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Vorlage (Auslobungsunterlagen_Wettbewerb Rathaus / Janshof)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
2,8 MB
Datum
03.04.2017
Erstellt
09.03.17, 15:58
Aktualisiert
09.03.17, 15:58

Inhalt der Datei

STADT BRÜHL Wettbewerbsverfahren gemäß RPW 2013 »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL Termine: Versand der Auslobungsunterlagen: 07.04.2017 • Einsendeschluss für schriftliche Rückfragen: 25.04.2017 • Einführungskolloquium: 27.04.2017 • Abgabe der Planunterlagen: 08.06.2017 • Abgabe der Modelle: 20.06.2017 • Sitzung des Preisgerichts: 06.07.2017 AUSLOBUNG Norbert Post Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner GmbH INHALT 1. ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG 2. VORHANDENE SITUATION UND RAHMENBEDINGUNGEN 2.1 LAGE 2.2 GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG 2.3 DER PLANUNGSRAUM UND SEINE UMGEBUNG 2.4 PLANUNGS-UND BAUORDNUNGSRECHT, DENKMALSCHUTZ 2.5 DER JANSHOF 2.6 RATHAUS STEINWEG 5 7 7 7 9 10 10 11 3. 3.1 WETTBEWERBSZIELE UND WETTBEWERBSAUFGABE 13 JANSHOF: ZIELVORGABEN FÜR PLATZGESTALTUNG, GRÜN- UND FREIRAUM 13 3.2 RATHAUS STEINWEG 14 3.2.1 RAUMPROGRAMM UND FUNKTIONALE ZUSAMMENHÄNGE 16 3.2.2 FLEXIBILITÄT, NUTZUNGS- UND ARBEITSPLATZQUALITÄT 17 3.2.3 ENERGIE UND NACHHALTIGKEIT 19 3.2.4 BARRIEREFREIES BAUEN 19 3.2.5 WIRTSCHAFTLICHKEIT 20 4. WETTBEWERBSBEDINGUNGEN 21 4.1 AUSLOBER 21 4.2 ORGANISATION, BETREUUNG, VORPRÜFUNG UND ANSPRECHPARTNER 21 4.3 WETTBEWERBSART 21 4.4 TEILNEHMER/INNEN 22 4.5 WETTBEWERBSUNTERLAGEN 22 4.6 WETTBEWERBSLEISTUNGEN 23 4.7 ABGABE UND KENNZEICHNUNG 24 4.8 SCHRIFTLICHE RÜCKFRAGEN 25 4.9 EINFÜHRUNGSKOLLOQUIUM 25 4.10 PREISGERICHT 26 4.13 PREISGELDER 27 4.14 BEKANNTGABE DER WETTBEWERBSERGEBNISSE, EINSPRÜCHE UND AUSSTELLUNG 27 4.15 WEITERE BEARBEITUNG 28 4.16 EIGENTUM UND URHEBERRECHT 28 4.17 TERMINÜBERSICHT 28 ANLAGEN 29 4 »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL 5 1. ANLASS UND AUFGABENSTELLUNG Die Stadt Brühl schreibt aktuell die Rahmenplanung Innenstadt aus dem Jahr 2008 fort. Das fortgeschriebene Integrierte Handlungskonzept soll bis Ende 2017 vorliegen, um darauf basierend weitere Fördermittel im Rahmen der Städtebauförderung zu beantragen. Als ein zentrales Thema der Innenstadtentwicklung wurde dabei die Umgestaltung des Janshofes herausgearbeitet. Ebenso besteht Erneuerungs- und Erweiterungsbedarf für das Rathaus am Steinweg. Dieses genügt unter verschiedenen Aspekten nicht mehr den heutigen Anforderungen an ein modernes, bürgerfreundliches Rathaus. Vor allem aus dem veralteten Stand der technischen Gebäudeausrüstung, der schlechten Energieeffizienz und dem nicht mehr den Richtlinien entsprechende Brandschutz leiten sich dringende Handlungsbedarfe ab. Basierend auf dem Ergebnis einer Machbarkeitsstudie wurde entschieden, den Anbau aus dem Jahr 1964 abzureißen und durch einen barrierefreien Neubau zu ersetzen sowie den denkmalgeschützten Gebäudeteil grundlegend zu sanieren. Die an das Rathaus angrenzende Freifläche des Janshofes, welche aktuell durch einen Parkplatz deutlich untergenutzt ist, aber auch eine Erschließungsfunktion für Anlieger besitzt, bedarf ebenfalls dringend einer gestalterischen Aufwertung und Attraktivitätssteigerung als innerstädtische Aufenthaltsfläche. Der Platz weist erhebliche städtebaulich-funktionale wie auch gestalterische Mängel auf und bietet nur sehr geringe Aufenthaltsqualität. Im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens sollen interdisziplinär besetzte Planungsteams herausragende Lösungsansätze zur energetischen Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudeteils des Rathauses, zur Erweiterung des Rathauses sowie zur Umgestaltung der Platzfläche erarbeiten. Dies soll dazu dienen, ein stimmiges Gesamtkonzept für diesen zentralen Bereich zu erhalten, um ihn in seiner Funktion im innerstädtischen Kontext zu stärken. linke Seite: Luftbild mit Kennzeichnung des Wettbewerbsgebietes 6 »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL 7 2. VORHANDENE SITUATION UND RAHMENBEDINGUNGEN 2.1 LAGE Die Stadt Brühl liegt zwischen Köln (ca. 12 km) und Bonn (ca. 15 km) am östlichen Rand des Vorgebirges (Ville). Brühl mit derzeit ca. 45.500 Einwohnern gehört zum Rhein-Erft-Kreis. Aus der verkehrsgünstigen Lage zwischen den beiden Großstädten und am Rande des landschaftlich reizvollen Vorgebirges resultiert ein hoher Wohnwert. Gefördert wird dies durch ein umfangreiches kulturelles Angebot sowie Freizeitangebot (zum Beispiel Erholungspark Kottenforst-Ville und Freizeit- und Vergnügungspark Phantasialand). Die günstige Verkehrslage fördert darüber hinaus die Entwicklung als Handels- und Dienstleistungszentrum. 