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Vorlage (Landesinitiative "Kein Kind zurücklassen! Für ganz NRW!" hier: Teilnahmezusage für die Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
285 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
07.03.17, 16:02
Aktualisiert
07.03.17, 16:02
Vorlage (Landesinitiative "Kein Kind zurücklassen! Für ganz NRW!"
hier: Teilnahmezusage für die Stadt Brühl) Vorlage (Landesinitiative "Kein Kind zurücklassen! Für ganz NRW!"
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hier: Teilnahmezusage für die Stadt Brühl)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 51 Dreßen-Schneider Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 08.02.2017 72/2017 Betreff Landesinitiative "Kein Kind zurücklassen! Für ganz NRW!" hier: Teilnahmezusage für die Stadt Brühl Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Sozialausschuss Finanzielle Auswirkungen x x Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 414100 / KST 36010000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Burkhardt Schmitz Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: „Kein Kind zurücklassen!“ Ausgehend von den positiven Ergebnissen und Erfahrungen des Modellvorhabens „Kein Kind zurücklassen! – Kommunen in NRW beugen vor“ hat die Landesregierung beschlossen, schrittweise die Politik der Vorbeugung in die Fläche des Landes zu bringen und im November 2016 zur Interessenbekundung an „Kein Kind zurücklassen! Für ganz NRW“ aufgerufen. „Kein Kind zurücklassen!“ (KEKIZ) verfolgt das Ziel, allen Kindern unabhängig von Herkunft und sozialem Status gleiche Chancen für ein gelingendes Aufwachsen zu ermöglichen. Beim lückenlosen Aufbau einer Präventionskette von der Schwangerschaft bis zum Berufseinstieg orientiert KEKIZ sich an den Lebensphasen eines Kindes und verknüpft die Bereiche Kinder- und Jugendhilfe, Bildung, Soziales und Gesundheit. Interessenbekundung Die auf Basis einer Beschlussfassung des Verwaltungsvorstandes vom 07.11.2016 eingereichte Brühler Interessenbekundung (s. Anhang) hat die Landeskoordinierungsstelle überzeugt und Brühl wurde als eine von 22 neuen Kommunen für die erste Ausbaustufe 2017/2018 ausgewählt (s. Abbildung 1). Drucksache 72/2017 Seite - 2 – Abbildung 1 Teilnehmende KEKIZ-Kommunen (o = kreisangehörige Städte) Quelle: „Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein-Westfalen“ Grundlage der Interessenbekundung ist die bisherige Präventionsarbeit in Brühl. Das Konzept wurde unter Betonung einer einvernehmlichen offensiven Präventionspolitik von Verwaltungsspitze und Politik als in sich logisch, schlüssig und umsetzbar eingeschätzt und daher mit einer Förderzusage gewürdigt. Die Teilnahme beinhaltet auf der Grundlage einer Zielvereinbarung mit der Landeskoordinierungsstelle (LKS) in Trägerschaft des Instituts für soziale Arbeit e.V. in Münster (ISA) (1) die Entwicklung bzw. Spezifizierung eines Präventionsleitbildes, (2) den Aufbau einer lückenlosen Präventionskette unter Einbindung relevanter kommunaler, lokaler und regionaler Akteure sowie (3) ein sozialräumliches Monitoring. Drucksache 72/2017 Seite - 3 – Abbildung 2 Qualitätsrahmen „Kein Kind zurücklassen! Für ganz NRW“ Quelle: „Kein Kind zurücklassen! Für ganz Nordrhein-Westfalen“ Zielvereinbarung In Ausrichtung an den Präventionsstandards des KEKIZ-Qualitätsrahmens (s. Abbildung 2) sieht die Zielvereinbarung folgende Schritte vor:  Benennung einer hauptamtlichen kommunalen Koordination Im Fachbereich Kinder, Jugendpflege und Familie verortet, obliegt der kommunalen Koordination Prozessmanagement und -verantwortung.  