Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Stadt Brühl_Interessenbekundung "Kein Kind zurücklassen!")

Daten

Kommune
Brühl
Größe
201 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
07.03.17, 16:02
Aktualisiert
07.03.17, 16:02

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Der Bürgermeister „Kein Kind zurücklassen – Für ganz NRW!“ Interessensbekundung Kurzkonzept Beschreibung eingebrachter kommunaler Ressourcen Einverständniserklärung Ansprechpartnerin Wilma Dreßen-Schneider Abteilungsleitung Frühe Hilfen, Familienzentren 02232 79-4850 wdressen-schneider@bruehl.de Stadt Brühl Interessensbekundung „Kein Kind zurücklassen – Für ganz NRW!“ – Kurzkonzept Stadt Brühl Interessensbekundung „Kein Kind zurücklassen – Für ganz NRW!“ Kurzkonzept Inhaltsverzeichnis Arbeitstitel ……………………………………………………………………………………… 1 Beschreibung des Teilnahmeinteresses …………………………………………… 1.1 Entwicklung des Präventionsnetzwerkes ………………………………………….. 1.2 Grundlagen der Präventionsprojekte ……………………………………………….. 1.3 Gestaltungsschwerpunkte …………………………………………………………… 1.3.1 Gemeindetypisierung NRW ………………………………………………………….. 1.3.2 Schwerpunktsetzung …………………………………………………………………. 1.4 Begründung der Interessensbekundung …………………………………………… 2 Darstellung der Gebietskulisse ……………………………………………………… 2.1 Stadtgebiet Brühl ……………………………………………………………………… 2.2 Kindertagesstätten, Familienzentren und Jugendtreffpunkte …………………… 2.3 Projekte im Rahmen der gesamtkommunalen Stadtentwicklung ……………….. 2.3.1 Integriertes Handlungskonzept Brühl-Vochem ……………………………………. 2.3.2 Integriertes Handlungskonzept Brühl-Ost ………………………………………….. 2.3.3 Integriertes Handlungskonzept Brühl-Innenstadt …………………………………. 2.3.4 Kommunales Integrationszentrum ………………………………………………….. 2.3.5 Kommunales Präventionsnetzwerk …………………………………………………. 2.3.6 Transfer ………………………………………………………………………………... 3 Beschreibung umsetzungsrelevanter kommunaler Rahmenbedingungen …….. 3.1 Kommunale Präventionspolitik ……………………………………………………… 3.2 Kommunales Präventionsbudget …………………………………………………… 3.3 Intersektorale Zusammenarbeit …………………………………………………….. 3.4 Kommunale Netzwerkarbeit …………………………………………………………. 3.5 Kooperation mit dem Rhein-Erft-Kreis ……………………………………………… 3.6 Abbildung einer vollständigen Präventionskette ………………………………….. -0- 1 1 1 1 2 2 2 3 3 3 4 4 4 5 5 5 5 5 6 6 6 6 6 6 6 Stadt Brühl Interessensbekundung „Kein Kind zurücklassen – Für ganz NRW!“ – Kurzkonzept Stadt Brühl Interessensbekundung „Kein Kind zurücklassen – Für ganz NRW!“ Kurzkonzept Arbeitstitel „Eltern stärken, Bildung fördern, Chancen eröffnen“ 1 Beschreibung des Teilnahmeinteresses Die Stadt Brühl hat es sich zu einer Hauptaufgabe gemacht, strukturiert und organisiert zur chancengleichen Entwicklung eines jeden Kindes beizutragen und bereits 2010 mit dem Aufbau eines Präventionsnetzwerkes begonnen. Zwecks anspruchsvoller fachlicher und wissenschaftlicher Begleitung und Unterstützung bei der Verstetigung bestehender Projekte sowie Implementierung weiterführender Maßnahmen und eines damit einhergehenden Lernens und Austauschens in Lernnetzwerken wird intensiv eine Teilnahme an „Kein Kind zurücklassen – Für ganz NRW!“ angestrebt. 1.1 Entwicklung des Präventionsnetzwerkes 2010 wurde als eine der ersten Maßnahmen eine zweijährige Förderung im Kontext des LVR-Programms „Kommunale Initiativen und Netzwerke zur Vermeidung von Kinderarmut“ genutzt, um zunächst schwerpunktmäßig dem sozial belasteten Stadtteil Brühl-Vochem eine fundierte Unterstützung zu bieten. 2012 wurde im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen begonnen, ein stadtweites Präventionsnetzwerk von der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr eines Kindes aufzubauen. 