Daten
Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
13.03.2017
Erstellt
07.03.17, 16:02
Aktualisiert
07.03.17, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
25
Hilger
25/GS Badorf
03.03.2017
95/2017
Betreff
Schadstoffuntersuchung Grundschule Badorf
hier: Gemeinsame Anfragen der CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
bezüglich Reinigung in Schulen und Kitas
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Hilger
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis
Erläuterungen:
Das Thema Gebäudereinigung wird seit Jahren ambivalent betrachtet und diskutiert. Die
Kosten für die Gebäudereinigung haben eine solche Dimension, dass Einsparungen in
diesem Bereich sich merklich bei der Haushaltskonsolidierung auswirken würden. Zum
anderen spielen die Reinigungsqualität im Hinblick auf Werterhaltung der Gebäude und
der Hygiene eine Rolle.
Dieses Thema ist auch bei der Stadt Brühl nicht neu. 2010 hat sich auch der Vergabe- und
Liegenschaftsausschuss mit dem Thema eingehend beschäftigt (siehe Vorlage und
Beschluss 33/06 f vom 20.09.2010).
Die in der o. g. Anfrage gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Es existieren Reinigungspläne (siehe Anlagen), die Bestandteil der
Ausschreibungen für die Reinigungsleistungen sind. Die Einhaltung der
Reinigungspläne wird regelmäßig überprüft.
Diese Reinigungspläne umfassen alle Räume der verschiedenen Einrichtungen
(Klassen, Flure, Sanitärräume, Turnhallen, Verwaltungsräume usw.).
Drucksache 95/2017
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Zu 2.:
Die Reinigungskräfte werden von den Reinigungsfirmen geschult.
Zu 3. und 4.:
Die Reinigungspläne entsprechen der DIN 77400. Hinsichtlich der
Musterhygienepläne des Kreises gibt es eine kleine Abweichung. Der
Musterhygieneplan des Kreises sieht bei Schulklassen vor, dass diese 3 mal die
Woche gereinigt werden. Die DIN 77400 sieht vor, dass Klassenräume jeden
zweiten Tag gereinigt werden. Dafür werden die Klassenräume in der Stadt Brühl
einmal die Woche „zweistufig“ gereinigt. Das zweistufige Reinigen beinhaltet, dass
der jeweilige Raum zweimal nass gereinigt werden muss. Dieses zweistufige
Reinigen verspricht eine höherer Reinigungsqualität.
Zu 5. und 6.:
Die Reinigungsmittel, die schadstoffbelastet waren, waren die Mittel, die zur
einmaligen jährlichen Versiegelung der Böden verwandt wurden. Diese Mittel
werden nicht mehr eingesetzt. Zukünftig werden Böden eingesetzt, die eine
Versiegelung nicht mehr notwendig machen.
Zu 7.:
Die mittlerweile vorliegenden Ergebnisse der Raumluftuntersuchung ergaben keine
Hinweise auf Schimmelpilzbildung und geben auch sonst keine Hinweise auf
unsachgemäße Reinigung bzw. eine Kausalität von Erkrankungen und Reinigung.
Anlage(n):
(1) Leistungsverzeichnis Reinigung Schulen mit TH
(2) Leistungsverzeichnis Reinigung Kitas