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Vorlage (Ergänzungssatzung 08.16 "An Maria Glück" - Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
148 kB
Datum
20.02.2017
Erstellt
23.01.17, 18:27
Aktualisiert
23.01.17, 18:27
Vorlage (Ergänzungssatzung 08.16 "An Maria Glück"
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Over 61 26 20 0816 14.10.2016 446/2016 Betreff Ergänzungssatzung 08.16 „An Maria Glück“ - Satzungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: 1 - Der Rat der Stadt Brühl beschließt unter Abwägungen der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der beschränkten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Ergänzungssatzung 08.16 „An Maria Glück“. Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (30.08. – 04.10.2016 + Termin am 05.12.2016) und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) bis zum 04.10.2016 zur Ergänzungssatzung 08.16 „An Maria Glück“ Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger B1.01 Bürger 1 B2.01 Bürger 2 B3.01 Bürger 3 Abwägung der Stellungnahme --Wird berücksichtigt Wird berücksichtigt B3.02 Wird nicht berücksichtigt B3.03 Wird nicht berücksichtigt B4.01 Bürger 4 Wird nicht berücksichtigt B4.02 Wird berücksichtigt B4.03 Wird berücksichtigt Seite - 2 – Drucksache 446/2016 Lfd. Nr. B4.04 Bürger Abwägung der Stellungnahme Wird nicht berücksichtigt B4.05 Wird nicht berücksichtigt B4.06 Wird nicht berücksichtigt Stellungnahmen der TÖB Lfd. Nr. TÖB T1.01 Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung T1.02 T2.01 T3.01 RWE Power Abteilung Bergschäden Geologischer Dienst NRW Abwägung der Stellungnahme --- Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt T3.02 Wird berücksichtigt T3.03 Wird berücksichtigt T3.04 Wird berücksichtigt T3.05 Wird bereits berücksichtigt T3.06 Wird berücksichtigt 2 - Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Ergänzungssatzung 08.16 „An Maria Glück“ einschließlich der zugehörige Begründung. Das Satzungsgebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 7. Es umfasst das Flurstück 1019, östliche Teile der Flurstücke 994 und 1386, sowie bis auf eine schmale Fläche im Norden, das Flurstück 1385. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: im Westen im Norden durch die westliche Grenze des Flurstückes 1385 bis zum Schnittpunkt einer 4,0m südlich der südlichen Grenze des Flurstücke 994 verlaufenden Parallelen, vom vorgenannten Schnittpunkt auf der Parallelen nach Osten bis 6,0m vor dem Schnittpunkt mit dem vorhandenen östlichen Fahrbahnrand der Straße "An Maria Glück", von diesem Schnittpunkt in nördliche Richtung bis zu dem Punkt, welcher 6,0 m westlich vom Schnittpunkt der südlichen Grenze des Flurstücks 1731 mit dem östlichen Fahrbahnrand der Straße "An Maria Glück" liegt, entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 1731 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 1731, 1623 und 1019 und weiter auf der östlichen Grenze des Flurstücks 1019 bis zum Grenzpunkt 1623,1385 und 1019, Drucksache 446/2016 Seite - 3 – im Osten vom Grenzpunkt 1623, 1385 und 1019 entlang der nordöstlichen, der östlichen und der südlichen Grenze des Flurstückes 1385, bis zum nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 38, im Süden vom nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 38 entlang der östlichen und der südlichen Grenze des Flurstückes 1385. Die Plangebietsfläche beträgt ca. 4.900 m². Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die Ergänzungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: Es wurde von einer frühzeitigen Bürgerbeteilig abgesehen. Im Rahmen der beschränkten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung haben vier Bürger Bedenken geäußert. Im Wesentlichen ging es den Bürgern um Berücksichtigung ihrer Bedenken bezüglich  der Firsthöhe der geplanten Gebäude,  der Linienführung der Erschließungsstraße und des Fuß,- Radweges,  sowie die Nichtbeachtung des Landschaftsschutzes und der höheren Vegetation. Aufgrund der Bedenken zweier Bürger wurden diese und der Investor zu einem Termin (05.12.2016) in die Verwaltung geladen. Als Ergebnis des Erörterungstermins wurde festgehalten, dass die Firsthöhe des östlichen Baufensters um 1,0m (H max 8,5m ü BZP) und des südlichen Baufenster um die 0,5m (H max 6,5 m ü BZP) gesenkt werden. Dieses Ergebnis wurde durch ein weiteres Schreiben eines der beiden Bürger am Folgetag als möglicherweise zu geringe Änderung bezeichnet. Daraufhin wurde eine weitere Baueinschränkung vorgenommen: Es wurde die Dachform Satteldach mit einer Dachneigung von 35 – 40° und die Firstrichtung parallel zur langen Seite der Baufensters festgesetzt. Alle Änderungen wurden in die Ergänzungssatzung und Begründung übernommen. Seitens der Träger öffentlicher Belange gab es keine relevanten Bedenken. Aus Sicht der Verwaltung liegt eine tragfähige Ergänzungssatzung vor, die zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird. Anlage(n): (1) 08_16_01_Abwägung (2) 08_16_02_Übersichtsplan (3) 08_16_03_Plan_Förmlich_SW (4) 08_16_04_Begründung (5) 08_16_05_Ergänzungssatzung