Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
15.09.14, 18:36
Aktualisiert
15.09.14, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
209/2014
Erstellt am:
04.06.2014
Aktenzeichen:
IV/60/66.12.02
Verfasser/in:
Frau Kroggel-Baur
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
24.09.2014
Rat
X
04.11.2014
Betreff
Widmung der "Christianstraße" im Abschnitt von "Auf dem Driesch" bis "Blumachergasse" in Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 209/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim die Widmung der nachfolgend aufgeführten Straße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23. September 1995 in der derzeit gültigen Fassung
für den öffentlichen Verkehr zu verfügen:
Christianstraße im Abschnitt von Auf dem Driesch bis Blumachergasse
Flur 16
Flurstück 787
Gemarkung Pulheim
In der Anlage ist dieses Flurstück schraffiert dargestellt.
Die vorgenannte Straße (Flurstück 787) wird im genannten Umfang als Gemeindestraße ohne Beschränkung auf eine
bestimmte Nutzungsart im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 3 in Verbindung mit Abs. 4 Ziffer 2 StrWG NRW gewidmet.
Erläuterungen
Die Straße „Christianstraße“ im Abschnitt von „Auf dem Driesch“ bis Blumachergasse wurde bereits 1990 gewidmet.
Durch den Bebauungsplan Nr. 35.7 Pulheim, der am 13.7.1994 rechtswirksam geworden ist, wurde das Flurstück 787
als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.
Von der Widmung im Jahr 1990 war das genannte Flurstück nicht erfasst.
Das Flurstück 787 ist als öffentliche Verkehrsfläche ausgebaut und befindet sich im städtischen Eigentum. Die Widmungsvoraussetzungen liegen somit vor. Die Straße (Flurstück 787) wurde bereits dem öffentlichen Verkehr übergeben.
Die Widmung tritt frühestens mit der nach § 6 Absatz 1 StrWG NRW vorgeschriebenen öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft.