Daten
Kommune
Brühl
Größe
2,8 MB
Datum
03.04.2017
Erstellt
09.03.17, 15:58
Aktualisiert
09.03.17, 15:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BRÜHL
Wettbewerbsverfahren gemäß RPW 2013
»RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF«
IN BRÜHL
Termine: Versand der Auslobungsunterlagen: 07.04.2017 • Einsendeschluss für schriftliche Rückfragen: 25.04.2017 • Einführungskolloquium:
27.04.2017 • Abgabe der Planunterlagen: 08.06.2017 • Abgabe der Modelle: 20.06.2017 • Sitzung des Preisgerichts: 06.07.2017
AUSLOBUNG
Norbert Post
Hartmut Welters
Architekten & Stadtplaner GmbH
INHALT
1.
ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG
2. VORHANDENE SITUATION UND RAHMENBEDINGUNGEN
2.1 LAGE
2.2 GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG
2.3 DER PLANUNGSRAUM UND SEINE UMGEBUNG
2.4 PLANUNGS-UND BAUORDNUNGSRECHT, DENKMALSCHUTZ
2.5 DER JANSHOF
2.6 RATHAUS STEINWEG
5
7
7
7
9
10
10
11
3.
3.1
WETTBEWERBSZIELE UND WETTBEWERBSAUFGABE
13
JANSHOF: ZIELVORGABEN FÜR PLATZGESTALTUNG, GRÜN- UND
FREIRAUM 13
3.2 RATHAUS STEINWEG
14
3.2.1 RAUMPROGRAMM UND FUNKTIONALE ZUSAMMENHÄNGE
16
3.2.2 FLEXIBILITÄT, NUTZUNGS- UND ARBEITSPLATZQUALITÄT
17
3.2.3 ENERGIE UND NACHHALTIGKEIT
19
3.2.4 BARRIEREFREIES BAUEN
19
3.2.5 WIRTSCHAFTLICHKEIT
20
4. WETTBEWERBSBEDINGUNGEN
21
4.1 AUSLOBER
21
4.2 ORGANISATION, BETREUUNG, VORPRÜFUNG UND ANSPRECHPARTNER 21
4.3 WETTBEWERBSART
21
4.4 TEILNEHMER/INNEN
22
4.5 WETTBEWERBSUNTERLAGEN
22
4.6 WETTBEWERBSLEISTUNGEN
23
4.7 ABGABE UND KENNZEICHNUNG
24
4.8 SCHRIFTLICHE RÜCKFRAGEN
25
4.9 EINFÜHRUNGSKOLLOQUIUM
25
4.10 PREISGERICHT
26
4.13 PREISGELDER
27
4.14 BEKANNTGABE DER WETTBEWERBSERGEBNISSE, EINSPRÜCHE
UND AUSSTELLUNG
27
4.15 WEITERE BEARBEITUNG
28
4.16 EIGENTUM UND URHEBERRECHT
28
4.17 TERMINÜBERSICHT
28
ANLAGEN 29
4
»RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL
»RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL
5
1. ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG
Die Stadt Brühl schreibt aktuell die Rahmenplanung Innenstadt aus dem
Jahr 2008 fort. Das fortgeschriebene Integrierte Handlungskonzept soll
bis Ende 2017 vorliegen, um darauf basierend weitere Fördermittel im
Rahmen der Städtebauförderung zu beantragen. Als ein zentrales Thema
der Innenstadtentwicklung wurde dabei die Umgestaltung des Janshofes
herausgearbeitet.
Ebenso besteht Erneuerungs- und Erweiterungsbedarf für das Rathaus am
Steinweg. Dieses genügt unter verschiedenen Aspekten nicht mehr den
heutigen Anforderungen an ein modernes, bürgerfreundliches Rathaus.
Vor allem aus dem veralteten Stand der technischen Gebäudeausrüstung,
der schlechten Energieeffizienz und dem nicht mehr den Richtlinien
entsprechende Brandschutz leiten sich dringende Handlungsbedarfe ab.
Basierend auf dem Ergebnis einer Machbarkeitsstudie wurde entschieden,
den Anbau aus dem Jahr 1964 abzureißen und durch einen barrierefreien
Neubau zu ersetzen sowie den denkmalgeschützten Gebäudeteil grundlegend zu sanieren.
Die an das Rathaus angrenzende Freifläche des Janshofes, welche aktuell
durch einen Parkplatz deutlich untergenutzt ist, aber auch eine Erschließungsfunktion für Anlieger besitzt, bedarf ebenfalls dringend einer gestalterischen Aufwertung und Attraktivitätssteigerung als innerstädtische
Aufenthaltsfläche. Der Platz weist erhebliche städtebaulich-funktionale
wie auch gestalterische Mängel auf und bietet nur sehr geringe Aufenthaltsqualität.
Im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens sollen interdisziplinär besetzte
Planungsteams herausragende Lösungsansätze zur energetischen Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudeteils des Rathauses, zur Erweiterung des Rathauses sowie zur Umgestaltung der Platzfläche erarbeiten.
Dies soll dazu dienen, ein stimmiges Gesamtkonzept für diesen zentralen
Bereich zu erhalten, um ihn in seiner Funktion im innerstädtischen Kontext zu stärken.
linke Seite:
Luftbild mit Kennzeichnung des
Wettbewerbsgebietes
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»RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL
»RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL
7
2. VORHANDENE SITUATION UND RAHMENBEDINGUNGEN
2.1 LAGE
Die Stadt Brühl liegt zwischen Köln (ca. 12 km) und Bonn (ca. 15 km)
am östlichen Rand des Vorgebirges (Ville). Brühl mit derzeit ca. 45.500
Einwohnern gehört zum Rhein-Erft-Kreis. Aus der verkehrsgünstigen
Lage zwischen den beiden Großstädten und am Rande des landschaftlich
reizvollen Vorgebirges resultiert ein hoher Wohnwert. Gefördert wird dies
durch ein umfangreiches kulturelles Angebot sowie Freizeitangebot (zum
Beispiel Erholungspark Kottenforst-Ville und Freizeit- und Vergnügungspark Phantasialand).
Die günstige Verkehrslage fördert darüber hinaus die Entwicklung als
Handels- und Dienstleistungszentrum.
2.2 GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG
Kultur und Geschichte prägen ganz entscheidend das heutige Bild der
Stadt Brühl. Um 650 werden Frohnhöfe auf dem heutigen Stadtgebiet
erstmals urkundlich erwähnt und bereits im Jahr 1285 werden Brühl die
Stadtrechte verliehen. Brühl erhält im Anschluss hieran eine Stadtmauer
und die mittelalterliche Wasserburg wird zu einer der stärksten Landesfesten im Rheinland ausgebaut. In der Folge ist Brühl ein wichtiger Aufenthaltsort der Kölner Erzbischöfe und Kurfürsten. Verheerende Brände
zerstören 1530 und 1689 die Stadt Brühl fast völlig.