2013 wurde die 2010 in der Kinderarmutsprävention begonnene Netzwerkarbeit mit erneuter Förderung durch den LVR, diesmal mit einer Laufzeit von drei Jahren und explizit am Lebenslauf eines Kindes bzw. einer Präventionskette von der Schwangerschaft bis zum Berufseinstieg ausgerichtet, auf das gesamte Brühler Stadtgebiet ausgeweitet. 2015 wurde im Zuge der Umstrukturierung des Jugendamtes zu einem eigenen Fachbereich die Abteilung Frühe Hilfen, Familienzentren eingerichtet und mit der Aufgabe der gesamtstädtischen Prävention betraut. Erklärtes Ziel ist die systematische Weiterentwicklung des Präventionsnetzwerkes, dabei Parallelstrukturen zu vermeiden und in intersektoraler Zusammenarbeit sowie unter Einbindung lokaler Akteure und Kooperationspartner auf Rhein-Erft-Kreis-Ebene personell, materiell und finanziell Synergieeffekte zu schaffen. Entsprechend wurde begonnen, die Netzwerke der Frühen Hilfen und Kinderarmutsprävention zusammenzuführen und in ein gesamtkommunales Präventionsnetzwerk zu integrieren. 1.2 Grundlagen der Präventionsprojekte Grundlage der derzeit installierten und geplanten Präventionsprojekte sind Ausführungen der Bundesinitiative Frühe Hilfen, der Familienbericht der Stadt Brühl (2014) und die darin herausgestellten Risikofaktoren SGBII-Bezug, Migrationshintergrund, Alleinerziehend und Mehrkinderfamilie, die von Prof. Peter Strohmeier im November 2015 in Brühl vorgestellten Forschungsergebnisse zu „Kein Kind zurücklassen!“ sowie das Stadtentwicklungskonzept der Stadt Brühl. -1- Stadt Brühl Interessensbekundung „Kein Kind zurücklassen – Für ganz NRW!“ – Kurzkonzept Die im Zeitraum 2012 bis 2019 entstandenen bzw. geplanten Projekte sind in Tabelle 1 der Beschreibung zusätzlich eingebrachter kommunaler Ressourcen aufgeführt. 1.3 Gestaltungsschwerpunkte Auf Basis der bisherigen Ausführungen sowie den Ausführungen zur Gemeindetypisierung NRW (Familiengerechte Rahmenbedingungen – Gemeindetypisierung Nordrhein-Westfalen. Materialien zur Prävention, Bertelsmann-Stiftung 2015) wird für einzelne Bereiche ein besonderer Handlungsbedarf abgeleitet und eine dementsprechende Schwerpunktsetzung vorgenommen. 1.3.1 Gemeindetypisierung Nordrhein-Westfalen Gemäß der Bertelsmann Stiftung (2015) prägen vier Trends die Entwicklung der familienrelevanten Kontextbedingungen in den Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die im Zuge einer Typisierung in zehn Cluster eingeteilt werden können. Die Stadt Brühl ist dabei Cluster vier „Heterogenität handhaben: Familienpolitik zielgruppenorientiert gestalten“ zuzuordnen. In Clusterprofil vier zugehörigen Kommunen zeigt sich als wichtigster Faktor die positive Entwicklung bei der Beschäftigung am Wohnort, insbesondere bei der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Hochqualifizierten. Mit Blick auf soziale Problemlagen insgesamt betrachtet eher unauffällig, liegt die Kinderarmut im überdurchschnittlichen Bereich, der Anteil der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss ist unterdurchschnittlich. Es ist davon auszugehen, dass diese Kommunen nur noch eine leichte Familienzuwanderung bei gleichzeitiger leichter Bildungsabwanderung erfahren, was die demografische Veränderung in Richtung Überalterung begünstigt. Zudem ist von einer überdurchschnittlichen Zunahme an Familien mit Zuwanderungsgeschichte auszugehen. Bezüglich der Typisierung ist festzustellen, dass die in Brühl derzeit geplanten Projekte ohne entsprechende Vorab-Kenntnis über eine Clusterzugehörigkeit teilweise Projekte der Modellkommune Bielefeld spiegeln, einer Kommune, die gemäß der Begleitforschung wie Brühl dem Cluster vier zugeordnet wird. Das kann als Bestätigung dafür angesehen werden, dass die vorgenommene Typisierung eine realistische Abbildung der Kommunen darzustellen vermag und somit als weitere Grundlage für die Implementierung von Projekten dienen kann. Dementsprechend besteht die Herausforderung für die Akteure vor Ort insbesondere in der Bereitstellung von Angeboten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Unterstützungsangeboten für von Armut bedrohte Familien und integrationspolitischen Angeboten. 