Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,2 MB
Datum
21.10.2014
Erstellt
09.09.14, 09:57
Aktualisiert
09.09.14, 09:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Interessengemeinschaft Nellesweg
Bebauungsplan Nr. 98 Geyen
Ausgangssituation
Problem: Festlegungen gem. Bebauungsplan in den Punkten:
1. Höhenlage:
Die Höhenlage der Baugrundstücke im Allgemeinen Wohngebiet (WA)
wird auf 61 m üNN festgesetzt.
Problem = Das Baugebiet weist ein deutliches Gefälle auf, weswegen viele
Baugrundstücke im Niveau haben angepasst werden müssen, heißt durch LSteine ausgeglichen wurden.
2. Einfriedungen:
Einfriedungen sind ausschließlich als lebende Hecken bis max. 2,0 m
zulässig. Eingebunden in diese Hecken sind nur Maschendraht- oder
Stabgitterzäune bis max. 1,8 m zulässig.
Problem = Durch die zum Teil sehr eng geplanten Bauparzellen und die o. g.
Einschränkung lässt sich eine Einfriedung durch lebende Hecken nicht
vollumfänglich verwirklichen. Weswegen ein Sichtschutz zur Wahrung der
Privatsphäre in die Stabgitterzäune als Provisorium eingebracht wurde.
Interessengemeinschaft Nellesweg
Bebauungsplan Nr. 98 Geyen
= Problembereiche
Interessengemeinschaft Nellesweg
Bebauungsplan Nr. 98 Geyen
Lösung
Änderung der textlichen Festsetzung in:
„Einfriedungen sind als lebende Hecken bis max. 2,0 m zulässig.
Eingebunden in diese Hecken sind nur Maschendraht- oder Stabgitterzäune
bis max. 1,8 m zulässig, welche mit Sichtschutzstreifen versehen sein und
die Einfriedung als lebende Hecken ersetzen können.“
Kompromisslösung:
„Einfriedungen sind als lebende Hecken bis max. 2,0 m zulässig.
Eingebunden in diese Hecken sind nur Maschendraht- oder Stabgitterzäune
bis max. 1,8 m zulässig. Alternativ sind auf bis zu 50 vom Hundert der
umlaufenden Grundstücksgrenze Sichtschutzstreifen erlaubt.“
Interessengemeinschaft Nellesweg
Bebauungsplan Nr. 98 Geyen
Begründung
1. Die hier vorgetragene Einlassung wird von allen Eigentümern einstimmig unterstützt
(siehe Unterschriftenliste).
2. Aufgrund der derzeitigen Festsetzungen haben insbesondere die Grundstücke, die zur
Straßenseite gelegen sind, keine Wahrung der Privatsphäre.
3. Hecken benötigen naturgemäß mehrere Jahre Wachstum, bis sie die notwendige Höhe
erreicht haben um blickdicht zu sein.
4. Einige Grundstücke sind so eng, dass durch Heckenbepflanzung kein Durchgang mehr
möglich wäre.
5. Durch die L-Steine als Unterbau ist eine Bepflanzung bzw. Pflanzwachstum nicht
möglich (siehe Schreiben der Fa. Kleinekarhoff).
6. Sichtschutzstreifen optisch nicht vergleichbar mit Mauern, wirken deutlich dezenter. Alle
bisher angebrachten Sichtschutzstreifen ergeben ein sauberes Erscheinungsbild, siehe
Fotos.
7. Einfriedung (Bepflanzung und Sichtschutz) sollte sich an Nachbarschaftsumgebung
orientieren.
8. Städtische Grundstücke werden entgegen der baugestalterischen Festsetzungen mit
Sichtschutzstreifen versehen (Beispiel: Städtische Kita KiKu Kinderland, Pariser Straße,
siehe Foto).
9. Individuelle und anspruchsvolle Gartengestaltung wird aufgrund der derzeitigen
Festlegung stark eingeschränkt.
Interessengemeinschaft Nellesweg
Bebauungsplan Nr. 98 Geyen
Fotos der Problembereiche:
1,6 m
Interessengemeinschaft Nellesweg
Bebauungsplan Nr. 98 Geyen
Hecke
1m
3m
2m
Interessengemeinschaft Nellesweg
Bebauungsplan Nr. 98 Geyen
30 cm
2,5 m
Interessengemeinschaft Nellesweg
Bebauungsplan Nr. 98 Geyen
2m
Hecke
1m
Breite gesamt: 3,5 m
Interessengemeinschaft Nellesweg
Kita Kiku Pariser Straße – hier Sichtschutz erlaubt ?!
Interessengemeinschaft Nellesweg
Bebauungsplan Nr. 98 Geyen
Derzeit zulässige Zaunvarianten
Stabgitterzaun
Maschendrahtzaun
Interessengemeinschaft Nellesweg
Bebauungsplan Nr. 98 Geyen
Wir bitten um Prüfung unseres Anliegens und um
Verhandlung im Rahmen der anstehenden Sitzung des
Umwelt- und Planungsausschusses am 07. Mai 2014.
Interessengemeinschaft Nellesweg
Bebauungsplan Nr. 98 Geyen