Schloss Augustusburg und Jagdschloss Falkenlust
Kurfürst Clemens August erbaut dann ab 1725 (bis 1768) auf den Trümmern der zerstörten Wasserburg das Schloss Augustusburg und ab 1729
(bis 1746) das Jagdschloss Falkenlust. Die Pläne für das Schloss Augustusburg stammen von Conrad Schlaun und später von Francois de Cuvillés
(Münchener
Hofbaumeister). Das Schloss Augustusburg ist eines der bedeutendsten
Bauwerke des Barocks im Rheinland. Weltberühmt ist das Treppenhaus
von Balthasar Neumann. Nach den Wirren der französischen Revolution
und Besatzung im Rheinland ging das Schloss 1815 in preußischen Besitz
über, wurde restauriert und
linke Seite:
Lageplan mit Kennzeichnung des
Wettbewerbsgebietes
diente als Kaiserresidenz. Nach dem 2. Weltkrieg bis zum Umzug der
Regierung nach Berlin diente das Schloss Augustusburg dem Bundespräsidenten als Repräsentationssitz.
8
»RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL
»RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL
9
Das kleine Jagdschloss Falkenlust wurde ebenfalls nach Plänen von Francois de Cuvillés errichtet. Es diente dem Kurfürsten zur Falkenjagd, der er
leidenschaftlich frönte.
Die Schlösser, der Schlosspark und das ca. 37 ha große Waldgelände,
direkt an die Innenstadt angrenzend, sind das Ziel zahlreicher Besucher.
1984 wurde die Gesamtanlage in die Liste des Kultur- und Naturerbes der
Welt (UNESCO) aufgenommen.
Industrialisierungsphase
Bereits 1844 wurde die Eisenbahnstrecke Köln – Koblenz eröffnet, 1874
folgte die Eifelbahnstrecke Köln – Trier und 1897 die Vorgebirgsbahn (die
heutige Stadtbahnlinie 18). Die Folge war eine zunehmende Industrialisierung (Brauereien, Eisenwerk, Zuckerfabriken). Seit 1874 wurde in der
Region Brühl Braunkohle gefördert, die in der Folge weitere Wirtschaftsbetriebe entstehen ließ. Die Förderung der Braunkohle in Brühl ging erst
1965 zu Ende. Parallel zur industriellen Entwicklung wurde Brühl aber
auch (seit ca. 1860) Villenstadt. Die reizvolle Lage Brühls veranlasste zahlreiche wohlhabende Kölner Kaufleute, repräsentative Villen in Brühl zu
bauen, wovon heute noch einige erhalten sind.
Gegenwart
Brühl profitiert von seiner Nähe zu den Großstädten Köln und Bonn. Die
Wohnungsnachfrage ist ebenso groß wie die Nachfrage nach Gewerbeflächen. Zudem bilden die beiden Schlösser Augustusburg und Falkenlust,
der Freizeit- und Vergnügungspark Phantasialand, der Erholungspark Kottenforst- Ville/Heider Bergsee, das Max Ernst Museum sowie die Brühler
Innenstadt selbst (u.a. mit dem Museum für Alltagsgeschichte und dem
Keramikmuseum »Alte Stellmacherei«) herausragende touristische Anziehungspunkte.
2.3 DER PLANUNGSRAUM UND SEINE UMGEBUNG
Das Rathaus Steinweg mit dem angrenzenden Janshof liegt zentral im
Innenstadtbereich der Stadt Brühl.
linke Seite:
Rathaus Steinweg
Das Rathaus Steinweg 1 bis 3 wird erstmals 1546 erwähnt, wurde aber
im Laufe der Jahrhunderte nur teilweise bzw. auch vorübergehend gar
nicht als Rathaus genutzt. 1858 als zweigeschossiges Rathaus neu errichtet, erhielt es durch einen Umbau 1904 durch den Brühler Baumeister
Greuell sein heutiges Erscheinungsbild (Aufstockung um ein Geschoss,
Erweiterung um drei Achsen am Steinweg, Eckbetonung durch Erker). Im
Jahr 1964 wurde dann der Anbau zum Janshof errichtet, der nun einem
Neubau weichen soll.
10
»RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL
Direkt gegenüber, in der Uhlstraße 3, befindet sich das »Neue« Rathaus,
ein früheres Franziskanerkloster, das heute den größten Teil der Stadtverwaltungseinrichtungen aufnimmt. Der heutige Gebäudekomplex
einschließlich des ehemaligen Pförtnerhauses Uhlstraße 1 stammt aus
den Jahren 1713 bis 1718. Nach der Auflösung des Klosters in napoleonischer Zeit wurde es lange Zeit als Schule genutzt und 1987 zum Rathaus
umgebaut.
2.4 PLANUNGS-UND BAUORDNUNGSRECHT, DENKMALSCHUTZ
Planungsrecht
Für den Bereich des Rathauses liegt kein Bebauungsplan vor. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von
Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauuten Ortsteile).
Bauordnungsrecht
Der Planung ist die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen –
Landesbauordnung (BauO NRW) in der aktuellen Fassung zugrunde zu
legen.
Denkmalschutz
Das Rathaus Steinweg 1 ist in die Denkmalliste der Stadt Brühl als Baudenkmal Nr. 84 eingetragen worden. Unter Schutz gestellt wurde der
im Jahr 1858 als zweigeschossiger Bau errichtete und 1904 zur heutigen
Form veränderte und erweiterte Teil des Rathauses im Jahr 1985.
Sowohl der Bereich des Rathauses als auch der südliche Teil des Janshofes
sind aufgrund früherer Befunde der Stadtbefestigung und Grabungsfunde von Stätten spätmittelalterlicher und frühneuzeitlicher Töpferei als
Bodendenkmal Nr. 192 eingetragen.
2.5 DER JANSHOF
Der Janshof steht schon seit mehr als 10 Jahren im Fokus der Stadtentwicklung und soll nun umgestaltet werden. Der längliche Platzraum (ca.
150 m lang, ca. 25 bis 30 m breit) umfasst eine Fläche von ca. 4.000 qm
und wird heute ausschließlich als Parkplatz genutzt. Vorhanden sind heute ca. 62 Stellplätze (davon 4 Behindertenparkplätze und 7 Bewohnerparkplätze) sowie ein Taxenstand. Aufgrund der zentralen Lage resultiert
aus dem vergleichsweise geringen Stellplatzangebot in Verbindung mit
der Sackgassensituation ein vergleichsweise hohes Verkehrsaufkommen
(Parksuchverkehr).
»RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL
11
Darüber hinaus sind am Janshof zahlreiche Grundstückszufahrten vorhanden, die zu berücksichtigen sind. Ebenso sind die Anbindungen Uhlstraße, Wallstraße und Hospitalstraße weiterhin für den anliegerbezogenen
Individualverkehr erforderlich.
Die angrenzenden Nutzungen im Erdgeschoss sind teilweise durch Wohnen, durch Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen geprägt.
Zukünftige Baumpflanzungen müssen die vorhandene Leitungen nicht
berücksichtigen. Vorgesehen ist, die beiden Schmutzwasserkanäle einschließlich der Hausanschlussleitungen neu zu verlegen. In Abstimmung
mit neuen Baumstandorten sollen die neuen Kanaltrassen jeweils vor den
bestehenden Gebäuden verlegt werden.
