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Vorlage (Kommunaler Bürgerhaushalt Bezug: Antrag Die Linke & Piraten Partei vom 05.02.2017 (Vorlage 65/2017))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
230 kB
Datum
20.02.2017
Erstellt
14.02.17, 18:26
Aktualisiert
14.02.17, 18:26

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20/1 Assenmacher 20 20 05 14.02.2017 84/2017 (194/2012) Betreff Kommunaler Bürgerhaushalt Bezug: Antrag Die Linke & Piraten Partei vom 05.02.2017 (Vorlage 65/2017) Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Zust. Dienststelle Kämmerer Jülich Radermacher RPA Beschlussentwurf: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: 1. Allgemeine Informationen Zum Thema Bürgerhaushalt wurden in den letzten Jahren bereits mehrfach Anträge, insbesondere von der Fraktion der Linken gestellt. Eine mit Vorlage 194/2012 vorgelegte umfangreiche Stellungnahme des damaligen Kämmerers ist der Einladung unter diesem Tagesordnungspunkt nochmals beigefügt. Ein Bürgerhaushalt ist ein Instrument der Bürgerbeteiligung bei Fragen rund um die Verwendung von öffentlichen Geldern. Die Bevölkerung wird dabei aktiv in die Planung von öffentlichen Ausgaben und Einnahmen einbezogen. Dieser beteiligungsorientierte Ansatz unterscheidet sich grundlegend vom traditionellen Modell "Verwaltung plant, Politik entscheidet". Immer mehr Städte und Gemeinden führen Beteiligungsverfahren zum kommunalen Haushalt ein. Sie geben damit den Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit, ihre Ideen einzubringen und zu diskutieren, wofür die Stadt ihre Gelder ausgeben soll. Auf Landes- oder Bundesebene gibt es in Deutschland bisher keinen Bürgerhaushalt. Die Kernphasen jedes Bürgerhaushaltes sind: a) Information Die Einwohner werden durch Öffentlichkeitsarbeit über den Haushalt informiert und für den Bürgerhaushalt mobilisiert. Drucksache 84/2017 Seite - 2 – b) Beteiligung Bürgerinnen und Bürger können ihre eigenen Ideen und Prioritäten einbringen, ob nun als „Berater“, indem sie ihre Vorschläge an Politik und Verwaltung adressieren, oder als „Entscheider“ über ein konkretes Budget, wobei die endgültige Entscheidung dem Rat und somit den vom Volk gewählten und legitimierten Vertretern obliegt. Zentrales Element neben der Einbringung von eigenen Ideen ist der öffentliche Diskurs, zum Beispiel bei Versammlungen oder übers Internet. Darüber hinaus können auch konkrete verwaltungsseitige Vorschläge durch die Bürger kommentiert und bewertet werden. c) Rechenschaft Die Verfahrensorganisatoren geben Auskunft über die Ergebnisse der Beteiligungsphase. Es wird kommuniziert und begründet, welche Ideen der Bürger umgesetzt oder nicht umgesetzt wurden. Quelle: http://www.buergerhaushalt.org/de (aufgerufen am 07.02.2017). 2. Beispiele der Städte aus dem Antrag und weiterer Städte Im Folgenden werden zunächst unter 2.1 Beispiele der in dem Antrag genannten Städte betrachtet. Anschließend werden unter 2.2 weitere Beispiele anderer Städte aufgezeigt. 2.1 Beispiele der Städte aus dem Antrag der Ratsfraktion Nachfolgend werden die in dem Antrag der Ratsfraktion angesprochenen Beispiele der Städte Hamm, Köln und Hilden kurz aufgezeigt. 2.1.1 Bürgerhaushalt Hamm Die Stadt Hamm nahm von November 2000 bis Juni 2004 an dem von der Bertelsmann Stiftung und dem Innenministerium NRW initiierten Modellprojekt „Kommunaler Bürgerhaushalt“ teil. Das Projekt setzte sich zum Ziel, ein Verfahren zur Bürgerbeteiligung bei der Haushaltsaufstellung zu entwickeln, praktisch erproben und dokumentieren. Aufbauend auf diesen Erfahrungen sollte der kommunale Haushalt bürgernäher und besser verständlich gemacht werden. Neben Hamm nahmen die Städte Castrop Rauxel, Emsdetten, Hilden, Monheim und Vlotho an diesem Projekt teil. Nach Abschluss des Modellprojektes scheinen in Hamm die Aktivitäten zum Bürgerhaushalt eingestellt worden zu sein, da sich nichts mehr über das Projekt finden lässt. 