Auftaktgespräch der LKS mit der kommunalen Spitze Das Auftaktgespräch zur selbstverpflichtenden Verständigung auf Prävention als strategisch-kommunale Entscheidung hat am 13.02.2017 im Rahmen einer Sitzung des Verwaltungsvorstandes stattgefunden.  Kommunaler Planungsworkshop Das halbtägige Format ist unter Teilnahme aller präventionsrelevanten Akteure im Verwaltungsvorstand (einschließlich der kommunalen Spitze) und weiterer Akteure auf Fachbereichsleitungsebene angelegt und erfordert die Beteiligung der Geschäftsführungsebene der Freien Träger der Wohlfahrtspflege sowie weiterer nichtkommunaler Akteure wie Schulamt und Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises. Themen sind (1) die Entwicklung/Spezifizierung des Präventionsleitbildes, (2) die Erstellung einer kommunalen Agenda zur Erreichung der KEKIZ-Ziele und (3) die Zusammenstellung einer Steuerungsgruppe. Der Planungsworkshop findet unter Moderation der Agentur Peters & Helbig, Essen, am Dienstag, 06. Juni 2017 von 1418 Uhr im Rathaus Uhlstraße 3 statt.  Konstitution der Steuerungsgruppe Die Steuerungsgruppe trägt die strategische Verantwortung für den Gesamtprozess in (1) der Erarbeitung und Festlegung strategischer Ziele, (2) der Ausarbeitung von Eckpunkten zur Meilensteinplanung, (3) der Herstellung einer generellen Implementierungskapazität und Initiierung von Lösungsprozessen bei Hürden und Problemen sowie (4) der regelmäßigen Reflektion der Zielerreichung.  Beschluss des Verwaltungsvorstandes zur verwaltungsinternen Aufgabenverteilung Drucksache 72/2017  Seite - 4 – Der Beschluss beinhaltet (1) die Gremienentwicklung und verwaltungsbezogene Aufgabenzuweisung, (2) die Umsetzung des KEKIZ-Qualitätsrahmens, (3) die Ablauforganisation zu Planung, Steuerung, Implementierung, Controlling und jährlichem wirkungsorientierten Berichtswesen sowie (4) die Erstellung eines kommunalen KEKIZ-Öffentlichkeitsarbeitskonzeptes. Verbindliche Beteiligung an den Arbeitsformaten der LKS Die Programmumsetzung sieht die Beteiligung an interkommunalen Lernnetzwerktreffen, an KEKIZ-Entwicklungsgruppen, am KEKIZ-„Forschungsstrang“ (Bertelsmann Stiftung und Fachstelle für sozialraumorientierte Armut [FSA]) und an Publikationsformaten der LKS vor, darüber hinaus die einzelkommunale Fachbegleitung durch die LKS sowie Erstellung eines kommunalen KEKIZJahresbericht. Gestaltungsschwerpunkte und Umsetzung Wie in der Interessenbekundung dargestellt, soll KEKIZ genutzt werden, zunächst die im Rahmen der Kinderarmutsprävention geplanten Gestaltungsschwerpunkte unter wissenschaftlicher Begleitung umzusetzen:  Vermeidung / Relativierung von sozialer Segregation in Kitas – in Kooperation mit den entsprechenden Trägern der freien Jugendhilfe  Jedem Kind ab vier Jahren eine kostenfreie zweijährige Mitgliedschaft in einem Sportverein. – in Kooperation mit dem Stadtsportverband Brühl e.V..  Gestaltung des Übergangs von der Kita zur Grundschule – in Kooperation mit dem Gesundheitsamt und/oder Schulamt des Rhein-Erft-Kreises. Ausblick Nach Abschluss der Projektphase 2017/2018 hat das Land NRW 2019/2020 eine Vertiefungsphase geplant, in deren Rahmen bei erneutem Zuschlag die Präventionskette weitergeführt und ein Wissenstransfer in neu hinzukommende Kommunen vorgenommen werden soll. Finanzielle Auswirkungen Die KEKIZ-Kommunen erhalten eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 29.997,30 Euro pro Jahr in Form einer Personalpauschale für die kommunale Koordination, die durch einen entsprechend hohen, personalisierbaren kommunalen Anteil zu ergänzen ist. Die Fördermittel werden im Rahmen eines Weiterleitungsvertrages rückwirkend zum 30.06.2017 und 31.12.2017 jeweils zu 50% ausgezahlt und auf Sachkonto 414100 / Kostenstelle 36010000 verbucht. Anlage(n): (1) Stadt Brühl_Interessenbekundung "Kein Kind zurücklassen!"