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Vorlage (Anerkennung der „Sport- und Bildungsschule Kahramanlar e.V. Brühl“ als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
151 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
07.03.17, 16:02
Aktualisiert
09.03.17, 11:55
Vorlage (Anerkennung der „Sport- und Bildungsschule Kahramanlar e.V. Brühl“ als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII) Vorlage (Anerkennung der „Sport- und Bildungsschule Kahramanlar e.V. Brühl“ als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Frädrich 514101 13.02.2017 79/2017 Betreff Anerkennung der „Sport- und Bildungsschule Kahramanlar e.V. Brühl“ als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Schmitz Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss erkennt die „Sport- und Bildungsschule Kahramanlar e.V. Brühl“ als örtlichen Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII an. Erläuterungen: Mit Schreiben vom 10.08.2017 beantragt die „Sport- und Bildungsschule Kahramanlar“ die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Der Vereinszweck ist in § 2 der Satzung festgeschrieben: § 2 Zweck des Vereins 1) Der Verein hat den Zweck, auf gemeinnütziger Grundlage einen Freundschaftskreis zu bilden, um Beziehungen zwischen Türken und Deutschen auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens zu fördern. Insbesondere sollen durch sportliche Aktivitäten die Bildungsintegration und die interkulturellen Beziehungen zwischen Minderheits- und Mehrheitsgesellschaft gefördert werden. Der Verein bezweckt gemeinnützige Handlungen im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung. 2) Zweck des Vereins ist des weiteren durch Veranstaltungen wie: Turniere, Wettkämpfe, Gürtelprüfungen und Prüfungen zur Erreichung von Schwimmabzeichen die soziale Kompetenz der Mitglieder und der Menschen in Brühl zu fördern, bezogen auf den TAEKWON-DO Sport, Schwimmen, Aerobic, Fußball und auch in Bezug auf die zwischenmenschlichen Beziehungen zwischen Minderheits- und Mehrheitsgesellschaft. Durch diese Sportarten sollen besonders die Migrantenkinder eine bessere Sprach- und Sozialkompetenz erwerben und die deutsche Sprache perfektionieren. Seite - 2 – Drucksache 79/2017 3) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein verfolgt seinen Zweck ausschließlich zur Erreichung gemeinnütziger Ziele…. In § 75 SGB VIII werden folgende Voraussetzungen für die Anerkennung genannt: (1) Als Träger der freien Jugendhilfe können Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie juristische Personen und 1. auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind, 2. gemeinnützige Zwecke verfolgen, 3. auf Grund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und 4. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten. Mit dem 07.09.2016 wurden die von der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden beschlossenen Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII ergänzt um die Verpflichtung der Vorlage eines Präventions- und Schutzkonzeptes zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII und um die Sicherstellung von persönlich geeignetem haupt- und ehrenamtlichen Personal nach § 72 SGB VIII. Die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt der Träger „Sport- und Bildungsschule Kahramanlar e.V. Brühl“. Er ist seit 2006 auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig und verfügt mit ca. 300 Vereinsmitgliedern über eine stabile Basis. Ein umfangreiches Präventionsund Schutzkonzept liegt vor und entsprechende Vereinbarungen nach § 8a und § 72a SGB VIII wurden mit dem Jugendamt abgeschlossen. Ein Vorstandsmitglied des Vereins steht in der Sitzung für Nachfragen zur Verfügung. Anlage(n): (1) Antragsschreiben Kahramanlar