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Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlage "Falkenhorst" in Geyen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
15.09.14, 18:36
Aktualisiert
15.09.14, 18:36
Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlage "Falkenhorst" in Geyen) Beschlussvorlage (Widmung der Erschließungsanlage "Falkenhorst" in Geyen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 176/2014 Erstellt am: 02.06.2014 Aktenzeichen: IV/60/66.12.02 Verfasser/in: Frau Kroggel-Baur Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 24.09.2014 Rat X 04.11.2014 Betreff Widmung der Erschließungsanlage "Falkenhorst" in Geyen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 176/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Falkenhorst Flur 21 Flur 11 Flur 21 I. II. Flurstück 912, 911 Flurstück 2393, 2394 Flurstück 1080, 1081 Gemarkung Brauweiler Gemarkung Geyen Gemarkung Brauweiler Die vorgenannte Straße wird als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet (in der Anlage 1 schraffiert dargestellt). Der in Anlage 2 mit Punkten dargestellte Bereich (Flurstücke 2393, 2394, 1080, 1081) wird als Gemeindestraße mit der Beschränkung auf die Nutzungsart „Fußweg“ im Sinne des § 3 Absatz 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Absatz 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Erläuterungen Bei den Flurstücken 912 und 911 handelt es sich um einen unbeplanten Bereich, d. h. sie werden nicht von einem Bebauungsplan erfasst. Die Flurstücke 2393, 2394, 1080 und 1081 sind im Bebauungsplan Nr. 91 Geyen als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Fußgängerbereich) festgesetzt. Die genannten Flurstücke der Erschließungsanlage „Falkenhorst“ sind ausgebaut und befinden sich im städtischen Eigentum. Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit vor. Die Straße wurde bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.