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Vorlage (Schadstoffuntersuchung Grundschule Badorf hier: Gemeinsame Anfragen der CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich Reinigung in Schulen und Kitas)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
13.03.2017
Erstellt
07.03.17, 16:02
Aktualisiert
07.03.17, 16:02
Vorlage (Schadstoffuntersuchung Grundschule Badorf
hier: Gemeinsame Anfragen der CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich Reinigung in Schulen und Kitas) Vorlage (Schadstoffuntersuchung Grundschule Badorf
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 25 Hilger 25/GS Badorf 03.03.2017 95/2017 Betreff Schadstoffuntersuchung Grundschule Badorf hier: Gemeinsame Anfragen der CDU-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich Reinigung in Schulen und Kitas Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Hilger Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis Erläuterungen: Das Thema Gebäudereinigung wird seit Jahren ambivalent betrachtet und diskutiert. Die Kosten für die Gebäudereinigung haben eine solche Dimension, dass Einsparungen in diesem Bereich sich merklich bei der Haushaltskonsolidierung auswirken würden. Zum anderen spielen die Reinigungsqualität im Hinblick auf Werterhaltung der Gebäude und der Hygiene eine Rolle. Dieses Thema ist auch bei der Stadt Brühl nicht neu. 2010 hat sich auch der Vergabe- und Liegenschaftsausschuss mit dem Thema eingehend beschäftigt (siehe Vorlage und Beschluss 33/06 f vom 20.09.2010). Die in der o. g. Anfrage gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es existieren Reinigungspläne (siehe Anlagen), die Bestandteil der Ausschreibungen für die Reinigungsleistungen sind. Die Einhaltung der Reinigungspläne wird regelmäßig überprüft. Diese Reinigungspläne umfassen alle Räume der verschiedenen Einrichtungen (Klassen, Flure, Sanitärräume, Turnhallen, Verwaltungsräume usw.). Drucksache 95/2017 Seite - 2 – Zu 2.: Die Reinigungskräfte werden von den Reinigungsfirmen geschult. Zu 3. und 4.: Die Reinigungspläne entsprechen der DIN 77400. Hinsichtlich der Musterhygienepläne des Kreises gibt es eine kleine Abweichung. Der Musterhygieneplan des Kreises sieht bei Schulklassen vor, dass diese 3 mal die Woche gereinigt werden. Die DIN 77400 sieht vor, dass Klassenräume jeden zweiten Tag gereinigt werden. Dafür werden die Klassenräume in der Stadt Brühl einmal die Woche „zweistufig“ gereinigt. Das zweistufige Reinigen beinhaltet, dass der jeweilige Raum zweimal nass gereinigt werden muss. Dieses zweistufige Reinigen verspricht eine höherer Reinigungsqualität. Zu 5. und 6.: Die Reinigungsmittel, die schadstoffbelastet waren, waren die Mittel, die zur einmaligen jährlichen Versiegelung der Böden verwandt wurden. Diese Mittel werden nicht mehr eingesetzt. Zukünftig werden Böden eingesetzt, die eine Versiegelung nicht mehr notwendig machen. Zu 7.: Die mittlerweile vorliegenden Ergebnisse der Raumluftuntersuchung ergaben keine Hinweise auf Schimmelpilzbildung und geben auch sonst keine Hinweise auf unsachgemäße Reinigung bzw. eine Kausalität von Erkrankungen und Reinigung. Anlage(n): (1) Leistungsverzeichnis Reinigung Schulen mit TH (2) Leistungsverzeichnis Reinigung Kitas