2.1.2 Bürgerhaushalt Köln Der Bürgerhaushalt in Köln ist bereits zum festen Bestandteil der Haushaltsplanungen geworden. Bürgerinnen und Bürger werden informiert und können direkt an den Haushaltsplanungen mitwirken. Sie können sich dazu an der Planung von Sparmaßnahmen, Einnahmen und Ausgaben beteiligen. Gegenstand des Verfahrens ist der gesamte Haushalt. Die Beteiligung erfolgt hauptsächlich über das Internet und ergänzend über nicht-internetbasierte Kanäle. Bürgerinnen und Bürger können Vorschläge für den Haushalt einbringen. Die Stadt Köln hat hierzu eine eigene Plattform im Internet eingerichtet, die unter folgendem Link abrufbar ist: https://buergerhaushalt.stadt-koeln.de/2016/. Der Link führt direkt zum Bürgerhaushalt 2016. Seite - 3 – Drucksache 84/2017 Auszug aus dem Portal der Stadt Köln zum Bürgerhaushalt 2016: „Am 27. November 2016, um punkt 24 Uhr, wurde der Online-Dialog zum Bürgerhaushalt 2016 beendet. Im Haushaltsplan 2016 stehen für die Umsetzung der Vorschläge für jeden Stadtbezirk 100.000 Euro zur Verfügung. Im diesjährigen Verfahren sind in der Zeit vom 24. Oktober bis 27. November 2016 insgesamt 854 Vorschläge, 1.334 Kommentare und 39.359 Bewertungen von 6.058 Teilnehmenden eingegangen. Somit liegt im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von rund 30 Prozent vor. Durch die Bewertungen* ergibt sich eine Bestenliste mit den Top 25 - Vorschlägen für jeden Bezirk plus den Top 25 – Vorschlägen von bezirksübergreifender Bedeutung. Diese werden nun der Fachverwaltung zur Prüfung und Stellungnahme hinsichtlich ihrer Umsetzungsmöglichkeiten und finanziellen Auswirkungen vorgelegt. *Hinweis: Der Rang eines Vorschlags errechnet sich aus der Differenz seiner ProStimmen minus der Contra-Stimmen. Bei Differenzgleichheit von Vorschlägen erhält der Vorschlag mit der höheren Anzahl von Pro-Stimmen den höheren Rang. Anschließend werden die Vorschläge an die jeweiligen Bezirksvertretungen weitergeleitet, die die Vorschläge vorberaten. Abschließend erfolgt die Beratung und Entscheidung durch den Finanzausschuss und Rat der Stadt Köln. Diese wird dann auf dieser Internetplattform veröffentlicht.“ Quelle: https://buergerhaushalt.stadt-koeln.de/2016/node/2092 07.02.2017). (aufgerufen am 2.1.3 Bürgerhaushalt Hilden Der Hildener Bürgerhaushalt ist aus einem Pilotprojekt des Innenministeriums NRW und der Bertelsmann Stiftung entstanden. Hilden war eine von sechs Projektkommunen, die für den Zeitraum von 2002 bis einschließlich 2004 erproben sollten, wie man die Bürger an der Entstehung des Haushalts beteiligen kann. Seit Beginn des Projektes führt die Verwaltung nun jährlich eine Veranstaltung durch, auf der den Bürgerinnen und Bürgern Hildens aufgezeigt wird, wie sich die Finanzen entwickeln. Darüber hinaus haben die Teilnehmer die Möglichkeit sich aktiv an dem Entstehungsprozess zu beteiligen. Es folgt ein Auszug von der Internetseite der Stadt Hilden: „Grundsätzlich lässt sich der Hildener Bürgerhaushalt in drei Phasen teilen: 1. Information der Bürgerinnen und Bürger Ziel ist es dem Bürger zu erklären, was Haushalt eigentlich bedeutet und was er alles umfasst. Neben rechtlichen und formalen Umständen, die uns durch Gesetze vorgegeben sind, wollen wir auch die Hintergründe zur Entstehung dieses Zahlenwerks geben und insbesondere darüber informieren, wie Sie sich in diesen Prozess einbinden können. 2. Beteiligung am Haushalt Da der Haushalt ein komplexes Zahlenwerk darstellt, welches nicht innerhalb weniger Minuten zu durchschauen ist, liegt es an uns, Ihnen dabei zu helfen es zu verstehen und Drucksache 84/2017 Seite - 4 – mit Ihren Ideen und Anregungen zu verknüpfen. Dies ist Ihre Chance, aktiv Einfluss auf das Geschehen in Hilden zu nehmen . 