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Vorlage (Haushalt 2017 Rat 31.10. u. HA 14.11., 28.11., Rat 12.12.16 -Zusätzliche Fortschreibung für 2019- Hier: Dringlichkeitsentscheidung Bürgermeister Freytag und Ratsherr Franz-Josef Gerharz (CDU) vom 21.12.2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
20.02.2017
Erstellt
14.02.17, 18:26
Aktualisiert
14.02.17, 18:26
Vorlage (Haushalt 2017
Rat 31.10. u. HA 14.11., 28.11., Rat 12.12.16
-Zusätzliche Fortschreibung für 2019-
Hier: Dringlichkeitsentscheidung Bürgermeister Freytag und Ratsherr Franz-Josef Gerharz (CDU) vom 21.12.2016) Vorlage (Haushalt 2017
Rat 31.10. u. HA 14.11., 28.11., Rat 12.12.16
-Zusätzliche Fortschreibung für 2019-
Hier: Dringlichkeitsentscheidung Bürgermeister Freytag und Ratsherr Franz-Josef Gerharz (CDU) vom 21.12.2016)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20/1 Jülich 20 20 00/17 20.12.2016 566/2016 Betreff Haushalt 2017 Rat 31.10. u. HA 14.11., 28.11., Rat 12.12.16 -Zusätzliche Fortschreibung für 2019Hier: Dringlichkeitsentscheidung Bürgermeister Freytag und Ratsherr Franz-Josef Gerharz (CDU) vom 21.12.2016 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Zust. Dienststelle Kämmerer Jülich Radermacher RPA Beschlussentwurf: Bürgermeister Freytag und Ratsherr Franz-Josef Gerharz (CDU) beschließen im Wege der Dringlichkeit die in Anlage 1 beigefügte 3. verwaltungsseitige Fortschreibung zum Haushalt 2017 für das Planungsjahr 2019. Erläuterungen: Der Haushalt 2017 wurde am 12.12.2016 im Rat verabschiedet und soll in Kürze bei der Kommunalaufsicht angezeigt werden. Ein Informationsaustausch mit der Kommunalaufsicht hat ergeben, dass unterschiedliche Rechtsauffassungen zu § 76 Haushaltssicherungskonzept Abs. 1 Nr. 2 GemHVO vorliegen. Gem. § 76 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO rechnet die Stadt Brühl mit dem Stand der allgemeinen Rücklage (gesondert ausgewiesen in der Bilanz unter 1.1) aus der Schlussbilanz des Vorjahres ohne Berücksichtigung des Fehlbetrages. Für das problemauslösende Jahr 2019 wird der voraussichtliche Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2018 i.H.v. 95.568 T€ zugrunde gelegt. Hiervon wird die 5%-Grenze berechnet, welche bei 4.778 T€ liegt. Brühl plant aktuell mit einem Defizit von 4.420 €, so dass nach unserer Rechtsauffassung das Finanzplanungsjahr 2019 unter der für eine HSK-Pflicht maßgeblichen 5%-Grenze liegt. Drucksache 566/2016 Seite - 2 – Aus Sicht der Kommunalaufsicht ist für 2019 der voraussichtliche Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2018 i.H.v. 95.568 T€ inkl. des voraussichtlichen Jahresergebnisses von – 10.790 T€ zugrunde zu legen. Die Berechnung der 5%Grenze erfolgt also von dem Betrag 84.778 T € und ergibt 4.239 T€. Diese Berechnung der Kommunalaufsicht führt zu einer Überschreitung der 5%Grenze um 181 T€ in 2019, so dass sich hieraus möglicherweise ab 2017 eine HSKPflicht ergeben würde, da in 2 aufeinanderfolgenden Finanzplanungsjahren (2018 und 2019) die 5%-Grenze überschritten wird. Die Kommunalaufsicht will die unterschiedlichen Rechtsauffassungen mit der Bezirksregierung (RP) abklären. Um das Risiko einer negativen Entscheidung auch durch den RP und einer daraus möglicherweise folgenden HSK-Pflicht im Voraus zu vermeiden, soll die satzungsirrelevante Finanzplanung 2019 entsprechend fortgeschrieben werden. Damit der Haushalt 2017 dieses Jahr der Kommunalaufsicht noch zur Genehmigung vorlegt werden kann und die haushaltslose Zeit nicht unnötig verlängert wird, ist die in der Anlage beigefügte Fortschreibung per Dringlichkeit zu beschließen. Anlage(n): (1) 3. verwaltungsseitige Fortschreibung