Weitere Angaben zur Ausgangslage, zu den Rahmenbedingungen und
Auswirkungen sowie den allgemeinen Zielen der Umgestaltung des Janshofes sind insbesondere folgenden Anlagen zu entnehmen:
•
•
Verkehrsuntersuchung südliche Innenstadt (Runge + Küchler, Oktober 2012)
Ergebnisdokumentation »Planungswerkstatt zur Umgestaltung des
Janshofes« (DSK, November 2016)
2.6 RATHAUS STEINWEG
Zur Beurteilung des Standortes »Rathaus Steinweg« hat die Stadt Brühl im
Vorfeld des Wettbewerbs eine Machbarkeitsstudie erarbeiten lassen (Hahn
und Helten, 2015). Die Untersuchung diente dazu, die Optionen Sanierung und Abriss/Neubau im Hinblick auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit
und Stadtgestalt zu untersuchen und vergleichend gegenüberzustellen.
Die Studie konnte im Ergebnis darlegen, dass ein Abriss und erweiterter
Neubau des Gebäudes sowohl wirtschaftlich als auch baulich die beste
Variante darstellt. Auf dieser Grundlage hat die Stadt Brühl den Abriss
des Anbaus aus den 1960er Jahren und einen Neubau an gleicher Stelle
beschlossen. Gleichzeitig soll der historische Gebäudeteil energetisch
ertüchtigt werden.
352400
63.50
Fläche
Auß
gastrono enmie
406
63.61
63.49
63.63
63.61
Markt
63.56
63.67
63.63
63.60
63.56
63.46
63.53
63.59
63.60
63.57
63.52
425
Bodentanklampe
63.52
63.64
Fläche Außengastronomie
219
63.58
63.54
63.61
63.49
63.58
B15
381
3. zgl.
.5
7
63
.6
4
63.61
63.61
63.71
63.51
63.48
63.50
3. zgl.
63.54
631
63.41 63.42
63.96
63.40
63.42
63.46
63.66
Fahrrad
63.56
3.
st.
3. zgl.
63.31
63.8
63.788
63.63
63.55
zgl. Rin
ne
63.38
B15
63.36
63.47
63.8
63.755
638
63.73
63.68
63.51
637
Ls.
Brunne
n
63.73
63.59
640
641
Treppe
642
63.73
63.45
63.54
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3.
645
63.33
63.8
63.69 63.7 2
2
Grün
B15
63.7
63.678
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63.90
63.55
63.67
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Ls.
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63.77
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63.65
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Stra
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Pflas
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63.96
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Ls.
63.84
7
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63.82
63.80
Ls.
658
812
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462
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63.88
463
663
464
63.89
63.91
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64.00
63.92
63.95
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64.17
465
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Ls.
466
64.01
664
64.01
Acor
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732
63.76
468
63
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63.76
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.00
64
64
469
.03
.92
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64
.13
.10
64
64.16
64.08
64.10
64.15
64.12
64.13
.00
64.04
64.06
619
618
470
64.12
610
64.14
615
64
64.18
64.16
64.17
800
620
609
473
64.10
64.21
64.11
603
613
64.04
64.01
605
64.08
64.14
Anwohner
Parkplatz
Asphalt
64.18
64.16
474
611
606
B10
Rinne
64.09
64.08
eg
Gehw er
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Straße
3. zgl.
Asphalt
Rinne
Einf.
64.43
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64.16
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Straße Pflas
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612
Einf.
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64.07
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2
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Einf.
Einf.
Einf.
608
64.33
Einf.
64.10
64.07
64.02
B10
64.04
3. zgl.
64.15
Rinne
64.11
64.17
64.31
Straße
63.78
64
64.11
.09
64.09
64
64.12
Einf.
63.77
64.05
Pflaster
64.14
64.24
B10
64.13
Gehweg
Pflaster
64.25
Einf.
.04
63.96
64.08
Pflaster
3
63.97
64.0
Asphalt
8
476
64.13
64.0
63.85
621
Pflaster
63.85
Einf.
777
Einf.
588
.0
9
4
64.1
6
64.06 1. zgl.
64
Einf.
589
64.45
64.17
Gehweg
Pflaster
64.18
64.33
Uhlstra
UK Dach=67.19
64.23
UK Dach=67.26
64.27
3. zgl.
64.29
3. zgl.
sse
Rinne
UK Dac
h=68.63
582
590
Einf.
64.07
Pflaster
Gehweg Platten Ls.
602
64.08
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64.10
64.10
64.10
64.12
Straße
64.20
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ac
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D
68
64.11
64.20
64.16
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UK Dach
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600
601
1. zgl. Rinn
e
64.25
Restaurante
Ewige Lampe
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64.13
64.0
.04
64.17
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64
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64.13
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64.10
nstrass
e
607
Tiergarte
64.26
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64.27
64.31
63.97
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64.21
64.23
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Pflast
63.855
63.8
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616
VR-Bank Brühl
64.03
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64.20
.07
3. zgl.
Rinne
63.99
=66.92
UK Dach
623
64.14
64.11
3. zgl.
3
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717
3. zgl. Rinne
64.19
64
64.03
714
713
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64.29
64.14
63.91
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Ls.
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1. zgl. Rinne
711
Rinne
3. zgl.
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Pflaster
Gehweg 722
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Ls.
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Kundenparkplatz
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1. zgl. Rinne
63.65
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63.58
B15. mit
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Parkplatz
Asphalt
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B15
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Parkplatz
Asphalt
Gehweg
701
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B10
64.34
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63.69
Jansho
Taxi
Parkplatz
63.88
63.76
63.76
B10
Commerzbank Brühl
63.60
700
703
64.44
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Pfl
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Parkplatz
Asphalt
63.66
Taxi
Parkplatz
63.52
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63.69
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63.91
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Parkplatz
Asphalt
63.70
63.65
B15 mit
B8
Privat
Parkplatz
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63.50
63.65
63.83
63.60
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793
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64.56
Sanitärbedarf
Fussel
63.82
63.87
63.95
64.67
64.59
Ls.
64.43
64.38
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Str
63.75
63.69
63.64
63.81
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Privat
Parkplatz
63.45
63.39
63.49
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Parkplatz
Asphalt
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Ls.
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Parkplatz
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Ls.
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Straße
63.85
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Asphalt
Parkplatz
Asphalt
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Asphalt
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Anwohn
Parkplatzer
Pflaster
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B15
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Stadt Brühl
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Straße
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Pflaster
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63.67
63.67
Einf.
63.63
63.58
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63.59
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Asphalt
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64.67
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Rheinland/ Hamburg
63.52
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B15
Privat
Parkplatz
Pflaster
63.74
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B15 mit
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Acorinne
Ls. Ls.
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Gehweg
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64.12
64.25
Ls.
64.22
Ls.
Ls.
64.33
Ls.
63.88
64.84
65.01
»RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL
12
»RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL
13
3. WETTBEWERBSZIELE UND WETTBEWERBSAUFGABE
Als besonders wesentlich ist die Verknüpfung des Janshofes mit den
bestehenden Stadträumen herauszuarbeiten. Die qualitätsvolle Adressbildung für den Rathausneubau mit drei raumprägenden Fassadenseiten innerhalb des bestehenden Ensembles ist hierbei von zentraler Bedeutung.
