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Vorlage (Kindertagesbetreuung hier: Einrichtung eines Vertretungsstützpunktes für die Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
101 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
07.03.17, 16:02
Aktualisiert
07.03.17, 16:02
Vorlage (Kindertagesbetreuung
hier: Einrichtung eines Vertretungsstützpunktes für die Kindertagespflege) Vorlage (Kindertagesbetreuung
hier: Einrichtung eines Vertretungsstützpunktes für die Kindertagespflege)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 51 Ernst Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 08.02.2017 74/2017 Betreff Kindertagesbetreuung hier: Einrichtung eines Vertretungsstützpunktes für die Kindertagespflege Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen X x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Burkhardt Schmitz Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich der überplanmäßigen Mittelbereitstellung durch den Rat die Einrichtung eines Vertretungsstützpunktes für die Kindertagespflege ab 01.08.2017 im städtischen Kinder- und Familienzentrum Vochem. Erläuterungen: Die Kindertagespflege hat ihre gesetzliche Grundlage im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII). In § 23 Absatz 4 Satz 2 SGB VIII hat der Gesetzgeber einen Anspruch auf Sicherstellung der Betreuung bei Ausfall der regulären Tagespflegeperson festgeschrieben, den der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu gewährleisten hat. Dort heißt es: „Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen.“ Für berufstätige Eltern ist ein verlässliches Vertretungssystem in der Kindertagespflege ein wichtiger Faktor. Bislang vertraten sich in Ausfallzeiten die Brühler Tagespflegepersonen untereinander. Dies konnte jedoch nicht verhindern, dass in manchen Situationen eine verlässliche Kinderbetreuung nicht gewährleistet werden konnte. In Vorbereitung eines dauerhaften und verlässlichen Vertretungssettings wurden von August 2016 bis einschließlich Dezember 2016 repräsentative Daten über die Ausfallzeiten der Tagespflegepersonen und über die zu versorgenden Kinder durch das Familien- und Kinderbüro erhoben. Demnach fielen an 163 Tagen Tagespflegepersonen durch Krankheit aus. Hiervon waren insgesamt 148 Kinder betroffen. Durch fehlende Ersatzbetreuungsmöglichkeiten konnten aber lediglich 81 Kinder innerhalb dieser fünfmonatigen Erhebungsphase versorgt werden. Drucksache 74/2017 Seite - 2 – Zudem besteht zwischen der Stadt Brühl, der Bundesfinanzakademie und der Hochschule des Bundes eine Kooperationsvereinbarung zur Kinderbetreuung durch Tagespflegepersonen. Hiernach ist den Studierenden bzw. Kursteilnehmer/innen während ihrer Präsenzphase tage- oder wochenweise eine Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen. Das war im Erhebungszeitraum für acht Kinder mit einem Zeitraum von einer bis zu drei Wochen erforderlich. Zur Sicherstellung der Kinderbetreuung in Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen sind verschiedene Modelle denkbar: Neben der bereits erprobten Vertretung untereinander könnte auch ein sog. Springerkräftepool eingerichtet werden. Aus fachlicher und qualitativer Sicht bietet sich jedoch ein Vertretungsstützpunkt in Kooperation mit einer Kindertageseinrichtung als das verlässlichste und geeignetste Modell an. Dieser soll in Brühl in Kooperation mit dem städtischen Kinder- und Familienzentrum Vochem zum 01.08.2017 verwirklicht werden. In einem eigens für die Betreuung der Tagespflegekinder hergerichteten Gruppenraum werden vorzugsweise zwei Teilzeitfachkräfte im Rahmen der angebotenen Betreuungszeiten der Kita eine für Eltern und Kinder verlässliche Betreuung sicherstellen. Diese Ausnahmesituation ist für die noch sehr jungen Kinder stets mit viel Unsicherheit sowie räumlicher und personeller Umstellung verbunden und trifft die Kinder in der Regel unvorbereitet. Daher bedarf es in dem Vertretungsstützpunkt besonders einfühlsamer und besonders qualifizierter Fachkräfte, die zu den Kindern durch Hospitationen in jeder einzelnen Tagespflegestelle ein Vertrauensverhältnis aufbauen müssen. Finanzielle Auswirkungen: Die Einstellung einer Vollzeitfachkraft kostet ca. 61.000 € für ein ganzes Jahr. Mithin wird der städtische Haushalt in 2017 anteilig für die Monate August bis Dezember mit 25.500 € belastet, die so im Haushalt 2017 nicht eingeplant sind. Anlage Anlage(n): (1) Übersicht Vertretungen in der KTP_Jan-Dez 16