Elsdorf
Erftstadt
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Rhein-Erft-Kreis
prozentual
2.732
2.854
3.034
3.368
636
23,3%
15.392
14.112
14.592
16.286
894
5,8%
13.407
13.335
13.577
14.040
633
4,7%
3.019
2.652
2.819
3.250
231
7,7%
7.064
6.930
7.303
7.744
680
9,6%
17.496
16.496
18.115
19.114
1.618
9,2%
20.476
19.867
20.021
21.139
663
3,2%
14.375
15.016
15.078
16.873
2.498
17,4%
10.411
10.284
10.562
11.598
1.187
11,4%
12.464
11.590
11.811
12.548
84
0,7%
116.836
113.136
116.912
125.960
9.124
7,8%
Abb. 4.3-1: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (am Arbeitsort)
11
Ausgeprägter Beschäftigungsschwerpunkt innerhalb des Kreises, bezogen
auf die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze, sind die Städte Hürth
(21.139 Beschäftigte) und Frechen (19.114 Beschäftigte), die von der Nähe
zum Wirtschaftszentrum Köln profitieren. Weitere wichtige Arbeitsplatzstandorte sind die Städte Kerpen (16.873 Beschäftigte) und Bergheim
(16.286 Beschäftigte).
4.3.1
Industrie- und Gewerbeflächen
Geprägt durch seine Lage innerhalb der wirtschaftsstärksten Region Europas weist der Rhein-Erft-Kreis eine prosperierende Wirtschaftssituation
auf. Angrenzend an das Oberzentrum Köln haben sich diverse Gewerbegebiete etabliert, welche die Lagegunst und die gute straßenverkehrliche Erschließung nutzen. Die Städte Brühl, Frechen, Hürth und Wesseling verfügen über ein dichtes Schienennetz und wickeln ein Großteil von bahnaffinen Güterströmen über die Bahn ab. Dabei spielt der Hafen in Köln-Godorf
für die Chemiestandorte in Hürth und Wesseling eine wichtige Rolle. Weitere Gewerbe- und Industrieparks haben sich im Verlauf der Hauptverkehrswege etabliert. Dies gilt insbesondere für Flächen entlang der A 61.
11
Quelle: IT.NRW
32
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Abb. 4.3-2: Güterverkehrswege und relevante Standorte
12
Insgesamt gibt es im Rhein-Erft-Kreis 65 ausgewiesene Gewerbe-, Industrieund Technologiegebiete13 (für eine genaue Auflistung, siehe Anlage 2) in
12
Quelle: Eigene Darstellung
33
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
verschiedener Trägerschaft und unterschiedlichster Größe. Zu den bedeutendsten Flächen zählen das Gewerbegebiet Nordost in Hürth mit 9.000
Beschäftigten, das Gewerbegebiet Europapark in Frechen mit 5.000 Beschäftigten sowie der Chemiepark Knapsack, ebenfalls in Hürth mit ca.
3.000 Beschäftigen. Die Überprüfung der Erschließungsqualität ergab, dass
die meisten Gewerbestandorte über eine ausreichende, einige jedoch über
eine unzureichende ÖPNV-Erschließung verfügen (siehe Abb. 10.1-5). Teilweise können Gebiete auch nur über AST erreicht werden können.
4.3.2
Pendlerrelationen
Der Rhein-Erft-Kreis weist insgesamt ein negatives Pendlersaldo auf. Das
heißt, es pendeln mehr Beschäftigte aus dem Kreis aus als ein. Den insgesamt 109.502 Einpendlern stehen 149.913 Auspendler gegenüber (siehe
Abb. 4.3-3). Innerhalb des Kreises herrschen jedoch in Bezug auf die Einund Auspendler differenzierte Voraussetzungen.
Ebenfalls geht aus der Abb. 4.3-3 hervor, dass das Verhältnis zwischen Einund Auspendlern in den kreisangehörigen Städten in Abhängigkeit der
Lage zu sehen ist. Die an das Oberzentrum Köln angrenzenden Städte wie
Brühl, Frechen, Hürth und Wesseling weisen ein relativ ausgeglichenes
Verhältnis zwischen Ein- und Auspendlern auf. Die Stadt Frechen weist sogar als einzige der kreisangehörigen Städte einen positiven Pendlersaldo
auf. Aus den Städten Bedburg, Bergheim, Elsdorf Erftstadt, Kerpen und Pulheim hingegen pendeln täglich deutlich mehr Menschen aus als ein.
