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Mitteilungsvorlage (Anlage 3 Teil 1 (S. 1 bis 44) zur Mitteilungsvorlage 275/2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
5,5 MB
Datum
24.09.2014
Erstellt
15.09.14, 18:36
Aktualisiert
15.09.14, 18:36

Inhalt der Datei

Zwischenbericht Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Bestandsaufnahme, Bewertung und Qualitätsstandards Juli 2014 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 Auftraggeber: Rhein-Erft-Kreis Amt 85 - Amt für öffentlichen Personennahverkehr Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Bearbeitung durch: Mittelstraße 55 – 40721 Hilden in Zusammenarbeit mit (Unterauftragnehmerverhältnis): Dipl.-Geogr. Swantje-Angelika Küpper Postfach 1263 - 53002 Bonn EcoLibro GmbH Lindlaustraße 2c - 53842 Troisdorf Bildquellen Titelseite: BearbeiterInnen: Jean-Marc Stuhm Sebastian Schulz Katharina Oppenberg Swantje-Angelika Küpper Michael Schramek Robert Gruber Links: ©Amt für öffentlichen Personennahverkehr Rhein-Erft-Kreis 2013 Mitte: © Amt für öffentlichen Personennahverkehr Rhein-Erft-Kreis 2013 Rechts: © Amt für öffentlichen Personennahverkehr Rhein-Erft-Kreis 2013 Bei allen planerischen Projekten gilt es, die unterschiedlichen Sichtweisen und Lebenssituationen von Frauen und Männern zu berücksichtigen. In der Wortwahl des Berichtes werden deshalb geschlechtsneutrale Formulierungen bevorzugt oder beide Geschlechter gleichberechtigt erwähnt. Wo dies aus Gründen der Lesbarkeit unterbleibt, sind ausdrücklich stets beide Geschlechter angesprochen. 2 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung................................................................................................................................................. 5 2 Methodik und Vorgehensweise ............................................................................................................... 9 3 Gesetzliche Grundlagen, Ziele und Rahmenvorgaben ............................................................................ 11 4 5 6 3.1 Gesetzliche Grundlagen ........................................................................................................................ 11 3.2 Ziele und Rahmenvorgaben .................................................................................................................. 16 3.3 Zielsetzungen im Regionalplan ............................................................................................................. 24 Bestandsaufnahme der Raumstruktur ................................................................................................... 26 4.1 Raumstrukturelle Rahmenbedingungen............................................................................................... 26 4.2 Einwohnerentwicklung und Altersstruktur .......................................................................................... 28 4.3 Wirtschaftsstruktur und Pendlerrelationen ......................................................................................... 32 4.4 Schul- und Bildungseinrichtungen ........................................................................................................ 36 4.5 Versorgungseinrichtungen ................................................................................................................... 38 4.6 Publikumsbedeutsame Freizeiteinrichtungen und –standorte ............................................................ 40 4.7 Motorisierung und Autoverfügbarkeit im Rhein-Erft-Kreis .................................................................. 43 Bestandsaufnahme ÖPNV ...................................................................................................................... 45 5.1 Organisationsstruktur und Aufgabenträgerschaft ............................................................................... 45 5.2 Schienenverkehr ................................................................................................................................... 45 5.3 Straßengebundener ÖPNV ................................................................................................................... 51 5.4 Angebot ................................................................................................................................................ 54 5.5 Sonstige ÖPNV-Angebote im Rhein-Erft-Kreis ...................................................................................... 72 5.6 Fahrtenangebote .................................................................................................................................. 74 5.7 Leistungsdaten im ÖPNV ...................................................................................................................... 77 5.8 Stand der Genehmigungen ................................................................................................................... 78 5.9 Haltestellen, Verknüpfungspunkte und intermodale Angebote .......................................................... 79 5.10 Umsteigepunkte im ÖPNV .................................................................................................................... 80 5.11 P+R-Angebote im Rhein-Erft-Kreis........................................................................................................ 86 5.12 B+R-Angebote und Radstationen im Rhein-Erft-Kreis ......................................................................... 86 5.13 Sonstige intermodale Angebote oder Mobilitätsdienstleistungen ...................................................... 90 5.14 Fahrzeuge ............................................................................................................................................. 92 5.15 Tarifstruktur und Verkaufsstellen ......................................................................................................... 96 5.16 Kommunikation und Service ................................................................................................................. 99 Bisherige Finanzierung des ÖPNV ........................................................................................................ 103 6.1 Finanzierung des ÖPNV ......................................................................................................................103 6.2 Landesfördermittel .............................................................................................................................104 3 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis 7 Zwischenbericht - Juli 2014 Strukturprognose im Rhein-Erft-Kreis für 2025 .................................................................................... 106 7.1 Prognose-Grundlagen .........................................................................................................................106 7.2 Einwohnerprognose ...........................................................................................................................106 7.3 Infrastrukturmaßnahmen im MIV und ÖPNV .....................................................................................110 7.4 Verkehrsmodell Rhein-Erft-Kreis ........................................................................................................111 8 Rückblick – Nahverkehrsplan Rhein-Erft-Kreis 2002 - Bilanz der Umsetzung ........................................ 128 9 Leitbild für die Weiterentwicklung und Ausgestaltung des straßengebundenen ÖPNV ....................... 131 10 9.1 Ziele und Grundsätze ..........................................................................................................................131 9.2 Differenzierte Betrachtung der Qualitätsstandards im ÖPNV ............................................................132 9.3 Qualitätsstandards zur Angebotsqualität ...........................................................................................138 9.4 Qualitätsstandards zum Betrieb .........................................................................................................156 9.5 Qualitätsstandards zur Infrastruktur ..................................................................................................164 Zielorientierte Bewertung des ÖPNV-Angebotes ................................................................................. 170 10.1 Erschließungsqualität .........................................................................................................................170 10.2 Verbindungs- und Umsteigequalität ..................................................................................................178 10.3 Reisezeitvergleich zwischen ÖPNV und MIV ......................................................................................181 10.4 Produkte im ÖPNV und linienbezogene Analyse ................................................................................183 10.5 Zusammenfassung der Stärken und Schwächen im ÖPNV .................................................................188 10.6 Potenziale im Bereich des ÖPNV ........................................................................................................190 10.7 Anregungen der kreisangehörigen Städte sowie aus der Bürgerbefragung.......................................193 10.8 Ableitung von Prüffeldern für das Maßnahmenkonzept im NVP .......................................................195 Quellenverzeichnis ....................................................................................................................................... 197 Abbildungsverzeichnis .................................................................................................................................. 199 Glossar ......................................................................................................................................................... 202 Anlagen ........................................................................................................................................................ 