So soll sich das Rathaus gleichermaßen zum Steinweg und zum Janshof
öffnen und präsentieren.
Die anspruchsvolle Lage des Rathauses, innerhalb des gesamten Gebäudeensembles, erfordert einen sensiblen Umgang mit den umgebenden Nutzungen. Diese Rahmenbedingungen sollten insbesondere bei
der Betrachtung von Erschließungen und Funktionszusammenhängen
berücksichtigt werden.
Neben den oben erwähnten städtebaulichen Anforderungen muss das
Gebäude selbst eine angemessene und qualitätsvolle Architektur bieten.
Hierbei wird besonderen Wert auf die Durchlässigkeit und Offenheit des
Rathauses gelegt. Das Gebäude soll durch seine bloße Erscheinung zu
einer aktiven (Be-) Nutzung einladen und inspirieren. Hierbei nimmt das
Projekt einen wichtigen Stellenwert in der Gesamtkonzeption der Stadt
Brühl zur Entwicklung der Innenstadt ein.
3.1 JANSHOF: ZIELVORGABEN FÜR PLATZGESTALTUNG, GRÜN- UND
FREIRAUM
Der Janshof soll als neuer innerstädtischer Platz mit hoher Aufenthaltsqualität umgestaltet werden. Dabei soll er insbesondere auch Bezug nehmen
auf die öffentliche Nutzung des Rathausneubaus.
Folgende verkehrlichen Rahmenbedingungen für den Individualverkehr
sind dabei zu berücksichtigen:
•
Anbindung Uhlstraße (Zweirichtungsverkehr)
•
Anbindung Wallstraße (Einbahnverkehr)
•
Anbindung Hospitalstraße (Zweirichtungsverkehr)
Darüber hinaus sind die bestehenden Grundstückszufahrten, Tiefgaragenzufahrten und die Möglichkeit der Anlieferung zu berücksichtigen. Da
die Haupterschließung für Anlieger- und Lieferverkehr weiterhin über die
Anbindung Uhlstraße erfolgt, sind ausreichende Wendemöglichkeiten im
Platzraum zu ermöglichen.
linke Seite:
Lageplan mit Kennzeichnung des
Wettbewerbsgebietes
Vorgaben zur straßenverkehrsrechtlichen Ausweisung (Trennprinzip oder
Mischverkehrsfläche) werden nicht getroffen.
14
»RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL
Für den ruhenden Verkehr gilt die Zielvorstellung, hier zukünftig kein
öffentliches Parken anzubieten. Vorzusehen sind:
• ca. 10 Behindertenparkplätze
• ca. 10 Bewohnerparkplätze
• ca. 5 Parkplätze für Taxen (Taxiunternehmen)
Für eine Verortung dieser Parkplätze werden keine Vorgaben getroffen.
In den angrenzenden Gebäuden befinden sich neben Einzelhandel- und
Dienstleistungseinrichtungen auch gastronomische Betriebe. Diese sollten angemessene Möglichkeiten zur Außengastronomie erhalten. Im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für die Zukunft sollte berücksichtigt
werden, dass auch weitere Gastronomiebetriebe sich hier ggf. ansiedeln
werden/können. Ebenso ist Bezug zu nehmen auf den Rathausneubau
mit hoher Besucherfrequenz.
In einer langfristigen Zielperspektive können Lösungen der baulichen
Weiter- bzw. Neuentwicklung auf privaten Grundstücken aufgezeigt
werden (Baulückenschließungen, Aufstockungen). Ebenso können gestalterische Vorschläge zur Einfriedung bestehender Hofflächen entwickelt
werden.
Der neu gestaltete Platzraum sollte unterschiedliche Nutzer- und Altersgruppen ansprechen. Hierzu sind verschiedene Spiel-, Sitz- und Aufenthaltsangebote zu schaffen. Dabei wird auf eine angemessene Begrünung
wertgelegt, die bisher gänzlich fehlt.
3.2 RATHAUS STEINWEG
Der Rathausneubau soll mit dem vorhandenen, denkmalgeschützten
Bauteil eine funktionale Einheit bilden. Vorgaben zum Bauvolumen, zur
überbaubaren Grundstücksfläche und zur Geschossigkeit bzw. Gebäudehöhe/Dachform werden nicht getroffen. Zu berücksichtigen sind aber
denkmalpflegerische Belange ebenso wie die einzuhaltenden Abstandsflächen, die verkehrlichen Aspekte und vor allem die Angemessenheit im
städtebaulichen Kontext.
Ziel des Wettbewerbs ist es, Lösungsvorschläge für die architektonische
Konzeption des Umbaus und der Erweiterung zu erhalten, die mit den
für die Investition begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln
realisierbar sind, und einen geeigneten Objektplaner für die Planungsleistungen zu ermitteln. Dabei ist die Stadt Brühl als Bauherr verpflichtet,
insbesondere
•
wirtschaftlich, kostensicher und terminsicher zu bauen
•
energiesparend und mit erneuerbaren Energien zu bauen sowie
•
ein hochwertiges Arbeitsplatzumfeld für ihre Mitarbeiter zu schaffen.
»RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL
15
Ziel des architektonischen Gesamtkonzeptes ist es, ein städtisches Verwaltungsgebäude zu konzipieren, welches die Option bietet, sich variabel
den zukünftigen und sich verändernden Herausforderungen anzupassen.
Es soll eine innere Gebäudestruktur entwickelt werden, die es ermöglicht,
in allen Nutzungs- und Betriebsphasen auf sich verändernde Strukturen
und den Wandel im Hinblick auf betriebswirtschaftliche und arbeitsplatzbezogene Aspekte zu reagieren. Entwicklungsoptionen müssen offen
bleiben, eine Flexibilität der langfristigen Raumnutzungen und Umnutzbarkeit ist zu gewährleisten.
Es werden daher architektonisch und funktional überzeugende Lösungen zum Thema Sanierung, Modernisierung und Neubau eines offenen,
mitarbeiter- und bürgerfreundlichen Verwaltungsgebäudes erwartet. Die
Sanierungs- und Neubaumaßnahme soll hinsichtlich der Konzeption, der
verwendeten Baumaterialien und insbesondere hinsichtlich des Energieverbrauchs und der sonstigen Betriebskosten eine Vorbildfunktion erfüllen und durch eine hohe Nutzungsqualität und -flexibilität den sich stetig
ändernden Ansprüchen an Verwaltungsdienstleistungen und Arbeitsplatzqualität während der gesamten Nutzungsdauer gerecht werden. Ein
besucherfreundlicher Zugang sowie vielfältige Angebote der Begegnung,
Überschaubarkeit und Identifikation sind zu entwickeln, um die Gebäude
zu einem einladenden Ort werden zu lassen. Daraus leiten sich besondere Ansprüche an die bauliche Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms ab.
Der neue Rathauskomplex soll sowohl zum Steinweg wie auch zum Janshof Eingangssituationen aufweisen. Die Kubatur des Neubaus soll so gestaltet sein, dass ein möglichst breiter Durchgang zum Janshof verbleibt.
