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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 268/2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
37 kB
Datum
24.09.2014
Erstellt
15.09.14, 18:36
Aktualisiert
15.09.14, 18:36
Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 268/2014) Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage 268/2014)

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Inhalt der Datei

REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH Bergheim, 10.07.2014 Bericht gemäß Berichtspflicht nach § 113 GO NW an den Kreistag Rhein-Erft und die Stadträte der Städte im Rhein-Erft-Kreis über die 121. Sitzung des Aufsichtsrates der REVG mbH am 24. Juni 2014 um 14.00Uhr Die wesentlichen Inhalte der Sitzung werden nachfolgend zusammengefasst: Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfung des Geschäftsjahres 2013 a. Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Empfehlung an die GV) Der REVG mbH wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Beschluss Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, wie folgt zu beschließen: 1. „Der von der Geschäftsführung aufgestellte und von dem Abschlussprüfer und dem Aufsichtsrat geprüfte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013 wird festgestellt. 2. Der Jahresfehlbetrag von 8.419.292,26 Euro wird durch Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.“ Einstimmig angenommen b. Entlastung der Geschäftsführung und der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 (Empfehlung an die GV) Beschluss Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, wie folgt zu beschließen: „Der Geschäftsführung und den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.“ Einstimmig angenommen 121 AR 24. Juni 2014 Bericht zur Berichtspflicht Seite 1 von 2 REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH c. Wahl des Abschlussprüfers für das Jahr 2014 (Empfehlung an die GV) In der 40. Sitzung der Gesellschafterversammlung vom 26. September 2012 wurde - entsprechend dem Vorschlag des Aufsichtsrates - unter TOP 4 die Firma Rödl & Partner bereits für die Geschäftsjahre 2012, 2013 sowie 2014 mit der Abschlussprüfung für die REVG mbH beauftragt. Hierzu bestehen keine Einwände. Bergheim, den 08. Juli 2014 ________________ Heinz Küpper Vorsitzender des Aufsichtsrates 121 AR 24. Juni 2014 Bericht zur Berichtspflicht Seite 2 von 2