2.2 GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG Kultur und Geschichte prägen ganz entscheidend das heutige Bild der Stadt Brühl. Um 650 werden Frohnhöfe auf dem heutigen Stadtgebiet erstmals urkundlich erwähnt und bereits im Jahr 1285 werden Brühl die Stadtrechte verliehen. Brühl erhält im Anschluss hieran eine Stadtmauer und die mittelalterliche Wasserburg wird zu einer der stärksten Landesfesten im Rheinland ausgebaut. In der Folge ist Brühl ein wichtiger Aufenthaltsort der Kölner Erzbischöfe und Kurfürsten. Verheerende Brände zerstören 1530 und 1689 die Stadt Brühl fast völlig. Schloss Augustusburg und Jagdschloss Falkenlust Kurfürst Clemens August erbaut dann ab 1725 (bis 1768) auf den Trümmern der zerstörten Wasserburg das Schloss Augustusburg und ab 1729 (bis 1746) das Jagdschloss Falkenlust. Die Pläne für das Schloss Augustusburg stammen von Conrad Schlaun und später von Francois de Cuvillés (Münchener Hofbaumeister). Das Schloss Augustusburg ist eines der bedeutendsten Bauwerke des Barocks im Rheinland. Weltberühmt ist das Treppenhaus von Balthasar Neumann. Nach den Wirren der französischen Revolution und Besatzung im Rheinland ging das Schloss 1815 in preußischen Besitz über, wurde restauriert und linke Seite: Lageplan mit Kennzeichnung des Wettbewerbsgebietes diente als Kaiserresidenz. Nach dem 2. Weltkrieg bis zum Umzug der Regierung nach Berlin diente das Schloss Augustusburg dem Bundespräsidenten als Repräsentationssitz. 8 »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL 9 Das kleine Jagdschloss Falkenlust wurde ebenfalls nach Plänen von Francois de Cuvillés errichtet. Es diente dem Kurfürsten zur Falkenjagd, der er leidenschaftlich frönte. Die Schlösser, der Schlosspark und das ca. 37 ha große Waldgelände, direkt an die Innenstadt angrenzend, sind das Ziel zahlreicher Besucher. 1984 wurde die Gesamtanlage in die Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt (UNESCO) aufgenommen. Industrialisierungsphase Bereits 1844 wurde die Eisenbahnstrecke Köln – Koblenz eröffnet, 1874 folgte die Eifelbahnstrecke Köln – Trier und 1897 die Vorgebirgsbahn (die heutige Stadtbahnlinie 18). Die Folge war eine zunehmende Industrialisierung (Brauereien, Eisenwerk, Zuckerfabriken). Seit 1874 wurde in der Region Brühl Braunkohle gefördert, die in der Folge weitere Wirtschaftsbetriebe entstehen ließ. Die Förderung der Braunkohle in Brühl ging erst 1965 zu Ende. Parallel zur industriellen Entwicklung wurde Brühl aber auch (seit ca. 1860) Villenstadt. Die reizvolle Lage Brühls veranlasste zahlreiche wohlhabende Kölner Kaufleute, repräsentative Villen in Brühl zu bauen, wovon heute noch einige erhalten sind. Gegenwart Brühl profitiert von seiner Nähe zu den Großstädten Köln und Bonn. Die Wohnungsnachfrage ist ebenso groß wie die Nachfrage nach Gewerbeflächen. Zudem bilden die beiden Schlösser Augustusburg und Falkenlust, der Freizeit- und Vergnügungspark Phantasialand, der Erholungspark Kottenforst- Ville/Heider Bergsee, das Max Ernst Museum sowie die Brühler Innenstadt selbst (u.a. mit dem Museum für Alltagsgeschichte und dem Keramikmuseum »Alte Stellmacherei«) herausragende touristische Anziehungspunkte. 2.3 DER PLANUNGSRAUM UND SEINE UMGEBUNG Das Rathaus Steinweg mit dem angrenzenden Janshof liegt zentral im Innenstadtbereich der Stadt Brühl. linke Seite: Rathaus Steinweg Das Rathaus Steinweg 1 bis 3 wird erstmals 1546 erwähnt, wurde aber im Laufe der Jahrhunderte nur teilweise bzw. auch vorübergehend gar nicht als Rathaus genutzt. 1858 als zweigeschossiges Rathaus neu errichtet, erhielt es durch einen Umbau 1904 durch den Brühler Baumeister Greuell sein heutiges Erscheinungsbild (Aufstockung um ein Geschoss, Erweiterung um drei Achsen am Steinweg, Eckbetonung durch Erker). Im Jahr 1964 wurde dann der Anbau zum Janshof errichtet, der nun einem Neubau weichen soll. 10 »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL Direkt gegenüber, in der Uhlstraße 3, befindet sich das »Neue« Rathaus, ein früheres Franziskanerkloster, das heute den größten Teil der Stadtverwaltungseinrichtungen aufnimmt. Der heutige Gebäudekomplex einschließlich des ehemaligen Pförtnerhauses Uhlstraße 1 stammt aus den Jahren 1713 bis 1718. Nach der Auflösung des Klosters in napoleonischer Zeit wurde es lange Zeit als Schule genutzt und 1987 zum Rathaus umgebaut. 2.4 PLANUNGS-UND BAUORDNUNGSRECHT, DENKMALSCHUTZ Planungsrecht Für den Bereich des Rathauses liegt kein Bebauungsplan vor. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens richtet sich nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauuten Ortsteile). Bauordnungsrecht Der Planung ist die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung (BauO NRW) in der aktuellen Fassung zugrunde zu legen. Denkmalschutz Das Rathaus Steinweg 1 ist in die Denkmalliste der Stadt Brühl als Baudenkmal Nr. 84 eingetragen worden. Unter Schutz gestellt wurde der im Jahr 1858 als zweigeschossiger Bau errichtete und 1904 zur heutigen Form veränderte und erweiterte Teil des Rathauses im Jahr 1985. Sowohl der Bereich des Rathauses als auch der südliche Teil des Janshofes sind aufgrund früherer Befunde der Stadtbefestigung und Grabungsfunde von Stätten spätmittelalterlicher und frühneuzeitlicher Töpferei als Bodendenkmal Nr. 192 eingetragen. 