Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
15.09.14, 18:36
Aktualisiert
15.09.14, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
176/2014
Erstellt am:
02.06.2014
Aktenzeichen:
IV/60/66.12.02
Verfasser/in:
Frau Kroggel-Baur
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
24.09.2014
Rat
X
04.11.2014
Betreff
Widmung der Erschließungsanlage "Falkenhorst" in Geyen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 176/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung
für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Falkenhorst
Flur 21
Flur 11
Flur 21
I.
II.
Flurstück 912, 911
Flurstück 2393, 2394
Flurstück 1080, 1081
Gemarkung Brauweiler
Gemarkung Geyen
Gemarkung Brauweiler
Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im
Sinne von § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet (in der Anlage 1
schraffiert dargestellt).
Der in Anlage 2 mit Punkten dargestellte Bereich (Flurstücke 2393, 2394, 1080, 1081) wird als Gemeindestraße
mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Erläuterungen
Bei den Flurstücken 912 und 911 handelt es sich um einen unbeplanten Bereich, d. h. sie werden nicht von einem Bebauungsplan erfasst.
Die Flurstücke 2393, 2394, 1080 und 1081 sind im Bebauungsplan Nr. 91 Geyen als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fußgängerbereich) festgesetzt.
Die genannten Flurstücke der Erschließungsanlage „Falkenhorst“ sind ausgebaut und befinden sich im städtischen Eigentum. Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit vor. Die Straße wurde bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.