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Vorlage (Widmung des Stichwegs Zum Sommersberg 21 - 27 Bebauungsplan 11.03)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
07.02.2017
Erstellt
31.01.17, 13:54
Aktualisiert
31.01.17, 13:54
Vorlage (Widmung des Stichwegs Zum Sommersberg 21 - 27
Bebauungsplan 11.03)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 30 Dartsch 60 12 02 /4297 11.01.2017 14/2017 Betreff Widmung des Stichwegs Zum Sommersberg 21 - 27 Bebauungsplan 11.03 Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Abt. 61/1 Freytag i.V. Schiffer Lamberty FB 66 Dez. I Schulz Schiffer Beschlussentwurf: Der VfVM beschließt, den Stichweg Zum Sommersberg 21-27 gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. September 1995 dem öffentlichen Verkehr zu widmen: Straßenbezeichnung Straßengruppe Widmungsbeschränkung Zum Sommersberg Gemeindestraße ohne (verkehrsberuhigter Bereich) Gemarkung Vochem , Flur 2 Flurstücke 7039 und,7036 Erläuterungen: Die Straße im Bereich des Bebauungsplanes 11.03 „Süd-West-Ecke Zum Sommersberg/Kierberger Straße“ wurde entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplansals verkehrsberuhigte Bereich hergestellt. Die oben aufgeführte zu widmende Straße ist eine Gemeindestraße, die bereits dem öffentlichen Verkehr dient. Die Voraussetzung des § 6 Abs. 5 des Straßen- und Wegegesetzes ist erfüllt, da sich das Flurstück im Eigentum der Stadt Brühl befindet. Einer förmlichen Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz stehen somit keine Hinderungsgründe entgegen. Die Widmungsverfügung ist mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich bekannt zu machen. Anlage(n): (1) Plan Stichweg