2.5 DER JANSHOF Der Janshof steht schon seit mehr als 10 Jahren im Fokus der Stadtentwicklung und soll nun umgestaltet werden. Der längliche Platzraum (ca. 150 m lang, ca. 25 bis 30 m breit) umfasst eine Fläche von ca. 4.000 qm und wird heute ausschließlich als Parkplatz genutzt. Vorhanden sind heute ca. 62 Stellplätze (davon 4 Behindertenparkplätze und 7 Bewohnerparkplätze) sowie ein Taxenstand. Aufgrund der zentralen Lage resultiert aus dem vergleichsweise geringen Stellplatzangebot in Verbindung mit der Sackgassensituation ein vergleichsweise hohes Verkehrsaufkommen (Parksuchverkehr). »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL 11 Darüber hinaus sind am Janshof zahlreiche Grundstückszufahrten vorhanden, die zu berücksichtigen sind. Ebenso sind die Anbindungen Uhlstraße, Wallstraße und Hospitalstraße weiterhin für den anliegerbezogenen Individualverkehr erforderlich. Die angrenzenden Nutzungen im Erdgeschoss sind teilweise durch Wohnen, durch Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistungen geprägt. Zukünftige Baumpflanzungen müssen die vorhandene Leitungen nicht berücksichtigen. Vorgesehen ist, die beiden Schmutzwasserkanäle einschließlich der Hausanschlussleitungen neu zu verlegen. In Abstimmung mit neuen Baumstandorten sollen die neuen Kanaltrassen jeweils vor den bestehenden Gebäuden verlegt werden. Weitere Angaben zur Ausgangslage, zu den Rahmenbedingungen und Auswirkungen sowie den allgemeinen Zielen der Umgestaltung des Janshofes sind insbesondere folgenden Anlagen zu entnehmen: • • Verkehrsuntersuchung südliche Innenstadt (Runge + Küchler, Oktober 2012) Ergebnisdokumentation »Planungswerkstatt zur Umgestaltung des Janshofes« (DSK, November 2016) 2.6 RATHAUS STEINWEG Zur Beurteilung des Standortes »Rathaus Steinweg« hat die Stadt Brühl im Vorfeld des Wettbewerbs eine Machbarkeitsstudie erarbeiten lassen (Hahn und Helten, 2015). Die Untersuchung diente dazu, die Optionen Sanierung und Abriss/Neubau im Hinblick auf Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Stadtgestalt zu untersuchen und vergleichend gegenüberzustellen. Die Studie konnte im Ergebnis darlegen, dass ein Abriss und erweiterter Neubau des Gebäudes sowohl wirtschaftlich als auch baulich die beste Variante darstellt. Auf dieser Grundlage hat die Stadt Brühl den Abriss des Anbaus aus den 1960er Jahren und einen Neubau an gleicher Stelle beschlossen. Gleichzeitig soll der historische Gebäudeteil energetisch ertüchtigt werden. 352400 63.50 Fläche Auß gastrono enmie 406 63.61 63.49 63.63 63.61 Markt 63.56 63.67 63.63 63.60 63.56 63.46 63.53 63.59 63.60 63.57 63.52 425 Bodentanklampe 63.52 63.64 Fläche Außengastronomie 219 63.58 63.54 63.61 63.49 63.58 B15 381 3. zgl. .5 7 63 .6 4 63.61 63.61 63.71 63.51 63.48 63.50 3. zgl. 63.54 631 63.41 63.42 63.96 63.40 63.42 63.46 63.66 Fahrrad 63.56 3. st. 3. zgl. 63.31 63.8 63.788 63.63 63.55 zgl. Rin ne 63.38 B15 63.36 63.47 63.8 63.755 638 63.73 63.68 63.51 637 Ls. Brunne n 63.73 63.59 640 641 Treppe 642 63.73 63.45 63.54 644 3. 645 63.33 63.8 63.69 63.7 2 2 Grün B15 63.7 63.678 63.66 63.56 63.37 776 63.62 63.90 63.55 63.67 808 813 63.64 651 63.52 63.65 652 B15 Ls. 63.93 63.57 f nne 3. zg l. Ri 63.65 63.61 655 501 63.64 63.66 63.66 63.77 656 63.65 804 Stra ße r Pflas te 63.96 63.75 502 63.79 Ls. 63.84 7 63.9 63.82 63.80 Ls. 658 812 63.81 462 806 63.92 .05 63.88 463 663 464 63.89 63.91 Dac 64.00 63.92 63.95 .17 64.25 64.17 465 .97 Ls. 466 64.01 664 64.01 Acor inne 732 63.76 468 63 467 64.08 63.76 .94 .00 64 64 469 .03 .92 63.90 64 .13 .10 64 64.16 64.08 64.10 64.15 64.12 64.13 .00 64.04 64.06 619 618 470 64.12 610 64.14 615 64 64.18 64.16 64.17 800 620 609 473 64.10 64.21 64.11 603 613 64.04 64.01 605 64.08 64.14 Anwohner Parkplatz Asphalt 64.18 64.16 474 611 606 B10 Rinne 64.09 64.08 eg Gehw er Pflast Straße 3. zgl. Asphalt Rinne Einf. 64.43 1. zgl. Rinn e 64.16 64.12 64.11 Straße Pflas ter 64.46 612 Einf. 475 64.07 64.1 2 64.20 Einf. Einf. Einf. 608 64.33 Einf. 64.10 64.07 64.02 B10 64.04 3. zgl. 64.15 Rinne 64.11 64.17 64.31 Straße 63.78 64 64.11 .09 64.09 64 64.12 Einf. 63.77 64.05 Pflaster 64.14 64.24 B10 64.13 Gehweg Pflaster 64.25 Einf. .04 63.96 64.08 Pflaster 3 63.97 64.0 Asphalt 8 476 64.13 64.0 63.85 621 Pflaster 63.85 Einf. 777 Einf. 588 .0 9 4 64.1 6 64.06 1. zgl. 64 Einf. 589 64.45 64.17 Gehweg Pflaster 64.18 64.33 Uhlstra UK Dach=67.19 64.23 UK Dach=67.26 64.27 3. zgl. 64.29 3. zgl. sse Rinne UK Dac h=68.63 582 590 Einf. 64.07 Pflaster Gehweg Platten Ls. 602 64.08 64.08 64.10 64.10 64.10 64.12 Straße 64.20 .75 ac .60 h= UK D 68 64.11 64.20 64.16 64.16 9 UK Dach =66.91 64.18 604 600 601 1. zgl. Rinn e 64.25 Restaurante Ewige Lampe 64.24 64.13 64.0 .04 64.17 64.10 64 64.26 64.24 64.13 64.12 64.10 nstrass e 607 Tiergarte 64.26 64.27 64.27 64.31 63.97 617 614 64.21 64.23 64.34 64.04 eg Gehw er Pflast 63.855 63.8 64.30 616 VR-Bank Brühl 64.03 64.43 64.20 .07 3. zgl. Rinne 63.99 =66.92 UK Dach 623 64.14 64.11 3. zgl. 3 63.96 64.02 717 3. zgl. Rinne 64.19 64 64.03 714 713 64.36 64.32 64.33 64.25 64.29 64.14 63.91 64.04 64.09 64.16 64.09 64.19 64.19 64.15 64.19 720 63 64.1 Ls. .83 Pflaster 721 716 64.25 64.30 64.30 782 64.23 63 64.26 64.21 64.26 64.31 64.21 718 712 64.26 64.29 1. zgl. Rinne 711 Rinne 3. zgl. 64.30 Ls. Pflaster Gehweg 722 Gehweg Ls. Fläch gastr e Auße onom nie 662 .94 63 665 Pflaster Rinne Straße 3. zgl. 63 Ls. 661 64.25 64 64.15 64.12 64.21 2 5 B1 64.14 64.1 64.12 64.12 h= 67 64.12 64.03 660 UK Flä ga che stro Au no ßen mie - 64.01 64.01 64.01 64.05 64.08 64 63.91 64.10 63.97 64.00 1. zgl. Rinne 64 63.86 Uhls tras se B10 Geh Pfla weg ster 659 97 63.92 63.87 63.88 Parkplatz Asphalt 63.97 B15 64.04 719 ne Rin gl. 64.01 63.75 1. zgl . Rin ne 64.13 Gehw eg Pla B1 tten Parkp 5 latz As 64. phalt 63. 