1.3.2 Schwerpunktsetzung Auf Basis der bisherigen Ausführungen wird für die folgenden Bereiche ein besonderer Handlungsbedarf abgeleitet und eine entsprechende Schwerpunktsetzung vorgenommen: • Vermeidung/Relativierung von sozialer Segregation in Kitas Dieses Projekt greift die Forschungsergebnisse zu „Kein Kind zurücklassen!“ sowie Aussagen zu Cluster vier der Gemeindetypisierung auf und bedient neben dem Schwerpunkt Armutsprävention und Integration über den Faktor Öffnungszeiten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit Bezug auf die Präventionskette vertieft es den Bereich 1 bis 6 Jahre. • Jedem Kind ab vier Jahren eine kostenfreie zweijährige Mitgliedschaft in einem Sportverein. Dieses Projekt greift Ergebnisse der Begleitforschung zu „Kein Kind zurücklassen!“ auf und betont im Rahmen der Armutsprävention und Integration die Aspekte -2- Stadt Brühl Interessensbekundung „Kein Kind zurücklassen – Für ganz NRW!“ – Kurzkonzept • Bewegungsförderung, Sprachförderung, Stärkung von Selbstwert und Zugehörigkeitsgefühl. Hinsichtlich der Präventionskette erweitert es in Analogie zum Bielefelder Projekt „Sport4Kids“ den Bereich 4 bis 6 Jahre. Gestaltung des Übergangs von der Kita zur Grundschule Dieser Bereich bezieht sich besonders auf integrationspolitische Aspekte und orientiert sich am Bielefelder Projekt „KIGS – von der Kita zur Grundschule“. In Abstimmung mit der Schulaufsichtsbehörde des Rhein-Erft-Kreises (im Prozess) wären als Projekte die Einbindung der Bildungsdokumentation der Kitas oder die fachliche Kooperation von Kita/Grundschule bzw. Erzieher/innen/Lehrpersonen denkbar. Unter Einbindung des Gesundheitsamtes Rhein-Erft-Kreis könnte die Schuleingangsuntersuchung genutzt werden, um beispielsweise über die Feststellung der Sprachkompetenz zur Optimierung der frühen Förderung in Kitas beizutragen. Im Rahmen der Präventionskette widmen sich diese Projekte der Übergangsgestaltung und greifen damit eine bedeutsame Lebenskrise im Lebenslauf eines Kindes auf. 1.4 Begründung der Interessensbekundung Die Teilnahme an „Kein Kind zurücklassen – Für ganz NRW!“ soll dazu dienen, unter fachlicher und wissenschaftlicher Begleitung die begonnene Präventionsarbeit im Bereich bis 6 Jahre zu intensivieren und die in der Schwerpunktsetzung benannten Projekte, insbesondere den Übergang Kita/Grundschule anzugehen. Zudem scheint eine Teilnahme überaus zielführend, die ämter- und dezernatsübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der kommunalen Verwaltung und die Kooperation mit freien Trägern, zivilgesellschaftlichen Akteuren und Partnern auf Rhein-Erft-Kreis-Ebene zu intensivieren. Darüber hinaus ist, mit besonderem Blick auf Ausbau und Verstetigung der Präventionskette, die wirkungsorientierte Steuerung ein besonderes Anliegen, um über die systematische indikatorengestützte Beobachtung der einzelnen Projekte deren Interdependenz innerhalb des Präventionsnetzwerkes zu erfassen, die Wirkungsweise des gesamtkommunalen Präventionsarbeit abzubilden und langfristig neben dem sozio-ökonomischen Nutzen auf individual und kommunal-gesellschaftlicher Ebene auch fiskalischen Gewinn festzustellen. 