205 4 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis 1 Zwischenbericht - Juli 2014 Einleitung Der Rhein-Erft-Kreis beschloss am 30.05.2012 sowie am 19.06.2012 die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes mit gutachterlicher Unterstützung zu beginnen. Zeitgleich mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes wurde auch eine Haushaltsbefragung zum Thema Mobilität und Verkehr für den Rhein-Erft-Kreis beauftragt. Bei der Erstellung des Nahverkehrsplanes kam es außerdem von Beginn an zu Synergieeffekten mit dem ebenfalls beauftragten Klimaschutzteilkonzept Verkehr. Die Haushaltsbefragung wurde im April 2013 durchgeführt und fand mit der zweiten Erhebungswelle im Juni 2013 ihren Abschluss. Seit Oktober 2013 liegen die Ergebnisse der Haushaltsbefragung vor. Sie stellen eine wichtige Grundlage für die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes dar. Besondere Bedeutung wurde seitens des Rhein-Erft-Kreises von Beginn an der umfangreichen, transparenten Beteiligung und Abstimmung mit den verschiedenen Akteuren des Verfahrens (insbesondere den kreisangehörigen Städten und Verkehrsunternehmen) beigemessen. Hierzu wurden folgenden Beteiligungsebenen gebildet: · Arbeitskreis Nahverkehrsplan (AK NVP) des Rhein-Erft-Kreises mit Abgeordneten der im Kreistag vertretenen Fraktionen. · Arbeitskreis ÖPNV (AK ÖPNV) mit den kreisangehörigen Städten und allen im Kreis tätigen Verkehrsunternehmen sowie dem VRS. · Mobilitäts- und Klimaschutzbeirat mit allen vom ÖPNV betroffenen und an ÖPNV-Fragen interessierten Interessenverbänden. 5 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Abb. 1-1: Zwischenbericht - Juli 2014 Arbeitsablauf NVP-Rhein-Erft-Kreis In Abb. 1-1 sind die Arbeitsschritte zur Fortschreibung des NVP sowie die Beteiligungsstufen dargestellt. Der vorliegende Zwischenbericht beinhaltet alle Arbeitsschritte, die für die Bestandsaufnahme, Analyse und Benennung von möglichen Prüf- und Handlungsfeldern für den ÖPNV notwendig sind. Der vorliegende Zwischenbericht stellt somit den Stand Juli 2014 der NVPBearbeitung dar. Aufbauend auf den abgestimmten Prüf- und Handlungsfeldern wird das Maßnahmenkonzept mit folgenden Inhalten in der zweiten Hälfte des Jahres 2014 erstellt: · Angebots- und Linienkonzept für den Regionalbusverkehr, · Fahrplanraster zur Optimierung der ÖV-Anschlüsse, · Wirtschaftliche und verkehrliche Bewertung der Maßnahmen, · Linienbündelungskonzept, · Konzept für das Controlling im ÖPNV. 6 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 Aufbauend auf das abgestimmte Maßnahmenkonzept wird ein Stufenkonzept erstellt, in welchen Zeiträumen die jeweiligen Maßnahmen im Geltungszeitraum des NVP Rhein-Erft-Kreis umgesetzt werden sollen. Zwischen Februar und März 2013 fanden Interviews mit der jeweiligen Verwaltungsspitze aller zehn kreisangehörigen Kommunen statt, um Wünsche, Anregungen und Hinweise für die Bearbeitung des NVP zu bekommen. Ende Juni 2013 wurden die Bestandsaufnahme zum NVP und am 17.10.2013 die Inhalte der Qualitätsstandards und -ziele dem Arbeitskreis ÖPNV vorgestellt, wobei im 2. AK auch Mitglieder aus der politischen Ebene des Kreises und aus den kreisangehörigen Städten beteiligt waren. Am 12.11.2013 fand der 3. Arbeitskreis statt und fasste die Ergebnisse der Analyse zum ÖPNV aufbauend auf die bereits vorgestellten Qualitätsstandards zusammen und benannte dabei die möglichen Prüffelder als Ausblick auf die Erstellung des Maßnahmenkonzeptes. Der Klimaschutz- und Mobilitätsbeirat wurde in zwei Sitzungen über den Stand der NVP-Bearbeitung informiert (11.07.2013 und 21.11.2013) und zur Beteiligung eingeladen. Am 16.12.2013 wurden im Arbeitskreis NVP des Rhein-Erft-Kreises die Ergebnisse der Bestandsanalyse und der Prüffelder präsentiert. Auf der Basis der Ergebnisse im Zwischenbericht zum Nahverkehrsplan Rhein-Erft-Kreis werden die Prüffelder in Hinblick auf die Umsetzbarkeit und Machbarkeit sowie Relevanz für den NVP geprüft. Hierzu wird eine synoptische Tabelle erstellt, die dann als Grundlage für die Erstellung eines Grobkonzeptes mit bis zu drei möglichen Szenarien dient. Ziel des Grobkonzeptes ist es, die künftige Ausrichtung des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis im Vorfeld bestimmen zu können. Die jeweiligen Szenarien können dabei unterschiedliche Entwicklungsrichtungen des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis darstellen. Denkbar wären: · Szenario 1: Fortschreibung des heutigen ÖPNV-Angebotes mit punktuellen Verbesserungen · Szenario 2: Ausbau des ÖPNV-Angebotes bzw. Angebotsverbesserungen zur Gewinnung von neuen Fahrgastgruppen im ÖPNV (Wahlfreien) · Szenario 3: Konsolidierung des ÖPNV-Angebotes und Abbau von unwirtschaftlichen Leistungen im ÖPNV Auf der Grundlage eines Vorzugszenarios sollen bis Sommer 2014 erste Ergebnisse des Maßnahmenkonzeptes in den jeweiligen Arbeitskreisen vorgestellt und diskutiert werden. Das Maßnahmenkonzept beinhaltet dabei die Erstellung eines Liniennetz- und Angebotskonzeptes, ein Verknüpfungskonzept sowie ein Linienbündelungskonzept. Aufbauend auf das Maßnahmenkonzept wird ein Umsetzungskonzept erstellt, welches die einzelnen Maßnahmenvorschläge in zeitliche Prioritäten aufteilt. Dabei werden die einzelnen Maßnahmen in enger Kooperation mit den Verkehrsunternehmen und mit den kreisangehörigen Städten abgestimmt. 7 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 Gegen Ende des Jahres 2014 wird der Nahverkehrsplan im Entwurf erstellt und zunächst mit den kreisangehörigen Städten und den Verkehrsunternehmen diskutiert und bei Bedarf angepasst. Erst dann wird nach erfolgter Beschlussfassung in den politischen Gremien das offizielle Beteiligungsverfahren gestartet. Ziel sollte sein, den Nahverkehrsplan spätestens Anfang 2015 im Kreistag beschließen zu können. 8 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis 2 Zwischenbericht - Juli 2014 Methodik und Vorgehensweise Für die Bestandsaufnahme und –analyse wurden seit Anfang 2013 beim Rhein-Erft-Kreis sowie den zehn angehörigen Städten Strukturdaten zu allen für den Nahverkehrsplan relevanten Aspekten abgefragt. Wichtigste Kenngröße war hierbei zunächst die Ermittlung der Einwohnerzahlen zur Feststellung der Stichprobenmengen für die zu Beginn des Projektes durchgeführte Haushaltsbefragung zum Thema Mobilität und Verkehr im Rhein-Erft-Kreis. Auf Basis der erfassten Strukturdaten sowie den Mobilitätskenndaten aus der Haushaltsbefragung wurde ein kreisweites Verkehrsmodell aufgebaut, welches die heutigen Wegebeziehungen und Fahrtenrelationen auf dem Fahrplanstand 2012 darstellt. In einem weiteren Schritt wurde für das Jahr 2025 das Wege- und Verkehrsaufkommen für alle Quell-, Ziel- und Binnenverkehre im Rhein-Erft-Kreis prognostiziert. Da nicht für alle Städte eine aktuelle Bevölkerungsprognose mit dem im NVP festgelegten Prognosehorizont 2025 vorlag, wurde auf die in ihrer Methodik einheitlich ermittelten Daten der Landesdatenbank NRW des Landesbetriebs Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) zurückgegriffen. Als einheitlicher Stichtag wurde, der zum Zeitpunkt der Datenanalyse letzte verfügbare Stand, der 31.12.2012 gewählt. Die Angaben für den Stichtag (Bevölkerungsstand 2012) decken sich weitestgehend mit den von den Städten erhaltenen Einwohnerdaten für das Bezugsjahr 2012. Dass im Bericht für das Bezugsjahr 2012 trotzdem die IT.NRW-Angaben dargestellt werden, dient der Plausibilität für die IT.NRWBevölkerungsprognose 2025. Somit wird vermieden, dass sich absolute bzw. prozentuale Entwicklungen zwischen unterschiedlichen Quellen verzerrt darstellen. Eine Ausnahme stellt die IT.NRW-Prognose für die Stadt Hürth dar. Entgegen politischer Beschlüsse und Bestrebungen, welche die Bevölkerungszahl konstant halten wollen sowie einer stark abweichenden eigenen Bevölkerungsprognose der Stadt selbst aus dem Jahr 2009, geht die IT.NRW-Prognose von einer Steigerung von über 10 % aus. In Absprache mit der Stadt Hürth und dem Rhein-Erft-Kreis wurde hier von den IT.NRWDaten abgewichen, da diese Prognose als zu unrealistisch angesehen wird. Zum Zeitpunkt der Bearbeitung lagen die Ergebnisse der Zensus-Erhebung des Jahres 2011 noch nicht umfänglich vor und wurden in der Folge nicht als Arbeitsgrundlage verwendet. Hinweise auf die Zensuswerte wurden jedoch an der einen oder anderen Stelle des Berichtes zu Vergleichszwecken erwähnt. Nach Abschluss der Datenerfassung erfolgte ab Anfang 2014 eine Abgleichs- und Korrekturphase in Zusammenarbeit mit den Fachebenen der kreisangehörigen Städte sowie den Verkehrsunternehmen. Die Kapitel des Zwischenberichts wurden daraufhin durch über 200 weitere Anmerkungen und Vorschläge korrigiert bzw. ergänzt. 9 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 Der Zwischenbericht ist demnach als abgestimmte Grundlage für die Entwicklung des Maßnahmenkonzeptes zu behandeln. Eine Ausnahme bilden die Formulierungen der Qualitätsstandards, die im Zwischenbericht zunächst als Empfehlungen anzusehen sind und im weiteren Bearbeitungs- und Konsensfindungsprozess noch angepasst werden können. Die in Kapitel 10 genannten Prüffelder dienen als Grundlage für die Entwicklung des Maßnahmenkonzepts, dass in der zweiten Jahreshälfte 2014 in den bekannten Arbeitskreisen sowie unter Beteiligung der politischen Gremien erarbeitet wird. 10 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 3 Gesetzliche Grundlagen, Ziele und Rahmenvorgaben 3.1 Gesetzliche Grundlagen 3.1.1 Aufstellungsverfahren Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 01.01.1996 durch das ÖPNV Gesetz NRW (ÖPNVG NRW) die Verantwortung für den gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) festgelegt. Aufgabenträger für den ÖPNV sind die kreisfreien Städte und Kreise, sie übernehmen Planung, Ausgestaltung, Organisation und Finanzierung. Aufgabenträger für den SPNV sind die Zweckverbände. Nach der Novellierung des ÖPNVG NRW im Juli 2007 übernehmen nun drei große Zweckverbände diese Aufgabe landesweit. Diese drei großen Zweckverbände gingen aus den neun nordrhein-westfälischen Verkehrsverbünden hervor. Der Rhein-Erft-Kreis ist dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) angeschlossen. Der ZV NVR wurde am 19. Dezember 2007 gegründet und nahm am 1. Januar 2008 seine Arbeit auf. Er ist der gemeinsame DachZweckverband der Zweckverbände Aachener Verkehrsverbund (AVV) und Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). Für die Durchführung der Aufgaben ist die „Nahverkehr Rheinland GmbH“ zuständig. Seit Inkrafttreten des ÖPNVG NRW 1996 ist der Rhein-Erft-Kreis Aufgabenträger für den ÖPNV. Die Städte Brühl, Hürth und Wesseling sind Aufgabenträger für den Stadtbus- und Stadtbahnverkehr in den jeweiligen Städten. Zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV ist der Rhein-Erft-Kreis nach den Paragraphen 8 und 9 des ÖPNV-Gesetzes gehalten, einen Nahverkehrsplan aufzustellen und diesen bei Bedarf fortzuschreiben. Der Nahverkehrsplan soll eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für die Gestaltung des ÖPNV schaffen und ein abgestimmtes Vorgehen sichern, das den gegenwärtigen und zukünftigen verkehrlichen Verflechtungen gerecht wird. Durch das ÖPNVG NRW erhält der Rhein-Erft-Kreis den notwendigen Gestaltungsspielraum für die Gewährleistung einer ausreichenden Nahverkehrsbedienung über den Nahverkehrsplan. Die Bedeutung des Nahverkehrsplanes ist in den letzten Jahren gestiegen. Er dient einerseits der Bezirksregierung Köln als zuständiger Genehmigungsbehörde als Steuerungsinstrument für die Gestaltung und Erteilung von Linienkonzessionen, andererseits dient er der politischen Willensbildung des Rhein-ErftKreises und seinen kreisangehörigen Städten und bietet zudem auch eine verkehrsgewerbliche Absicherung der im Kreisgebiet verkehrenden Verkehrsunternehmen. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen insbesondere im Bereich ÖPNV (EU-Verordnung Nr. 1370/2007, Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes 2013) und der strukturellen Veränderungen im Kreis selbst soll der bisherige Nahverkehrsplan 2003 – 2007 fortgeschrieben werden. In Kap. 1 sind die Arbeitsschritte für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans dargestellt. 11 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 Der Nahverkehrsplan ist mit den Nahverkehrsplänen der benachbarten Aufgabenträger und dem des Zweckverbandes NVR abzustimmen. Die im Kreisgebiet vorhandenen Verkehrsunternehmen wirken bei der Aufstellung mit. Der Nahverkehrsplan beschreibt den Ist- Zustand des ÖPNV-Systems im Kreisgebiet und zeigt die gewünschte Entwicklungsrichtung des Systems für die kommenden Jahre auf. Er trägt dazu bei, das erreichte Niveau des ÖPNV im Rhein-Erft-Kreis zu erhalten und auszubauen. Auch Qualitätsziele unterschiedlicher Kategorien werden durch den Nahverkehrsplan gesetzt. Als Konsequenz der erfolgten Liberalisierung des Nahverkehrsmarktes sind verbindliche Qualitätsziele eine Voraussetzung für einen attraktiven ÖPNV und definieren die Bedingungen für alle Teilnehmer bei einem möglichen Wettbewerb. In Abstimmung mit den Nachbaraufgabenträgern und deren Nahverkehrsplänen soll ein möglichst lückenloses ÖPNV-Angebot für die Bevölkerung bereitgestellt werden, das eine Alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) bietet und die Mobilität sicherstellt. Lebensqualität und Attraktivität des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Rhein-Erft-Kreis werden so erhalten und verbessert. 3.1.2 Rechtsrahmen ÖPNVG NRW Das ÖPNVG NRW (§ 3) verpflichtet die zuständigen Aufgabenträger zur Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV. Die Aufgabenträger sind zuständige Behörden im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße. Die Aufgabenträger haben zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen. Der Nahverkehrsplan soll für den Aufgabenträger eine tragfähige und finanziell realistische Grundlage für die qualitative und quantitative Ausgestaltung des SPNV/ÖPNV in seinem Verantwortungsbereich schaffen, ein zwischen den Aufgabenträgern abgestimmtes Vorgehen bei der Ausgestaltung des ÖPNV sichern, das den bestehenden und noch zu entwickelnden verkehrlichen Verflechtungen genügt und von der Genehmigungsbehörde berücksichtigungsfähige Aussagen zur Erteilung von Liniengenehmigungen (§ 8 Abs. 3 PBefG) enthalten. Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NordrheinWestfalen (ÖPNVG NRW) regelt die Organisationsstruktur des ÖPNV in Nordrhein-Westfalen. Es wurde zuletzt zum 01.01.2011 novelliert. Mit der vorausgezogenen Novellierung des Gesetzes zum 01.01.2008 hat das Land NRW Organisation und Förderung des ÖPNV umfassend neu geordnet. Dabei wurden folgende Ziele verfolgt, · · · kommunale Verantwortung zu stärken, Vorgaben des Landes auf das notwendige Maß zu reduzieren, überregionale Aufgaben an Gemeindeverbände zu übertragen und 12 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis · Zwischenbericht - Juli 2014 die kommunalen Körperschaften in die Verwendung der Landesfördermittel einzubinden. Gleichzeitig mit der Vereinigung der Aufgabenträgerschaft im SPNV und der Investitionsförderung auf drei Dachorganisationen wurde mit der Novellierung des ÖPNVG NRW zum 01.01.2008 die Vielzahl der bis dahin geltenden Fördertatbestände zu drei Pauschalen bzw. pauschalierten Zuwendungen zusammengefasst: · · · ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNG NRW (umfasst die bisherige Aufgabenträgerpauschale für Kreise und kreisfreie Städte, die Fahrzeugförderung im kommunalen ÖPNV sowie seit 2011 die Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr) SPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 1 ÖPNVG NRW (umfasst die Mittel zur Finanzierung des SPNV-Leistungsangebotes sowie die Aufgabenträgerpauschale SPNV) pauschalierte Investitionsförderung nach § 12 ÖPNVG NRW (umfasst einen Teil der bisherigen Zuwendungen des Landes für ÖPNVInfrastrukturinvestitionen). Durch die Novellierung des ÖPNVG NRW zum 01.01.2011 ist die ÖPNVPauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW in eine ÖPNV-Pauschale und eine Ausbildungsverkehrs-Pauschale nach § 11a ÖPNVG NRW aufgeteilt worden, welche die ehemaligen Ausgleichsleistungen nach § 45a PBefG im Ausbildungsverkehr ersetzt. 3.1.3 EU-Rechtsrahmen und die Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) Die neue Verordnung EG VO 1370/2007 (sog. Marktöffnungsverordnung) wurde am 23.10.2007 beschlossen, am 03.12.2007 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und am 03.12.2009 in Kraft getreten. Zeitgleich wurde die bisherige Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 aufgehoben. Das damit neu beschriebene Vergaberecht umfasst die folgenden Eckpunkte: · · · Finanzielle Ausgleichsleistungen durch den Aufgabenträger können ausschließlich auf der Grundlage eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gewährt werden. Hierbei sind verschiedene Handlungsformen zulässig (Verträge, Gesetze, Verwaltungsregelungen, Bedingungen für die Betrauung interner Betreiber). In öffentlichen Dienstleistungsaufträgen sind die zu erfüllenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen klar zu definieren und die Parameter, anhand derer die Ausgleichsleistungen berechnet werden, in objektiver und transparenter Weise festzulegen. Öffentliche Verkehrsdienste können selbst erbracht oder ohne vorhergehende Ausschreibung einem im Besitz des Aufgabenträgers befindlichen Betreiber übertragen werden (In-House-Vergabe), sofern der Auftraggeber über diesen eine Kontrolle ausübt wie über seine eigenen Dienststellen. In diesem Fall gilt für die Betreiber ein Beteili13 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis · · Zwischenbericht - Juli 2014 gungsverbot an Ausschreibungen in anderen Regionen. Zudem gilt das Verbot der Überkompensation. Öffentliche Dienstleistungsaufträge unter einem geschätzten jährlichen Wert von 1 Mio. € oder unter einer jährlichen Verkehrsleistung von 300.000 km sowie Dienstleistungsaufträge im Eisenbahnverkehr (ohne U-Bahnen und Straßenbahnen) können direkt vergeben werden. Werden öffentliche Dienstleistungsaufträge an kleine oder mittlere Unternehmen mit nicht mehr als 23 Fahrzeugen vergeben, können die Schwellenwerte verdoppelt werden. Die Laufzeit der öffentlichen Dienstleistungsaufträge soll für Busverkehrsdienste höchstens zehn Jahre, für Schienenverkehrsdienste höchstens 15 Jahre betragen (bei Direktvergabe im Eisenbahnverkehr höchstens zehn Jahre). Falls die Betreiber jedoch erhebliche Investitionen für die Erbringung der Verkehrsdienstleistungen tätigen müssen, kann die Laufzeit der Dienstleistungsaufträge um die Hälfte verlängert werden. Die neuen Vergabebestimmungen gelten ab dem 03.12.2019. Während des Übergangszeitraumes von zehn Jahren sind die EU-Mitgliedsstaaten aufgefordert, die neue Verordnung bereits schrittweise anzuwenden. Das deutsche Personenbeförderungsgesetz (PBefG) musste daher an den neuen europäischen Rahmen angepasst werden. Deshalb wurde das PBefG zum 1. Januar 2013 geändert. Die wesentlichen Neuerungen des PBefG 2013 sind: · · · · · · Eigenwirtschaftliche Verkehre und Verkehre auf Grundlage eines öDA (Auftragsverkehre) werden durch die neue Definition der Eigenwirtschaftlichkeit sowie durch ein verfahrensmäßiges Stufenverhältnis (ähnlich der Rechtsprechung des BVerwG) eindeutig voneinander abgegrenzt. Die Aufgabenträger können die Instrumente der Verordnung (Vereinbarung öffentlicher Dienstleistungsaufträge, öDA, Festsetzung allgemeiner Vorschriften) zur Sicherstellung von Verkehrsleistungen nutzen. Die Aufgabenträger definieren den Sicherstellungsumfang (ausreichende Verkehrsbedienung) im Regelfall im Nahverkehrsplan. Zur Absicherung von Auftragsverkehren sind die daraus resultierenden Anforderungen in der obligatorischen Vorabbekanntmachung transparent zu machen. Direktvergaben nach Art. 5 Abs. 2 und 4 der VO 1370 werden zugelassen. Das Verfahren zur wettbewerblichen Vergabe einer Dienstleistungskonzession (Art. 5 Abs. 3 VO 1370) wird in Grundzügen ausgestaltet. Die Genehmigungsbehörde hat jährlich ein Verzeichnis aller bestehenden Genehmigungen unter Angabe von Linienführung, Geltungsdauer und Antragsfristen zu veröffentlichen (§ 18 neu) und eigenwirtschaftliche Verkehre im Genehmigungswettbewerb zu vergeben (§ 13 Abs. 2b neu). 14 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 3.1.4 Belange der Barrierefreiheit Gemäß §8 Abs. 1 ÖPNVG NRW hat der Nahverkehrsplan die Belange der Barrierefreiheit im Sinne des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (BGG) zu berücksichtigen. Als Artikelgesetz sieht das BGG u.a. Änderungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) (Artikel 49) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) (Artikel 51) vor: · · · Artikel 49 BGG Die nach dem GVFG als Fördervoraussetzung bereits zuvor bestehende Berücksichtigungspflicht der Belange behinderter Menschen, wurde dahingehend verstärkt, dass ein Vorhaben den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen muss. Zusätzlich müssen bei der Vorhabenplanung Behindertenbeauftragte oder beiräte gehört werden. Artikel 51 BGG Nach dem neuen § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG muss der Nahverkehrsplan „Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätseinschränkungen mit dem Ziel [...] berücksichtigen, eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen; im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen.“ Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplanes müssen Behindertenbeauftragte oder -beiräte gehört werden. Im Antrag auf die Erteilung einer Liniengenehmigung müssen Maßnahmen entsprechend der Aussagen im Nahverkehrsplan zur Barrierefreiheit dargelegt werden (§ 12 PBefG). Die Liniengenehmigung kann versagt werden, wenn der beantragte Verkehr mit dem Nahverkehrsplan nicht im Einklang steht (§ 13, Abs. 2a PBefG). Der Nahverkehrsplan bekommt durch die Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zum 01.01.2013 eine hohe Bedeutung in Hinblick auf die Barrierefreiheit. Gemäß § 8 Abs. 3 PBefG sind die jeweiligen Aufgabenträger für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV zuständig und haben in ihrem Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Die in Absatz 3 Satz 3 genannte Frist gilt nicht, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden. Im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen. Bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans sind die vorhandenen Unternehmer frühzeitig zu beteiligen; soweit vorhanden, sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte, Verbände der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Fahrgäste und Fahrgastverbände anzuhören. Ihre Interessen sind angemessen und diskriminierungsfrei zu berücksichtigen. 