Ein- und Auspendler der Beschäftigten im Rhein-Erft-Kreis (Stand 30.06.2010)
ErwerbsInnerErwerbsInnerEinEinpendlerAustätige
Auspendlerstädtische tätige am
städtische
pendler
quote in % pendler
am
quote in %
Pendler Arbeitsort
Pendler
Wohnort
Bedburg
2.343
3.003
5.346
43,8%
8.420
3.003
11.423
73,7%
Bergheim
13.396
9.238
22.634
59,2%
18.236
9.238
27.474
66,4%
Brühl
12.203
7.236
19.439
62,8%
13.098
7.236
20.334
64,4%
Elsdorf
2.646
2.326
4.972
53,2%
7.657
2.326
9.983
76,7%
Erftstadt
6.188
6.587
12.775
48,4%
15.839
6.587
22.426
70,6%
Frechen
17.015
7.392
24.407
69,7%
16.257
7.392
23.649
68,7%
Hürth
19.344
8.597
27.941
69,2%
19.591
8.597
28.188
69,5%
Kerpen
14.119
9.432
23.551
60,0%
21.137
9.432
30.569
69,1%
Pulheim
11.583
6.500
18.083
64,1%
17.959
6.500
24.459
73,4%
Wesseling
10.665
5.215
15.880
67,2%
11.719
5.215
16.934
69,2%
Rhein-Erft-Kreis 109.502
65.526 175.028
62,6% 149.913
65.526 215.439
69,6%
14
Abb. 4.3-3: Ein- und Auspendler der Beschäftigten im Rhein-Erft-Kreis (Stand 2010)
Die Pendlerströme zeigen hinsichtlich ihrer räumlichen Ausrichtung einen
deutlichen Schwerpunkt insbesondere in das benachbarte Oberzentrum
13
14
Quelle: IHK zu Köln – Strukturatlas Region Köln/Bonn (URL: http://www.strukturatlas-regionkoeln-bonn.de/IHKKoeln/main.faces)
Quelle: IT.NRW
34
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Köln. Die stärksten Verflechtungen sind aus den Städten Hürth, Pulheim
und Frechen nach Köln festzustellen (siehe Abb. 3.3-4).
Im Vergleich zu den Verflechtungen über die Kreisgrenze hinaus ist festzustellen, dass die Verkehre zwischen den kreisangehörigen Städten untereinander deutlich weniger stark ausgeprägt sind. Dies ist unter anderem
darauf zurückzuführen, dass alle kreisangehörigen Städte im Hinblick auf
die in den Städten vorhandenen Versorgungsstrukturen eine gewisse
kommunale Eigenständigkeit aufweisen.
Auspendler 2010 (Beschäftigte) mit Zielen innerhalb
des Kreises
Auspendler 2010 (Beschäftigte) mit Zielen außerhalb
des Kreises
Abb. 4.3-4: Ein- und Auspendler für das Jahr 2010
15
Einpendler 2010 (Beschäftigte) mit Quelle innerhalb
des Kreises
Einpendler 2010 (Beschäftigte) mit Quelle außerhalb
des Kreises
15
Quelle: IT.NRW
35
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
4.4
Zwischenbericht - Juli 2014
Schul- und Bildungseinrichtungen
Der Schülerverkehr im Rhein-Erft-Kreis spielt für die Ausgestaltung des
ÖPNV-Angebots eine wichtige Rolle. Schüler zählen zu den vorrangigen
ÖPNV-Nutzern und werden mit ihren täglichen Verkehrsbeziehungen im
Rahmen des Nahverkehrsplans besonders berücksichtigt.
Im Kreis gibt es 121 allgemeinbildende Schulen sowie 16 Förderschulen,
zwölf Berufskollegs bzw. berufsbildende Schulen und drei Fachhochschulen. Darüber hinaus gibt es noch eine Waldorfschule in Erftstadt. Die Verteilung der Schulstandorte ist in Abb. 4.4-3 dargestellt.