2 Darstellung der Gebietskulisse 2.1 Stadtgebiet Brühl Die Stadt Brühl ist dem Rhein-Erft-Kreis zugehörig und umfasst mit einer Gesamtbevölkerung von 47.634 (Stand August 2016) neun Stadtteile. Brühl kann als Stadt der kurzen Wege bezeichnet werden. Das Stadtgebiet umfasst 35 qkm, die größte Entfernung der Stadtgrenzen voneinander beträgt 8,5 km. Stadtteile und Innenstadt sind durch ein gut ausgebautes Verkehrsnetz verknüpft und alle Standorte leicht erreichbar, was die Verknüpfung von sozialraumbezogenen und gesamtstädtisch angelegten Angeboten erleichtert. Die einzelnen Stadtteile weisen unterschiedliche Belastungsquoten auf. Als besonders belastet sind Brühl-Vochem, die Innenstadt und Brühl-Ost zu nennen. So weist sowohl Vochem als auch der Innenstadtbereich einen hohen Anteil an Familien mit Migrationshintergrund, Personen im SGBII-Bezug, Alleinerziehende sowie Mehrkinderfamilien auf. Die Belastung in Brühl-Ost entsteht vornehmlich durch einen hohen Anteil an Familien mit Migrationshintergrund, was sich durch die schwerpunktmäßige Unterbringung von Flüchtlingen in diesem Stadtteil verschärft. Die Stadtteile Pingsdorf, Kierberg, Brühl-West, Badorf, Heide und Schwadorf sind im Vergleich weniger bis kaum -3- Stadt Brühl Interessensbekundung „Kein Kind zurücklassen – Für ganz NRW!“ – Kurzkonzept belastet, hier beispielhaft am Faktor SGB II-Bezug aller Leistungsberechtigten unter sieben Jahren dargestellt: Innenstadt 26,3%, Vochem 24,3%, Pingsdorf 12,5%, Brühl-Ost 10,8%, Kierberg 8,6%, Brühl-West 7,8%, Badorf 4,7%, Heide 2,6% und Schwadorf 2,4%. % - Anteil SGB II-Empfänger auf Stadtteilebene 30,0 Prozent 25,0 26,3 24,3 20,0 15,0 10,0 12,5 10,8 8,6 7,8 4,7 5,0 2,6 2,4 Anteil vom Gesamt in % 0,0 Stadtteil Prozentualer Anteil der SGBII-Empfänger unter sieben Jahren auf Stadtteilebene Quelle: Agentur für Arbeit (Stand: Oktober 2015) 2.2 Kindertagesstätten, Familienzentren und Jugendtreffpunkte Dem gestiegenen Bedarf an Kindertagesbetreuung Rechnung tragend ist geplant, in den Neubaugebieten in Brühl-Ost und im Brühler Süden je eine weitere Kindertagesstätte zu bauen, so dass die Stadt Brühl damit insgesamt über 27 Kindertagesstätten in unterschiedlicher Trägerschaft, davon sechs Familienzentren, verfügt. Die Versorgungsquote beträgt für die U3-Betreuung unter Einbezug der Kindertagespflege 42 Prozent, für die Ü3Betreuung bis zur Einschulung 98 Prozent. Im Bereich der Kinder- und Jugendförderung steht neben dem Kinder- und Jugend-Treff „Klasse“ in Brühl-Vochem und dem Jugendkulturhaus „Passwort Cultra“ in Brühl-Ost als weiterer Treffpunkt der „City-Treff“ in der Brühler Innenstadt zur Verfügung. Darüber hinaus arbeiten ein Streetworker und neun Schulsozialarbeiterinnen sowie drei plusKITAPädagoginnen (Elternbegleiterinnen in Kitas und Familienzentren) Hand in Hand. 2.3 Projekte im Rahmen der gesamtkommunalen Stadtentwicklung 2.3.1 Integriertes Handlungskonzept Brühl-Vochem Dem Ausmaß der Belastung Rechnung tragend, wurde für den hochbelasteten Stadtteil Vochem im Rahmen des Landesprogramms „Soziale Stadt“ für den Projektzeitraum 2008 bis 2015 ein integriertes Handlungskonzept erarbeitet. Im Zuge eines Beteiligungsmanagements wurden in ämter- und dezernatsübergreifender Zusammenarbeit und Kooperation mit relevanten Institutionen und Unternehmen, z.B. der Wohnungsbaugesellschaft, sowie unter Einbindung der Bewohnerschaft vor Ort bedarfsgerechte soziale, ökonomische, städtebauliche und ökologische Maßnahmen und Projekte entwickelt und miteinander verzahnt. Im Ergebnis konnte die angezielte Veränderung der Sozialstruktur von Bevölkerung und Wohnumfeld nachhaltig erreicht und in die übergreifende Stadtentwicklung integriert werden. -4- Stadt Brühl Interessensbekundung „Kein Kind zurücklassen – Für ganz NRW!