Daten
Kommune
Pulheim
Größe
174 kB
Datum
24.09.2014
Erstellt
15.09.14, 18:36
Aktualisiert
15.09.14, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
284/2014
Erstellt am:
06.08.2014
Aktenzeichen:
IV/660
Verfasser/in:
Frau Homann
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
6
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
24.09.2014
Betreff
Rückbenennung der Chryslerstraße in „Am Randkanal“
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Herr Jörn Meier in seiner vormaligen Funktion als Ortsvorsteher von Brauweiler, Dansweiler und Freimersdorf
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr lehnt die Umbenennung der Chryslerstraße in „Am Randkanal“ ab.
Vorlage Nr.: 284/2014 . Seite 2 / 2
Erläuterungen
Im Jahre 1998 wurde die Benennung der Chryslerstraße vom Bau- und Verkehrsausschusses der Stadt Pulheim beschlossen. Anlass war ein Antrag der Daimler-Benz AG, die dort ein Logistik-Center betreibt und im selben Jahr eine
Fusion mit Chrysler einging. Seit dem Jahre 2007 sind Chrysler und Daimler allerdings wieder getrennt.
Eine formelle Benennung der Straße „Am Randkanal“ hatte nie stattgefunden. Diese Bezeichnung wurde eher landläufig
und in Flurkarten benutzt.
Das Logistik-Center trägt zwar die Anschrift Donatusstraße 150, verfügt aber auch über eine Zufahrt von der Chryslerstraße. Zudem hat das ebenfalls zu Mercedes-Benz gehörende „Lack- und Karosseriezentrum Rheinland“ die Anschrift
Chryslerstraße 4.
Eine Umbenennung von Straßen wird von Anliegern in der Regel nicht gerne gesehen. So haben ortsunkundige Besucher, die z.B. Navigationsgeräte mit älterer Software benutzen, häufig Probleme, die neue Adresse zu finden. Insbesondere für gewerblich genutzte Grundstücke stellt dies ein großes Problem dar, da diese regelmäßig einen hohen Quellund Zielverkehr wie auch einen besonders hohen Anteil ortunkundiger Besucher aufweisen. Zudem gibt es für Lastzüge,
wenn diese sich verfahren sollten, nur wenige geeignete Stellen, die ein sicheres Wenden erlauben. Aus verkehrstechnischer Sicht und aus Sicht der Wirtschaftsförderung ist eine Umbenennung daher nicht zu empfehlen.