15 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis 3.2 Zwischenbericht - Juli 2014 Ziele und Rahmenvorgaben 3.2.1 Verkehrspolitische Ziele des Landes NRW Im ÖPNVG NRW gibt das Land NRW Grundsätze für die Entwicklung des ÖPNV vor mit dem Ziel, die Planung und Ausgestaltung zu koordinieren und die Qualität des ÖPNV zu sichern. Im Gesetzestext werden die charakteristischen Merkmale einer angemessenen Verkehrsbedienung grundsätzlich vorgeschrieben. Im Einzelnen werden im § 2 ÖPNVG NRW als Grundsätze genannt: · · · · · · · · · · Bevorrechtigung des SPNV gegenüber dem straßengebundenen ÖPNV beim Ausbau der Infrastruktur. In allen Landesteilen ist die Infrastruktur für den ÖPNV auszubauen. Dabei soll die Hauptfunktion einem Nahverkehrsnetz für den Schienenschnellverkehr zukommen und durch ein darauf abgestimmtes Busnetz ergänzt werden, das die Erschließungs- und Zubringerfunktion erfüllt. Bevorzugter Ausbau vorhandener Verkehrswege gegenüber dem Neubau. Vorrang für den ÖPNV unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Umweltschutzes, der sozialverträglichen Stadtentwicklung sowie des absehbaren Verkehrsbedarfes. Erhaltung des Eisenbahnnetzes als Grundnetz für eine leistungsfähige und bedarfsgerechte Raumerschließung. Alle Möglichkeiten zur technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Verbesserung des Verkehrsangebotes und zur Steigerung des dadurch erreichbaren Verkehrsaufkommens auf der Schiene sind auszuschöpfen. In allen Teilen des Landes ist eine angemessene Bedienung der Bevölkerung durch den ÖPNV zu gewährleisten. Dazu ist die Zusammenarbeit des Landes, der Gebietskörperschaften und der Verkehrsunternehmen weiterzuentwickeln. Angemessen ist eine Verkehrsbedienung, die den Bedürfnissen der Fahrgäste nach hoher Pünktlichkeit und Anschlusssicherheit, fahrgastfreundlich ausgestalteten, sicheren und sauberen Fahrzeugen sowie Stationen und Haltestellen, bequemem Zugang zu allen für den Fahrgast bedeutsamen Informationen, fahrgastfreundlichem Service und einer geeigneten Verknüpfung von Angeboten des ÖPNV mit dem motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehr, Rechnung trägt. Durch eine koordinierte Planung und Ausgestaltung des Leistungsangebotes sowie durch einheitliche und nutzerfreundliche Tarife und durch eine koordinierte Fahrgastinformation unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen sowie durch einheitliche Qualitätsstandards soll die Attraktivität des ÖPNV gesteigert werden. Die Netzverknüpfung soll durch eine nutzerfreundliche, barrierefreie Ausgestaltung von Umsteigeanlagen unter Einbeziehung des motori16 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis · · · · · · · Zwischenbericht - Juli 2014 sierten und nicht motorisierten Individualverkehrs gewährleistet werden. In ländlichen Räumen soll eine angemessene Verkehrsbedienung durch koordinierte Bus-/ Schienenkonzepte sichergestellt werden. Das Busnetz ist auf ein Grundnetz von Schienenverbindungen auszurichten. Verbindungen zwischen den Gemeinden entsprechend ihrer zentral-örtlichen Verflechtungen sind sicherzustellen. Sonderverkehre sind möglichst in Linienverkehre zu überführen. Alternative Bedienungsformen wie Rufbusse, Sammeltaxen und Bürgerbusse sollen bei geringer Verkehrsnachfrage genutzt werden. Bei der Planung und Ausgestaltung der Verkehrsinfrastruktur, der Fahrzeuge sowie des Angebotes des SPNV sind die Belange von Personen mit Mobilitätseinschränkungen im Sinne der Barrierefreiheit nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz zu beachten. Ebenso ist den spezifischen Belangen von Männern und Frauen, Personen, die Kinder zu betreuen haben, Kindern und von Fahrradfahrern in geeigneter Weise gleichermaßen Rechnung zu tragen. An der Ausgestaltung des ÖPNV sollen die vorhandenen Verkehrsunternehmen zu gleichen Bedingungen beteiligt werden. Im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses kommt dem grenzüberschreitenden ÖPNV zu den Nachbarländern Niederlande und Belgien eine besondere Bedeutung zu. Durch Intensivierung der bestehenden grenzüberschreitenden Kooperationen sollen Grenzbarrieren weiter abgebaut sowie die Infrastruktur und die Verkehrsangebote zukunftsfähig fortentwickelt werden. Um den ÖPNV im Land NRW zukunftssicher zu gestalten, hat die Landesregierung NRW eine ÖPNV-Zukunftskommission gegründet. Das Expertengremium hat in der Zeit von Frühjahr 2012 bis August 2013 im Auftrag der Landesregierung ein Zukunftskonzept für den ÖPNV in NordrheinWestfalen erarbeitet. Die wesentlichen Kernaussagen sind nachfolgend dargestellt:1 1.) „Die Sicherung von Mobilität für die Bürger kann angesichts der Rahmenbedingungen und absehbaren Entwicklungen künftig nur durch eine Ausweitung des ÖPNV erreicht werden. Nur so sind gleichzeitig Klima- und Umweltschutzziele, wirtschaftliche Ziele und soziale Ziele zu erfüllen und in Einklang mit den finanziellen Möglichkeiten zu bringen. Dies setzt ein attraktives und optimiertes Leistungsangebot im ÖPNV voraus, das eine 50- bis 100%-ige Steigerung der ÖPNVVerkehrsleistung ermöglicht, die von der Kommission für nötig gehalten wird. All dies kann nur bei klarer politischer Priorisierung des ÖPNV realisiert werden. Relevant für diese Förderung sind insbesondere die demografischen, finanziellen, ökologischen und sozialen Entwicklungen, die im Leitbild 1 Die nachfolgenden zehn Punkte sind der Kurzfassung aus dem Bericht „ÖPNV-Kommission NRW“ komplett entnommen. Quelle: http://www.mbwsv.nrw.de/verkehr/_pdf_container/2013_08_30_OEPNVZukunftskommission_Abschlussbericht_Langfassung.pdf 17 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 der ÖPNV-Zukunftskommission zum Ausdruck kommen. Die erweiterte Rolle des ÖPNV und die Ausweitung des Angebots als Voraussetzung für eine verstärkte ÖPNV-Nachfrage haben herausragende Bedeutung, weil umweltfreundlicher öffentlicher Verkehr Mobilität für alle Bevölkerungsgruppen, Einkommensschichten, Entfernungsklassen und Räume schaffen kann. Eine qualitative Weiterentwicklung des Angebots kann zusätzliche Kundenpotenziale (auch bei der älteren Bevölkerung) erschließen und somit wiederum eine Ausweitungen des Angebots ermöglichen.“ 2.) „Eine integrierte Mobilitäts- und Verkehrsplanung muss künftig auf Landes-, überörtlicher und lokaler Ebene verkehrsträgerspezifische Einzelplanungen ersetzen und alle Verkehre insgesamt berücksichtigen. Sie ist mit der (strategischen) ÖPNV-Planung sowie Raum-, Siedlungs-, Finanz- und Fachplanungen (insbesondere Bau- und Schulplanung) zu verzahnen. Planungsinstrumente und Organisationsformen für die unterschiedlichen Handlungsebenen sind hierzu (weiter) zu entwickeln. Prozesse müssen besser aufeinander abgestimmt, Schnittstellen reduziert und Planungen transparenter gemacht werden. Übergeordnetes strategisches Ziel ist die Sicherstellung der Mobilität aller Einwohner des Landes und die Erreichbarkeit aller relevanten Alltagsziele auch ohne eigenes Auto. Mobilitätsdefizite sind zu benennen und – verkehrsmittelübergreifend – zu verringern. Das Verkehrssystem ist insgesamt so zu gestalten, dass Mobilitätsbedürfnisse mit minimalen (Umwelt-) Kosten, mit dem geringstmöglichen Verkehr befriedigt werden.“ 3.) „Für die Gewährleistung der Mobilität sind leistungsfähige Infrastrukturen eine zwingende Grundvoraussetzung. Sichere und moderne Strecken, Stationen und Betriebseinrichtungen mit ausreichender Kapazität, Qualität und Zuverlässigkeit sind die zentrale Basis für einen qualitativ hochwertigen ÖPNV. Sie müssen ergänzt werden um moderne, den Anforderungen der Fahrgäste gerecht werdende Fahrzeuge. Die gesellschaftlichen und gesetzlichen Anforderungen an eine umfassende Barrierefreiheit sind zu erfüllen. Angesichts der bestehenden Engpässe und der Notwendigkeit zur Erweiterung der ÖPNV-Leistungen kann nur ein langfristig gesicherter, an den Kundenbedürfnissen orientierter Ausbau der Infrastruktur zu Fahrgaststeigerungen führen. Die vom Bund zu gewährleistende Finanzierung des Schienennetzes und andere Finanzierungsinstrumente – auch des Landes – müssen mehr als bisher die besonderen Probleme des Ballungsraums NRW mit einer unzureichenden Kapazität und Qualität der überkommenen Infrastruktur und dem überproportionalen Bedarf an Verkehrsleistung und Erneuerungsinvestitionen berücksichtigen.“ 4.) „Die im ÖPNV identifizierten erforderlichen Vorhaben müssen mit einer angemessenen Finanzierung der Verkehre und Infrastrukturen umgesetzt werden. Die Benachteiligung von NRW bei der Verteilung der Re18 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 gionalisierungsmittel muss beseitigt werden, weitere Mittel vor allem für dringende Erneuerungsinvestitionen sind in der nachgewiesenen Höhe bereitzustellen. Das Erschließen neuer Finanzierungsinstrumente (ggf. in einer Fondslösung) ist dabei unumgänglich. Aus Gründen der sozialen Fairness und des Verursacherprinzips ist eine stärkere Beteiligung der indirekten Nutznießer und Kostenverursacher im Verkehr an der Finanzierung des ÖPNV nötig. Parallelförderungen unterschiedlicher Verkehrsträger widersprechen dem Ziel eines integrierten Verkehrssystems und sollten daher in Zukunft unterbleiben. Großprojekte sind kritischer auf Nutzen und Ausbaustandard zu überprüfen. Neben der Erschließung neuer Finanzquellen sind auch auf der Kostenseite weitere Anstrengungen zu unternehmen, um Verkehrsleistungen möglichst effizient zu erbringen. Dazu müssen an den Prinzipien der nachhaltigen Verkehrsentwicklung orientierte Qualitätsniveaus und Standards definiert werden. Eine Überprüfung von Leistungsumfang, Produktion und Organisation im ÖPNV – insbesondere durch die Aufgabenträger – ist zu gewährleisten. Daneben ist der Ansatz der Internalisierung von externen Kosten im Verkehr anzugehen, wie er von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde. Die hieraus resultierenden Effekte führen nach Ansicht von Experten zu Potenzialen von bundesweit jährlich mehreren Milliarden Euro, die bei geeigneter Ausgestaltung für den ÖPNV zur Verfügung stehen würden.