09 B15 mit 63.76 63.97 64.04 Gehweg Platten 64.03 63.91 63.98 817 791 783 z 3. 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Rinn 63.69 63.70 63.77 795 794 64.41 64.43 64.28 ße 63.91 63.83 Parkplatz Asphalt 63.70 63.65 B15 mit B8 Privat Parkplatz 775 63.50 63.65 63.83 63.60 63.55 63.63 793 698 64.56 Sanitärbedarf Fussel 63.82 63.87 63.95 64.67 64.59 Ls. 64.43 64.38 a Str 63.75 63.69 63.64 63.81 63.80 Privat Parkplatz 63.45 63.39 63.49 63.73 63.72 ter eg Pfl as 63.69 697 =66.44 Parkplatz Asphalt 63.70 63.77 792 Ls. 64.68 UK Dach 63.82 63.87 64.69 63.64 ße Asp halt 63.54 819 63.60 Stra Gehw 63.59 63.54 63.60 Parkplatz Asphalt Ls. 63.96 Straße 63.85 63.90 Asphalt Parkplatz Asphalt 63.61 63.76 63.71 649 647 63.40 63.66 63.56 648 h=67.40 UK Dac 63.61 63.56 675 63.63 63.66 63.74 63.65 Parkplatz Asphalt 63.97 64.77 64.47 Anwohn Parkplatzer Pflaster 64.34 64.41 ne Rin gl. B15 63.65 63.85 63.90 646 Pflaste r Stadt Brühl 63.74 63.81 63.85 63.51 63.46 Straße Rampe zgl. Rin ne 643 63.94 e 63.66 63.84 63.89 63.97 694 818 64.64 64.46 64.36 Gehweg Pflaster .84 63.67 63.67 Einf. 63.63 63.58 63.85 63.76 Gehweg Platten 63.59 Behindertenparkplatz Asphalt 63.66 63.62 689 692 733 64.52 64.39 64.30 64.36 64.34 63 63.50 690 691 64.71 64.77 Restaurante Balthasar 64.70 693 Anwohn Parkplat er Pflasterz B10 Grün Grün B10 z 3. 63.89 e UK Dach=67.00 63.82 63.73 688 686 1. zgl. Rinn zgl. Rinn e 63.72 63.88 63.93 Gehweg Pflaster B15. mit 1. 1. zgl. Rinn e 63.70 63.68 1. zgl. Rinn 687 64.77 B10 64.63 64.48 64.26 Grün .00 63.48 684 685 Treppe 64.67 64.68 63.68 AOK Rheinland/ Hamburg 63.52 63.37 63.70 63.38 63.43 639 63.84 63.66 B15 Privat Parkplatz Pflaster 63.74 63.81 B15 mit UK Dach=67.00 63.79 63.70 63.65 63.72 63.67 63.88 63.99 UK Durch fahrt=69.17- UK Durch fahrt=69.17- 1 64.80 64.72 64 .7 64.79 64.70 64.56 64.62 64.32 64.39 e 1. zgl. Rinn Anwohn Parkplatzer 64.25 Pflaster 64.14 64.17 64.32 64.22 Ls. .86 63.77 Ls. 63.93 Gehweg Platten 63.74 63.73 63.73 63.66 63.66 Tor Acorinne 63.68 63.68 63.74 2. zgl. Rinne B15 .77 64.74 B8 64.67 Anw ohn Parkplatzer Pflaster 64.69 64.42 64.47 64.26 64.13 Ls. Straße Pflaster 64.30 1. zgl. Rinne .08 63.77 636 63.54 Rinne 633 Rolltor B1 5 63 63 .76 .73 666 der 63.75 63.83 =67.07 Ls. 64.0 0 UK Dach 64.28 Einf. Tiefgarag e 683 64 64.87 64.82 Einf. Tiefgarage 63.76 63.70 63.69 Gehweg Pflaster B10 63.68 63.68 64.74 e Motorrä Parkfläch 64.00 63.8 63.933 63.90 64.73 Ls. B15 63.88 63.86 63.37 63.40 635 Rolltor 63.39 Lastenaufzug 63.86 63.62 63.79 63.89 63.74 63.95 64.00 63.98 63.96 Ls. 63.98 634 63.50 63.60 63.61 63.77 63.87 67.08 64.85 680 64.00 Ls. UK Dach =67.08 682 64.73 Acorinne Einf. 63.47 63.74 63.84 63.94 63.98 63.83 63.67 Rinne 63.42 63.59 Grün Grün 63.53 632 63.68 63.50 63.73 63.52 63.50 Fläche Außengastronomie 628 63.50 63.53 63.65 öffent liche WC s 63.51 63.51 63.60 Straße Pflaster 63.56 Touris t Info 63.51 Grün 63.44 63.66 Rathaus Stadt Brühl 63.49 Grün 63.49 63 .00 Fußgän 63.52 Straße gerzone Pflaster 63.80 681 64.72 64.68 64.66 64.70 64.76 64.65 64.55 64.34 64.12 64.16 64.32 64 63.61 63.96 63.99 63.65 Acorinne Ls. Ls. 63.58 e 63.68 66.40 677 64.71 64.59 64.70 64.65 Einf. Tiefgarage 63.68 63.76 1. zgl. Rinn Gehweg 679 Pflaster 676 Gehweg 64.56 Pflaster 64.62 64.67 1. zgl. Rinne Treppe Acorinn e Gehweg Pflaster 64.51 64.35 64.22 64.29 63 63.55 63 Rinne 63.45 63.66 63.44 63.61 63.58 63.58 63.62 1. zgl. Rinne 63.82 63.77 Ls. 63.74 64.62 64.78 64.58 e 1. zgl. Rinn 64.31 64.21 .01 220 63.51 63.80 678 UK Dac h=66.43 64.55 64.62 Straße Pflaster 64.64 64.67 63.66 64.55 64.46 64.38 64.34 731 Straße Aspha 63.51 63.47 63.67 424 218 217 64.14 64.45 64.46 64.51 64.63 Gehweg Pflaster 64.58 1. zgl. Rinne 64.75 64.79 64.63 64.52 64.43 781 730 729 64.21 64.13 B15. mit 1. zgl. Rinne 64.17 64.09 63.80 64.51 64.59 64.64 Ls. 64.7 5 trasse Walls 757 64.07 63.50 422 423 ch Da 7 UK 67.6 = 63.79 63.70 66.43 B10 64.03 64.09 1. zgl. Rinne 64.33 64.46 64.55 784 785 B8 756 64.11 Einf. Straße Pflaster 64.20 64.34 64.24 64.06 1. zgl. Rinne 221 222 223 63.82 1. zgl. Rinne 63.83 798 64.10 64.38 64.54 738 747 760 64.02 224 63.82 64.51 737 746 759 64.08 Gehweg Pflaster 63.98 64.05 63.94 64.11 64.08 64.04 1. zgl. Rinne 63.94 64.03 63.98 63.93 63.96 63.99 64.06 63.98 63.96 63.97 63.94 63.83 1045 729 732 Bodentanklampe 734 736 786 745 758 Einf. 63.77 744 748 63.93 63.90 63.89 Pflanzkübel Ls. 64.00 63.89 63.91 63.84 Gehw Pflas eg ter 63.99 Einf . 63.60 735 787 749 Einf. 63.98 64.03 1 64.0 731 733 64.57 64.73 Säule Bodentank- 64.80 lampe 739 750 63.81 63.91 Ls. Ls. Ls. 64.04 63.85 Hospitalstrasse 730 64.41 817 814 64.97 Säule Säule 64.3 8 65.31 . Rin ne 63.99 63.81 63.95 Bönningergas se 63.85 1. zgl .81 63 63.74 63.71 6 63 3.7 .7 8 5 64 352300 811 65.16 Bodentanklampe 64.23 64.28 Rinne 64.3 7 64.27 Boden- ne 63.90 aster 64.03 63.98 l. Rin 1. zg Gehw Pflas eg ter Straß e Pfl 64.08 63.97 64.27 Einf. 64 64 .06 .09 Einf. Einf. 63.66 Parkp latz Asphal t 63.53 63.59 63.60 63.57 .53 63.70 Parkplatz Asphalt 63.8 63.711 Parkp latz Asphal t Einf. Parkp latz Asphal t Einf. 64.10 64 63.98 64.0.00 64.03 5 63.20 63 64.27 e 64.05 63.73 63.76 64.10 6 63 3.78 .90 63.82 63.94 Parkplatz Platten Ordnungsamtfah rzeuge Parkfl. Bodentanklampe 63.55 63.78 64.08 63.98 63.58 63.59 B15 Ls. Parkplatz Asphalt Einf. se mit 64.60 Holzdiele . Rin ne 2. zgl Mülleim stellpla er Ls. mit Türtz 64.34 64.13 Pflas 64.23 ter 64.28 64 .23 64.20 64.16 B1 64.16 2. zg 5. mit 64.29 l. Ri nn 3. zg l. Ri nne Stra ße 64.45 nteras 64.37 64.62 64.52 64.62 64.67 64.82 Pflan 64. zkübe 30 l Einf. 64.7 64.849 63.6 63.633 63.52 63.52 63.47 .49 63.63 63.79 63.59 Pflanzkübel Treppe 63.59 UK Dach=66.38 Drängelg. 