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Beschlussvorlage (Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Domkapitelweg, 2.Abschnitt" in Geyen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
04.11.2014
Erstellt
15.09.14, 18:36
Aktualisiert
15.09.14, 18:36
Beschlussvorlage (Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Domkapitelweg,  2.Abschnitt" in Geyen) Beschlussvorlage (Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Domkapitelweg,  2.Abschnitt" in Geyen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 124/2014 Erstellt am: 31.07.2014 Aktenzeichen: IV/601.04.21.6 3 Verfasser/in: Frau Bündgens Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 24.09.2014 Rat X 04.11.2014 Betreff Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage "Domkapitelweg, 2.Abschnitt" in Geyen Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 124/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim den Erlass der Abweichungssatzung über die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage „Domkapitelweg, 2. Abschnitt“ in Geyen gemäß beigefügter Anlage. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt die Abweichungssatzung gemäß beigefügter Anlage. Erläuterungen Gemäß § 8 Absatz 1 b der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Pulheim vom 18.12.1987 sind Erschließungsanlagen u.a. erst dann hergestellt, wenn sie über eine beiderseitige Gehweganlage mit Abgrenzung gegen die Fahrbahn verfügen. Der Domkapitelweg von Haus-Nr. 1 (Flurstück 379) bis Wendehammer (Haus-Nr. 7, Flurstück 215) (siehe Kartenanlage) weist dieses Merkmal nicht auf. Dieser Bereich wurde als Mischfläche ohne Separation von Fahrbahn und Gehwegen ausgebaut. Beitragspflichten können für die Anlage erst dann entstehen, wenn eine von § 8 Absatz 1 b der o.a. Satzung abweichende Merkmalsregelung durch Erlass der beigefügten Abweichungssatzung beschlossen worden ist. Der technische Ausbau erfolgte bereits vor vielen Jahren. Der Grunderwerb (Ankauf aller Verkehrsflächen und Übertragung an die Stadt) konnte jedoch erst vor kurzem abgeschlossen werden. Die Satzung ist erforderlich, um Erschließungsbeiträge erheben zu können.