“ – Kurzkonzept 2.3.2 Integriertes Handlungskonzept Brühl-Ost Dem Beispiel „Soziale Stadt Brühl-Vochem“ folgend, hat sich die Stadt Brühl 2016 erfolgreich um eine Förderung im Kontext des Landes-Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ beworben. Die zugewendeten Fördermittel in Höhe von 780.000,00 Euro sowie eine 30%ige Eigenbeteiligung in Höhe von 320.000,00 Euro werden im Rahmen eines integrierten Handlungskonzeptes für den belasteten Stadtteil Brühl-Ost eingesetzt. Mit dem Projekt „InterCultra“ wird in enger baulicher und konzeptioneller Verzahnung mit dem Jugendkulturhaus „Passwort Cultra“ und einer zeitgleich neu entstehenden Kindertageseinrichtung ein Kinder-, Jugend-, Familien- und Kulturzentrum als integrierende Bildungs- und Begegnungsstätte unter einem Dach für alle Bewohner/innen des Stadtteils geschaffen. 2.3.3 Integriertes Handlungskonzept Brühl-Innenstadt Als weitere Maßnahme ist die Stadt Brühl dem Projektaufruf der europäischen Strukturfonds EFRE, ESF und ELER in Nordrhein-Westfalen gefolgt und hat sich um Fördermittel für das Projekt „Starke Quartiere – Starke Menschen“ beworben, das als integriertes Handlungskonzept in der Brühler Innenstadt umgesetzt werden soll, hier die Sanierung des Bolzplatzes der Städtischen Erich-Kästner-Realschule. 2.3.4 Kommunales Integrationszentrum Das kommunale Gesamtkonzept „Sprache als Schlüssel zur Integration“ erfasst dezidiert die besondere Lebenslage von Familien mit Fluchterfahrung und dient unter Koordination der Integrationsbeauftragten (Stabsstelle 03) ämterübergreifend und in Kooperation mit zahlreichen lokalen Akteuren der flexiblen und bedarfsorientierten Umsetzung. Das im Juni 2016 eingerichtete kommunale Integrationszentrum ist eng mit dem kommunalen Präventionsnetzwerk verknüpft, um ein paralleles ghettoisierendes Hilfssystem für die spezifische Bevölkerungsgruppe der Flüchtlingsfamilien zu vermeiden und im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe eine gelingende Integration anzubahnen und zu unterstützen. 2.3.5 Kommunales Präventionsnetzwerk Um Parallelstrukturen zu vermeiden, wurden das Netzwerk der Frühen Hilfen und des LVRProgramms „Teilhabe ermöglichen – kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut“ zu einem gesamtkommunalen Präventionsnetzwerk zusammengeführt. Das Präventionsnetzwerk orientiert sich explizit am Lebenslauf eines Kindes und die Projekte sind unter Einbindung zahlreicher lokaler Akteure auf die Bedürfnislage von Familien, insbesondere in sozialbenachteiligten Verhältnissen, angelegt. Als kreisangehörige Stadt ist eine Kooperation mit dem Gesundheitsamt und Schulamt des Rhein-Erft-Kreises zielführend. Das Gesundheitsamt steht im Bereich der Frühen Hilfen und Familienzentren zur themenspezifischen Ergänzung und Vertiefung der Angebote zur Verfügung. Die Kooperation mit dem Schulamt des Rhein-Erft-Kreises wird angestrebt. 2.3.6 Transfer So wichtig es ist, belastende Lebenslagen und Sozialräume zu erkennen und unter dem Aspekt, dass Stadtteile kommunale Integrationsschleusen darstellen, gezielt zu unterstützen, so wichtig ist der Transfer in den gesamtstädtischen Raum, um die Projekte nicht isoliert nebeneinanderstehen zu lassen und ein wirksames Präventionsnetz über die gesamte Stadt spannen zu können. Dem Ansatz der kommunalen Stadtentwicklung folgend, kann der sozio-strukturelle Unterschied zwischen den Stadtteilen und die Erkenntnis aus den -5- Stadt Brühl Interessensbekundung „Kein Kind zurücklassen – Für ganz NRW!“ – Kurzkonzept jeweiligen Projekten vor Ort im Sinne einer gesamtstädtischen SWOT-Analyse genutzt, Veränderungspotential erkannt, in stadtweite Handlungskonzepte übersetzt und damit ein Transfer von Beginn an angelegt werden. Dementsprechend ist die weitere Vorgehensweise explizit gesamtstädtisch ausgerichtet. 3 Beschreibung umsetzungsrelevanter kommunaler Rahmenbedingungen 3.1 Kommunale Präventionspolitik Zwischen Verwaltungsspitze und Politik besteht großes Einvernehmen und nachdrückliche Unterstützung hinsichtlich einer offensiven Umsetzung der kommunalen Präventionspolitik. 3.2 Kommunales Präventionsbudget Analog einer nachhaltigen Präventionspolitik investiert die Stadt Brühl trotz kritischer Haushaltslage in Prävention und stellt ohne Einschränkung die Implementierung und Verstetigung präventiver Angebote sicher. Zudem werden unter Einbindung von Eigenmitteln unterschiedliche Fördermittel als Anschubfinanzierung für passgenaue Projekte genutzt (s. Beschreibung der zusätzlich zu den Mindestanforderungen eingebrachten kommunalen Ressourcen, Tabelle 1). 3.3 Intersektorale Zusammenarbeit Der Stadt Brühl ist eine ressortübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der kommunalen Verwaltung und der Einbezug zivilgesellschaftlicher Akteure vertraut und sie ist bestrebt, diese Form der Bündelung von Ressourcen zu intensivieren und auszubauen. 3.4 Kommunale Netzwerkarbeit Analog der intersektoralen Zusammenarbeit hat die Stadt Brühl Erfahrung in der Netzwerkarbeit und ist sehr bestrebt, diese zu intensivieren und, Best-Practice-Bespielen folgend, das Präventionsnetzwerk unter gezielter Abstimmung auf die Lebenslagen von Brühler Kindern und Familien weiterzuentwickeln. 3.5 Kooperation mit dem Rhein-Erft-Kreis Als kreisangehörige Stadt ist die Kooperation mit dem Kreis-Gesundheitsamt für die Präventionsarbeit unerlässlich, die Kooperation mit dem Kreis-Schulamt erstrebenswert. Entsprechend besteht die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises seit Beginn der Netzwerkarbeit im Bereich der Frühen Hilfen, die Zusammenarbeit mit dem Schulamt des Rhein-Erft-Kreises wird angestrebt. 3.6 Abbildung einer vollständigen Präventionskette Die Möglichkeit der Abbildung einer vollständigen Präventionskette ist gegeben, da vor Ort alle notwendigen Institutionen vorhanden sind: Geburtsklinik, Kinderärzte, Netzwerk Frühe Hilfen, Kindertagespflege, Kindertagesstätten/Familienzentren, Grundschulen, weiterführende Schulen, Berufsschulen, Agentur für Arbeit, Jobcenter, DEKRA, Jugendeinrichtungen, Ausbildungsunternehmen, Ehrenamtsstrukturen. Das Gesundheitsamt des Rhein-Erft-Kreises ist in das Netzwerk der Frühen Hilfen integriert, die Einbindung des Schulamtes Rhein-Erft-Kreis befindet sich derzeit in Verhandlung. -6- Stadt Brühl Interessenbekundung „Kein Kind zurücklassen – Für ganz NRW!“ Stadt Brühl Interessensbekundung „Kein Kind zurücklasse – Für ganz NRW!“ Beschreibung der zusätzlich zu den Mindestanforderungen kommunalen Ressourcen eingebrachten Über das gegenfinanzierte Stundenkontingent für die kommunale Koordination hinaus fließen, in Abhängigkeit von der Schwerpunktsetzung, kommunale Präventionsmittel inklusive Personal- und Sachkosten in das Vorhaben ein, beispielsweise bei den Schwerpunkten „Jedem Kind ab vier Jahren eine zweijährige kostenfreie Mitgliedschaft in einem Sportverein“ sowie „Gestaltung des Übergang von der Kita zur Grundschule“ durch die Einbindung von städtischem Kita-Personal und/oder Schulsozialarbeiterinnen. Die Projekte für den Zeitraum 2012-2019 sowie die dafür investierten Mittel setzen sich wie in Tabelle 1 aufgeführt zusammen. Sofern sich während der Weiterentwicklung des Präventionsnetzwerkes ein Bildungsfonds o.ä. oder eine Stiftung bzw. eine Kooperation mit einer Stiftung ergibt, finden diese Mittel ebenfalls innerhalb des Gesamtprojektes Verwendung. Fortbildungen werden im Rahmen von Fördermitteln (z.B. Frühe Hilfen, Familienzentren) zur Verfügung gestellt. Stadt Brühl Interessensbekundung „Kein Kind zurücklassen – Für ganz NRW!“ – Projekte 2012 – 2019 Interessensbekundung „Kein Kind zurücklassen – Für ganz NRW!