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Vorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH hier: - Jahresabschluss 2015 - Konzernjahresabschluss SWB 2015 - Gewinnverwendung Jahresgewinn 2015 - Wirtschaftsplan 2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
109 kB
Datum
20.02.2017
Erstellt
07.02.17, 14:46
Aktualisiert
07.02.17, 14:46
Vorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH
hier:	- Jahresabschluss 2015
	- Konzernjahresabschluss SWB 2015
	- Gewinnverwendung Jahresgewinn 2015
	- Wirtschaftsplan 2017) Vorlage (Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH
hier:	- Jahresabschluss 2015
	- Konzernjahresabschluss SWB 2015
	- Gewinnverwendung Jahresgewinn 2015
	- Wirtschaftsplan 2017)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 25 Hilger 25 / SWB JA WP 01.02.2017 50/2017 Betreff Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH hier: - Jahresabschluss 2015 - Konzernjahresabschluss SWB 2015 - Gewinnverwendung Jahresgewinn 2015 - Wirtschaftsplan 2017 Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Schiffer Hilger Radermacher i.V. Biess Abt. 20/1 i.V. Köster Beschlussentwurf: Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter, Herrn Wolfgang Poschmann, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH folgende Beschlüsse herbeizuführen: 1. Die Gesellschafterversammlung stellt den geänderten Jahresabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Geschäftsjahr 2015 gemäß § 14 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrages fest. 2. Die Gesellschafterversammlung billigt den geänderten Konzernjahresabschluss der Stadtwerke Brühl GmbH für das Geschäftsjahr 2015. 3. Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brühl GmbH beschließt den Jahresgewinn 2015 in Höhe von 2.117.428,21 € wie folgt zu verwenden: Jahresgewinn 2015 2.117.428,21 € Einstellung in die Gewinnrücklage Ausschüttung an den Gesellschafter 4. 2.117.428,21 € 0,00 € Die Gesellschafterversammlung stimmt dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke Brühl GmbH für das Geschäftsjahr 2017 zu. Drucksache 50/2017 Seite - 2 – Erläuterungen: Der Beschluss zu Punkt 1. wurde bereits mit den Vorlagen 346/2016 und 437/2016 beraten. Eine Änderung (siehe nachfolgende Erläuterung) macht einen neuen Beschluss notwendig. zu 1.und 2. Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 ist von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible, Düsseldorf, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die grundsätzliche Feststellung des Jahresabschlusses inkl. der Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 19.09.2016. Im Nachgang zur Prüfung ist festgestellt worden, dass auf die Angabe der Geschäftsführervergütung (Anlage 3) verzichtet wurde. Es lautete ursprünglich: Die Geschäftsführervergütungen werden unter zutreffender Inanspruchnahme der Schutzklauseln nach § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben. Da der Verzicht auf diese Angabe durch die Aufnahme landesrechtlicher Bestimmungen in den neuen Gesellschaftsvertag nicht mehr möglich ist und hier im Sinne der Transparenz nun die Vergütung genannt werden soll, wurde der Passus wie folgt geändert: Die Geschäftsführervergütungen für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 betragen insgesamt 167.061,84 EUR. Das Ergebnis der Prüfung ändert sich nicht. Durch die formelle Änderung bedarf es jedoch einer erneuten Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung und vorheriger Billigung durch den Aufsichtsrat, was durch Beschluss des Aufsichtsrats in der Sitzung am 21.12.2016 erfolgt ist. zu 3. Die Jahresabschluss-Feststellung inkl. der Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung erfolgte bereits in der 38. Gesellschafterversammlung am 19.09.2016. Einen Beschluss zur Gewinnverwendung hat es hingegen seinerzeit bewusst nicht gegeben, da sich die Ertragskraft der Stadt Brühl entgegen der ursprünglichen Prognosen als deutlich verbessert abzeichnete, so dass der Bürgermeister empfahl, bei einer Bestätigung dieser Entwicklung von der ursprünglich geplanten Ausschüttung an den Gesellschafter abzusehen. Der Aufsichtsrat hat hierzu auch keine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen, sondern hat dies nach Beratung bewusst offengelassen, um bei notwendigem Bedarf gegensteuern zu können. Da sich die Prognosen bestätigt haben, wird empfohlen den Jahresgewinn 2015 vollständig in die Gewinnrücklage der Stadtwerke Brühl GmbH einzustellen und derzeit von einer Ausschüttung abzusehen. Es ist festzuhalten, dass ein Ausschüttungsverzicht 2016 nicht bedeutet, dass bei entsprechender städtischer Haushaltslage in Folgejahren eine notwendige Gewinnausschüttung der in die Gewinnrücklage eingestellten Jahresüberüberschüsse nicht nachträglich erfolgt. zu 4. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Brühl GmbH hat in seiner Sitzung am 21.12.2016 der Gesellschafterversammlung empfohlen den vorgelegten Wirtschaftsplan 2017 zuzustimmen. Anlage(n): (1) Übersicht aus dem Entwurf des Wirtschaftsplanes 2017