Bei der Bewertung der zukünftigen Entwicklungen und Potenziale ist zu
berücksichtigen, dass die Schülerzahlen Schwankungen unterliegen und
sich regional unterschiedlich entwickeln können.
Anzahl der Schulen im Rhein-Erft-Kreis
Bedburg
Bergheim
Brühl
16
Elsdorf
17
Erftstadt *
Frechen
Hürth
Kerpen
Pulheim
Wesseling
Gesamt
Grundschulen
Hauptschulen
Realschulen
Gymnasien
3
12
8
3
7
7
10
11
9
6
76
1
2
1
1
1
1
2
1
1
1
12
1
2
2
1
2
1
1
2
2
1
15
1
2
2
2
1
2
1
2
1
14
Abb. 4.4-1: Anzahl der Schulen im Rhein-Erft-Kreis
Gesamtschulen
1
1
1
2
4
16
17
18
19
20
21
Berufskollegs
2
2
2
1
4
2
1
2
1
16
1
2
4
1
3
1
12
Fachhochschulen
2
1
3
18
Schülerzahlen im Rhein-Erft-Kreis (Schuljahr 2012/13)
Weiterführende
19
Grundschulen
Förderschulen
Schulen
Bedburg
762
2.103
Bergheim
2.312
4.806
151*
Brühl
1.625
4.817
242
Elsdorf
741
621
259
Erftstadt
1.735
3.432
103
Frechen
1.731
2.331
85*
Hürth
2.079
3.422
104*
Kerpen
2.617
4.740
127
Pulheim
1.953
4.383
63*
Wesseling
1.328
1.716
47
Abb. 4.4-2: Schülerzahlen im Rhein-Erft-Kreis
Förderschulen
Berufsbildende
Schulen
1.096
1.564
2.076
1.800
1.846
k.A.
404
Gesamt
20
2.865
8.365*
8.248
1.621
5.270
6.223*
7.904*
9.330
6.399*
3.495
21
Ab dem Schuljahr 2014/15 gibt es in Elsdorf eine zusätzliche Gesamtschule (in der Auflistung
nicht enthalten)
Plus eine Waldorfschule
Quelle: Rhein-Erft-Kreis: Schulentwicklungspläne Stand: 2008/2009 und. 2010/2011
Daten in einigen Städten nicht vollständig (mit * versehen)
Daten in einigen Städten nicht vollständig (mit * versehen)
Quelle: Rhein-Erft-Kreis: Schulentwicklungspläne, Angaben der kreisangehörigen Kommunen
36
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
22
Abb. 4.4-3: Schulstandorte
22
Quelle: Eigene Darstellung
37
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
4.5
Zwischenbericht - Juli 2014
Versorgungseinrichtungen
Die zehn Städte des Rhein-Erft-Kreises weisen zum Teil sehr differenzierte
räumliche Strukturen auf, die sich nicht nur in der Siedlungsstruktur zeigen, sondern schließlich auch bei der räumlichen Verteilung von bedeutsamen Versorgungsbereichen und -einrichtungen. Die Attraktivität der
einzelnen Städte als Einkaufs- und Versorgungsstandorte und damit die
Bedeutung im ÖPNV-Netz ist daher unterschiedlich zu bewerten.
Zu den wichtigsten Versorgungseinrichtungen zählen der Hürth Park sowie
für den langfristigen Bedarf das Gebiet Frechen/Köln- Marsdorf. Daneben
sind vor allem die zentralen Versorgungsbereiche der Stadtteile für den
kurz- und mittelfristigen Bedarf ausgestattet (siehe Abb. 4.5-2).
Neben den Einzelhandelsstandorten spielen für die Versorgung auch Krankenhäuser und Kliniken eine bedeutsame Rolle. Nicht nur durch ihren hohen Publikumsverkehr, sondern auch als Ziel von Berufstätigen müssen
diese Einrichtungen im Rahmen des Nahverkehrsplans betrachtet werden.