63.61 63.97 64.08 Rampe 63.62 63.45 63.45 63.45 63.86 63.76 64.46 Geh weg Platten 64.28 64.40 64.30 64 64 .54 .44 B15 64.2 64.177 64.51 64.60 64.45 8 64.64 64.44 64.34 Acorinn e Ls. Ls. Rinne 64.8 64.7 64.772 64.92 64.63 64.8 64.850 64.32 64.40 64.88 3. zgl. 64.78 B15 2. zgl. . mit Rinne 64.83 Einf. Ls. 64.88 Ls. 64.88 Ls. 64.80 63 1 Rin. zg ne l. 6 63 3.6 .6 3 3 Einf. Einf. Einf. 63.60 Acorinne 64.24 63.53 63.60 63.46 63.46 63.47 Ls. 64.01 64.44 63.84 Acorinne Ls. 63.76 64.05 63.49 Ls. 64.02 UK Dach=66.43 64.67 64.72 64.83 65.05 65.08 Ls. Ls. 63.56 64.11 64.14 Steinweg 64.21 B10 63.70 63.76 1. zgl. Rinne 64.05 63.87 64.07 Ls. 1. zg Rinn l. e Acorinne 64.04 64.04 64.04 64.04 Acorinne Brunnenanlag e 64.04 64.05 64.10 64.12 64.25 Ls. 64.22 Ls. Ls. 64.33 Ls. 63.88 64.84 65.01 »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL 12 »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL 13 3. WETTBEWERBSZIELE UND WETTBEWERBSAUFGABE Als besonders wesentlich ist die Verknüpfung des Janshofes mit den bestehenden Stadträumen herauszuarbeiten. Die qualitätsvolle Adressbildung für den Rathausneubau mit drei raumprägenden Fassadenseiten innerhalb des bestehenden Ensembles ist hierbei von zentraler Bedeutung. So soll sich das Rathaus gleichermaßen zum Steinweg und zum Janshof öffnen und präsentieren. Die anspruchsvolle Lage des Rathauses, innerhalb des gesamten Gebäudeensembles, erfordert einen sensiblen Umgang mit den umgebenden Nutzungen. Diese Rahmenbedingungen sollten insbesondere bei der Betrachtung von Erschließungen und Funktionszusammenhängen berücksichtigt werden. Neben den oben erwähnten städtebaulichen Anforderungen muss das Gebäude selbst eine angemessene und qualitätsvolle Architektur bieten. Hierbei wird besonderen Wert auf die Durchlässigkeit und Offenheit des Rathauses gelegt. Das Gebäude soll durch seine bloße Erscheinung zu einer aktiven (Be-) Nutzung einladen und inspirieren. Hierbei nimmt das Projekt einen wichtigen Stellenwert in der Gesamtkonzeption der Stadt Brühl zur Entwicklung der Innenstadt ein. 3.1 JANSHOF: ZIELVORGABEN FÜR PLATZGESTALTUNG, GRÜN- UND FREIRAUM Der Janshof soll als neuer innerstädtischer Platz mit hoher Aufenthaltsqualität umgestaltet werden. Dabei soll er insbesondere auch Bezug nehmen auf die öffentliche Nutzung des Rathausneubaus. Folgende verkehrlichen Rahmenbedingungen für den Individualverkehr sind dabei zu berücksichtigen: • Anbindung Uhlstraße (Zweirichtungsverkehr) • Anbindung Wallstraße (Einbahnverkehr) • Anbindung Hospitalstraße (Zweirichtungsverkehr) Darüber hinaus sind die bestehenden Grundstückszufahrten, Tiefgaragenzufahrten und die Möglichkeit der Anlieferung zu berücksichtigen. Da die Haupterschließung für Anlieger- und Lieferverkehr weiterhin über die Anbindung Uhlstraße erfolgt, sind ausreichende Wendemöglichkeiten im Platzraum zu ermöglichen. linke Seite: Lageplan mit Kennzeichnung des Wettbewerbsgebietes Vorgaben zur straßenverkehrsrechtlichen Ausweisung (Trennprinzip oder Mischverkehrsfläche) werden nicht getroffen. 14 »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL Für den ruhenden Verkehr gilt die Zielvorstellung, hier zukünftig kein öffentliches Parken anzubieten. Vorzusehen sind: • ca. 10 Behindertenparkplätze • ca. 10 Bewohnerparkplätze • ca. 5 Parkplätze für Taxen (Taxiunternehmen) Für eine Verortung dieser Parkplätze werden keine Vorgaben getroffen. In den angrenzenden Gebäuden befinden sich neben Einzelhandel- und Dienstleistungseinrichtungen auch gastronomische Betriebe. Diese sollten angemessene Möglichkeiten zur Außengastronomie erhalten. Im Sinne einer möglichst hohen Flexibilität für die Zukunft sollte berücksichtigt werden, dass auch weitere Gastronomiebetriebe sich hier ggf. ansiedeln werden/können. Ebenso ist Bezug zu nehmen auf den Rathausneubau mit hoher Besucherfrequenz. In einer langfristigen Zielperspektive können Lösungen der baulichen Weiter- bzw. Neuentwicklung auf privaten Grundstücken aufgezeigt werden (Baulückenschließungen, Aufstockungen). Ebenso können gestalterische Vorschläge zur Einfriedung bestehender Hofflächen entwickelt werden. Der neu gestaltete Platzraum sollte unterschiedliche Nutzer- und Altersgruppen ansprechen. Hierzu sind verschiedene Spiel-, Sitz- und Aufenthaltsangebote zu schaffen. Dabei wird auf eine angemessene Begrünung wertgelegt, die bisher gänzlich fehlt. 