Daten
Kommune
Brühl
Größe
163 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
07.03.17, 16:02
Aktualisiert
07.03.17, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
51
Ernst
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
08.02.2017
73/2017
Betreff
Kindertagesbetreuung
hier: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen CDU und Grüne vom 28.02.2017
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Team Haushalt
Freytag
Burkhardt
Schmitz
Jülich
RPA
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 28.02.2017 wird um die Beantwortung von mehreren Fragen zu
verlängerten Öffnungszeiten in Brühler Kindertageseinrichtungen gebeten. Zu den Fragen
wird im Einzelnen wie folgt Stellung genommen:
1. Ist es möglich, in Brühl in
Öffnungszeiten zu realisieren?
einer
Kindertageseinrichtung
erweiterte
Grundsätzlich ist es in unserer Stadt möglich, in einer oder mehreren Kitas der
Elternnachfrage entsprechende erweiterte Öffnungszeiten anzubieten. Allerdings muss
insbesondere die Personalausstattung verbessert werden, damit die Organisation eines
erweiterten Kita-Betriebes möglich wird.
Die Realisierungsmöglichkeiten wurden mit allen freien Trägern in zwei
Arbeitsgruppensitzungen erörtert. Hierbei wurde deutlich, dass alle Träger bestrebt sind,
sich den veränderten Betreuungserfordernissen zu stellen. Häufig jedoch gibt es einen
verlängerten Betreuungsbedarf bei nur wenigen Eltern einer Einrichtung, der einen
Personalmehreinsatz nicht rechtfertigen kann. Deshalb verständigte man sich darauf, dass
zunächst nur eine oder zwei Kitas längere Öffnungszeiten anbieten sollten, auf die die
Eltern mit außergewöhnlichem Betreuungsbedarf verwiesen werden.
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2. Welche Standorte/Einrichtungen sind geeignet?
Für das Angebot einer verlängerten Öffnungszeit ist zunächst eine neu in Betrieb gehende
Einrichtung besonders gut geeignet. Hierbei kann im Vorfeld die Personalplanung und
Personalauswahl passend gewählt werden und die Konzeption der Einrichtung
entsprechend dieses Schwerpunktes ausgestaltet werden. Günstige Standorte für diese
Kindertageseinrichtungen sind vor allem der Innenstadtbereich wie auch Kitas mit guter
Verkehrsanbindung an den ÖPNV.
3. Wie kann die Organisation einer Gruppe mit erweiterten Öffnungszeiten
aussehen? Oder bietet es sich an, die Kinder während der „regulären“
Öffnungszeiten auf mehrere Gruppen zu verteilen?
Die Betreuung der Kinder wird innerhalb der vom Gesetz vorgesehenen maximalen
Betreuungsdauer von 45 Stunden pro Woche gewährleistet. Bei der verlängerten
Öffnungszeit findet deshalb eine Verschiebung der möglichen Bring- und Abholzeit im
Rahmen der 45 Stunden statt. Dabei ist es aufgrund des gesetzlich formulierten
Bildungsauftrages als auch aus pädagogischer Sicht sinnvoll, eine sogenannte
Kernbetreuungszeit, z.B. von 9:30 Uhr bis 15:00 Uhr, anzubieten. Aus fachlichpädagogischer Sicht ist es zu vermeiden eine “Spezialgruppe“ einzurichten. Sinnvoll ist, so
wie bisher auch, eine Verteilung der Kinder auf alle Gruppen. Die Bildung, Förderung und
Betreuung der Kinder, die eine verlängerte Öffnungszeit in Anspruch nehmen, wird durch
eine dem Betreuungssetting angepasste Kita-Konzeption gewährleistet.
4. Welche Auswirkungen hätte dies jeweils auf den Personalbedarf?
Abgeleitet von der Erfahrung einer Kölner Kita mit erweiterter Öffnungszeit ist mit einem
Personalmehrbedarf einer Vollzeitstelle auszugehen.
5. Welche Kosten entstehen voraussichtlich?
Zusätzliche Kosten entstehen der Stadt Brühl durch die Einrichtung der o.g. zusätzlichen
Fachkraftstelle, sofern die nach KiBiz zulässige maximale Personalausstattung
überschritten wird.
Nach einer Modellberechnung würden sich die Personalkosten für eine Fachkraft mit einer
Eingruppierung in S8a Stufe 6 auf 60.700 € im Jahr belaufen.
6. Wie kann die Anmeldung organisiert werden, damit vor allem Kinder mit
diesem Bedarf aufgenommen werden können? Wie steht das Kriterium des
Bedarfs
an
erweiterten
Öffnungszeiten
zu
den
herkömmlichen
Anmeldekriterien (Wohnortnähe, Geschwisterkinder etc.)?
Im Rahmen ihrer Vormerkung für eine Kindertageseinrichtung im Kitanavigator haben
Eltern die Möglichkeit, auch ihren zeitlichen Betreuungsbedarf anzugeben. Somit ist
dokumentiert, welche Betreuungszeiten die Eltern jeweils benötigen. Deshalb sollten mit
Einführung erweiterter Öffnungszeiten zukünftig diese 45-Stunden-Plätze mit erweiterten
Öffnungszeiten nur an die Kinder vergeben werden, deren Eltern einen Nachweis des
Arbeitgebers vorlegen können, aus dem hervorgeht, dass eine 45-Stunden-Betreuung für
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die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erforderlich ist und aus denen ebenfalls ein
entsprechend erforderlicher Betreuungsbeginn bzw. ein entsprechendes Betreuungsende
ersichtlich wird.
Bei der Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung werden in der Regel Geschwisterkinder
vorranging aufgenommen. In den Einrichtungen kirchlicher Träger spielt die
entsprechende Religionszugehörigkeit eine zusätzliche Rolle. Darüber hinaus bestehen in
der Regel keine weiteren Vorgaben über Aufnahmekriterien. Der tatsächliche Bedarf von
Eltern an erweiterten Öffnungszeiten wird zukünftig sicherlich ein weiteres wichtiges
Kriterium bei der Aufnahme eines Kindes sein müssen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die möglichen finanziellen Auswirkungen, frühestens ab Sommer 2018 wurden unter
Punkt 5 dargestellt.