3. Rechenschaft Damit Ihre Bemühungen auch entsprechend gewürdigt werden, verarbeitet die Verwaltung die Ergebnisse und legt sie dem Rat zur Entscheidung vor. Die getroffenen Entscheidungen werden Ihnen dann auch mitgeteilt. Da die mit diesem Projekt durchweg gute Erfahrungen gesammelt wurden und die Rückmeldung der Teilnehmer überwiegend positiv war, wurde nach Beendigung der Projektphase der Kommunale Bürgerhaushalt weiterhin durchgeführt. In den Jahren 2005 bis heute wurde in verschiedener Form der Haushalt der Stadt Hilden präsentiert und die Bürger und Bürgerinnen an dem Entstehungsprozess beteiligt.“ Quelle: https://www.hilden.de/sv_hilden/Unsere%20Stadt/Rathaus/Amt%20f%C3%BCr%20Finanz service/B%C3%BCrgerhaushalt/ (aufgerufen am 07.02.2017). 2.2 Weitere Beispiele anderer Städte Nachfolgend werden weitere Beispiele der Städte Bonn, Münster und Frankfurt am Main beschrieben. 2.2.1 Bürgerhaushalt Bonn Seit 2011 stellt die Stadt Bonn einen Bürgerhaushalt auf. Hierzu hat die Stadt Bonn hat ein eigenes Internetportal mit der Firma Zebralog GmbH & Co. KG entwickelt. Für das Erstellen und Einrichten einer solchen Plattform müsse man laut Herrn Lahmann mit Kosten in Höhe von 10.000 € bis 15.000 € rechnen, je nachdem was man damit alles durchführen möchte (bspw. vorschlagbasiertes Verfahren). Die laufenden Kosten für die Plattform belaufen sich auf ca. 6.500 €. Diese Kosten werden in den Bonner Haushalt für Updates und andere Bearbeitungskosten eingestellt. In Jahren, in denen kein großer Bearbeitungsaufwand stattfinden muss, werden auch nur 50% der o. g. laufenden Kosten benötigt. Man sollte mindestens eine Person (in der Kämmerei oder beim Bürgermeisterbüro) als Koordinierungsstelle einplanen. Diese Koordinierungsstelle sollte die Kämmerei und die Politik bzw. Verwaltung und Politik miteinander verknüpfen können. Diese Person ist Ansprechpartner für die Bürger und sammelt die Vorschläge, filtert diese und beantwortet Bürgerfragen. Bis 1.000 Vorschlägen ist mit einem zeitlichen Aufwand von ca. 10 Stunden pro Woche zu rechnen. Die Vorschläge werden über die Internetplattform gesammelt und danach an die jeweiligen Fachbereiche zwecks Stellungnahme weitergeleitet. Einige Vorschläge müssen vorab nach Umsetzbarkeit und Rechtmäßigkeit gefiltert bzw. überprüft werden. Antworten über die Umsetzbarkeit (Rechtmäßigkeit oder Zuständigkeit) zu diesen Vorschlägen sollten zeitnah erfolgen – ähnlich wie bei der Plattform „Achtet auf Brühl“. Ferner muss über den aktuellen Beratungsstand informiert werden. Die Stadt Bonn empfiehlt eine Abteilung Bürgerbeteiligungen einzurichten, sofern geplant ist, eine ganzjährige Ideen- und Beschwerdeplattform für die Bürger einzurichten. Die Stelle kann laut Bonn z. B. auch als Stabsstelle oder im Bereich des Bürgermeisterbüros eingerichtet werden. Im ersten Jahr hatte die Stadt Bonn ca. 15.000 registrierte Nutzer. Dies lag daran, dass dieses Verfahren neu war und viele es ausprobieren wollten. In den Folgejahren sanken Drucksache 84/2017 Seite - 5 – die Nutzerzahlen und Bonn kann jährlich von 3.000 bis 4.000 Nutzern ausgehen. Im Schnitt kann man mit 1 – 2 % der Bevölkerung rechnen. Die Partizipationsmöglichkeit eines solchen onlinebasierten Vorschlags-/Beschwerde/Ideenmanagement (Bürgerbeteiligungsmanagement) wird als sehr wichtig und wertvoll betrachtet, um die Bürger aktiv am Haushalt der Stadt zu beteiligen und das Verständnis für die komplexen Zusammenhänge zu verbessern. Die Internetplattform der Stadt Bonn ist unter folgendem Link zu erreichen: https://www.bonn-macht-mit.de/. 