Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Kindertagesbetreuung hier: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen CDU und Grüne vom 28.02.2017)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
163 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
07.03.17, 16:02
Aktualisiert
07.03.17, 16:02
Vorlage (Kindertagesbetreuung
hier: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen CDU und Grüne vom 28.02.2017) Vorlage (Kindertagesbetreuung
hier: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen CDU und Grüne vom 28.02.2017) Vorlage (Kindertagesbetreuung
hier: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen CDU und Grüne vom 28.02.2017)

öffnen download melden Dateigröße: 163 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 51 Ernst Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 08.02.2017 73/2017 Betreff Kindertagesbetreuung hier: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen CDU und Grüne vom 28.02.2017 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Team Haushalt Freytag Burkhardt Schmitz Jülich RPA Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Mit Schreiben vom 28.02.2017 wird um die Beantwortung von mehreren Fragen zu verlängerten Öffnungszeiten in Brühler Kindertageseinrichtungen gebeten. Zu den Fragen wird im Einzelnen wie folgt Stellung genommen: 1. Ist es möglich, in Brühl in Öffnungszeiten zu realisieren? einer Kindertageseinrichtung erweiterte Grundsätzlich ist es in unserer Stadt möglich, in einer oder mehreren Kitas der Elternnachfrage entsprechende erweiterte Öffnungszeiten anzubieten. Allerdings muss insbesondere die Personalausstattung verbessert werden, damit die Organisation eines erweiterten Kita-Betriebes möglich wird. Die Realisierungsmöglichkeiten wurden mit allen freien Trägern in zwei Arbeitsgruppensitzungen erörtert. Hierbei wurde deutlich, dass alle Träger bestrebt sind, sich den veränderten Betreuungserfordernissen zu stellen. Häufig jedoch gibt es einen verlängerten Betreuungsbedarf bei nur wenigen Eltern einer Einrichtung, der einen Personalmehreinsatz nicht rechtfertigen kann. Deshalb verständigte man sich darauf, dass zunächst nur eine oder zwei Kitas längere Öffnungszeiten anbieten sollten, auf die die Eltern mit außergewöhnlichem Betreuungsbedarf verwiesen werden. Drucksache 73/2017 Seite - 2 – 2. Welche Standorte/Einrichtungen sind geeignet? Für das Angebot einer verlängerten Öffnungszeit ist zunächst eine neu in Betrieb gehende Einrichtung besonders gut geeignet. Hierbei kann im Vorfeld die Personalplanung und Personalauswahl passend gewählt werden und die Konzeption der Einrichtung entsprechend dieses Schwerpunktes ausgestaltet werden. Günstige Standorte für diese Kindertageseinrichtungen sind vor allem der Innenstadtbereich wie auch Kitas mit guter Verkehrsanbindung an den ÖPNV. 3. Wie kann die Organisation einer Gruppe mit erweiterten Öffnungszeiten aussehen? Oder bietet es sich an, die Kinder während der „regulären“ Öffnungszeiten auf mehrere Gruppen zu verteilen? Die Betreuung der Kinder wird innerhalb der vom Gesetz vorgesehenen maximalen Betreuungsdauer von 45 Stunden pro Woche gewährleistet. Bei der verlängerten Öffnungszeit findet deshalb eine Verschiebung der möglichen Bring- und Abholzeit im Rahmen der 45 Stunden statt. Dabei ist es aufgrund des gesetzlich formulierten Bildungsauftrages als auch aus pädagogischer Sicht sinnvoll, eine sogenannte Kernbetreuungszeit, z.B. von 9:30 Uhr bis 15:00 Uhr, anzubieten. Aus fachlichpädagogischer Sicht ist es zu vermeiden eine “Spezialgruppe“ einzurichten. Sinnvoll ist, so wie bisher auch, eine Verteilung der Kinder auf alle Gruppen. Die Bildung, Förderung und Betreuung der Kinder, die eine verlängerte Öffnungszeit in Anspruch nehmen, wird durch eine dem Betreuungssetting angepasste Kita-Konzeption gewährleistet. 4. Welche Auswirkungen hätte dies jeweils auf den Personalbedarf? Abgeleitet von der Erfahrung einer Kölner Kita mit erweiterter Öffnungszeit ist mit einem Personalmehrbedarf einer Vollzeitstelle auszugehen. 5. Welche Kosten entstehen voraussichtlich? Zusätzliche Kosten entstehen der Stadt Brühl durch die Einrichtung der o.g. zusätzlichen Fachkraftstelle, sofern die nach KiBiz zulässige maximale Personalausstattung überschritten wird. Nach einer Modellberechnung würden sich die Personalkosten für eine Fachkraft mit einer Eingruppierung in S8a Stufe 6 auf 60.700 € im Jahr belaufen. 6. Wie kann die Anmeldung organisiert werden, damit vor allem Kinder mit diesem Bedarf aufgenommen werden können? Wie steht das Kriterium des Bedarfs an erweiterten Öffnungszeiten zu den herkömmlichen Anmeldekriterien (Wohnortnähe, Geschwisterkinder etc.)? Im Rahmen ihrer Vormerkung für eine Kindertageseinrichtung im Kitanavigator haben Eltern die Möglichkeit, auch ihren zeitlichen Betreuungsbedarf anzugeben. Somit ist dokumentiert, welche Betreuungszeiten die Eltern jeweils benötigen. Deshalb sollten mit Einführung erweiterter Öffnungszeiten zukünftig diese 45-Stunden-Plätze mit erweiterten Öffnungszeiten nur an die Kinder vergeben werden, deren Eltern einen Nachweis des Arbeitgebers vorlegen können, aus dem hervorgeht, dass eine 45-Stunden-Betreuung für Drucksache 73/2017 Seite - 3 – die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erforderlich ist und aus denen ebenfalls ein entsprechend erforderlicher Betreuungsbeginn bzw. ein entsprechendes Betreuungsende ersichtlich wird. Bei der Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung werden in der Regel Geschwisterkinder vorranging aufgenommen. In den Einrichtungen kirchlicher Träger spielt die entsprechende Religionszugehörigkeit eine zusätzliche Rolle. Darüber hinaus bestehen in der Regel keine weiteren Vorgaben über Aufnahmekriterien. Der tatsächliche Bedarf von Eltern an erweiterten Öffnungszeiten wird zukünftig sicherlich ein weiteres wichtiges Kriterium bei der Aufnahme eines Kindes sein müssen. Finanzielle Auswirkungen: Die möglichen finanziellen Auswirkungen, frühestens ab Sommer 2018 wurden unter Punkt 5 dargestellt.