3.2 RATHAUS STEINWEG Der Rathausneubau soll mit dem vorhandenen, denkmalgeschützten Bauteil eine funktionale Einheit bilden. Vorgaben zum Bauvolumen, zur überbaubaren Grundstücksfläche und zur Geschossigkeit bzw. Gebäudehöhe/Dachform werden nicht getroffen. Zu berücksichtigen sind aber denkmalpflegerische Belange ebenso wie die einzuhaltenden Abstandsflächen, die verkehrlichen Aspekte und vor allem die Angemessenheit im städtebaulichen Kontext. Ziel des Wettbewerbs ist es, Lösungsvorschläge für die architektonische Konzeption des Umbaus und der Erweiterung zu erhalten, die mit den für die Investition begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln realisierbar sind, und einen geeigneten Objektplaner für die Planungsleistungen zu ermitteln. Dabei ist die Stadt Brühl als Bauherr verpflichtet, insbesondere • wirtschaftlich, kostensicher und terminsicher zu bauen • energiesparend und mit erneuerbaren Energien zu bauen sowie • ein hochwertiges Arbeitsplatzumfeld für ihre Mitarbeiter zu schaffen. »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL 15 Ziel des architektonischen Gesamtkonzeptes ist es, ein städtisches Verwaltungsgebäude zu konzipieren, welches die Option bietet, sich variabel den zukünftigen und sich verändernden Herausforderungen anzupassen. Es soll eine innere Gebäudestruktur entwickelt werden, die es ermöglicht, in allen Nutzungs- und Betriebsphasen auf sich verändernde Strukturen und den Wandel im Hinblick auf betriebswirtschaftliche und arbeitsplatzbezogene Aspekte zu reagieren. Entwicklungsoptionen müssen offen bleiben, eine Flexibilität der langfristigen Raumnutzungen und Umnutzbarkeit ist zu gewährleisten. Es werden daher architektonisch und funktional überzeugende Lösungen zum Thema Sanierung, Modernisierung und Neubau eines offenen, mitarbeiter- und bürgerfreundlichen Verwaltungsgebäudes erwartet. Die Sanierungs- und Neubaumaßnahme soll hinsichtlich der Konzeption, der verwendeten Baumaterialien und insbesondere hinsichtlich des Energieverbrauchs und der sonstigen Betriebskosten eine Vorbildfunktion erfüllen und durch eine hohe Nutzungsqualität und -flexibilität den sich stetig ändernden Ansprüchen an Verwaltungsdienstleistungen und Arbeitsplatzqualität während der gesamten Nutzungsdauer gerecht werden. Ein besucherfreundlicher Zugang sowie vielfältige Angebote der Begegnung, Überschaubarkeit und Identifikation sind zu entwickeln, um die Gebäude zu einem einladenden Ort werden zu lassen. Daraus leiten sich besondere Ansprüche an die bauliche Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms ab. Der neue Rathauskomplex soll sowohl zum Steinweg wie auch zum Janshof Eingangssituationen aufweisen. Die Kubatur des Neubaus soll so gestaltet sein, dass ein möglichst breiter Durchgang zum Janshof verbleibt. Insgesamt sollte ein bürgerfreundlicher, einladender und transparenter Eindruck vermittelt werden. Hinsichtlich der gebäudeinternen Erschließung ist sicherzustellen, dass alle Ebenen von Alt- und Neubau (mit ggf. unterschiedlichen Geschosshöhen) barrierefrei erreichbar sind. Hinsichtlich der Ertüchtigung des Altbaus wird davon ausgegangen, dass die Eingriffe in die bestehende Gebäudestruktur möglichst minimiert werden. 3.2.1 RAUMPROGRAMM UND FUNKTIONALE ZUSAMMENHÄNGE Vorzusehen sind folgende besonderen Nutzungen: • Ein Bürger-Servicebereich mit 5 Frontoffice-Schalterarbeitsplätzen und 9 Backoffice–Arbeitsplätzen für bürgernahe Dienstleistungen der Stadtverwaltung, Beratungseinrichtungen der Stadtwerke und der GEBAUSIE (Gesellschaft für Bauen und Wohnen GmbH der Stadt Brühl) u.ä.– vorzugsweise im Erdgeschoss 16 »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL • Multifunktionsfläche als flexibel nutzbaren Begegnungsraum im Erdgeschoss mit Anbindung an den Janshof und Nutzbarkeit auch außerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses Stadtbücherei mit bis zu 1000 qm Nutzfläche gem. der Handreichung zu Bau und Ausstattung Öffentlicher Bibliotheken – im Erdgeschoss sowie weiteren Etagen Trauzimmer mit ca. 60 qm und dazugehöriger Wartezone und optional einem weiteren Trauzimmer (Nutzung auch außerhalb der Öffnungszeiten) • • Alle vorgenannten Nutzungen müssen darüber hinaus (in Abhängigkeit der spezifischen Funktion und Nutzerfrequenz) ausreichend dimensionierte Verkehrsflächen, Wartezonen, Lagerflächen und sanitäre Einrichtungen aufweisen. Darüber hinaus sind für städtische Verwaltungseinrichtungen im Neubau und denkmalgeschütztem Altbau Räume und Flächen für ca. 130 bis 140 Mitarbeiter (ohne Serviceeinrichtung) vorzusehen. Dabei ist von einer Größe je Arbeitsplatz gemäß den Arbeitsstättenrichtlinien auszugehen. Zusätzlich zu berücksichtigen sind • Kundenwartezonen • Putz- und Kopierräume (1x je Etage) • Teeküchen (1x je Etage als Aufenthalts- und Pausenraum und je Besprechungszimmer) • Besprechungsräume für 8 Personen je Etage • 2x Besprechungszimmer für 10 Personen insgesamt Weitere Angaben zum Raumprogramm können der Anlage entnommen werden. Konkrete Fachbereiche stehen derzeit noch nicht fest. Dies bedeutet daher hohe Ansprüche an die Flexibilität. Die Dienststellen differenzieren sich in von Kunden bzw. Mitarbeitern stark frequentierte Bereiche und Arbeitsbereiche, in denen konzentriert und ungestört gearbeitet wird. Bei der Konzepterstellung müssen unterschiedliche Anforderungen in Bezug auf besonders frequentierte/besonders ruhige Bereiche, interne und öffentliche Bereiche sowie auch die unterschiedlichen Vorstellungen bezüglich der zukünftigen Büronutzungskonzepte (Einzel-, Doppel-, Kombi- bis hin zu Gruppenbüros) berücksichtigt werden bzw. möglich sein. Es ist allgemein zu beachten, für jede Dienststelle ausreichend Archiv- und Lagerflächen für den täglichen Papier- oder Aktenbedarf vorzusehen. Bürger-Servicebereich Der Bürger-Servicebereich