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Vorlage (Dringlichkeitsentscheidung zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung für den Umzug Flüchtlinge von Brühl-Ost nach Brühl-West)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
25.09.2017
Erstellt
15.08.17, 12:42
Aktualisiert
15.08.17, 12:42
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 50 Zimmermann Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 14.08.2017 288/2017 Betreff Dringlichkeitsentscheidung zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung für den Umzug Flüchtlinge von Brühl-Ost nach Brühl-West Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle 529100/31500360 BGM Zust. Dez. Freytag Burkhardt Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Radermacher i.V. Assenmacher Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit eine überplanmäßige Ausgabe bei KKK 31500360/529100 „Soziale Einrichtungen/Aufwendungen für Dienstleistungen“ von 20.000 €. Deckung: Mehrerträge bei KKK 57040000/469110 „Gewinn Kreissparkasse“ Erläuterungen: Die derzeit in der städtischen Containeranlage in der Hedwig-Gries-Straße lebenden Flüchtlinge (rund 130 Personen) sollen in der Zeit vom 02.10.2017 bis 13.10.2017 in die neue Containeranlage in der Willy-Brandt-Straße umziehen. Hiernach erfolgt unmittelbar die Herrichtung der Unterkunft in Brühl-Ost, damit dort für die Zeit des Rathausneubaues Verwaltungsmitarbeiter/innen einziehen können. Finanzielle Mittel für den Neubau des Rathauses B und damit einhergehende Kosten sind erst im Haushalt 2018 geplant. Im Teilergebnisplan 3150 (soziale Einrichtungen) sind keine finanziellen Mittel für die mit dem Rathausneubau einhergehenden Umzugskosten der Flüchtlinge von den Containerunterbringungen in Ost nach West verfügbar. Daher muss die Mittelbereitstellung im Jahr 2017 überplanmäßig erfolgen. Drucksache 288/2017 Seite - 2 – Die Dringlichkeit ist gegeben, um den Umzug in der Kürze der Zeit entsprechend vorbereiten zu können. Der Umzug kann in den laut Zeitplan vorgesehenen neun Arbeitstagen nicht von städtischem Personal durchgeführt werden, daher muss der Auftrag an ein Umzugsunternehmen mit entsprechendem Ausschreibungsverfahren vergeben werden. Die Kosten für den Umzug werden mit 20.000 € geschätzt.