“ Tabelle 1: Projekte 2012-2019 Alter 0 bis 3 Projekt Netzwerk Kinderzukunft Investierte Mittel 17.000,00 Euro jährlich Elternbesuchsdienst Brutto-Personalkosten 23.800,00 Euro jährlich Bundesmittel Projektzeitraum 2012-2017 19.210,00 Euro jährlich Sachkosten 1.840,00 Euro jährlich Brutto-Personalkosten 4.150,00 Euro jährlich 17.400,00 Euro jährlich Lokales Netzwerk Frühe Hilfen Cafe Kinderwagen Schatzkiste – Beziehungs- und Erziehungstraining wellcome – praktische Hilfe nach der Geburt Kooperationspartner Marienhospital Brühl (Geburtsklinik) Fachkräfte aus Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Sozialwesen, Jobcenter, Ehrenamt Familienzentren Familienzentren 27.000,00 Euro jährlich Sozialdienst katholischer Frauen Rhein-Erft-Kreis e.V. (SKF) 7.150,00 Euro jährlich Marienhospital Brühl Hebammen Kinderärzte Familienbildungsstätten Gesundheitsamt RheinErft-Kreis Geschäftsleute/ Unternehmen Freie Träger Beratungsstellen Kindertagespflegepersonen Familienpatenschaft Chancenreich – Bonussystem Betreuungsangebot für unter dreijährige Kinder -1Stand: Oktober 2016 Beschreibung Screeningverfahren zur Risikoeinschätzung und ggf. passgenauen Vermittlung in Unterstützungsangebote unmittelbar nach der Geburt aufsuchende Elternarbeit zu einem frühen Zeitpunkt im Lebenslauf eines Kindes universell präventiv ausgerichtetes, aufeinander bezogenes und ineinandergreifendes Unterstützungssystem offener Treffpunkt für werdende Eltern und Eltern mit Kindern bis zum 1. Lebensjahr Beziehungs- und Erziehungstraining unter Einbezug der MarteMeo-Methode Ehrenamtsstruktur: auf Kurzfristigkeit angelegte praktische Hilfe für Familien nach der Geburt Ehrenamtsstruktur: längerfristige partnerschaftlich orientierte Unterstützung von Familien Bonussystem in Form je eines Erlebnis- und Sachgutscheins in Höhe von je 50,00 Euro zwecks Motivierung zur Inanspruchnahme von passgenauen Angeboten von der Schwangerschaft bis zum 1. Lebensjahr eines Kindes, z.B. Schwangerschaftsberatung, Geburtsvorbereitungskurs, Säuglingspflegekurs, Elternkompetenzkurs, Eltern-Kind-Angebot familienähnliches Betreuungsangebot Stadt Brühl Interessensbekundung „Kein Kind zurücklassen – Für ganz NRW!“ – Projekte 2012 – 2019 Alter 0 bis 6 2 bis 6 Projekt Information, Beratung, Begleitung und Unterstützung in Form von offenen Sprechstunden, EinzelTerminen, Eltern-KindAngeboten, Elternangeboten, Themenveranstaltungen Bewegungskindergarten Sprachkitas plusKita-Pädagoginnen zusätzliche Sprachförderung in Kitas 0 bis 6 Kinderbetreuung in besonderen Fällen 6 bis 18+ Schulsozialarbeit - an Grundschulen - an weiterführenden Schulen 10 bis 18+ Offene Kinder- und Jugendarbeit - City-Treff – Brühl-Innenstadt - Klasse-Treff – Brühl-Vochem - Cultra – Brühl-Ost - Mobile Jugendarbeit Investierte Mittel Landesmittel 81.000,00 Euro jährlich Kooperationspartner Familienzentren Beschreibung niederschwellige, flexible, passgenaue, kostenfreie Angebote für Eltern und Alleinerziehende/EinEltern-Familien Qualifizierungskosten einmalig 400,00 Euro pro Person Fortbildungskosten 1000,00 Euro jährlich Landesmittel Projektzeitraum 2016-2019 100.000,00 Euro jährlich Landesmittel Projektzeitraum 2014-2019 100.000,00 Euro jährlich Landesmittel Projektzeitraum 2014-2019 60.000,00 Euro jährlich Landesmittel Projektzeitraum 2015-2016 130.020,00 Euro insgesamt Landesmittel Projektzeitraum 2015-2017 628.920,00 Euro insgesamt Kofinanzierung von Personal- und Sachkosten Landesmittel 105.000,00 Euro jährlich Brühler Turnverein 1879 e.V. früh ansetzende gezielte Bewegungsförderung Freie Träger gezieltes Angebot im Rahmen der alltagsintegrierten Sprachförderung Freie Träger niederschwelliges Angebot zur Unterstützung von Eltern mit vielfältigen Alltagsproblemen Freie Träger gezieltes Angebot im Rahmen der alltagsintegrierten Sprachförderung Waldkindergarten Brühl e.V. Brückenangebot für Kinder aus Familien mit Fluchterfahrung als Übergang in die institutionalisierte Kindertagesbetreuung niederschwelliges, flexibles Angebot für Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen Stadtjugendring ASB Strukturförderung, ohne Auflagen zur gezielten, passgenauen, ausgeprägt freizeitorientierten Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in ihrem Sozialraum -2Stand: Oktober 2016 Stadt Brühl Interessensbekundung „Kein Kind zurücklassen – Für ganz NRW!