soll es den Bürgern als zentrale Anlaufstelle nicht nur ermöglichen, Informationen zu ihrem Anliegen zu erhalten und an einen anderen Mitarbeiter weitergeleitet zu werden, sondern auch schon die ersten Anfragen unmittelbar erledigen zu können. An allen »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL 17 Frontoffice-Schalterarbeitsplätzen sollen die bürgernahen Dienstleistungen der Stadtverwaltung sowie die Beratungseinrichtungen der Stadtwerke und der GEBAUSIE (Gesellschaft für Bauen und Wohnen GmbH der Stadt Brühl) erfüllt werden. Auch soll die Bücherausleihe der Bücherei an diesen Schalterplätzen erfolgen. Es soll ein moderner Bürger-Servicebereich entstehen, an dem die Bürger schnell und unkompliziert bedient werden. Stockwerksbezogene Sonderflächen Die stockwerksbezogenen Sonderflächen (Sanitäreinheiten, Kopierbereiche, etc.) sollten jeweils in allen Geschossen des Gebäudes, in denen ständige Arbeitsplätze untergebracht sind, platziert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Erreichbarkeit von den Arbeitsplätzen aus gleichmäßig gewährleistet ist. Das kann dazu führen, dass je nach gewählter Grundrisskonzeption von der angegebenen Anzahl der Räume abzuweichen ist. Die geforderten Teeküchen und Kopierräume (eine Teekücheneinheit sowie zentrale Bereiche für Kopierer pro Geschoss) sollen an Knotenpunkten der Erschließung als einladend gestaltete Kommunikationszonen ausgebildet werden. Hierbei ist die nicht gewünschte Zugänglichkeit durch Besucher des Hauses zu berücksichtigen. Die erforderlichen Sanitäreinheiten für Frauen und Männer sind in jedem Geschoss unterzubringen. Für den erdgeschossigen Bereich sowie für eines der oberen Bürogeschosse ist zudem eine rollstuhlgerechte Sanitäreinheit zu berücksichtigen. 3.2.2 FLEXIBILITÄT, NUTZUNGS- UND ARBEITSPLATZQUALITÄT Flexibilität Grundsätzlich sollte eine ausreichende Anpassungsfähigkeit an sich ändernde Bedarfe seitens der Nutzer ermöglicht werden, da auch zukünftig Arbeits- und Verwaltungsstrukturen einem dynamischen Veränderungsprozess unterliegen. Bei der Planung der Büroeinheiten ist daher insbesondere die Veränderbarkeit hinsichtlich der Einzel-, Doppel- und Gruppenbüros zu legen. Büros sollen wechselnden Anforderungen genügen und eine Nutzung durch mehrere NutzerInnen (Jobsharing, teilweises Homeoffice etc.) ermöglichen. Hierbei sollen einfache bauliche Umbaumaßnahmen ein großes Maß an Flexibilität gewährleisten. Bei der Planung zu berücksichtigen ist auch, dass Serviceeinrichtungen und Stadtbücherei unterschiedliche Öffnungszeiten außerhalb der allgemeinen Büroarbeitszeiten haben können. Eine Abtrennbarkeit von Teilen 18 »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL des Gebäudes für andere Nutzungen im Fall eines geänderten Raumbedarfs in der Zukunft soll mit eingeplant werden Nutzungsqualität Die Grundrissdisposition soll eine gute Besucherorientierung, Verkürzung von Mitarbeiterwegen und die Flexibilität in der Raumbelegung ermöglichen und unterstützen. Die Büroräume sowie die Besprechungsräume müssen natürlich belichtet sein. Die Fenster müssen sich öffnen lassen und dürfen auf keinen Fall in eine Halle oder ein Foyer weisen. Des Weiteren sind die Vorgaben der BauO NRW und der Arbeitsstättenverordnung zu beachten. Insbesondere auch im Bereich der Erschließungsflächen (Eingänge, Foyer, Treppenhäuser, Flure) werden offene, übersichtliche (aber auch wirtschaftliche) Flächen gewünscht. Die Zielsetzung der Schaffung qualitätsvoller Wartezonen sind besonders zu berücksichtigen und mit den Ansprüchen an die Flexibilität abzuwägen. Arbeitsplatzqualität und Behaglichkeit Jeder Büroarbeitsplatz ist als Bildschirmarbeitsplatz zu konzipieren. Grundsätzlich wird hoher Wert auf die Arbeitsplatzqualität gelegt. Dies beinhaltet die Aspekte: • • • • • • • • sommerlicher und winterlicher Wärmeschutz angenehmes und individuell einstellbares Raumklima ausreichende Tagesbelichtung und Blendfreiheit erhöhter Schallschutz: Es wird davon ausgegangen, dass die Mindestanforderungen gemäß Richtlinien und Vorschriften deutlich unterschritten werden. Licht, Luft, Akustik und Offenheit beeinflussen das Gefühl, an einem behaglichen Ort zu arbeiten. Die Fenster müssen teilweise zu öffnen sein Eine zentral oder dezentral kontrollierbare Lüftung mit Kühlung ist vorgesehen. Eine Klimatisierung des Gebäudes ist aus energetischen und wirtschaftlichen Gründen daher zu umgehen. Konstruktionsbedingt sind daher auch Doppelfassaden zu vermeiden. Ein wirksamer Sonnenschutz, der auch als Wärme- und Blendschutz geeignet und individuell steuerbar ist, verbessert zudem die Arbeitsplatzqualität. Die Brüstungshöhe soll darüber hinaus einen freien Ausblick ermöglichen und nicht verhindern. »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL 19 3.2.3 ENERGIE UND NACHHALTIGKEIT Die Minimierung der Lebenszykluskosten soll im Zuge der Konzeptplanung beispiels- weise durch nachfolgende Maßnahmen erfolgen: • • • Konzeption der baulichen Elemente sowie der technischen Anlagen unter Verwendung von Bauteilen, Materialien und Oberflächen bei Berücksichtigung der folgenden Aspekte: o Sicherstellung nutzungsseitiger Anforderungen o Grundsätzliche Anforderungen wie Wartungs- und Instandsetzungsarmut, Reinigungs- und Pflegearmut, niedriger Personalund Betriebsaufwand ? o Anpassbarkeit an veränderte Nutzungsstrukturen Sparsame Gebäudetechnik bei Investition und Nutzung 
