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Vorlage (Anträge auf Baumfällungen Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission vom 31.01.2017 Anträge auf Baumfällungen Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission vom 31.01.2017 )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
124 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
07.02.17, 11:12
Aktualisiert
07.02.17, 11:12
Vorlage (Anträge auf Baumfällungen
 Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission vom 31.01.2017
Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission vom 31.01.2017


) Vorlage (Anträge auf Baumfällungen
 Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission vom 31.01.2017
Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission vom 31.01.2017


) Vorlage (Anträge auf Baumfällungen
 Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission vom 31.01.2017
Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission vom 31.01.2017


) Vorlage (Anträge auf Baumfällungen
 Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission vom 31.01.2017
Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission vom 31.01.2017


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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Ohlmeyer 613810 27.01.2017 41/2017 Betreff Anträge auf Baumfällungen Bezug: Baumfällanträge und Umweltkommission vom 31.01.2017 Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und stimmt den Fällungen zu den Punkten 1 - 2 und 7 - 21 zu und lehnt einen weiteren Rückschnitt zu Punkt 3 ab. 2. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt die bereits durchgeführten Fällungen zu den Punkten 4 - 6 und 21 (1 Ahorn) zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Bäume zu den Punkten 1 - 3 wurden von der Umweltkommission am 31.01.2017 begutachtet. Die Bäume zu den Punkten 4 - 21 wurden vom Stadtservicebetrieb Brühl AöR begutachtet. Es wird empfohlen, den Fällungen zu den Punkten 1 - 2 und 7 - 21 zuzustimmen und einen weiteren Rückschnitt zu Punkt 3 abzulehnen. Die vorab durchgeführten Fällungen zu den Punkten 4 - 6, 21 (1 Ahorn) werden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Niederschrift zum Ortstermin der Umweltkommission am 31.01.2017 Teilnehmer: Herr Rupp (CDU), Herr Winkelmann-Strack (Die Grünen), Herr Hupp (Die Linke & Piraten), Herr Eiben (SPD), Frau Neuer (Stadtservicebetrieb Brühl AöR) Die folgenden Anträge zu den Punkten 1 - 2 werden dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt: Punkt 1) Bolzplatz Richard-Bertram-Straße Mehrere Tannen und Douglasien Punkt 2) Palmersdorfer Bach hinter dem Palmersdorfer Hof 3 Erlen Punkt 3) Parkstraße 10 Rückschnitt Überhang Drucksache 41/2017 Seite - 2 – Zu 1) Bolzplatz Richard-Bertram-Straße Mehrere Tannen und Douglasien Rund um den Bolzplatz befinden sich mehrere überalterte Douglasien und Tannen. An zahlreichen Bäumen brechen immer wieder Äste ab und stürzen in das Bolzplatzgelände. Die Grünanlage, die an der Nordseite an den Bolzplatz angrenzt (am Verbindungsweg von der Richard-Bertram-Straße zur Römerstraße) besteht schon seit Jahrzehnten und ist überaltert. Im Zuge der Fällung der Bäume direkt am Zaun sollen weitere Bäume entnommen werden und eine Neugestaltung der Grünanlage im Herbst erfolgen. Auf dem Schulgelände stehen ebenfalls rund 15 Tannen, die mit ihren Kronen weit in den Bolzplatz reichen. Auch hier kommt es beständig zu Astbrüchen. Die Äste stürzen auch auf das Schulgelände. Mit Fällung der Tannen bestünde die Möglichkeit, die