Im Rhein-Erft-Kreis gibt es sechs Krankenhäuser und fünf Kliniken, die sich
wie folgt auf die kreisangehörigen Städte aufteilen:
Krankenhäuser und Kliniken im Rhein-Erft-Kreis
Name
Stadt
Maria-Hilf-Krankenhaus
Marienhospital
Marien-Hospital
St. Katharinen-Hospital
Sana-Krankenhaus
Somnia-Klinik
Dreifaltigkeits-Krankenhaus
St. Hubertus-Stift
Fachklinik (Sucht) Liblar
Salus Klinik
KfH Nierenzentrum Kerpen
Bergheim
Brühl
Erftstadt
Frechen
Hürth
Hürth
Wesseling
Bedburg
Erftstadt
Hürth
Kerpen
Bettenanzahl
225
210
119
433
135
k.A.
168
70
40
174
k.A.
Abb. 4.5-1: Krankenhäuser und Kliniken im Rhein-Erft-Kreis
ÖV-Anbindung
Bus
Stadtbahn, Bus
Bus, AST
Bus, AST
Bus
Bus, AST
Bus
Bus
Bus
Bus
RE, S-Bahn, Bus
23
Das größte Krankenhaus ist das St. Katharinen-Hospital in Frechen mit 433
Betten. Hervorzuheben ist auch das sich in der Nähe zum Kreis befindende
St. Elisabeth Krankenhaus in Köln-Lindenthal, welches durch die Stadtbahnlinie 7 an den Rhein-Erft-Kreis angebunden ist.
23
Quelle: Onlineinformation der Kliniken, Angaben der kreisangehörigen Kommunen
38
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Abb. 4.5-2: Nahversorgungsbereiche
24
Zwischenbericht - Juli 2014
24
Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der vorliegenden Einzelhandelskonzepte
39
Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
4.6
Zwischenbericht - Juli 2014
Publikumsbedeutsame Freizeiteinrichtungen und –
standorte
Publikumsbedeutsame Freizeiteinrichtungen und Tourismusziele, die eine
überörtliche Bedeutung aufweisen, finden sich zahlreich und in allen Städten des Rhein-Erft-Kreises. Da viele dieser Einrichtungen auch für den ÖPNV
von Bedeutung sind bzw. sein können, wird in diesem Kapitel Bezug darauf
genommen.
Neben den stadtübergreifenden Naherholungsgebieten Marienfeld und
Naturpark Rheinland (siehe Abb. 4.6-2), sind die bedeutsamsten Freizeitziele das Phantasialand in Brühl und das Michael-Schumacher-Kartcenter in
Kerpen. Darüber hinaus zählen unter anderem Sportanlagen und Veranstaltungsorte, Kultureinrichtungen sowie teilweise auch saisonal relevante
Ziele wie Freibäder und Badeseen zu Einrichtungen, die eine gewisse Relevanz für den Freizeit- und Tourismusverkehr aufweisen.
Viele der Einrichtungen sind bereits an den ÖPNV auf verschiedene Weise
angebunden. Nur einige wenige Einrichtungen wie z.B. das MichaelSchumacher-Kartcenter oder das Monte Mare Schwimmbad in Bedburg
haben keine direkte ÖV-Erschließung (siehe Abb. 4.6-1).