2.2.2 Bürgerhaushalt Münster Die Einrichtung eines Bürgerhaushaltes wurde 2011 vom Rat beschlossen. In der Vorlage 0029/2011 wurde mit Kosten von 30.500 € gerechnet. Von diesen Kosten entfallen auf die Produktgruppen „Finanzund Beteiligungsmanagement“ 15.000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit und Vor-Ort-Veranstaltungen und 13.500 Euro für die Erstellung der Internetplattform. Darüber hinaus ist nach heutiger Einschätzung mit Folgekosten für Betrieb, Wartung und kleinere Anpassungen der Internetplattform in Höhe von jährlich ca. 2.000 Euro zu rechnen. „Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung“ in Höhe von 5.000 Euro (Durchführung einer Bürgerumfrage als Teil des Bürgerhaushalts). Beim Bürgerhaushalt 2016 gingen 117 Vorschläge von insgesamt 2.963 registrierten Teilnehmern ein, es wurden 484 Kommentare verfasst und 3.865 Bewertungen abgegeben. 2.2.3 Bürgerhaushalt Frankfurt am Main Der Bürgerhaushalt wurde gegen die Ideenplattform „Frankfurt fragt mich“ getauscht, doch auch sie wird nur von wenigen genutzt. Hier lebt auch der "Frankfurter Bürgerhaushalt" als "Ideenplattform" weiter. Vorschläge und Anregungen können direkt über die Website oder per Brief, Fax und Telefon eingereicht werden. Finden sich für eine Idee mindestens 200 Unterstützer, wird sie vom zuständigen Fachdezernat geprüft und dem Magistrat vorgelegt, der über das Verfahren online berichtet. Auch die Stadtverordnetenversammlung ist in diesen Prozess mit einbezogen und erhält halbjährlich einen Bericht. Quelle: http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2778&_ffmpar[_id_inhalt]=29578399 (aufgerufen am 07.02.2017). Zweimal hat die Stadt versucht, die Bürger an dem Haushalt zu beteiligen. Mit wenig Erfolg. Nur 6300 Frankfurter haben in den Jahren Vorschläge gemacht, für was die Stadt mehr Geld ausgeben soll. Der Bürgerhaushalt wurde nun gegen die Ideenplattform „Frankfurt fragt mich“ (www.ffm.de) getauscht. Die Nutzerzahlen sind niedrig, und es gibt Hürden. Acht Wochen, nachdem ein registrierter Nutzer der Stadt einen Vorschlag gemacht hat, muss er 200 Unterstützer gefunden haben. Erst dann greift das zuständige Dezernat die Idee auf, nimmt Stellung, bevor der Magistrat darüber entscheidet. Die Uhr tickt momentan für 189 Vorschläge. Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.09.2014. 3. Vor- und Nachteile eines Bürgerhaushalts Ein Bürgerhaushalt hat Vor- und Nachteile, die im Folgenden kurz dargestellt werden. Diese Aufzählung ist bei weitem nicht abschließend und bezieht sich auf die offensichtlichen Vor- und Nachteile. Drucksache 84/2017 Seite - 6 – 3.1 Vorteile Die Aufstellung eines Bürgerhaushaltes führt zu einer größeren Transparenz über die Verwendung öffentlicher Mittel und kann somit das Vertrauen der Bürger in die Politik stärken. Darüber hinaus kann ein Bürgerhaushalt zu einem besseren Verständnis der komplexen kommunalen Finanzen führen und somit Entscheidungen der Politik nachvollziehbarer machen. Die Bürger können den Bürgerhaushalt aktiv mitgestalten bzw. sich daran Beteiligen (demokratischer Prozess), was zu einer Steigerung der Identifikation mit der Stadt und zur Förderung des politischen Interesses führen kann. Die Stadt Brühl erhält durch die Durchführung eines Bürgerhaushalts wertvolle Hinweise aus der Bevölkerung und erhält darüber hinaus ein Meinungsbild der Bürgerinnen und Bürger. Somit kann die Stadt Brühl besser auf bestimmte Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger eingehen. Ein Bürgerhaushalt trägt zusätzlich zur Legitimation politischer Entscheidungen bei, indem der Politik die Bedürfnisse der Bevölkerung zugetragen werden und aufgrund dessen politische Entscheidungen „bürgerfreundlich“ ausfallen. 