“ 5.) „Angesichts sich verändernder Kundenbedürfnisse muss der ÖPNV seine Rolle als multi- und intermodaler Mobilitätsdienstleister für eine einfach zugängliche Mobilität unter Nutzung aller verfügbaren Verkehrsmittel (weiter) entwickeln und ausbauen, um eine nahtlose Mobilität von Haus zu Haus ( Tür-zu-Tür-Bedienung“) sicherzustellen. Flexible Bedienungsformen spielen nicht zuletzt angesichts des demografischen Wandels zunehmend eine Rolle. Der ÖPNV befindet sich hierbei im Wettbewerb mit anderen Anbietern im Verkehrsmarkt um Kunden, deren Mobilitätsbedürfnisse sich immer weiter ausdifferenzieren. Mit einem Komplettangebot aus einer Hand für eine nahtlose Mobilität kommt er den Kundenbedürfnissen entgegen und kann damit Kauf und Besitz eines eigenen Autos überflüssig machen. Zu diesem Komplettangebot sind ergänzend zum ÖPNV-Kerngeschäft mit Bussen und Bahnen, flexiblen Angeboten und Taxis künftig auch Park+Ride, Bike+Ride, Car-Sharing, Fahrgemeinschaftsvermittlungen und Fahrradverleihsysteme zu zählen, wobei sich eigene Produkte des ÖPNV und Produkte von Kooperationspartnern ergänzen.“ 6.) „Der Fahrgast muss noch stärker in den Mittelpunkt gerückt werden, um unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnissen gerecht zu werden und nachfragegerechte Angebote zu schaffen. Dies betrifft u.a. die Aspekte Zuverlässigkeit, Platzangebot, Sicherheit, Barrierefreiheit, Kundeninformation (auch bei Störungen), Einfachheit von Tarif und Fahrkartenkauf usw. Die Zukunfts-kommission begrüßt insofern eine Bildung von 19 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 NRW-weit nur noch drei Verbundtarifen neben dem NRW-Tarif. Mobilitätsgarantien müssen für die Kunden praktischer handhabbar werden. Angesichts besonderer Mobilitätsbedürfnisse im Zuge des demografischen Wandels (Alterung!), einer Veränderung von Werten und steigender Ansprüche an den Zugang zur Mobilität (Barrierefreiheit) ist der ÖPNV darüber hinaus gefordert, mit zielgruppenspezifischen Angeboten Kunden an sich zu binden und wahlfreie potenzielle Kunden mit attraktiven Angeboten als Kunden zu gewinnen.“ 7.) „Für ganz NRW soll ein qualifiziertes Regionalnetz im ÖPNV definiert werden, das mit Garantieangeboten hinterlegt ist, um für die Bürger die Erreichbarkeit ihrer Ziele zu sichern, auch z.B. abends oder dann, wenn kein Pkw zur Verfügung steht. Das Regionalnetz soll aus dem SPNV-Schienennetz, den bedeutsamen ÖSPV-Schienenwegen und einem dem Schienenverkehr qualitativ ähnlichen (über)regionalen Busnetz bestehen. Dort, wo vor Ort Linienverkehr wegen geringer Nachfragepotenziale nicht wirtschaftlich betrieben werden kann, müssen flexible Bedienungsformen weiterhin Mobilität sichern. Vernetzte Mobilitäts-, Informations- und Dispositionsangebote sind zu schaffen und zu koordinieren. Dafür müssen entsprechende Finanzmittel bereitgestellt werden. Darüber hinaus sind landesweite Standards (begriffliche Bezeichnungen, Arten der Nutzung, Konditionen, Buchung per Fahrplanauskunft, Betriebs-Disposition usw.) und entsprechende Leitfäden oder Beratungsangebote für integrierte flexible Bedienformen zu entwickeln. Aus dem Nebeneinander von Fahrdiensten sozialer Träger und des ÖPNV ist ein gemeinsames, effizientes Angebot zu gestalten.“ 8.) „Für eine noch bessere Ausgestaltung des Leistungsangebotes sind wenige organisatorische Anpassungen vorzunehmen. Aus Sicht der Zukunftskommission hat es sich im Grundsatz bewährt, dass die Aufgabenträgerschaft für den öffentlichen Verkehr insgesamt auf der kommunalen Ebene angesiedelt ist. Mit der Zuständigkeit für den SPNV bei heute drei Zweckverbänden ist sichergestellt, dass auch der SPNV lokale Belange berücksichtigt. Einzelne Defizite im Zusammenwirken der SPNV-Aufgabenträger sollten durch bessere Kooperation über wunden werden; als letzte Möglichkeit zur Überwindung von Differenzen wird eine Schlichtung durch das Land angeregt. Um die Abstimmung zwischen den Verantwortlichen für den SPNV und den ÖSPV sowie zwischen mehreren örtlich zuständigen Aufgabenträgern zu verbessern und damit Brüche und Lücken im Verkehrsangebot aus Sicht des Kunden zu vermeiden, sind weitergehende Regeln über die Zusammenarbeit erforderlich. Ebenso befürwortet die Kommission verstärkte Kooperationen auf der Ebene der Verkehrsunternehmen bis hin zu möglichen Zusammenschlüssen, um so zu mehr Effizienz im Betrieb zu gelangen. Schließlich sind in Teilen die Prozesse der Verteilung der pauschalierten Finanzmittel zu optimieren.“ 20 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 9.) „Das Land wird aufgefordert, Kommunen, Verkehrsunternehmen und die Wirtschaft zu einer Ausschöpfung ihrer jeweiligen Handlungsmöglichkeiten im Mobilitätsmanagement zu bewegen, um so zu einer Stärkung der Effizienz und Verträglichkeit des Verkehrs über kommunikative und organisatorische Maßnahmen zu gelangen. Darüber hinaus soll das Land fördernde Rahmenbedingungen für die Nutzung des Umweltverbundes in seinem Zuständigkeitsbereich schaffen (z.B. durch Vorgaben in der Landesbauordnung) und den Bund auffordern, Gleiches in seiner Zuständigkeit zu tun. Landesseitige Initiativen zur weiteren Verbreitung des Mobilitätsmanagements sind nötig, da Mobilitätsmanagement kein Selbstläufer ist. Die genannten Akteure müssen gezielt angesprochen werden, um ihnen einerseits anhand guter Praxisbeispiele das durch sie abschöpfbare Nutzenpotenzial zu vermitteln und sie andererseits in die Pflicht zu nehmen, ihre jeweiligen Handlungsmöglichkeiten zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auszuschöpfen. Sollte das Prinzip, dass Verkehrserzeuger eine Mitverantwortung für die Lösung der Verkehrsprobleme haben, nicht auf freiwilliger Basis umsetzbar sein, sind ggf. ordnungspolitische Maßnahmen zu ergreifen.“ 10.)„Die zukunftsfähige Umgestaltung des Mobilitäts- bzw. Verkehrssystems wird durch die Nutzung neuer und bewährter vorhandener Technologien geprägt sein. Diese können aus Kundensicht eine zentrale Rolle spielen bei der Vernetzung inter- und multimodaler Angebote, alternativer und flexibler Bedienungsformen sowie insgesamt bei der Vereinfachung der Nutzung des ÖPNV (und der ergänzenden Angebote) durch ein optimiertes Zusammenspiel von Informationen, Buchung und Bezahlung online und mobil. Daneben kann auch die betriebliche Einsatzplanung durch neue Technologien weiter vereinfacht und so die Effizienz gesteigert werden. Schließlich sind Antriebstechnologien durch weitere Forschung zu optimieren. Neue Technologien müssen aber auch auf den Prüfstand gestellt werden; nur im Falle einer positiven Bewertung, etwa hinsichtlich Kundennutzen und Effizienz, sollten sie eingesetzt werden. Dies gilt zum Beispiel für die flächendeckende Einführung eines elektronischen Fahrgeldmanagements und die Weiterentwicklung von Fahrzeugen und Infrastrukturen im Rahmen der E-Mobilität, für die der ÖPNV eine zentrale Rolle spielt.“ 21 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 3.2.2 Ziele der Landesplanung Die Grundsätze und Ziele der Raumordnung in NRW werden in Raumordnungsplänen dargestellt. Raumordnungspläne (gemäß Landesplanungsgesetz LPlG NRW, § 12) sind Landesentwicklungsplan und Regionalplan, ferner auch Regionaler Flächennutzungsplan und Braunkohlenplan. Raumordnungspläne bestehen aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen mit zugeordneten Erläuterungen. Die Ziele der Raumordnung als solche sind dort aufgeführt. Die Ziele des Landesentwicklungsplanes (LEP NRW) von 1995 richten sich nicht nur an die Träger der Regionalplanung, sondern explizit ebenso an Verkehrsunternehmen, Verbände sowie Planungsbehörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Wichtige Kernaussagen des LEP NRW für den Bereich der Verkehrsinfrastruktur sind: · · · · · · · Stärkung der Verkehrsträger mit hoher Transportleistung sowie Intensivierung einer zweckmäßigen Aufgabenverteilung zwischen den Verkehrsträgern mit dem Ziel der Verlagerung geeigneter Teile des Verkehrsaufkommens von der Straße auf die Schiene, stärkere Verknüpfung von räumlichen Funktionen und Verbesserung der Zuordnung von Arbeitsplätzen und Wohnstandorten zum Zweck der Verkehrsvermeidung, Ausbau einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur und organisation als Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Erschließung des Raumes, umweltverträgliche Weiterentwicklung aller Elemente der Verkehrsinfrastruktur, Vorrang für den Erhalt und den Ausbau des ÖPNV sowie SPNV, gegenseitige Abstimmung der Planungen der Aufgabenträger des ÖPNV/SPNV, auch über die Grenzen der Kooperationsräume hinweg, Berücksichtigung der zunehmenden Bedeutung grenzüberschreitender Zusammenarbeit an der Landes- und Bundesgrenze. Derzeit wird der Landesentwicklungsplan (LEP NRW) von 1995 neu aufgestellt. Der Rhein-Erft-Kreis wird gemäß dem Landesentwicklungsplan von 1995 von vier großräumigen Achsen von europäischer Bedeutung (Entwicklungsachsen 1. Ordnung), von zwei Achsen, die großräumige Oberzentren verbinden (Entwicklungsachsen 2. Ordnung) als auch von einer überregionalen Achse (Entwicklungsachse 3. Ordnung) durchzogen: · · · Entwicklungsachsen 1. Ordnung: Köln – Frechen – Kerpen – Düren – Aachen Köln – (Hürth) – Brühl – Euskirchen Köln – Wesseling – Bonn Köln – Pulheim – Grevenbroich – Mönchengladbach Entwicklungsachsen 2. Ordnung: Grevenbroich – Bedburg – Bergheim – Erftstadt – Weilerswist – Rheinbach (sog. Erftschiene) Neuss – Grevenbroich – Bedburg – Jülich – Aachen Entwicklungsachse 3. Ordnung: Erftstadt – Zülpich – Schleiden. 22 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 Abb. 3.2-1: Zentralörtliche Gliederung im Rhein-Erft-Kreis 2 2 Quelle: Eigene Darstellung auf Basis des LEP NRW 1995 23 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 Die Einteilung der Städte in das zentralörtliche Gefüge ist in Abb. 3.2-1 dargestellt. Für den Rhein-Erft-Kreis relevante Oberzentren (Zentren zur Deckung des spezialisierten höheren Bedarfs) sind die Städte Köln und Bonn außerhalb des Kreisgebiets. Als Mittelzentren (Zentren zur Deckung des gehobenen Bedarfs) gelten alle Städte im Rhein-Erft-Kreis bis auf die Stadt Elsdorf, die als Unterzentrum klassifiziert ist. Grundlage für die Entwicklung achsenbezogener Angebotsstandards (vgl. Kap. 5) ist die siedlungsräumliche Grundstruktur sowie die zentralörtliche Gliederung, wie sie im LEP NRW dargelegt sind. Danach werden Teile des Rhein-Erft-Kreises der Ballungsrandzone und Teile den Gebieten mit überwiegend ländlicher Raumstruktur zugeordnet. Zur Ballungsrandzone gehören die Städte Hürth, Brühl, Wesseling und Frechen. Die Städte Bergheim, Bedburg, Pulheim, Kerpen, Erftstadt und Elsdorf werden als Gebiete mit überwiegend ländlicher Raumstruktur zugeordnet. Zu beachten ist bei dieser Einteilung, dass sie nur kommunalscharf und nicht ortsteilscharf ist. Insbesondere grundzentrale Funktionen werden in fast allen Städten von mehreren Ortsteilen hergestellt. Insbesondere die Städte Kerpen und Erftstadt verfügen dabei nicht über ein eindeutig herausgehobenes Zentrum, sondern über mehrere Ortsteile mit ähnlicher, grundzentraler Ausstattung. 