Publikumsbedeutsame Freizeiteinrichtungen im Rhein-Erft-Kreis
Stadt
Name der Einrichtung
ÖV-Anbindung
Bedburg
Freibad Bedburg
Monte Mare Bedburg
Schloss Bedburg
Josef-Balduin-Arena
Historische Ortsansicht - Altkaster
Grottenhertener Mühle
Kasterer See / Peringsee
Schwimmbad Bergheim
Schwimmbad Quadrath-Ichendorf
Fortuna-Park Oberaußem
Schloss Paffendorf
Glessener Mühlenhof
Golfplatz "Am Alten Fliess"
Wasserburg Geretzhoven
Historische Ortsansicht - Bergheim
Kajaken & Rafting auf der Erft
Schloss Frens
Bus
Bus
AST
Bus
Bus
RB, Bus
Bus
Bus
AST
Bus
Shuttlebus während
der Öffnungszeiten
Bergheim
Brühl
Phantasialand
Schloss Augustusburg und Schloss Falkenlust mit
englischem Landschaftsgarten
Max-Ernst-Museum
Finanzgeschichtliche Sammlung Deutschlands
(Bundesfinanzakademie)
Karlsbad
Kletterwald und House Running
ZOOM-Kino
Wasserskianlage Bleibtreusee
Strandbad Heider Bergsee
Historischer Kaiserbahnhof
RE, RB, Bus
RE, RB, Bus
Bus
RE, Stadtbahn, Bus
Bus
RE, RB, Stadtbahn,
Bus
Bus
Bus
RE, Bus
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Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
Publikumsbedeutsame Freizeiteinrichtungen im Rhein-Erft-Kreis
Stadt
Name der Einrichtung
ÖV-Anbindung
Elsdorf
Freibad Elsdorf
Bus, AST
Eventforum :terra nova
AST
Fußballgolf Berrendorf
AST
Tagebau Hambach
Erftstadt
Freibad Kierdorf
AST
Freibad Lechenich
AST
Schloss Gymnich
Bus, AST
Burg Konradsheim
GolfBurg Konradsheim
Historische Ortsansicht - Lechenich
Bus
Schloss Gracht
Bus
Schlosspark Gracht
Bus
Strandbad Liblarer See
Bus
25
Bus
Umwelt- und Naturparkzentrum Gymnicher Mühle
Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch AST
Anneliese Geske Musik- und Kulturhaus
Frechen
Terassenfreibad Frechen
AST
Fresh Open
Bus
Stiftung Keramion
AST
Haus am Bahndamm
Bus
Theaterensemble Harlekin
Bus
Stadtsaal Frechen
Stadtbahn, Bus, AST
Kletterhalle "Chimpanzo Drome"
Hürth
Otto-Maigler-See (mit Freibad)
Bus, AST
Bürgerhaus Hürth
Bus, AST
Sportanlagen Sudetenstraße (mit Bowlingcenter)
Bus, AST
De Bütt
Bus, AST
nobeo Fernsehstudios
Bus
Kerpen
Erftlagune
Bus
Michael-Schumacher Kartcenter
Hallenbad Europaschule
Bus
Freibad Türnich
Bus
Burg Hemmersbach
Bus
Schloss Türnich
Kommandeursburg
Bus
Ökologischer Landschaftspark - Schloß Türnich
Bus
Schloss Loersfeld
Sindorfer Mühle
Pulheim
Kombibad Stommeln
Bus
Schwimmbad und Sportplätze Pulheim
Bus
Abtei Brauweiler
Bus
Golf Club Gut Lärchenhof
Windmühle Stommeln
Bus
Golf & Country Club Velderhof e.V.
Pulheimer See / Strandbad
Bus
Wesseling
Rheinforum
Bus
Sportstätten und Schwimmbad Jahnstraße
Bus
Bronx Kletterhalle
Bus
Filmmuseum Romboy
Bus
Galerie Schwingeler Hof
Bus
HLP Galerie
26
Abb. 4.6-1: Publikumsbedeutsame Freizeiteinrichtungen im Rhein-Erft-Kreis
25
26
Seit 15.Juni 2014 wird die Haltestelle Gymnicher Mühle angefahren
Quelle: Rhein-Erft-Tourismus e.V. (2013): (URL: http://www.rhein-erft-tourismus.de/)
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Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Abb. 4.6-2: Freizeitziele im Rhein-Erft-Kreis
27
Zwischenbericht - Juli 2014
27
Quelle: Eigene Darstellung
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Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
4.7
Zwischenbericht - Juli 2014
Motorisierung und Autoverfügbarkeit im Rhein-Erft-Kreis
Die Haushaltsbefragung im Rhein-Erft-Kreis hat ergeben, dass insgesamt
90,2 Prozent der befragten Haushalte mindestens ein Auto besitzen. 9,8
Prozent der Haushalte im Kreis hingegen verfügen über keinen Pkw. 31,4
Prozent der Haushalte gaben an, dass sie zwei Autos besitzen, 6,5 Prozent
der Haushalte im Rhein-Erft-Kreis besitzen drei oder sogar mehr Autos (siehe Abb. 4.7-1). Die Pkw-Ausstattung je Haushalt unterscheidet sich dabei
nach den unterschiedlichen räumlichen Gegebenheiten der kreisangehörigen Gemeinden. In den kompakteren Gemeinden wie Brühl, Frechen, Hürth
und Wesseling ist der Anteil der Haushalte ohne eigenes Auto mit bis zu 15
Prozent erwartungsgemäß höher als in den Flächenkommunen, wie beispielsweise Pulheim. Im Durchschnitt stehen den befragten Haushalten im
Kreis 1,4 PKW je Haushalt zur Verfügung.