Insgesamt sollte ein bürgerfreundlicher, einladender und transparenter
Eindruck vermittelt werden. Hinsichtlich der gebäudeinternen Erschließung ist sicherzustellen, dass alle Ebenen von Alt- und Neubau (mit ggf.
unterschiedlichen Geschosshöhen) barrierefrei erreichbar sind.
Hinsichtlich der Ertüchtigung des Altbaus wird davon ausgegangen, dass
die Eingriffe in die bestehende Gebäudestruktur möglichst minimiert
werden.
3.2.1 RAUMPROGRAMM UND FUNKTIONALE ZUSAMMENHÄNGE
Vorzusehen sind folgende besonderen Nutzungen:
• Ein Bürger-Servicebereich mit 5 Frontoffice-Schalterarbeitsplätzen
und 9 Backoffice–Arbeitsplätzen für bürgernahe Dienstleistungen
der Stadtverwaltung, Beratungseinrichtungen der Stadtwerke und
der GEBAUSIE (Gesellschaft für Bauen und Wohnen GmbH der Stadt
Brühl) u.ä.– vorzugsweise im Erdgeschoss
16
»RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL
•
Multifunktionsfläche als flexibel nutzbaren Begegnungsraum im
Erdgeschoss mit Anbindung an den Janshof und Nutzbarkeit auch
außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses
Stadtbücherei mit bis zu 1000 qm Nutzfläche gem. der Handreichung zu Bau und Ausstattung Öffentlicher Bibliotheken – im Erdgeschoss sowie weiteren Etagen
Trauzimmer mit ca. 60 qm und dazugehöriger Wartezone und
optional einem weiteren Trauzimmer (Nutzung auch außerhalb der
Öffnungszeiten)
•
•
Alle vorgenannten Nutzungen müssen darüber hinaus (in Abhängigkeit
der spezifischen Funktion und Nutzerfrequenz) ausreichend dimensionierte Verkehrsflächen, Wartezonen, Lagerflächen und sanitäre Einrichtungen aufweisen.
Darüber hinaus sind für städtische Verwaltungseinrichtungen im Neubau
und denkmalgeschütztem Altbau Räume und Flächen für ca. 130 bis 140
Mitarbeiter (ohne Serviceeinrichtung) vorzusehen. Dabei ist von einer
Größe je Arbeitsplatz gemäß den Arbeitsstättenrichtlinien auszugehen.
Zusätzlich zu berücksichtigen sind
• Kundenwartezonen
• Putz- und Kopierräume (1x je Etage)
• Teeküchen (1x je Etage als Aufenthalts- und Pausenraum und je
Besprechungszimmer)
• Besprechungsräume für 8 Personen je Etage
•
2x Besprechungszimmer für 10 Personen insgesamt
Weitere Angaben zum Raumprogramm können der Anlage entnommen
werden.
Konkrete Fachbereiche stehen derzeit noch nicht fest. Dies bedeutet daher
hohe Ansprüche an die Flexibilität. Die Dienststellen differenzieren sich in
von Kunden bzw. Mitarbeitern stark frequentierte Bereiche und Arbeitsbereiche, in denen konzentriert und ungestört gearbeitet wird. Bei der
Konzepterstellung müssen unterschiedliche Anforderungen in Bezug auf
besonders frequentierte/besonders ruhige Bereiche, interne und öffentliche Bereiche sowie auch die unterschiedlichen Vorstellungen bezüglich
der zukünftigen Büronutzungskonzepte (Einzel-, Doppel-, Kombi- bis hin
zu Gruppenbüros) berücksichtigt werden bzw. möglich sein. Es ist allgemein zu beachten, für jede Dienststelle ausreichend Archiv- und Lagerflächen für den täglichen Papier- oder Aktenbedarf vorzusehen.
Bürger-Servicebereich
Der Bürger-Servicebereich soll es den Bürgern als zentrale Anlaufstelle
nicht nur ermöglichen, Informationen zu ihrem Anliegen zu erhalten und
an einen anderen Mitarbeiter weitergeleitet zu werden, sondern auch
schon die ersten Anfragen unmittelbar erledigen zu können. An allen
»RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL
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Frontoffice-Schalterarbeitsplätzen sollen die bürgernahen Dienstleistungen der Stadtverwaltung sowie die Beratungseinrichtungen der Stadtwerke und der GEBAUSIE (Gesellschaft für Bauen und Wohnen GmbH der
Stadt Brühl) erfüllt werden. Auch soll die Bücherausleihe der Bücherei an
diesen Schalterplätzen erfolgen. Es soll ein moderner Bürger-Servicebereich entstehen, an dem die Bürger schnell und unkompliziert bedient
werden.
Stockwerksbezogene Sonderflächen
Die stockwerksbezogenen Sonderflächen (Sanitäreinheiten, Kopierbereiche, etc.) sollten jeweils in allen Geschossen des Gebäudes, in denen
ständige Arbeitsplätze untergebracht sind, platziert werden. Dabei ist
darauf zu achten, dass die Erreichbarkeit von den Arbeitsplätzen aus
gleichmäßig gewährleistet ist. Das kann dazu führen, dass je nach gewählter Grundrisskonzeption von der angegebenen Anzahl der Räume
abzuweichen ist.
Die geforderten Teeküchen und Kopierräume (eine Teekücheneinheit
sowie zentrale Bereiche für Kopierer pro Geschoss) sollen an Knotenpunkten der Erschließung als einladend gestaltete Kommunikationszonen ausgebildet werden. Hierbei ist die nicht gewünschte Zugänglichkeit durch
Besucher des Hauses zu berücksichtigen.
Die erforderlichen Sanitäreinheiten für Frauen und Männer sind in jedem
Geschoss unterzubringen. Für den erdgeschossigen Bereich sowie für
eines der oberen Bürogeschosse ist zudem eine rollstuhlgerechte Sanitäreinheit zu berücksichtigen.
3.2.2 FLEXIBILITÄT, NUTZUNGS- UND ARBEITSPLATZQUALITÄT
Flexibilität
Grundsätzlich sollte eine ausreichende Anpassungsfähigkeit an sich ändernde Bedarfe seitens der Nutzer ermöglicht werden, da auch zukünftig
Arbeits- und Verwaltungsstrukturen einem dynamischen Veränderungsprozess unterliegen. Bei der Planung der Büroeinheiten ist daher insbesondere die Veränderbarkeit hinsichtlich der Einzel-, Doppel- und Gruppenbüros zu legen. Büros sollen wechselnden Anforderungen genügen
und eine Nutzung durch mehrere NutzerInnen (Jobsharing, teilweises
Homeoffice etc.) ermöglichen. Hierbei sollen einfache bauliche Umbaumaßnahmen ein großes Maß an Flexibilität gewährleisten.
Bei der Planung zu berücksichtigen ist auch, dass Serviceeinrichtungen
und Stadtbücherei unterschiedliche Öffnungszeiten außerhalb der allgemeinen Büroarbeitszeiten haben können. Eine Abtrennbarkeit von Teilen
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»RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL
des Gebäudes für andere Nutzungen im Fall eines geänderten Raumbedarfs in der Zukunft soll mit eingeplant werden
Nutzungsqualität
Die Grundrissdisposition soll eine gute Besucherorientierung, Verkürzung
von Mitarbeiterwegen und die Flexibilität in der Raumbelegung ermöglichen und unterstützen.