3.3 Zielsetzungen im Regionalplan Der Regionalplan (bis zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes vom 03.05.2005 als Gebietsentwicklungsplan -„GEP“- bezeichnet) ist ein flächendeckender Gesamtplan für den Regierungsbezirk Köln. Er legt die regionalen Ziele der Raumordnung für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Planungsgebiet fest (vgl. §18 LPlG NRW). Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln wird vom Regionalrat mit Unterstützung des Dezernates 32 (Regionalentwicklung und Braunkohle) aufgestellt. Er setzt sich aus Textteil und Karten (M 1:50.000) zusammen und gliedert sich im Bereich des Regierungsbezirks Köln in drei Teilabschnitte. Die Region Köln als ein Teilabschnitt besteht aus den kreisfreien Städte Köln und Leverkusen sowie den Kreisen Rhein-Erft, Rhein-Berg und Oberberg. Im Regionalplan sind die Zielsetzungen des Landesentwicklungsplans für die einzelnen Regierungsbezirke detailliert dargestellt. Dabei sollen im Rhein-Erft-Kreis aufgrund des teilweise hohen Verkehrsaufkommens die Möglichkeiten zur Dämpfung des motorisierten Verkehrs ausgeschöpft werden. Wo möglich, sollen Maßnahmen des Umweltverbundes (Fuß- und Radverkehr, öffentliche Verkehrsmittel) bevorzugt werden. Der aktuelle Regionalplan mit Stand 2009 der zuständigen Bezirksregierung Köln formuliert für den Themenkomplex Verkehrsstruktur und -organisation folgende, den Rhein-Erft-Kreis betreffende Ziele: Ziel 1: Die Linien und Netze des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind - bedarfsorientiert - so zu entwickeln, dass die Siedlungsbereiche und 24 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 die sonstigen Schwerpunkte des Verkehrsaufkommens innerhalb der Region Köln und der benachbarten Regionen schnell, zuverlässig, sicher und bequem erreicht werden können. Ziel 2: Innerhalb der Siedlungsbereiche sollen neue Baugebiete vorrangig dort entwickelt bzw. erschlossen werden, wo sich in fußläufiger Entfernung Haltepunkte des schienengebundenen Nahverkehrs oder eines anderen leistungsfähigen ÖPNV-Mittels befinden oder konkret geplant sind. Soweit Siedlungsbereiche über ein geeignetes Potenzial für die Auslastung, Verbesserung oder Neueinrichtung einer ÖPNV-Linie verfügen, soll geprüft werden, ob eine bauliche Entwicklung initiiert werden kann, mit der eine ausreichende Tragfähigkeit für die Sicherung des Bestandes oder für die Entwicklung einer neuen SPNV/ÖPNV-Linie oder die Anordnung einer neuen Haltestelle erreicht werden kann. Dabei ist auf eine zweckmäßige Netzeinbindung zu achten. Ziel 3: Die ÖPNV-Netze benachbarter Verbundräume sind bedarfsgerecht miteinander zu verzahnen. Insbesondere zwischen den Verkehrsverbünden VRR und VRS ist eine enge Zusammenarbeit notwendig, um innerhalb der Europäischen Metropolregion Rhein-Ruhr die erforderliche Durchgängigkeit des ÖPNV-Angebotes sicherzustellen. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Koordination des ÖPNV-Angebotes in den Grenzbereichen der Verbünde nicht durch tarifliche Benachteiligungen erschwert wird. Da der Einzugsbereich der Metropolregion Rhein-Ruhr u.a. weit in die Region Aachen sowie in die nördlichen Bereiche von Rheinland-Pfalz ausstrahlt, ergibt sich gleichermaßen die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz-Nord. Ziel 4: Die Erfordernisse und Planungen zwischen dem ÖPNV und dem öffentlichen Fernverkehr sind so miteinander abzustimmen, dass für beide eine bestmögliche Attraktivität erreicht bzw. gesichert wird. 25 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 4 Bestandsaufnahme der Raumstruktur 4.1 Raumstrukturelle Rahmenbedingungen Der Rhein-Erft-Kreis mit Verwaltungssitz in Bergheim liegt im Regierungsbezirk Köln in Mitten der Oberzentren Köln, Bonn, Aachen und Düsseldorf. Im Rahmen der Kreisreform zum 1. Januar 1975 wurde der Kreis unter der neuen Bezeichnung Erftkreis aus den ehemaligen Kreisen Bergheim und Köln (außer den der Stadt Köln zugeschlagenen Teilen) sowie der Stadt Erftstadt des Kreises Euskirchen neu gebildet. Bis 1993 gab es zwei Verwaltungssitze, die 1993 zu einem einzigen Sitz in Bergheim zusammengefasst worden sind. 1976 kam zum Kreisgebiet noch die Stadt Wesseling hinzu, so dass der Rhein-Erft-Kreis seitdem einen Zugang zum Rhein hat. Im November 2003 wurde der Kreisname in Rhein-Erft-Kreis geändert, um eine bessere nationale und internationale Vermarktung zu ermöglichen. Das Kreisgebiet grenzt im Norden an den Rhein-Kreis Neuss, im Westen an den Kreis Düren, im Süden an die Kreise Euskirchen und Rhein-Sieg sowie im Osten an die Stadt Köln und gliedert sich in zehn kreisangehörige Kommunen (Einwohner Stand: 31.12.2012): · · · · · · · · · · Bedburg, Mittelzentrum (24.547 Einwohner) Bergheim, Mittelzentrum (62.205 Einwohner) Brühl, Mittelzentrum (44.702 Einwohner) Elsdorf, Grundzentrum (21.138 Einwohner) Erftstadt, Mittelzentrum (50.478 Einwohner) Frechen, Mittelzentrum (51.047 Einwohner) Hürth, Mittelzentrum (59.501 Einwohner) Kerpen, Mittelzentrum (64.900 Einwohner) Pulheim, Mittelzentrum (53.898 Einwohner) Wesseling, Mittelzentrum (35.039 Einwohner) Im Kreisgebiet sind 467.455 Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet.3 Der Kreis hat eine Nord-Süd-Ausdehnung von 38 km und eine Ost-WestAusdehnung von 28 km. Der höchste Punkt des Kreises befindet sich mit 207 m auf der Glessener Höhe in Bergheim. Der Rhein-Erft-Kreis liegt im Zentrum des Rheinischen Braunkohlereviers. Auch die Landschaft der Region ist von den großen Tagebaugebieten geprägt. Ganze Stadtteile mussten dem Tagebau weichen bzw. umgesiedelt werden. Wegen der verkehrstechnisch guten Lage siedelten sich viele Unternehmen im Kreis an. Sie nutzen die optimale Umlandstruktur sowie die Nähe zum Flughafen Köln-Bonn und zum Container-Bahnhof Köln-Eifeltor. 3 Quelle: IT NRW Landesdatenbank 26 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 Abb. 4.1-1: Siedlungsgebiete im Rhein-Erft-Kreis 4 4 Quelle: Eigene Darstellung auf Grundlage des digitalen Flächennutzungsplans des Rhein-ErftKreises. Dies gilt auch für alle anderen Karten im Bericht. Mit freundlicher Genehmigung des Rhein-Erft-Kreises 27 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 Infolge der Lage des Kreises im Umland von Köln und innerhalb der Region Köln/Bonn bestehen starke räumlich-strukturelle, grenzüberschreitende Verflechtungen insbesondere zum Oberzentrum Köln und abgeschwächt auch in die benachbarten Kreise. Die Siedlungs- und Funktionsstruktur innerhalb des Kreises stellt sich als sehr heterogen dar, mit kompakten „Speckgürtel“-Städten im unmittelbaren Umkreis der Großstadt Köln, bis hin zu weiträumigen Flächenkommunen mit teilweise dörflichen bzw. ländlichen Siedlungsmustern. Die Ausgangslage der zehn Kommunen ist daher differenziert zu betrachten und muss im Rahmen eines kreisweiten Konzeptes besonders beachtet werden. Die Gesamtfläche des Kreises beträgt 704,5 km² und gliedert sich wie folgt auf die einzelnen Flächennutzungen auf: Abb. 4.1-2: Anteil der Flächennutzungen 5 Anhand der Daten lassen sich die kompakten Städte (Wesseling, Hürth, Brühl und Frechen) und Flächenkommunen (Erftstadt, Bedburg, Kerpen, Bergheim, Pulheim) identifizieren. Aus dem Muster heraus fällt die Stadt Elsdorf, die mit einem Anteil an Tagebauflächen von fast 20 Prozent einen Sonderfall darstellt. 4.2 Einwohnerentwicklung und Altersstruktur Im Jahr 2012 lebten 467.455 Menschen im Kreisgebiet. Mit einer Einwohnerdichte von 664 EW/km² liegt der Rhein-Erft-Kreis deutlich über dem Nordrhein-Westfälischen Durchschnitt von 515 EW/km² und entspricht einem typischen Kreis im Nahbereich eines Oberzentrums. 5 Quelle: Eigene Berechnung auf Grundlage des digitalen Flächennutzungsplans des Rhein-ErftKreises. Mit freundlicher Genehmigung der Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis 28 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 Einwohnermengen, Größe und Einwohnerdichten im Rhein Erft-Kreis Einwohner 2012 EW-Dichte Stadt Fläche (in km²) (Stand: 31.12.2012) (EW/km²) Bedburg Bergheim Brühl Elsdorf Erftstadt Frechen Hürth Kerpen Pulheim Wesseling Rhein-Erft-Kreis 24.547 62.205 44.702 21.138 50.478 51.047 59.501 64.900 53.898 35.039 467.455 80,3 96,3 36,1 66,2 119,9 45,1 51,2 113,9 72,1 23,4 704,5 306 646 1.238 319 421 1.132 1.162 570 748 1.497 664 Abb. 4.2-1: Einwohnermengen, Größe und Einwohnerdichten im Rhein-Erft-Kreis Die Angaben über die Einwohnerzahlen stammen vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT-NRW)6. Jedoch zeigen die Ergebnisse der Zensus-Erhebung, dass der Rhein-Erft-Kreis, wie auch andere Kreise und Städte, weniger Einwohner hat als bisher angenommen. Am Stichtag der Befragung, dem 9. Mai 2011, lebten im Kreisgebiet demnach 451.514 Menschen. Dies sind rund 12.000 Einwohner weniger als bei den Angaben von IT.NRW für das Jahr 20117. Die Gesamtbevölkerung des Rhein-Erft-Kreises hat rückblickend auf 2012 in den letzten elf Jahren um etwa 2,0 Prozent (ca. 9.300 EW) leicht zugenommen. In einigen Städten stagniert die Bevölkerung. Dies gilt insbesondere für Bedburg und Wesseling. Leichte Zunahmen fanden in Brühl, Kerpen und Pulheim statt (< 2 Prozent). Dagegen sind die Zunahmen in Frechen mit 7,7 Prozent und Hürth mit 10,0 Prozent sehr deutlich. Einwohnerverluste traten insbesondere in Elsdorf mit -1,5 Prozent, Erftstadt mit -1,0 Prozent und in Bergheim mit -2,2 Prozent auf (siehe Abb. 4.2-2). Die Bevölkerungsstruktur des Kreises unterscheidet sich hinsichtlich der Altersgruppenverteilung nicht wesentlich von der Struktur anderer Städte und Kreise, allerdings zeigen sich bereits leichte Tendenzen zur Überalterung der Bevölkerung (siehe Abb. 4.2-3). Der Anteil der unter 18-Jährigen liegt mit 16,9 Prozent bereits unter dem Durchschnitt von NRW (17,6 Prozent). Die Altersgruppe der Berufstätigen zwischen 18 und 65 liegt im Vergleich zum NRW-Durchschnitt (62,2 Prozent) allerdings mit etwa 62,8 Prozent leicht höher, worin sich der starke Wirtschaftsstandort wiederspiegelt. Demgegenüber ist die Bevölkerungsgruppe der über 65-Jährigen im RheinErft-Kreis mit 20,3 Prozent annähernd identisch mit dem landesweiten Wert (20,2 Prozent). 6 7 IT.NRW ist das statistische Landesamt für NRW und IT-Dienstleister für die Landesverwaltung. Das Landesamt erstellt und veröffentlicht statistische Daten und erarbeitet auf diesen Grundlagen Prognosen und Modellrechnungen. In diesem Bericht wurden anstatt der Zensus-Daten die bei der Bearbeitung aktuellsten und komplett vorliegenden Werte von IT.NRW (Stichtag 31.12.2012) verwendet, die sich in den Tabellen und Berechnungen wiederfinden. 