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Beschlussvorlage (BP 98 Geyen Präsentation Bürger)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
1,2 MB
Datum
21.10.2014
Erstellt
09.09.14, 09:57
Aktualisiert
09.09.14, 09:57

Inhalt der Datei

Interessengemeinschaft Nellesweg Bebauungsplan Nr. 98 Geyen Ausgangssituation Problem: Festlegungen gem. Bebauungsplan in den Punkten: 1. Höhenlage: Die Höhenlage der Baugrundstücke im Allgemeinen Wohngebiet (WA) wird auf 61 m üNN festgesetzt. Problem = Das Baugebiet weist ein deutliches Gefälle auf, weswegen viele Baugrundstücke im Niveau haben angepasst werden müssen, heißt durch LSteine ausgeglichen wurden. 2. Einfriedungen: Einfriedungen sind ausschließlich als lebende Hecken bis max. 2,0 m zulässig. Eingebunden in diese Hecken sind nur Maschendraht- oder Stabgitterzäune bis max. 1,8 m zulässig. Problem = Durch die zum Teil sehr eng geplanten Bauparzellen und die o. g. Einschränkung lässt sich eine Einfriedung durch lebende Hecken nicht vollumfänglich verwirklichen. Weswegen ein Sichtschutz zur Wahrung der Privatsphäre in die Stabgitterzäune als Provisorium eingebracht wurde. Interessengemeinschaft Nellesweg Bebauungsplan Nr. 98 Geyen = Problembereiche Interessengemeinschaft Nellesweg Bebauungsplan Nr. 98 Geyen Lösung Änderung der textlichen Festsetzung in: „Einfriedungen sind als lebende Hecken bis max. 2,0 m zulässig. Eingebunden in diese Hecken sind nur Maschendraht- oder Stabgitterzäune bis max. 1,8 m zulässig, welche mit Sichtschutzstreifen versehen sein und die Einfriedung als lebende Hecken ersetzen können.“ Kompromisslösung: „Einfriedungen sind als lebende Hecken bis max. 2,0 m zulässig. Eingebunden in diese Hecken sind nur Maschendraht- oder Stabgitterzäune bis max. 1,8 m zulässig. Alternativ sind auf bis zu 50 vom Hundert der umlaufenden Grundstücksgrenze Sichtschutzstreifen erlaubt.“ Interessengemeinschaft Nellesweg Bebauungsplan Nr. 98 Geyen Begründung 1. Die hier vorgetragene Einlassung wird von allen Eigentümern einstimmig unterstützt (siehe Unterschriftenliste). 2. Aufgrund der derzeitigen Festsetzungen haben insbesondere die Grundstücke, die zur Straßenseite gelegen sind, keine Wahrung der Privatsphäre. 3. Hecken benötigen naturgemäß mehrere Jahre Wachstum, bis sie die notwendige Höhe erreicht haben um blickdicht zu sein. 4. Einige Grundstücke sind so eng, dass durch Heckenbepflanzung kein Durchgang mehr möglich wäre. 5. Durch die L-Steine als Unterbau ist eine Bepflanzung bzw. Pflanzwachstum nicht möglich (siehe Schreiben der Fa. Kleinekarhoff). 6. Sichtschutzstreifen optisch nicht vergleichbar mit Mauern, wirken deutlich dezenter. Alle bisher angebrachten Sichtschutzstreifen ergeben ein sauberes Erscheinungsbild, siehe Fotos. 7. Einfriedung (Bepflanzung und Sichtschutz) sollte sich an Nachbarschaftsumgebung orientieren. 8. Städtische Grundstücke werden entgegen der baugestalterischen Festsetzungen mit Sichtschutzstreifen versehen (Beispiel: Städtische Kita KiKu Kinderland, Pariser Straße, siehe Foto). 9. Individuelle und anspruchsvolle Gartengestaltung wird aufgrund der derzeitigen Festlegung stark eingeschränkt. Interessengemeinschaft Nellesweg Bebauungsplan Nr. 98 Geyen Fotos der Problembereiche: 1,6 m Interessengemeinschaft Nellesweg Bebauungsplan Nr. 98 Geyen Hecke 1m 3m 2m Interessengemeinschaft Nellesweg Bebauungsplan Nr. 98 Geyen 30 cm 2,5 m Interessengemeinschaft Nellesweg Bebauungsplan Nr. 98 Geyen 2m Hecke 1m Breite gesamt: 3,5 m Interessengemeinschaft Nellesweg Kita Kiku Pariser Straße – hier Sichtschutz erlaubt ?! Interessengemeinschaft Nellesweg Bebauungsplan Nr. 98 Geyen Derzeit zulässige Zaunvarianten Stabgitterzaun Maschendrahtzaun Interessengemeinschaft Nellesweg Bebauungsplan Nr. 98 Geyen Wir bitten um Prüfung unseres Anliegens und um Verhandlung im Rahmen der anstehenden Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 07. Mai 2014. Interessengemeinschaft Nellesweg Bebauungsplan Nr. 98 Geyen