Daten
Kommune
Brühl
Größe
109 kB
Datum
20.02.2017
Erstellt
07.02.17, 14:46
Aktualisiert
07.02.17, 14:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
25
Hilger
25 / SWB JA WP
01.02.2017
50/2017
Betreff
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH
hier: - Jahresabschluss 2015
- Konzernjahresabschluss SWB 2015
- Gewinnverwendung Jahresgewinn 2015
- Wirtschaftsplan 2017
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Schiffer
Hilger
Radermacher i.V. Biess
Abt. 20/1
i.V. Köster
Beschlussentwurf:
Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter, Herrn Wolfgang Poschmann, in der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH folgende Beschlüsse
herbeizuführen:
1.
Die Gesellschafterversammlung stellt den geänderten Jahresabschluss der
Stadtwerke Brühl GmbH für das Geschäftsjahr 2015 gemäß § 14 Ziff. 4 des
Gesellschaftsvertrages fest.
2.
Die Gesellschafterversammlung billigt den geänderten
Konzernjahresabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Geschäftsjahr 2015.
3.
Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH beschließt den
Jahresgewinn 2015 in Höhe von 2.117.428,21 € wie folgt zu verwenden:
Jahresgewinn 2015
2.117.428,21 €
Einstellung in die Gewinnrücklage
Ausschüttung an den Gesellschafter
4.
2.117.428,21 €
0,00 €
Die Gesellschafterversammlung stimmt dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke
Brühl GmbH für das Geschäftsjahr 2017 zu.
Drucksache 50/2017
Seite - 2 –
Erläuterungen:
Der Beschluss zu Punkt 1. wurde bereits mit den Vorlagen 346/2016 und 437/2016
beraten. Eine Änderung (siehe nachfolgende Erläuterung) macht einen neuen Beschluss
notwendig.
zu 1.und 2.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 ist von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible, Düsseldorf, geprüft und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die grundsätzliche
Feststellung des Jahresabschlusses inkl. der Entlastung von Aufsichtsrat und
Geschäftsführung erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 19.09.2016. Im
Nachgang zur Prüfung ist festgestellt worden, dass auf die Angabe der
Geschäftsführervergütung (Anlage 3) verzichtet wurde. Es lautete ursprünglich:
Die Geschäftsführervergütungen werden unter zutreffender Inanspruchnahme der Schutzklauseln
nach § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben.
Da der Verzicht auf diese Angabe durch die Aufnahme landesrechtlicher Bestimmungen in
den neuen Gesellschaftsvertag nicht mehr möglich ist und hier im Sinne der Transparenz
nun die Vergütung genannt werden soll, wurde der Passus wie folgt geändert:
Die Geschäftsführervergütungen für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 betragen insgesamt
167.061,84 EUR.
Das Ergebnis der Prüfung ändert sich nicht. Durch die formelle Änderung bedarf es jedoch
einer erneuten Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung und vorheriger
Billigung durch den Aufsichtsrat, was durch Beschluss des Aufsichtsrats in der Sitzung am
21.12.2016 erfolgt ist.
zu 3.
Die Jahresabschluss-Feststellung inkl. der Entlastung von Aufsichtsrat und
Geschäftsführung erfolgte bereits in der 38. Gesellschafterversammlung am 19.09.2016.
Einen Beschluss zur Gewinnverwendung hat es hingegen seinerzeit bewusst nicht
gegeben, da sich die Ertragskraft der Stadt Brühl entgegen der ursprünglichen Prognosen
als deutlich verbessert abzeichnete, so dass der Bürgermeister empfahl, bei einer
Bestätigung dieser Entwicklung von der ursprünglich geplanten Ausschüttung an den
Gesellschafter abzusehen. Der Aufsichtsrat hat hierzu auch keine Empfehlung an die
Gesellschafterversammlung ausgesprochen, sondern hat dies nach Beratung bewusst
offengelassen, um bei notwendigem Bedarf gegensteuern zu können.
Da sich die Prognosen bestätigt haben, wird empfohlen den Jahresgewinn 2015
vollständig in die Gewinnrücklage der Stadtwerke Brühl GmbH einzustellen und derzeit
von einer Ausschüttung abzusehen.
Es ist festzuhalten, dass ein Ausschüttungsverzicht 2016 nicht bedeutet, dass bei
entsprechender städtischer Haushaltslage in Folgejahren eine notwendige
Gewinnausschüttung der in die Gewinnrücklage eingestellten Jahresüberüberschüsse nicht nachträglich erfolgt.
zu 4.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Brühl GmbH hat in seiner Sitzung am 21.12.2016 der
Gesellschafterversammlung empfohlen den vorgelegten Wirtschaftsplan 2017
zuzustimmen.
Anlage(n):
(1) Übersicht aus dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017