“ – Projekte 2012 – 2019 Alter 10 bis 18+ Investierte Mittel Brutto-Personalkosten 61.600,00 Euro jährlich 8 bis 13 Projekt Offene Kinder- und Jugendarbeit Streetworker Kurve kriegen 0 bis 18+ Kinderarmutsprävention LVR-Fördermittel Projektzeitraum 2013-2016 32.000,00 Euro insgesamt Kooperationspartner Beschreibung aufsuchende Jugendarbeit Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis frühzeitige Verhinderung von Jugendkriminalität LVR-Programm „Teilhabe ermöglichen – Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut“ Aufbau eines Netzwerkes zur Vermeidung von (drohender) Kinderarmut unter Einbindung zahlreicher lokaler Akteure Projekte bzw. Projektanträge 2017 Alter 0 bis 6 Projekt Kinderbetreuung in besonderen Fällen 1 bis 6 Vermeidung/Relativierung von sozialer Segregation in Kitas Jedem Kind ab vier Jahren eine zweijährige kostenfreie Mitgliedschaft in einem Sportverein. Umfrage für Alleinerziehende/Ein-ElternFamilien 4 bis 6 0 bis 18 Investierte Mittel Landesmittel Projektzeitraum 2017 112.500,00 Euro Brutto-Personalkosten 3.200,00 Euro jährlich Brutto-Personalkosten 3.200,00 Euro jährlich (Sponsoring, Spenden) Kooperationspartner Waldkindergarten Brühl e.V. Brutto-Personalkosten 3.200,00 Euro jährlich Sachkosten Jobcenter Familienberatungsstelle Gesundheitsamt RheinErft-Kreis Diakonisches Werk Fachbereich Soziales und Demografie Freie Träger Stadtsportverband Brühl e.V. -3Stand: Oktober 2016 Beschreibung Brückenangebot für Kinder aus Familien mit Fluchterfahrung als Übergang in die institutionalisierte Kindertagesbetreuung Kinderarmutsprävention – Projekt der AG § 78 Statusannäherung der Brühler Kitas Kinderarmutsprävention – Projekt der AG Sportvereine Bewegungsförderung, Sprachförderung, Stärkung des Selbstwert- und Zugehörigkeitsgefühls Kinderarmutsprävention – Projekt der AG Soziale Dienste Bedarfsanalyse zur Verbesserung/Anpassung der Angebote für Alleinerziehende/Ein-Eltern-Familien Stadt Brühl Interessensbekundung „Kein Kind zurücklassen – Für ganz NRW!“ – Projekte 2012 – 2019 Alter 0 bis 18 Projekt Kultur-Familienkarte Investierte Mittel Brutto-Personalkosten 3.200,00 Euro jährlich Sachkosten (Sponsoring, Spenden) 0 bis 18 Photovoice – Bildern eine Sprache geben Brutto-Personalkosten 3.200,00 Euro jährlich Sachkosten 6 bis 18 Starke Quartiere – Starke Menschen 6 bis 18 Schulsozialarbeit Multiprofessionelle Kraft ESF und EFRE Projektzeitraum 2017 45.500,00 Euro insgesamt Eigenmittel (30%) 19.500,00 Euro Landesmittel Projektzeitraum ab 2017 Kooperationspartner Kulturvereine VHS Kunst- und Musikschule Stadtbücherei Integrationsbeauftragte Integrationsrat Stadtelternbeirat Stadtschulpflegschaft Stadtjugendring Dorfgemeinschaften Ortsgemeinschaften Stadtteilvereine Kinderarmutsprävention – Projekt der AG Dorfgemeinschaften (Bedarfsanalyse) Stärken und Schwächen eines Stadtteils aus Sicht der Stadtteilbevölkerung Fotografieren – Diskutieren – Intervenieren Renovierung Bolzplatz der städtischen Erich-Kästner-Realschule Unterstützung von städtischen Schulen mit internationalen Klassen -4Stand: Oktober 2016 Beschreibung Kinderarmutsprävention – Projekt der AG Kultur & Bildung (Ermutigung zur) Teilhabe an Kultur- und Bildungsangeboten