29 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 Einwohnerentwicklung 2001 bis 2012 im Rhein-Erft-Kreis EW-Entwicklung zwi2001 2006 2012 schen 2001 und 2012 Stadt 31.12.2001 31.12.2005 31.12.2012 relativ prozentual Bedburg 24.457 24.926 24.547 90 0,4% Bergheim 63.591 62.897 62.205 -1.386 -2,2% Brühl 43.850 44.503 44.702 852 1,9% Elsdorf 21.470 21.552 21.138 -332 -1,5% Erftstadt 50.998 51.082 50.478 -520 -1,0% Frechen 47.382 49.164 51.047 3.665 7,7% Hürth 54.095 55.593 59.501 5.406 10,0% Kerpen 63.652 64.425 64.900 1.248 2,0% Pulheim 53.441 53.645 53.898 457 0,9% Wesseling 35.224 35.360 35.039 -185 -0,5% Rhein-Erft458.160 463.147 467.455 9.295 2,0% Kreis Abb. 4.2-2: Einwohnerentwicklung 2001 bis 2012 im Rhein-Erft-Kreis 8 Altersstruktur im Rhein-Erft-Kreis (Stand: 31.12.2012) 6 bis unter 6 unter Jahre 10 Jahre 10 bis unter 15 Jahre 15 bis unter 18 Jahre 18 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 45 Jahre 45 bis unter 65 Jahre 65 bis unter 75 Jahre 75 Jahre und älter Bedburg 1.105 813 1.286 852 1.858 5.908 8.164 2.392 2.169 Bergheim 3.284 2.166 3.139 2.059 5.171 15.322 19.223 6.810 5.031 Brühl 2.285 1.535 2.193 1.428 3.301 10.728 13.076 4.955 5.201 Elsdorf 1.027 743 1.109 748 1.686 5.201 6.801 2.078 1.745 Erftstadt 2.307 1.715 2.578 1.672 3.467 11.166 16.263 6.143 5.167 Frechen 2.791 1.774 2.367 1.447 3.782 13.181 15.171 5.667 4.867 Hürth 3.255 2.067 2.729 1.641 4.798 16.445 17.641 5.559 5.366 Kerpen 3.506 2.545 3.396 2.183 5.140 16.076 19.857 7.021 5.176 Pulheim 2.536 1.957 2.721 1.788 3.511 11.706 17.038 7.004 5.637 Wesseling 1.818 1.272 1.967 1.223 3.090 8.379 10.616 3.516 3.158 Rhein-ErftKreis 23.914 16.587 23.485 15.041 35.804 114.112 143.850 51.145 43.517 Abb. 4.2-3: Altersstruktur im Rhein-Erft-Kreis 8 9 9 Quelle: IT.NRW Quelle: IT.NRW 30 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 10 Abb. 4.2-4: Einwohnerdichte (EW/km²) 10 Quelle: Eigene Darstellung 31 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis 4.3 Zwischenbericht - Juli 2014 Wirtschaftsstruktur und Pendlerrelationen Im Rhein-Erft-Kreis waren 2012 125.960 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Diese Anzahl hat seit dem Jahr 2000 um ca. 9.124 Personen bzw. um ca. 7,2 Prozent zugenommen. Aufgrund der attraktiven „Speckgürtel“-Lage ist zu erwarten, dass die unmittelbaren Nachbarstädte des Oberzentrums Köln bei solider Wirtschaftslage zukünftig steigende Beschäftigtenzahlen zu verzeichnen haben. Demographie-bedingt ist allerdings bei der Beschäftigtenentwicklung in den weiter vom Oberzentrum entfernten Städten von keiner weiteren Steigerung auszugehen. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (am Arbeitsort) Stadt 30.06.2000 30.06.2004 30.06.2008 30.06.2012 Veränderung 2000 - 2012 absolut Bedburg Bergheim Brühl Elsdorf Erftstadt Frechen Hürth Kerpen Pulheim Wesseling Rhein-Erft-Kreis prozentual 2.732 2.854 3.034 3.368 636 23,3% 15.392 14.112 14.592 16.286 894 5,8% 13.407 13.335 13.577 14.040 633 4,7% 3.019 2.652 2.819 3.250 231 7,7% 7.064 6.930 7.303 7.744 680 9,6% 17.496 16.496 18.115 19.114 1.618 9,2% 20.476 19.867 20.021 21.139 663 3,2% 14.375 15.016 15.078 16.873 2.498 17,4% 10.411 10.284 10.562 11.598 1.187 11,4% 12.464 11.590 11.811 12.548 84 0,7% 116.836 113.136 116.912 125.960 9.124 7,8% Abb. 4.3-1: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (am Arbeitsort) 11 Ausgeprägter Beschäftigungsschwerpunkt innerhalb des Kreises, bezogen auf die sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze, sind die Städte Hürth (21.139 Beschäftigte) und Frechen (19.114 Beschäftigte), die von der Nähe zum Wirtschaftszentrum Köln profitieren. Weitere wichtige Arbeitsplatzstandorte sind die Städte Kerpen (16.873 Beschäftigte) und Bergheim (16.286 Beschäftigte). 4.3.1 Industrie- und Gewerbeflächen Geprägt durch seine Lage innerhalb der wirtschaftsstärksten Region Europas weist der Rhein-Erft-Kreis eine prosperierende Wirtschaftssituation auf. Angrenzend an das Oberzentrum Köln haben sich diverse Gewerbegebiete etabliert, welche die Lagegunst und die gute straßenverkehrliche Erschließung nutzen. Die Städte Brühl, Frechen, Hürth und Wesseling verfügen über ein dichtes Schienennetz und wickeln ein Großteil von bahnaffinen Güterströmen über die Bahn ab. Dabei spielt der Hafen in Köln-Godorf für die Chemiestandorte in Hürth und Wesseling eine wichtige Rolle. Weitere Gewerbe- und Industrieparks haben sich im Verlauf der Hauptverkehrswege etabliert. Dies gilt insbesondere für Flächen entlang der A 61. 11 Quelle: IT.NRW 32 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 Abb. 4.3-2: Güterverkehrswege und relevante Standorte 12 Insgesamt gibt es im Rhein-Erft-Kreis 65 ausgewiesene Gewerbe-, Industrieund Technologiegebiete13 (für eine genaue Auflistung, siehe Anlage 2) in 12 Quelle: Eigene Darstellung 33 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 verschiedener Trägerschaft und unterschiedlichster Größe. Zu den bedeutendsten Flächen zählen das Gewerbegebiet Nordost in Hürth mit 9.000 Beschäftigten, das Gewerbegebiet Europapark in Frechen mit 5.000 Beschäftigten sowie der Chemiepark Knapsack, ebenfalls in Hürth mit ca. 3.000 Beschäftigen. Die Überprüfung der Erschließungsqualität ergab, dass die meisten Gewerbestandorte über eine ausreichende, einige jedoch über eine unzureichende ÖPNV-Erschließung verfügen (siehe Abb. 10.1-5). Teilweise können Gebiete auch nur über AST erreicht werden können. 4.3.2 Pendlerrelationen Der Rhein-Erft-Kreis weist insgesamt ein negatives Pendlersaldo auf. Das heißt, es pendeln mehr Beschäftigte aus dem Kreis aus als ein. Den insgesamt 109.502 Einpendlern stehen 149.913 Auspendler gegenüber (siehe Abb. 4.3-3). Innerhalb des Kreises herrschen jedoch in Bezug auf die Einund Auspendler differenzierte Voraussetzungen. Ebenfalls geht aus der Abb. 4.3-3 hervor, dass das Verhältnis zwischen Einund Auspendlern in den kreisangehörigen Städten in Abhängigkeit der Lage zu sehen ist. Die an das Oberzentrum Köln angrenzenden Städte wie Brühl, Frechen, Hürth und Wesseling weisen ein relativ ausgeglichenes Verhältnis zwischen Ein- und Auspendlern auf. Die Stadt Frechen weist sogar als einzige der kreisangehörigen Städte einen positiven Pendlersaldo auf. Aus den Städten Bedburg, Bergheim, Elsdorf Erftstadt, Kerpen und Pulheim hingegen pendeln täglich deutlich mehr Menschen aus als ein. Ein- und Auspendler der Beschäftigten im Rhein-Erft-Kreis (Stand 30.06.2010) ErwerbsInnerErwerbsInnerEinEinpendlerAustätige Auspendlerstädtische tätige am städtische pendler quote in % pendler am quote in % Pendler Arbeitsort Pendler Wohnort Bedburg 2.343 3.003 5.346 43,8% 8.420 3.003 11.423 73,7% Bergheim 13.396 9.238 22.634 59,2% 18.236 9.238 27.474 66,4% Brühl 12.203 7.236 19.439 62,8% 13.098 7.236 20.334 64,4% Elsdorf 2.646 2.326 4.972 53,2% 7.657 2.326 9.983 76,7% Erftstadt 6.188 6.587 12.775 48,4% 15.839 6.587 22.426 70,6% Frechen 17.015 7.392 24.407 69,7% 16.257 7.392 23.649 68,7% Hürth 19.344 8.597 27.941 69,2% 19.591 8.597 28.188 69,5% Kerpen 14.119 9.432 23.551 60,0% 21.137 9.432 30.569 69,1% Pulheim 11.583 6.500 18.083 64,1% 17.959 6.500 24.459 73,4% Wesseling 10.665 5.215 15.880 67,2% 11.719 5.215 16.934 69,2% Rhein-Erft-Kreis 109.502 65.526 175.028 62,6% 149.913 65.526 215.439 69,6% 14 Abb. 4.3-3: Ein- und Auspendler der Beschäftigten im Rhein-Erft-Kreis (Stand 2010) Die Pendlerströme zeigen hinsichtlich ihrer räumlichen Ausrichtung einen deutlichen Schwerpunkt insbesondere in das benachbarte Oberzentrum 13 14 Quelle: IHK zu Köln – Strukturatlas Region Köln/Bonn (URL: http://www.strukturatlas-regionkoeln-bonn.de/IHKKoeln/main.faces) Quelle: IT.NRW 34 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 Köln. Die stärksten Verflechtungen sind aus den Städten Hürth, Pulheim und Frechen nach Köln festzustellen (siehe Abb. 3.3-4). Im Vergleich zu den Verflechtungen über die Kreisgrenze hinaus ist festzustellen, dass die Verkehre zwischen den kreisangehörigen Städten untereinander deutlich weniger stark ausgeprägt sind. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass alle kreisangehörigen Städte im Hinblick auf die in den Städten vorhandenen Versorgungsstrukturen eine gewisse kommunale Eigenständigkeit aufweisen. Auspendler 2010 (Beschäftigte) mit Zielen innerhalb des Kreises Auspendler 2010 (Beschäftigte) mit Zielen außerhalb des Kreises Abb. 4.3-4: Ein- und Auspendler für das Jahr 2010 15 Einpendler 2010 (Beschäftigte) mit Quelle innerhalb des Kreises Einpendler 2010 (Beschäftigte) mit Quelle außerhalb des Kreises 15 Quelle: IT.NRW 35 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis 4.4 Zwischenbericht - Juli 2014 Schul- und Bildungseinrichtungen Der Schülerverkehr im Rhein-Erft-Kreis spielt für die Ausgestaltung des ÖPNV-Angebots eine wichtige Rolle. Schüler zählen zu den vorrangigen ÖPNV-Nutzern und werden mit ihren täglichen Verkehrsbeziehungen im Rahmen des Nahverkehrsplans besonders berücksichtigt. Im Kreis gibt es 121 allgemeinbildende Schulen sowie 16 Förderschulen, zwölf Berufskollegs bzw. berufsbildende Schulen und drei Fachhochschulen. Darüber hinaus gibt es noch eine Waldorfschule in Erftstadt. Die Verteilung der Schulstandorte ist in Abb. 4.4-3 dargestellt. Bei der Bewertung der zukünftigen Entwicklungen und Potenziale ist zu berücksichtigen, dass die Schülerzahlen Schwankungen unterliegen und sich regional unterschiedlich entwickeln können. Anzahl der Schulen im Rhein-Erft-Kreis Bedburg Bergheim Brühl 16 Elsdorf 17 Erftstadt * Frechen Hürth Kerpen Pulheim Wesseling Gesamt Grundschulen Hauptschulen Realschulen Gymnasien 3 12 8 3 7 7 10 11 9 6 76 1 2 1 1 1 1 2 1 1 1 12 1 2 2 1 2 1 1 2 2 1 15 1 2 2 2 1 2 1 2 1 14 Abb. 4.4-1: Anzahl der Schulen im Rhein-Erft-Kreis Gesamtschulen 1 1 1 2 4 16 17 18 19 20 21 Berufskollegs 2 2 2 1 4 2 1 2 1 16 1 2 4 1 3 1 12 Fachhochschulen 2 1 3 18 Schülerzahlen im Rhein-Erft-Kreis (Schuljahr 2012/13) Weiterführende 19 Grundschulen Förderschulen Schulen Bedburg 762 2.103 Bergheim 2.312 4.806 151* Brühl 1.625 4.817 242 Elsdorf 741 621 259 Erftstadt 1.735 3.432 103 Frechen 1.731 2.331 85* Hürth 2.079 3.422 104* Kerpen 2.617 4.740 127 Pulheim 1.953 4.383 63* Wesseling 1.328 1.716 47 Abb. 4.4-2: Schülerzahlen im Rhein-Erft-Kreis Förderschulen Berufsbildende Schulen 1.096 1.564 2.076 1.800 1.846 k.A. 404 Gesamt 20 2.865 8.365* 8.248 1.621 5.270 6.223* 7.904* 9.330 6.399* 3.495 21 Ab dem Schuljahr 2014/15 gibt es in Elsdorf eine zusätzliche Gesamtschule (in der Auflistung nicht enthalten) Plus eine Waldorfschule Quelle: Rhein-Erft-Kreis: Schulentwicklungspläne Stand: 2008/2009 und. 2010/2011 Daten in einigen Städten nicht vollständig (mit * versehen) Daten in einigen Städten nicht vollständig (mit * versehen) Quelle: Rhein-Erft-Kreis: Schulentwicklungspläne, Angaben der kreisangehörigen