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Beschlussvorlage (Widmung der "Christianstraße" im Abschnitt von "Auf dem Driesch" bis "Blumachergasse" in Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
15.09.14, 18:36
Aktualisiert
15.09.14, 18:36
Beschlussvorlage (Widmung der "Christianstraße" im Abschnitt von "Auf dem Driesch" bis "Blumachergasse" in Pulheim) Beschlussvorlage (Widmung der "Christianstraße" im Abschnitt von "Auf dem Driesch" bis "Blumachergasse" in Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 209/2014 Erstellt am: 04.06.2014 Aktenzeichen: IV/60/66.12.02 Verfasser/in: Frau Kroggel-Baur Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 24.09.2014 Rat X 04.11.2014 Betreff Widmung der "Christianstraße" im Abschnitt von "Auf dem Driesch" bis "Blumachergasse" in Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 209/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung für den öffentlichen Verkehr zu verfügen: Christianstraße im Abschnitt von Auf dem Driesch bis Blumachergasse Flur 16 Flurstück 787 Gemarkung Pulheim In der Anlage ist dieses Flurstück schraffiert dargestellt. Die vorgenannte Straße (Flurstück 787) wird im genannten Umfang als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet. Erläuterungen Die Straße „Christianstraße“ im Abschnitt von „Auf dem Driesch“ bis Blumachergasse wurde bereits 1990 gewidmet. Durch den Bebauungsplan Nr. 35.7 Pulheim, der am 13.7.1994 rechtswirksam geworden ist, wurde das Flurstück 787 als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Von der Widmung im Jahr 1990 war das genannte Flurstück nicht erfasst. Das Flurstück 787 ist als öffentliche Verkehrsfläche ausgebaut und befindet sich im städtischen Eigentum. Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit vor. Die Straße (Flurstück 787) wurde bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben. Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.