Daten
Kommune
Brühl
Größe
101 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
07.03.17, 16:02
Aktualisiert
07.03.17, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
51
Ernst
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
08.02.2017
74/2017
Betreff
Kindertagesbetreuung
hier: Einrichtung eines Vertretungsstützpunktes für die Kindertagespflege
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
X
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Burkhardt
Schmitz
Radermacher Jülich
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich der überplanmäßigen Mittelbereitstellung durch den Rat die Einrichtung eines Vertretungsstützpunktes für die
Kindertagespflege ab 01.08.2017 im städtischen Kinder- und Familienzentrum Vochem.
Erläuterungen:
Die Kindertagespflege hat ihre gesetzliche Grundlage im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII).
In § 23 Absatz 4 Satz 2 SGB VIII hat der Gesetzgeber einen Anspruch auf Sicherstellung
der Betreuung bei Ausfall der regulären Tagespflegeperson festgeschrieben, den der
Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu gewährleisten hat. Dort heißt es: „Für Ausfallzeiten
einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind
sicherzustellen.“
Für berufstätige Eltern ist ein verlässliches Vertretungssystem in der Kindertagespflege ein
wichtiger Faktor. Bislang vertraten sich in Ausfallzeiten die Brühler Tagespflegepersonen
untereinander. Dies konnte jedoch nicht verhindern, dass in manchen Situationen eine
verlässliche Kinderbetreuung nicht gewährleistet werden konnte.
In Vorbereitung eines dauerhaften und verlässlichen Vertretungssettings wurden von
August 2016 bis einschließlich Dezember 2016 repräsentative Daten über die
Ausfallzeiten der Tagespflegepersonen und über die zu versorgenden Kinder durch das
Familien- und Kinderbüro erhoben. Demnach fielen an 163 Tagen Tagespflegepersonen
durch Krankheit aus. Hiervon waren insgesamt 148 Kinder betroffen. Durch fehlende
Ersatzbetreuungsmöglichkeiten konnten aber lediglich 81 Kinder innerhalb dieser
fünfmonatigen Erhebungsphase versorgt werden.
Drucksache 74/2017
Seite - 2 –
Zudem besteht zwischen der Stadt Brühl, der Bundesfinanzakademie und der Hochschule
des
Bundes
eine
Kooperationsvereinbarung
zur
Kinderbetreuung
durch
Tagespflegepersonen. Hiernach ist den Studierenden bzw. Kursteilnehmer/innen während
ihrer Präsenzphase tage- oder wochenweise eine Kinderbetreuung zur Verfügung zu
stellen. Das war im Erhebungszeitraum für acht Kinder mit einem Zeitraum von einer bis
zu drei Wochen erforderlich.
Zur Sicherstellung der Kinderbetreuung in Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen sind
verschiedene Modelle denkbar: Neben der bereits erprobten Vertretung untereinander
könnte auch ein sog. Springerkräftepool eingerichtet werden. Aus fachlicher und
qualitativer Sicht bietet sich jedoch ein Vertretungsstützpunkt in Kooperation mit einer
Kindertageseinrichtung als das verlässlichste und geeignetste Modell an. Dieser soll in
Brühl in Kooperation mit dem städtischen Kinder- und Familienzentrum Vochem zum
01.08.2017 verwirklicht werden. In einem eigens für die Betreuung der Tagespflegekinder
hergerichteten Gruppenraum werden vorzugsweise zwei Teilzeitfachkräfte im Rahmen der
angebotenen Betreuungszeiten der Kita eine für Eltern und Kinder verlässliche Betreuung
sicherstellen. Diese Ausnahmesituation ist für die noch sehr jungen Kinder stets mit viel
Unsicherheit sowie räumlicher und personeller Umstellung verbunden und trifft die Kinder
in der Regel unvorbereitet. Daher bedarf es in dem Vertretungsstützpunkt besonders
einfühlsamer und besonders qualifizierter Fachkräfte, die zu den Kindern durch
Hospitationen in jeder einzelnen Tagespflegestelle ein Vertrauensverhältnis aufbauen
müssen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Einstellung einer Vollzeitfachkraft kostet ca. 61.000 € für ein ganzes Jahr. Mithin wird
der städtische Haushalt in 2017 anteilig für die Monate August bis Dezember mit 25.500 €
belastet, die so im Haushalt 2017 nicht eingeplant sind.
Anlage
Anlage(n):
(1) Übersicht Vertretungen in der KTP_Jan-Dez 16