Daten
Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
07.02.2017
Erstellt
31.01.17, 13:54
Aktualisiert
31.01.17, 13:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
30
Dartsch
60 12 02 /4297
11.01.2017
14/2017
Betreff
Widmung des Stichwegs Zum Sommersberg 21 - 27
Bebauungsplan 11.03
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Abt. 61/1
Freytag
i.V. Schiffer Lamberty
FB 66
Dez. I
Schulz
Schiffer
Beschlussentwurf:
Der VfVM beschließt, den Stichweg Zum Sommersberg 21-27 gem. § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 dem
öffentlichen Verkehr zu widmen:
Straßenbezeichnung
Straßengruppe
Widmungsbeschränkung
Zum Sommersberg
Gemeindestraße
ohne (verkehrsberuhigter
Bereich)
Gemarkung Vochem , Flur 2
Flurstücke 7039 und,7036
Erläuterungen:
Die Straße im Bereich des Bebauungsplanes 11.03 „Süd-West-Ecke Zum
Sommersberg/Kierberger Straße“ wurde entsprechend den Festsetzungen des
Bebauungsplansals verkehrsberuhigte Bereich hergestellt. Die oben aufgeführte zu
widmende Straße ist eine Gemeindestraße, die bereits dem öffentlichen Verkehr dient. Die
Voraussetzung des § 6 Abs. 5 des Straßen- und Wegegesetzes ist erfüllt, da sich das
Flurstück im Eigentum der Stadt Brühl befindet.
Einer förmlichen Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz stehen somit keine
Hinderungsgründe entgegen.
Die Widmungsverfügung ist mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekannt zu machen.
Anlage(n):
(1) Plan Stichweg