n = 2.652
Keine Angabe: 1
Abb. 4.7-1: Anzahl der PKW je Haushalt
28
Der Motorisierungsgrad im Kreis beträgt durchschnittlich 527 Pkw pro
1.000 Einwohner und liegt damit knapp über dem Niveau des bundesdeutschen Durchschnittswertes von 521 Pkw/1.000 EW. Wie bereits erwähnt
unterscheidet sich auch dieser Wert nach den räumlichen Gegebenheiten
und liegt in Flächenkommunen wie Erftstadt (560), Bedburg (551) oder
Kerpen (536) erwartungsgemäß höher als in kompakten Städten wie Hürth
(502), Frechen (511) oder Wesseling (509). Den höchsten Wert erreicht die
Stadt Pulheim mit 565 Pkw/1.000 EW, den geringsten Wert die Stadt Brühl
mit 472 Pkw/1.000 EW (alle Werte Stand 2011) (siehe Abb. 4.7-2).
Die Shell-Studie zu Pkw-Szenarien in Deutschland geht weiterhin von einem stark wachsenden Pkw-Bestand für das Bundesgebiet aus, der bis etwa
2020 zunimmt und ab diesem Zeitraum prognostiziert bis 2030 aufgrund
der Abnahme der fahrfähigen Bevölkerung stagniert bzw. leicht zurück
geht. Weiterhin wird sich ebenfalls die Altersstruktur der Führerscheinbzw. Fahrzeugbesitzer im Zuge des demographischen Wandels verschieben,
28
Quelle: Haushaltsbefragung im Rhein-Erft-Kreis 2013 – Büro StadtVerkehr
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Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis
Zwischenbericht - Juli 2014
womit vor allem der prozentuale Anteil älterer Bevölkerungsgruppen an
der Gesamtfahrleistung steigen wird.29 Insbesondere in ländlich geprägten
Regionen30 wo kaum adäquate Alternativen zum Pkw für ältere Menschen
existieren, ist mit einer Reduzierung des Pkw-Besatzes derzeit nicht zu
rechnen.
Abb. 4.7-2: Motorisierungsgrad der Bevölkerung im Rhein-Erft-Kreis
31
In den letzten Jahren zeichnet sich bei der Verkehrsmittelnutzung in den
Städten ein Wertewandel ab. Überwiegend junge Menschen in Ballungszentren und größeren Städten besitzen kein eigenes Auto mehr, der eigene
Pkw verliert als Statussymbol an Bedeutung. Dafür ist der Besitz von
Smartphones und Tablets umso bedeutender. Die neuen Kommunikationsmedien werden immer mehr auch als Informationszugang für eine
multimodale Verkehrsmittelwahl genutzt.
Eine ganze Reihe von Untersuchungen und Statistiken zeigt, dass sich der
Stellenwert des Autos verändert. So ist allein von 2002 bis 2008 der Anteil
der 18- bis 24-Jährigen, die täglich Auto fährt, um fast ein Viertel von 43
Prozent auf 31 Prozent zurückgegangen.32 Der Anteil der Jugendlichen zwischen 18 und 29 Jahren, die einen eigenen Pkw besitzen ist im Zeitraum
von 2000 bis 2010 um 43 Prozent gesunken. 33
29
30
31
32
33
Quelle: Shell Deutschland Oil GmbH (2009): Shell Pkw-Szenarien bis 2030. Fakten, Trends und
Handlungsoptionen für nachhaltige Auto-Mobilität. (URL: http://s04.staticshell.com/content/dam/shell/static/deu/downloads/publications2009shellmobilityscenarios.pdf)
Im Rhein-Erft-Kreis könnten dies die Ortsteile außerhalb der Kernstadtbereiche in Bedburg,
Elsdorf, Erftstadt und Kerpen sein.
Quelle: IT NRW
Quelle: Kraftfahrbundesamt
Infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Institut für Verkehrsforschung am
Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR): Mobilität in Deutschland 2008 (MiD)
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