Kommunen 36 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 22 Abb. 4.4-3: Schulstandorte 22 Quelle: Eigene Darstellung 37 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis 4.5 Zwischenbericht - Juli 2014 Versorgungseinrichtungen Die zehn Städte des Rhein-Erft-Kreises weisen zum Teil sehr differenzierte räumliche Strukturen auf, die sich nicht nur in der Siedlungsstruktur zeigen, sondern schließlich auch bei der räumlichen Verteilung von bedeutsamen Versorgungsbereichen und -einrichtungen. Die Attraktivität der einzelnen Städte als Einkaufs- und Versorgungsstandorte und damit die Bedeutung im ÖPNV-Netz ist daher unterschiedlich zu bewerten. Zu den wichtigsten Versorgungseinrichtungen zählen der Hürth Park sowie für den langfristigen Bedarf das Gebiet Frechen/Köln- Marsdorf. Daneben sind vor allem die zentralen Versorgungsbereiche der Stadtteile für den kurz- und mittelfristigen Bedarf ausgestattet (siehe Abb. 4.5-2). Neben den Einzelhandelsstandorten spielen für die Versorgung auch Krankenhäuser und Kliniken eine bedeutsame Rolle. Nicht nur durch ihren hohen Publikumsverkehr, sondern auch als Ziel von Berufstätigen müssen diese Einrichtungen im Rahmen des Nahverkehrsplans betrachtet werden. Im Rhein-Erft-Kreis gibt es sechs Krankenhäuser und fünf Kliniken, die sich wie folgt auf die kreisangehörigen Städte aufteilen: Krankenhäuser und Kliniken im Rhein-Erft-Kreis Name Stadt Maria-Hilf-Krankenhaus Marienhospital Marien-Hospital St. Katharinen-Hospital Sana-Krankenhaus Somnia-Klinik Dreifaltigkeits-Krankenhaus St. Hubertus-Stift Fachklinik (Sucht) Liblar Salus Klinik KfH Nierenzentrum Kerpen Bergheim Brühl Erftstadt Frechen Hürth Hürth Wesseling Bedburg Erftstadt Hürth Kerpen Bettenanzahl 225 210 119 433 135 k.A. 168 70 40 174 k.A. Abb. 4.5-1: Krankenhäuser und Kliniken im Rhein-Erft-Kreis ÖV-Anbindung Bus Stadtbahn, Bus Bus, AST Bus, AST Bus Bus, AST Bus Bus Bus Bus RE, S-Bahn, Bus 23 Das größte Krankenhaus ist das St. Katharinen-Hospital in Frechen mit 433 Betten. Hervorzuheben ist auch das sich in der Nähe zum Kreis befindende St. Elisabeth Krankenhaus in Köln-Lindenthal, welches durch die Stadtbahnlinie 7 an den Rhein-Erft-Kreis angebunden ist. 23 Quelle: Onlineinformation der Kliniken, Angaben der kreisangehörigen Kommunen 38 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Abb. 4.5-2: Nahversorgungsbereiche 24 Zwischenbericht - Juli 2014 24 Quelle: Eigene Darstellung auf Basis der vorliegenden Einzelhandelskonzepte 39 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis 4.6 Zwischenbericht - Juli 2014 Publikumsbedeutsame Freizeiteinrichtungen und – standorte Publikumsbedeutsame Freizeiteinrichtungen und Tourismusziele, die eine überörtliche Bedeutung aufweisen, finden sich zahlreich und in allen Städten des Rhein-Erft-Kreises. Da viele dieser Einrichtungen auch für den ÖPNV von Bedeutung sind bzw. sein können, wird in diesem Kapitel Bezug darauf genommen. Neben den stadtübergreifenden Naherholungsgebieten Marienfeld und Naturpark Rheinland (siehe Abb. 4.6-2), sind die bedeutsamsten Freizeitziele das Phantasialand in Brühl und das Michael-Schumacher-Kartcenter in Kerpen. Darüber hinaus zählen unter anderem Sportanlagen und Veranstaltungsorte, Kultureinrichtungen sowie teilweise auch saisonal relevante Ziele wie Freibäder und Badeseen zu Einrichtungen, die eine gewisse Relevanz für den Freizeit- und Tourismusverkehr aufweisen. Viele der Einrichtungen sind bereits an den ÖPNV auf verschiedene Weise angebunden. Nur einige wenige Einrichtungen wie z.B. das MichaelSchumacher-Kartcenter oder das Monte Mare Schwimmbad in Bedburg haben keine direkte ÖV-Erschließung (siehe Abb. 4.6-1). Publikumsbedeutsame Freizeiteinrichtungen im Rhein-Erft-Kreis Stadt Name der Einrichtung ÖV-Anbindung Bedburg Freibad Bedburg Monte Mare Bedburg Schloss Bedburg Josef-Balduin-Arena Historische Ortsansicht - Altkaster Grottenhertener Mühle Kasterer See / Peringsee Schwimmbad Bergheim Schwimmbad Quadrath-Ichendorf Fortuna-Park Oberaußem Schloss Paffendorf Glessener Mühlenhof Golfplatz "Am Alten Fliess" Wasserburg Geretzhoven Historische Ortsansicht - Bergheim Kajaken & Rafting auf der Erft Schloss Frens Bus Bus AST Bus Bus RB, Bus Bus Bus AST Bus Shuttlebus während der Öffnungszeiten Bergheim Brühl Phantasialand Schloss Augustusburg und Schloss Falkenlust mit englischem Landschaftsgarten Max-Ernst-Museum Finanzgeschichtliche Sammlung Deutschlands (Bundesfinanzakademie) Karlsbad Kletterwald und House Running ZOOM-Kino Wasserskianlage Bleibtreusee Strandbad Heider Bergsee Historischer Kaiserbahnhof RE, RB, Bus RE, RB, Bus Bus RE, Stadtbahn, Bus Bus RE, RB, Stadtbahn, Bus Bus Bus RE, Bus 40 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 Publikumsbedeutsame Freizeiteinrichtungen im Rhein-Erft-Kreis Stadt Name der Einrichtung ÖV-Anbindung Elsdorf Freibad Elsdorf Bus, AST Eventforum :terra nova AST Fußballgolf Berrendorf AST Tagebau Hambach Erftstadt Freibad Kierdorf AST Freibad Lechenich AST Schloss Gymnich Bus, AST Burg Konradsheim GolfBurg Konradsheim Historische Ortsansicht - Lechenich Bus Schloss Gracht Bus Schlosspark Gracht Bus Strandbad Liblarer See Bus 25 Bus Umwelt- und Naturparkzentrum Gymnicher Mühle Umwelt- und Naturparkzentrum Friesheimer Busch AST Anneliese Geske Musik- und Kulturhaus Frechen Terassenfreibad Frechen AST Fresh Open Bus Stiftung Keramion AST Haus am Bahndamm Bus Theaterensemble Harlekin Bus Stadtsaal Frechen Stadtbahn, Bus, AST Kletterhalle "Chimpanzo Drome" Hürth Otto-Maigler-See (mit Freibad) Bus, AST Bürgerhaus Hürth Bus, AST Sportanlagen Sudetenstraße (mit Bowlingcenter) Bus, AST De Bütt Bus, AST nobeo Fernsehstudios Bus Kerpen Erftlagune Bus Michael-Schumacher Kartcenter Hallenbad Europaschule Bus Freibad Türnich Bus Burg Hemmersbach Bus Schloss Türnich Kommandeursburg Bus Ökologischer Landschaftspark - Schloß Türnich Bus Schloss Loersfeld Sindorfer Mühle Pulheim Kombibad Stommeln Bus Schwimmbad und Sportplätze Pulheim Bus Abtei Brauweiler Bus Golf Club Gut Lärchenhof Windmühle Stommeln Bus Golf & Country Club Velderhof e.V. Pulheimer See / Strandbad Bus Wesseling Rheinforum Bus Sportstätten und Schwimmbad Jahnstraße Bus Bronx Kletterhalle Bus Filmmuseum Romboy Bus Galerie Schwingeler Hof Bus HLP Galerie 26 Abb. 4.6-1: Publikumsbedeutsame Freizeiteinrichtungen im Rhein-Erft-Kreis 25 26 Seit 15.Juni 2014 wird die Haltestelle Gymnicher Mühle angefahren Quelle: Rhein-Erft-Tourismus e.V. (2013): (URL: http://www.rhein-erft-tourismus.de/) 41 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Abb. 4.6-2: Freizeitziele im Rhein-Erft-Kreis 27 Zwischenbericht - Juli 2014 27 Quelle: Eigene Darstellung 42 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis 4.7 Zwischenbericht - Juli 2014 Motorisierung und Autoverfügbarkeit im Rhein-Erft-Kreis Die Haushaltsbefragung im Rhein-Erft-Kreis hat ergeben, dass insgesamt 90,2 Prozent der befragten Haushalte mindestens ein Auto besitzen. 9,8 Prozent der Haushalte im Kreis hingegen verfügen über keinen Pkw. 31,4 Prozent der Haushalte gaben an, dass sie zwei Autos besitzen, 6,5 Prozent der Haushalte im Rhein-Erft-Kreis besitzen drei oder sogar mehr Autos (siehe Abb. 4.7-1). Die Pkw-Ausstattung je Haushalt unterscheidet sich dabei nach den unterschiedlichen räumlichen Gegebenheiten der kreisangehörigen Gemeinden. In den kompakteren Gemeinden wie Brühl, Frechen, Hürth und Wesseling ist der Anteil der Haushalte ohne eigenes Auto mit bis zu 15 Prozent erwartungsgemäß höher als in den Flächenkommunen, wie beispielsweise Pulheim. Im Durchschnitt stehen den befragten Haushalten im Kreis 1,4 PKW je Haushalt zur Verfügung. n = 2.652 Keine Angabe: 1 Abb. 4.7-1: Anzahl der PKW je Haushalt 28 Der Motorisierungsgrad im Kreis beträgt durchschnittlich 527 Pkw pro 1.000 Einwohner und liegt damit knapp über dem Niveau des bundesdeutschen Durchschnittswertes von 521 Pkw/1.000 EW. Wie bereits erwähnt unterscheidet sich auch dieser Wert nach den räumlichen Gegebenheiten und liegt in Flächenkommunen wie Erftstadt (560), Bedburg (551) oder Kerpen (536) erwartungsgemäß höher als in kompakten Städten wie Hürth (502), Frechen (511) oder Wesseling (509). Den höchsten Wert erreicht die Stadt Pulheim mit 565 Pkw/1.000 EW, den geringsten Wert die Stadt Brühl mit 472 Pkw/1.000 EW (alle Werte Stand 2011) (siehe Abb. 4.7-2). Die Shell-Studie zu Pkw-Szenarien in Deutschland geht weiterhin von einem stark wachsenden Pkw-Bestand für das Bundesgebiet aus, der bis etwa 2020 zunimmt und ab diesem Zeitraum prognostiziert bis 2030 aufgrund der Abnahme der fahrfähigen Bevölkerung stagniert bzw. leicht zurück geht. Weiterhin wird sich ebenfalls die Altersstruktur der Führerscheinbzw. Fahrzeugbesitzer im Zuge des demographischen Wandels verschieben, 28 Quelle: Haushaltsbefragung im Rhein-Erft-Kreis 2013 – Büro StadtVerkehr 43 Nahverkehrsplan 2015 – 2020 Rhein-Erft-Kreis Zwischenbericht - Juli 2014 womit vor allem der prozentuale Anteil älterer Bevölkerungsgruppen an der Gesamtfahrleistung steigen wird.29 Insbesondere in ländlich geprägten Regionen30 wo kaum adäquate Alternativen zum Pkw für ältere Menschen existieren, ist mit einer Reduzierung des Pkw-Besatzes derzeit nicht zu rechnen. Abb. 4.7-2: Motorisierungsgrad der Bevölkerung im Rhein-Erft-Kreis 31 In den letzten Jahren zeichnet sich bei der Verkehrsmittelnutzung in den Städten ein Wertewandel ab. Überwiegend junge Menschen in Ballungszentren und größeren Städten besitzen kein eigenes Auto mehr, der eigene Pkw verliert als Statussymbol an Bedeutung. Dafür ist der Besitz von Smartphones und Tablets umso bedeutender. Die neuen Kommunikationsmedien werden immer mehr auch als Informationszugang für eine multimodale Verkehrsmittelwahl genutzt. Eine ganze Reihe von Untersuchungen und Statistiken zeigt, dass sich der Stellenwert des Autos verändert. So ist allein von 2002 bis 2008 der Anteil der 18- bis 24-Jährigen, die täglich Auto fährt, um fast ein Viertel von 43 Prozent auf 31 Prozent zurückgegangen.32 Der Anteil der Jugendlichen zwischen 18 und 29 Jahren, die einen eigenen Pkw besitzen ist im Zeitraum von 2000 bis 2010 um 43 Prozent gesunken. 33 29 30 31 32 33 Quelle: Shell Deutschland Oil GmbH (2009): Shell Pkw-Szenarien bis 2030. Fakten, Trends und Handlungsoptionen für nachhaltige Auto-Mobilität. (URL: http://s04.staticshell.com/content/dam/shell/static/deu/downloads/publications2009shellmobilityscenarios.pdf) Im Rhein-Erft-Kreis könnten dies die Ortsteile außerhalb der Kernstadtbereiche in Bedburg, Elsdorf, Erftstadt und Kerpen sein. Quelle: IT NRW Quelle: Kraftfahrbundesamt Infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, Institut für Verkehrsforschung am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR): Mobilität in Deutschland 2008 (MiD) 44