Daten
Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
07.02.17, 11:12
Aktualisiert
07.02.17, 11:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
66
Gansen
66/1 Ga
26.01.2017
38/2017
Betreff
Erneuerung SWK Liblarer Straße zwischen Uhlstraße und Römerstraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 95071/53800110
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Schulz
Kämmerer
RPA
Abt. 66/3
Noethen
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt anhand der vorgelegten Planung die
Erneuerung des Schmutzwasserkanals in der Liblarer Straße zwischen Uhlstraße und
Römerstraße.
Erläuterungen:
Gemäß des Abwasserbeseitigungskonzeptes soll der im Jahre 1908 gebaute
Schmutzwasserkanal in der Liblarer Straße zwischen der Uhl- und der Römerstraße
erneuert werden. Im Laufe der Detailplanung haben sich mehrere Bauabschnitte durch
Bautätigkeiten an der Kreisverkehrsanlage Uhlstraße / Liblarer Straße, des zweigleisigen
Ausbaus der Linie 18 sowie die Baustelle eines umfangreichen privaten Hochbaus
ergeben. Die Teilabschnitte des Kanalbaus orientieren sich an der vorliegenden
Gesamtplanung des Kanals in diesem Straßenabschnitt.
Geplant ist die Erneuerung des vorhandenen Eiprofils DN 250/375, das durch einen
Schmutzwasserkanal DN 600 B auf einer Gesamtlänge von 445 m ersetzt werden soll.
Der erste Teilabschnitt ist bereits im Zuge der Kreisverkehrsanlage von der Uhlstraße in
die Liblarer Straße auf einer Länge von ca. 90,00 m verlegt worden, um einen erneuten
Aufbruch dort zu vermeiden.
Das zweite Kanalstück ist mit der Gleiserweiterung in Zusammenwirkung mit der HGK in
2017 vorgesehen, weil dadurch ohnehin eine Straßensperrung erforderlich wird. Dabei
sollen durch eine etwa 30,00 m lange Pressstrecke die Gleise der Line 18 unterfahren
werden.
Der weitere, dritte Bauabschnitt, von den HGK-Gleisen bis zur Römerstraße, soll
voraussichtlich in 2018 begonnen werden.
Drucksache 38/2017
Seite - 2 –
Die Grundstücksanschlussleitungen sowie Sinkkastenleitungen werden ebenfalls mittels
Kanal-TV-Untersuchungen inspiziert und bei Bedarf während der Kanalbauarbeiten des
Hauptkanals erneuert.
Die aus den Jahren 1926 und1968 stammenden Regenwasserkanäle weisen nur geringe
Schäden auf, die durch punktuelle Sanierungen behoben werden können.
Die Baukosten für den ersten, bereits abgerechneten, Bauabschnitt betrugen etwa
205.000 Euro.
Der zweite Abschnitt ist mit 160.000 Euro veranschlagt und die Kostenberechnung des
dritten Abschnitts beläuft sich auf circa 900.000 Euro.
In dieser Kostenberechnung sind die zu sanierenden Anschlussleitungen bereits
enthalten. Zum Ausgleich der Sanierungskosten der Anschlussleitungen wird von den
Grundstückseigentümern ein Kostenersatz erhoben (§ 10 Abs.1 KAG NRW i.V.m. § 17 der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Brühl).
Weitere Erläuterungen können anhand der Planung in der Sitzung vorgetragen werden.