3.2 Nachteile Ein Bürgerhaushalt bringt jedoch nicht nur Vorteile mit sich. Nachfolgend sind daher auch einige Nachteile aufgeführt, die berücksichtigt werden sollen. Eine geringe Beteiligung einzelner Bürger birgt die Gefahr der Bestimmung durch Wenige. Darüber hinaus ist die Gefahr der Mehrfachabstimmung gegeben, sofern keine eindeutige Identifikation der Person (online) möglich ist. Die Möglichkeit der anonymen Beteiligung fördert diese Gefahr. Bürgerinnen und Bürger verfolgen meist eigene Interessen und nicht das Gemeinwohl. Bürgerhaushalte sind zeitaufwändig und kostenintensiv. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist daher genauestens abzuwägen. Fraglich ist, ob der zusätzliche Aufwand personell gestemmt werden kann. Der Informationsfluss muss zu jeder Zeit gegeben sein (Informationsveranstaltungen durchführen, Anfragen beantworten, Vorschläge sammeln, Vorschläge beschließen und das Ergebnis mitteilen, etc.). Über den zeitlichen Aufwand hinaus fallen für Zeitungsanzeigen, die Internetplattform (Einrichtung, Betrieb, Verwaltung, etc.), Formulare und ggf. weitere schriftliche Korrespondenz Kosten an, die den Bürgerhaushalt unnötig teuer werden lassen können. Unqualifizierte Vorschläge müssen ebenso beraten werden, wie Vorschläge, die sich umsetzen lassen. Aufgrund der Komplexität eines städtischen Haushalts ist mit unqualifizierten Vorschlägen, die sich nicht umsetzen lassen, zu rechnen, die jedoch ebenfalls beantwortet werden müssen. Bei den Bürgerinnen und Bürgern können durch die Möglichkeit der Abgabe von Vorschlägen („Wünschen“) falsche Erwartungen geweckt werden, die in Politikverdrossenheit münden, sofern die Vorschläge abgelehnt oder nicht umgesetzt werden. Kosten: Insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit und die Korrespondenz mit den Bürgerinnen und Bürgern verursachen erhebliche Kosten. Für eine ausreichende Information der Einwohner müssen bspw. Flyer gedruckt und verteilt werden, Informationsveranstaltungen Drucksache 84/2017 Seite - 7 – durchgeführt und Anfragen schriftlich beantwortet werden. Es ist mit Kosten in Höhe von 40.000 € bis 150.000 € zu rechnen (siehe Vorlage 194/2012 vom 26.11.2012). Personaleinsatz: Um die Aufgabenstellungen, die die Aufstellung eines Bürgerhaushaltes mit sich bringen bewältigen zu können, muss mit ca. 1 Stelle in der Kämmerei bzw. im Bürgermeisterbüro gerechnet werden. Diese Stelle fungiert als Koordinierungsstelle zwischen Bürgern und Verwaltung bzw. Verwaltung und Politik. 4. Fazit/Stellungnahme der Kämmerei Der Bürgerhaushalt wird insgesamt von wenig Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen. Beispielweise beteiligten sich am Kölner Bürgerhaushalt nur ca. 6.000 Bürgerinnen und Bürger, was für eine Stadt mit über 1 Mio. Einwohner somit einer Quote von 0,6 % entspricht. Die Stadt Bonn teilte mit, dass man maximal mit einer Beteiligungsquote von 1 – 2 % der Bevölkerung rechnen kann. Übertragen auf Brühl würde das bedeuten, dass ca. 270 Brühler (0,6 % von 45.000) bzw. 450 Brühler (1 % von 45.000) an einem Bürgerhaushalt teilnehmen würden. Darüber hinaus ist die Bearbeitung der Vorschläge, Anmerkungen, Anfragen, Bewertungen, Durchführung von Informationsveranstaltungen und Stellungnahmen mit einem erheblichen Mehraufwand (zwei Vollzeitstellen inkl. Sachkosten von mind. 120.000 € bis 150.000 €) verbunden. Hinzu kommen die Aufwendungen bei den einzelnen Fachbereichen, die zu jedem Vorschlag eine Beurteilung und Stellungnahme abgeben müssen. Die Kosten für eine internetbasierte Plattform betragen, laut Informationen der Stadt Bonn, geschätzt einmalig mind. ca. 10.000 € bis 15.000 € sowie jährlich laufende Kosten von geschätzt ca. 3.500 € bis 6.500 €. Insbesondere in Bezug auf die Kosten und des vergleichsweise geringen Nutzens bzw. der zu erwartenden geringen Beteiligung, wird vorgeschlagen, auf eine Aufstellung eines Brühler Bürgerhaushaltes zu verzichten.