Fläche, die zurzeit offener Boden ist, neu zu gestalten und zu bepflanzen. Die Umgestaltung ist zudem Bestandteil des Haushaltsplans 2017. Die Umweltkommission stimmt den Fällungen der Bäume vor dem Ausschuss für Bauen und Umwelt am 16.02.2017 zu. -einstimmigZu 2) Palmersdorfer Bach hinter dem Palmersdorfer Hof 3 Erlen Die Erlen befinden sich im Bereich des Bachbettes. Die Bäume beschatten mehrere Wohnungen. Der Bachverlauf wird im Rahmen der EU-Gewässerrichtlinie im laufenden Jahr überplant. Die Umweltkommission empfiehlt, den Fällungen zuzustimmen. -einstimmigZu 3) Parkstraße 10 Rückschnitt Überhang Der Eigentümer führt an, dass sein Grundstück/ Haus durch den Überhang des Baumes und den daraus resultierenden natürlichen Abwurf von Nadeln stark beeinträchtigt wird. Die Nadeln würden die Dachrinne zusetzen und den Ablauf verstopfen. Der Mammutbaum ist über die Baumschutzsatzung der Stadt Brühl geschützt. Er hat fast schon Denkmalcharakter. Einen deutlichen Schnitt des Überhangs würde stark in den Habitus des Baumes eingreifen und diesen verändern. Eine Pflegemaßnahme zur Entnahme von Totholz sowie ein leichter Beischnitt ist zuletzt vor rund 2 Jahren durchgeführt worden. Die Umweltkommission empfiehlt, einen weiteren Rückschnitt abzulehnen. -einstimmig- Die Fällgenehmigungen zu den Punkten 4-6 wurden vom Stadtservicebetrieb Brühl AöR erteilt und werden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben: Zu 4) Kölnstraße 262-266 1 Ahorn (zur Kenntnis) Der Ahorn ist durch einen Pilzbefall stark geschädigt, der Baum ist abgängig. Aufgrund der Örtlichkeit im Eisenwerk wurde eine Sofortgenehmigung erteilt. Zu 5) Eckdorfer Mühlenweg 29 1 Atlaszeder (zur Kenntnis) Die Atlaszeder wies einen Druckzwiesel auf. Innerhalb des Druckzwiesels ist der Stamm durchgehend eingerissen. Es bestand akute Bruchgefahr. Eine Sofortgenehmigung wurde erteilt. Punkt 6) Parkstraße 15a 1 Ahorn (zur Kenntnis) Aus dem zweistämmigen Ahorn ist ein Starkast ausgebrochen. Der Stämmling droht nun weiter auseinanderzubrechen und auf das Nachbargrundstück zu stürzen. Aufgrund der Gefahrenlage wurde eine Sofortgenehmigung erteilt. Seite - 3 – Drucksache 41/2017 Die Anträge zu den Punkten 7 - 21 wurden vom Stadtservicebetrieb Brühl AöR begutachtet und werden dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt: Punkt 7) Langenackerstraße 41 Punkt 8) Eckdorfer Mühlenweg 31 Punkt 9) Vochemer Straße 10 Punkt 10) Schildgesstraße 106 Punkt 11) Pingsdorfer Straße 82 Punkt 12) Kölnstraße 113-115 Punkt 13) Wittelsbacher Straße 55-59 Punkt 14) Wittelsbacher Straße 3 Punkt 15) Josefstraße 5 Punkt 16) Parkstraße 26 Punkt 17) Zum Rodderbruch 19a Punkt 18) Marienstraße 2 Punkt 19) Kaiserstraße 8 Punkt 20) Schützenstraße 41 Punkt 21) Kolpingplatz 1, Georg-Grosser-Straße 6-18 1 Tanne 1 Kiefer 1 Vogelkirsche 1 Zeder 1 Walnuss, 1 Douglasie 1 Esche 2 Ahorne, 1Esche 1 Walnuss 1 Hemlocktanne 1 Kiefer 1 Walnuss 1 Tanne 1 Zeder, 1 Magnolie 1 Hainbuche 4 Ahorne Zu 7) Langenackerstraße 41 1Tanne Die Tanne weist größere Mengen Totholz auf. Das Wurzelwerk beschädigt den Gartenweg und hat den Wurzelbereich angehoben Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 8) Eckdorfer Mühlenweg 31 1 Kiefer Die Kiefer weist im Stamm eine Druckzwiesel auf. Einer der Stämmlinge neigt sich zum Nachbargrundstück. Ein Abbrechen des Stämmlings zum Nachbarn ist nicht mehr auszuschließen. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 9) Vochemer Straße 10 1 Vogelkirsche Die Vogelkirsche steht mitten im Garten. Die Starkwurzeln durchwachsen oberirdisch den Garten und führen zu großen Stolperstellen. Es besteht Unfallgefahr. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 10) Schildgesstraße 106 1 Zeder Die Zeder befindet sich an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn mit starkem Überhang auf das Nachbargrundstück. Aus der Krone sind vermehrt Äste ausgebrochen. Es besteht die Gefahr weiterer Astabbrüche, die eine besondere Gefahr für die Eigentümer darstellen. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 11) Pingsdorfer Straße 82 1 Walnuss, 1 Douglasie Die Douglasie beschattet die Terrasse und den Garten zu großen Teilen. Ein Rückschnitt würde den Habitus des Baumes stark verändern. Die Walnuss ist in der Vergangenheit mehrfach gekappt und geschnitten worden, es sind viele Faulstellen sichtbar. Der Baum ist abgängig. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen. Zu 12) Kölnstraße 113-115 Die Esche ist nahezu vollständig abgestorben Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. 1 Esche Seite - 4 – Drucksache 41/2017 Zu 13) Wittelsbacher Straße 55-59 2 Ahorne, 1 Esche Die Esche ist häufig gekappt worden und weist dementsprechend viele Faulstellen auf. Die Ahorne sind ebenfalls mehrfach gekappt worden, ein Ahorn ist nahezu abgestorben. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen. Zu 14) Wittelsbacher Straße 3 1 Walnuss Der Walnussbaum ist in der Vergangenheit mehrfach gekappt worden. An den Kappstellen haben sich tiefe Faultöpfe gebildet, die nun eine Unfallgefahr darstellen. An den Kappstellen sind Nottriebe mit schlechter Astanbindung entstanden. Es besteht erhöhte Astbruchgefahr. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 15) Josefstraße 5 1 Hemlocktanne Die Hemlocktanne ist schütter, rund die Hälfte der Krone weist keine Benadelung auf. Der Baum ist abgängig. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 16) Parkstraße 26 1 Kiefer Die Kiefer hebt mit ihrem Wurzelwerk den Gehweg an und führt dort zu Stolperstellen. Die Krone ist licht. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 17) Zum Rodderbruch 19a 1 Walnuss Die Walnuss steht mitten im Spielbereich des Kindergartens. In Stamm, Kronenansatz und Krone sind zahlreiche Morschungen und Höhlungen sichtbar. Im Stamm ist ein längerer Riss sichtbar. Es besteht Bruchgefahr und damit Unfallgefahr für die Kinder. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 18) ) Marienstraße 2 1 Tanne Die Tanne befindet sich unmittelbar am Gebäude. Schäden durch Baumwurzeln sind nicht auszuschließen. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Zu 19) Kaiserstraße 8 1 Zeder, 1 Magnolie Die Zeder befindet sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Der Baum weist eine sehr lichte Krone auf. Die Wurzeln durchziehen oberirdisch den Rasen. Die Magnolie steht direkt am Haus. Das Haus soll saniert und die Fassade in Stand gesetzt werden. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen. Zu 20) Schützenstraße 41 Die Hainbuche ist abgestorben. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. 1 Hainbuche Zu 21) Kolpingplatz 1, Georg-Grosser-Straße 6-18 4Ahorne, 1 Ahorn zur Kenntnis Die Bäume stehen an der Grundstücksgrenze. Ein Ahorn ist im Zwiesel und drohte, komplett auseinander zu brechen. Es ist eine Sofortgenehmigung erteilt worden. Die drei weiteren Ahorne sind bis in die Krone hinein mit Efeu überwachsen. Durch die Last des Efeus sind bereits Äste abgebrochen. Die Kronen bestehen nur noch aus einzelnen Ästen. Die Bäume sind abgängig. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen.