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Beschlussvorlage (Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
118 kB
Datum
24.09.2014
Erstellt
15.09.14, 18:36
Aktualisiert
15.09.14, 18:36
Beschlussvorlage (Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin  / eines stellvertretenden Schriftführers) Beschlussvorlage (Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin  / eines stellvertretenden Schriftführers)

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Vorlage Nr.: 366/2014 Erstellt am: 11.09.2014 Aktenzeichen: IV/60 Verfasser/in: Frau Kroggel-Baur Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 24.09.2014 Betreff Bestellung einer Schriftführerin / eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin / eines stellvertretenden Schriftführers Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 366/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr bestellt Frau Renate Kroggel-Baur zur Schriftführerin und Frau Michaela Kemper zur stellvertretenden Schriftführerin. Erläuterungen Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 52 Abs. 1 GO NRW ist über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird von der Ausschussvorsitzenden / von dem Ausschussvorsitzenden und einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin / Schriftführer unterzeichnet. Es bleibt dem Ausschuss überlassen, ob er ein Ratsmitglied oder eine Verwaltungsmitarbeiterin / einen Verwaltungsmitarbeiter zur Schriftführerin / zum Schriftführer bestellt. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Tiefbau und Verkehr, wie vorgeschlagen zu beschließen.