Die Büroräume sowie die Besprechungsräume müssen natürlich belichtet
sein. Die Fenster müssen sich öffnen lassen und dürfen auf keinen Fall
in eine Halle oder ein Foyer weisen. Des Weiteren sind die Vorgaben der
BauO NRW und der Arbeitsstättenverordnung zu beachten.
Insbesondere auch im Bereich der Erschließungsflächen (Eingänge, Foyer,
Treppenhäuser, Flure) werden offene, übersichtliche (aber auch wirtschaftliche) Flächen gewünscht. Die Zielsetzung der Schaffung qualitätsvoller Wartezonen sind besonders zu berücksichtigen und mit den
Ansprüchen an die Flexibilität abzuwägen.
Arbeitsplatzqualität und Behaglichkeit
Jeder Büroarbeitsplatz ist als Bildschirmarbeitsplatz zu konzipieren.
Grundsätzlich wird hoher Wert auf die Arbeitsplatzqualität gelegt. Dies
beinhaltet die Aspekte:
•
•
•
•
•
•
•
•
sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz
angenehmes und individuell einstellbares Raumklima
ausreichende Tagesbelichtung und Blendfreiheit
erhöhter Schallschutz: Es wird davon ausgegangen, dass die Mindestanforderungen gemäß Richtlinien und Vorschriften deutlich
unterschritten werden.
Licht, Luft, Akustik und Offenheit beeinflussen das Gefühl, an einem
behaglichen Ort zu arbeiten. Die Fenster müssen teilweise zu öffnen
sein
Eine zentral oder dezentral kontrollierbare Lüftung mit Kühlung ist
vorgesehen. Eine Klimatisierung des Gebäudes ist aus energetischen
und wirtschaftlichen Gründen daher zu umgehen. Konstruktionsbedingt sind daher auch Doppelfassaden zu vermeiden.
Ein wirksamer Sonnenschutz, der auch als Wärme- und Blendschutz
geeignet und individuell steuerbar ist, verbessert zudem die Arbeitsplatzqualität.
Die Brüstungshöhe soll darüber hinaus einen freien Ausblick ermöglichen und nicht verhindern.
»RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL
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3.2.3 ENERGIE UND NACHHALTIGKEIT
Die Minimierung der Lebenszykluskosten soll im Zuge der Konzeptplanung beispiels- weise durch nachfolgende Maßnahmen erfolgen:
•
•
•
Konzeption der baulichen Elemente sowie der technischen Anlagen
unter Verwendung von Bauteilen, Materialien und Oberflächen bei
Berücksichtigung der folgenden Aspekte:
o Sicherstellung nutzungsseitiger Anforderungen
o Grundsätzliche Anforderungen wie Wartungs- und Instandsetzungsarmut, Reinigungs- und Pflegearmut, niedriger Personalund Betriebsaufwand ?
o Anpassbarkeit an veränderte Nutzungsstrukturen
Sparsame Gebäudetechnik bei Investition und Nutzung
Langlebige Konstruktionen, Techniken und Materialien
Die Optimierung der Energieeffizienz soll im Zuge der Planung beispielsweise durch folgende Maßnahmen gewährleistet werden:
•
•
•
Planung kompakter Baukörper
Planung nach neuesten energetischen Möglichkeiten, die sich an
Klassifizierungen wie z.B. der DGNB-Klassifizierung oder am »Plusenergiegebäude« orientieren
Planung von geeigneten Zonen in Hinblick auf nutzungsbedingte
und energetische Eigenschaften
3.2.4 BARRIEREFREIES BAUEN
Für Bereiche mit hoher Kundefrequentierung (z.B. Erdgeschoss, öffentlich
zugängliche Bereiche wie Ratssaal) ist die DIN 18040 R anzuwenden, die
übrigen Bürogeschosse sind barrierefrei nach aktueller DIN 18040 zu planen. Pro Geschoss ist darüber hinaus mindestens ein Arbeitsplatz gemäß
DIN 18040 R zu planen.
3.2.5 WIRTSCHAFTLICHKEIT
Die Qualität des Entwurfs muss sich in hohem Maße an der Wirtschaftlichkeit der Erstellung, Nutzung und Unterhaltung messen lassen. Neben
Anforderungen und Zielvorstellungen in Bezug auf die Lebenszykluskosten wird insbesondere Wert gelegt auf folgende Aspekte:
1. wirtschaftliche Baustellenabwicklung
2. wirtschaftliche Konstruktion
3. wirtschaftliche Erschließung und Flächennutzung
4. wirtschaftlicher Betriebsaufwand
5. wirtschaftlicher Unterhaltungsaufwand
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4. WETTBEWERBSBEDINGUNGEN
4.1 AUSLOBER
Auslober des Wettbewerbes ist die :
Stadt Brühl
Der Bürgermeister
Fachbereich Bauen und Umwelt
Uhlstraße 3
50321 Brühl
4.2 ORGANISATION, BETREUUNG, VORPRÜFUNG UND ANSPRECHPARTNER
Die Organisation und Betreuung des Wettbewerbes erfolgt durch:
Norbert Post • Hartmut Welters
Architekten und Stadtplaner GmbH
Arndtstraße 37?
44135 Dortmund
Ansprechpartner sind:
Prof. Hartmut Welters, Anke Thormählen
Tel.: 02 31 – 47 73 48 60?Fax: 02 31 – 55 44 44?
E-Mail: info@post-welters.de
www.post-welters.de
4.3 WETTBEWERBSART
Der Wettbewerb wird nach den Regeln für die Auslobung von Wettbewerben durchgeführt. Er wird als nichtoffenes Verfahren gemäß RPW
2013 ausgelobt. Das Wettbewerbsverfahren ist ein anonymes begrenztes
Verfahren, die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die Teilnehmerzahl wird
auf max. 15 begrenzt. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat an
der Vorbereitung des Wettbewerbes mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt
der Auslobung erhalten. Der Wettbewerb ist von der Architektenkammer
unter der Nummer Wxx/xx registriert worden. Auslober und Teilnehmer/
innen erkennen die Auslobung als verbindlich an.
linke Seite:
Rathaus Steinweg
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»RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL
4.4 TEILNEHMER/INNEN
Der Wettbewerb richtet sich an Arbeitsgemeinschaften aus Architekten
und Landschaftsarchitekten.
Folgenden fünf Büros wurden direkt zur Teilnahme am Wettbewerb zugeladen (in alphabetischer Reihenfolge):
•
•
•
•
•
gernot schulz : architektur GmbH, Köln mit urbanegestalt PartGmbB
Johannes Böttger
Hahn Helten + Assoziierte Architekten GmbH, Aachen mit 3PLUS
FREIRAUMPLANER Kloeters + Kastner PartGmbB Landschaftsarchitekt
+ Architekt, Aachen
JSWD Architekten, Köln mit RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn
KKW, Kaldewey, Wortmann Architekten Partnerschaftsgesellschaft
mbB, Lüdenscheid
mvmarchitekt + starkearchitektur, Köln mit greenbox Landschaftsarchitekten, Köln
Im Falle der Absage eines der vorgenannten Büros sind Nachrücker vorgesehen.
Die 10 folgenden Büros wurden zur Teilnahme am Wettbewerb in einem
vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ausgewählt/ausgelost:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
NN
NN
NN
NN
NN
NN
NN
NN
NN
NN
4.5 WETTBEWERBSUNTERLAGEN
Den Teilnehmern werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
• Luftbilder
• DGK
•
Lageplan mit Höhenangaben und Baumstandorten
•
Grundrisse, Ansichten und Schnitte der Bestandsbebauung
•
Raum- und Funktionsprogramm
•
Fortschreibung Rahmenplanung
»RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL
•
•
•
•
•
•
•
23
Ergebnisdokumentation »Planungswerkstatt zur Umgestaltung des
Janshofes« (DSK, November 2016)
Präsentation Planungswerkstatt Janshof
Ausschnittt aus der Boden-Baudenkmäler-Karte
Karteikarte Bodendenkmal 192
Bürgerveranstaltung Innenstadt Präsentation (20. September2016)
Machbarkeitsstudie Rathaus B (Hahn Helten, 2015)
Verkehrsuntersuchung südliche Innenstadt Brühl (Runge + Küchler,
Oktober 2012)
4.6 WETTBEWERBSLEISTUNGEN
Für die zeichnerischen Darstellungen der geforderten Wettbewerbsleistungen sind insgesamt maximal 6 Blätter im DIN A1-Hochformat zu
verwenden. Die Planunterlagen sind gerollt einzureichen. Jeder Teilnehmende darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten, auch als Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung, sind
nicht zulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung
ausgeschlossen.
1. Lageplan M 1:500, Konzept für den Wettbewerbsbereich im M 1:500
mit Darstellung der Gesamtsituation, der Baukörper, der Erschließung, der An- und Ablieferung, der Zugänge, des Freiraums
2. Grundriss der Eingangsebenen Bestandsgebäude und Neubau mit
Darstellung der angrenzenden Freiflächen einschließlich der äußeren
Erschließung im M 1:200
3. Grundrisse aller Untergeschoss/Erdgeschoss Bestandsgebäude und
Neubau im M 1:200
4. Ansichten aller wesentlichen Gebäudeseiten (mind. alle 4 Hauptansichten) des Neubaus und der Bestandsgebäude im M 1:200
5. Alle zum Verständnis des Entwurfs erforderlichen Schnitte im M
1:200
6. Fassaden- bzw. Systemausschnitt des Neubaus mit Teilansicht im M
1:20 (der Informationsgehalt soll annähernd dem eines Schnittes im
M 1:50 entsprechen), beispielhaft zur Vermittelbarkeit von Materialität, Gestaltqualität mit Aussagen zu Konstruktion, Materialarten
und -stärken inkl. Dämm- und Speichermassenkonzept, opake und
transparente Flächen, Blendschutz / Sonnenschutz
7. Drei räumliche Darstellungen:
• Darstellung des Neubaus (mit Teilen des Bestandes) von Außen
• Darstellung der Verbindung Alt- und Neubau
• Innendarstellung des Ausstellungsbereichs
8. Zeichnerische Darstellungen zur Verdeutlichung der Gebäudephilosophie / Museumskonzeption
9. Erläuterungsbericht (getrennt von den Plänen, max. 5 DIN A 4 Seiten) zu den unter Pkt. 3.14 aufgeführten Beurteilungskriterien, u. a.:
- Erläuterung und Begründung des Entwurfskonzeptes - Neubau
- Aussagen zu Konstruktion und Materialien - Neubau
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- Aussagen zur Wirtschaftlichkeit - Neubau
- Aussagen zur Barrierefreiheit - Neubau
- Aussagen zur Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
Abgabeleistungen:
•
•
•
-
-
-
-
•
•
Ein Satz Präsentationspläne, farbig, gerollt
Ein Satz Vorprüfpläne, farbig, gefaltet, im Originalformat mit ausreichender Vermaßung
Digitale Daten auf CD
Präsentations- und Vorprüfpläne als jpg- oder tif-Dateien mit 300 dpi
im DIN A 3 Format und pdf-Dateien im Originalformat
dxf- oder dwg-Dateien aller Grundrisse, Ansichten und Schnitte
Excel-Tabellen der Berechnungen im xls- und pdf-Format
Erläuterungsbericht als pdf-Datei
Verfassererklärung gemäß Formblatt in einem verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag
Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
Hinweise:
•
•
•
Schnitte und Ansichten müssen den geplanten Verlauf der Geländekante zeigen.
Für alle zeichnerischen Darstellungen der geforderten Wettbewerbsleistungen sind insgesamt maximal 4 Blätter im DIN A 0 Hochformat
zu verwenden.
Die Planunterlagen sind gerollt einzureichen, die Vorprüfpläne
gefaltet. Aufgezogene Pläne (auf Karton, Platten o.ä.) werden nicht
zugelassen.
4.7 ABGABE UND KENNZEICHNUNG
Die Planunterlagen sind bis Donnerstag, 8. Juni 2017 und die Modelle
bis Dienstag, 20. Juni 2017 (es gilt jeweils der Eingangs-Poststempel des
Versandunternehmens) ausschließlich an folgende Adresse anonym zu
senden oder bis 16:00 Uhr dort abzugeben:
Norbert Post • Hartmut Welters
Architekten & Stadtplaner GmbH
Arndtstraße 37
44135 Dortmund
Für einen fristgerechten Eingang der geforderten Unterlagen sind die Teilnehmer verantwortlich. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die
Anschrift des Empfängers mit der Kennzeichnung »Wettbewerb Rathaus
Steinweg und Janshof« zu verwenden.
»RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL
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Als Zeitpunkt der Abgabe gilt im Falle der Einlieferung bei Post, Bahn oder
anderen Transportunternehmen der Tagesstempel, unabhängig von der
Uhrzeit. Die Wettbewerbsteilnehmer/innen haben dafür Sorge zu tragen,
dass der offizielle Tagesstempel mit gut lesbarem Datum bei der Aufgabe
auf dem Versandpapier bzw. auf dem Versandgut vermerkt wird. Ist die
Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Aufgabestempel
fehlt, unleserlich oder unvollständig ist oder dessen Richtigkeit angezweifelt wird, werden solche Arbeiten vorbehaltlich des von dem Teilnehmer/
in zu erbringenden Nachweises zeitgerechter Einlieferung mitbeurteilt.
Rechtzeitig eingelieferte Arbeiten, die später als zehn Tage nach Abgabetermin dem wettbewerbsbetreuenden Büro zugestellt werden, sind
zur Beurteilung zunächst nicht zugelassen. Das Preisgericht hat hierüber
endgültig zu entscheiden.
Die geforderten Wettbewerbsleistungen sind auf der rechten oberen Ecke
jeder Zeichnung und jeder ersten Textseite (weitere Textseiten werden
getackert der ersten Seite angefügt) sowie auf dem Umschlag der Verfassererklärung mit einer sechsstelligen Kennzahl, bestehend aus verschiedenen Ziffern (ca. 1 cm hoch), zu versehen. Die Kennzahl darf keine Rückschlüsse auf den Wettbewerbsteilnehmer (Geburtstag, Telefonnummer
usw.) zulassen.
4.8 SCHRIFTLICHE RÜCKFRAGEN
Zur Auslobung und zur Wettbewerbsaufgabe können schriftliche Rückfragen per E-Mail an das betreuende Büro gerichtet werden (info@post-welters.de). Diese müssen bis Dienstag, 25. April 2017 (Posteingang) vorliegen. Die Beantwortung aller eingegangenen Rückfragen erfolgt mit dem
Protokoll des Einführungskolloquiums.
4.9 EINFÜHRUNGSKOLLOQUIUM
Am Donnerstag, 27. April 2017 findet ein Kolloquium mit den Wettbewerbsteilnehmern, dem Preisgericht und dem Auslober statt, um die
Aufgabenstellung grundsätzlich zu erläutern und mündliche Fragen
sowie die zuvor schriftlich gestellten Rückfragen zu beantworten. Ort und
Uhrzeit des Kolloquiums werden rechtzeitig bekanntgegeben. Die Teilnahme am Einführungskolloquium ist für alle Teilnehmer verpflichtend.
Das Protokoll geht den Teilnehmern innerhalb von 10 Werktagen zu und
wird Bestandteil der Auslobung.
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»RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL
4.10 PREISGERICHT
Das Preisgericht zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten setzt sich aus
den folgenden Mitgliedern zusammen:
STIMMBERECHTIGTE MITGLIEDER
Fachpreisrichter:
•
Kaspar Kraemer, Architekt, Köln
•
Franz-Jörg Feja, Architekt und Stadtplaner, Recklinghausen
•
Heiner Farwick, Architekt und Stadtplaner, Ahaus
•
Jan Hertel, Architekt, Köln
•
Heinrich Böll, Architekt, Essen
•
Frank Flor, Landschaftsarchitekt, Köln
•
Peter Smeets, Landschaftsarchitekt, Erftstadt
•
Markus Lamberty, Abteilungsleiter Planung und Umwelt, Stadt Brühl
Sachpreisrichter:
• Dieter Freytag, Bürgermeister, Stadt Brühl
• Gerd Schiffer, Beigeordneter der Stadt Brühl
• Dr. Wolfgang Kollenberg, CDU-Fraktion
• Ronald Fuchs, SPD-Fraktion
• Michael vom Hagen, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
• Jochem Pitz, FDP-Fraktion
• Harry Hupp, Fraktionen Die Linke/Piraten
STELLVERTRETENDE MITGLIEDER
Stellvertretende Fachpreisrichter (noch anzufragen):
•
Prof. Diana Reichle, Architektin, Köln
•
Juliane Kopperschmidt, Architektin/Landschaftsarchitektin, Dortmund
•
Rüdiger Brosk, Landschaftsarchitekt,Essen.
Stellvertretende Sachpreisrichter:
•
Andreas Brandt
•
Stephanie Burkhardt
•
Hans Theo Klug, CDU-Fraktion
•
Udo Bobe, SPD-Fraktion
•
Robert Saß, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
•
Marie-Therese Brämer, FDP-Fraktion
•
Eckhard Riedel, Fraktion Linke/Piraten
SACHVERSTÄNDIGE BERATER DES PREISGERICHTS UND VORPRÜFER
•
Georg Hilger, StadtServiceBetrieb Brühl
•
Markus Hollmann, AÖR, Stadt Brühl
•
Rainer Kalscheuer, DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG
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•
•
•
•
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Beate Müller, Stadt Brühl
Dr. Andreas Stürmer, LVR
Anke Thormählen, Architektin, Post & Welters
Prof. Hartmut Welters, Architekt und Stadtplaner, Post & Welters
Weitere Sachverständige und Vorprüfer können jederzeit hinzugezogen
werden.
Bei Stimmengleichheit des Preisgerichts entscheidet der/die Vorsitzende(r).
4.13 PREISGELDER
Es steht ein Preisgeld in Höhe von 85.000 Euro (einschl. Mehrwertsteuer
und Neben- kosten) zur Verfügung, welches sich auf vier Preise und zwei
Anerkennungen verteilt
1. Preis 28.000 Euro (brutto)
2. Preis 22.000 Euro (brutto)
3. Preis 16.000 Euro (brutto)
4. Preis 10.000 Euro (brutto)
Summe für 2 Anerkennungen á 4.500 Euro
9.000 Euro (brutto)
Das Preisgericht kann einstimmig unter Beibehaltung der Gesamtsumme
eine andere Verteilung der Preisgelder beschließen.
4.14 BEKANNTGABE DER WETTBEWERBSERGEBNISSE, EINSPRÜCHE
UND AUSSTELLUNG
Das Wettbewerbsergebnis wird allen Teilnehmern unverzüglich durch
Zusendung des Protokolls des Preisgerichts bekannt gegeben. Rügen
(Verstoß gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das
Preisgerichtsverfahren) sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des
Preisgerichtsprotokolls an den Auslober zu richten. Dieser trifft seine
Feststellungen hierzu im Einvernehmen mit der Architektenkammer Nordrhein- Westfalen.
Die Wettbewerbsarbeiten werden im Anschluss öffentlich ausgestellt.
Genauere Angaben werden den Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt.
28
»RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL
4.15 WEITERE BEARBEITUNG
Die Stadt Brühl beabsichtigt, sobald und soweit das Vorhaben realisiert
wird ggf. in Stufen, entsprechend der Empfehlungen des Preisgerichts
einen oder mehrere Preisträger mit weiteren Leistungen gemäß § 8 (2)
RPW 2013 zu beauftragen. Für den Fall einer weiteren Beauftragung wird
die Preissumme auf das Honorar angerechnet.
Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären sich bereit, im Falle einer Beauftragung durch die Stadt Brühl die weitere Bearbeitung zu übernehmen
und durchzuführen.
4.16 EIGENTUM UND URHEBERRECHT
Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten
werden Eigentum des Auslobers. Urheberrecht, Nutzung und das Recht
der Veröffentlichung bestimmt die RPW 2013 (§ 8 (3)). Dem Auslober
steht das Recht zur Erstveröffentlichung und Dokumentation des Wettbewerbes zu.
Nicht prämierte Arbeiten werden nur auf Anforderung der Teilnehmer, die
innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Protokolls eingegangen sein
muss, zurückgesandt. Erfolgt keine Anforderung innerhalb dieser Frist,
erklärt damit der Teilnehmer, auf sein Eigentum an den Planunterlagen/
Modell zu verzichten.
4.17 TERMINÜBERSICHT
Versand der Auslobungsunterlagen
Schriftliche Rückfragen bis
Preisgerichtsvorbesprechung und
Einführungskolloquium
Abgabe der Planunterlagen
Abgabe der Modelle
Preisgerichtssitzung
Abgabe der Angebote
Verhandlungsgespräche
Freitag, 7. April 2017
Dienstag, 25. April 2017
Donnerstag, 27. April 2017
Donnerstag, 8. Juni 2017
Dienstag, 20. Juni 2017
Donnerstag, 6. Juli 2017
August/September 2017
September 2017
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ANLAGEN
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