 Langlebige Konstruktionen, Techniken und Materialien 
 Die Optimierung der Energieeffizienz soll im Zuge der Planung beispielsweise durch folgende Maßnahmen gewährleistet werden: • • • Planung kompakter Baukörper 
 Planung nach neuesten energetischen Möglichkeiten, die sich an Klassifizierungen wie z.B. der DGNB-Klassifizierung oder am »Plusenergiegebäude« orientieren Planung von geeigneten Zonen in Hinblick auf nutzungsbedingte und energetische Eigenschaften 3.2.4 BARRIEREFREIES BAUEN Für Bereiche mit hoher Kundefrequentierung (z.B. Erdgeschoss, öffentlich zugängliche Bereiche wie Ratssaal) ist die DIN 18040 R anzuwenden, die übrigen Bürogeschosse sind barrierefrei nach aktueller DIN 18040 zu planen. Pro Geschoss ist darüber hinaus mindestens ein Arbeitsplatz gemäß DIN 18040 R zu planen. 3.2.5 WIRTSCHAFTLICHKEIT Die Qualität des Entwurfs muss sich in hohem Maße an der Wirtschaftlichkeit der Erstellung, Nutzung und Unterhaltung messen lassen. Neben Anforderungen und Zielvorstellungen in Bezug auf die Lebenszykluskosten wird insbesondere Wert gelegt auf folgende Aspekte: 1. wirtschaftliche Baustellenabwicklung 2. wirtschaftliche Konstruktion 3. wirtschaftliche Erschließung und Flächennutzung 4. wirtschaftlicher Betriebsaufwand 5. wirtschaftlicher Unterhaltungsaufwand 20 »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL 21 4. WETTBEWERBSBEDINGUNGEN 4.1 AUSLOBER Auslober des Wettbewerbes ist die : Stadt Brühl Der Bürgermeister Fachbereich Bauen und Umwelt Uhlstraße 3 50321 Brühl 4.2 ORGANISATION, BETREUUNG, VORPRÜFUNG UND ANSPRECHPARTNER Die Organisation und Betreuung des Wettbewerbes erfolgt durch: Norbert Post • Hartmut Welters Architekten und Stadtplaner GmbH Arndtstraße 37? 44135 Dortmund Ansprechpartner sind: Prof. Hartmut Welters, Anke Thormählen Tel.: 02 31 – 47 73 48 60?Fax: 02 31 – 55 44 44? E-Mail: info@post-welters.de www.post-welters.de 4.3 WETTBEWERBSART Der Wettbewerb wird nach den Regeln für die Auslobung von Wettbewerben durchgeführt. Er wird als nichtoffenes Verfahren gemäß RPW 2013 ausgelobt. Das Wettbewerbsverfahren ist ein anonymes begrenztes Verfahren, die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die Teilnehmerzahl wird auf max. 15 begrenzt. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat an der Vorbereitung des Wettbewerbes mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung erhalten. Der Wettbewerb ist von der Architektenkammer unter der Nummer Wxx/xx registriert worden. Auslober und Teilnehmer/ innen erkennen die Auslobung als verbindlich an. linke Seite: Rathaus Steinweg 22 »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL 4.4 TEILNEHMER/INNEN Der Wettbewerb richtet sich an Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Folgenden fünf Büros wurden direkt zur Teilnahme am Wettbewerb zugeladen (in alphabetischer Reihenfolge): • • • • • gernot schulz : architektur GmbH, Köln mit urbanegestalt PartGmbB Johannes Böttger Hahn Helten + Assoziierte Architekten GmbH, Aachen mit 3PLUS FREIRAUMPLANER Kloeters + Kastner PartGmbB Landschaftsarchitekt + Architekt, Aachen JSWD Architekten, Köln mit RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn KKW, Kaldewey, Wortmann Architekten Partnerschaftsgesellschaft mbB, Lüdenscheid mvmarchitekt + starkearchitektur, Köln mit greenbox Landschaftsarchitekten, Köln Im Falle der Absage eines der vorgenannten Büros sind Nachrücker vorgesehen. Die 10 folgenden Büros wurden zur Teilnahme am Wettbewerb in einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ausgewählt/ausgelost: • • • • • • • • • • NN NN NN NN NN NN NN NN NN NN 4.5 WETTBEWERBSUNTERLAGEN Den Teilnehmern werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: • Luftbilder • DGK • Lageplan mit Höhenangaben und Baumstandorten • Grundrisse, Ansichten und Schnitte der Bestandsbebauung • Raum- und Funktionsprogramm • Fortschreibung Rahmenplanung »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL • • • • • • • 23 Ergebnisdokumentation »Planungswerkstatt zur Umgestaltung des Janshofes« (DSK, November 2016) Präsentation Planungswerkstatt Janshof Ausschnittt aus der Boden-Baudenkmäler-Karte Karteikarte Bodendenkmal 192 Bürgerveranstaltung Innenstadt Präsentation (20. September2016) Machbarkeitsstudie Rathaus B (Hahn Helten, 2015) Verkehrsuntersuchung südliche Innenstadt Brühl (Runge + Küchler, Oktober 2012) 4.6 WETTBEWERBSLEISTUNGEN Für die zeichnerischen Darstellungen der geforderten Wettbewerbsleistungen sind insgesamt maximal 6 Blätter im DIN A1-Hochformat zu verwenden. Die Planunterlagen sind gerollt einzureichen. Jeder Teilnehmende darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten, auch als Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung, sind nicht zulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen. 1. Lageplan M 1:500, Konzept für den Wettbewerbsbereich im M 1:500 mit Darstellung der Gesamtsituation, der Baukörper, der Erschließung, der An- und Ablieferung, der Zugänge, des Freiraums 2. Grundriss der Eingangsebenen Bestandsgebäude und Neubau mit Darstellung der angrenzenden Freiflächen einschließlich der äußeren Erschließung im M 1:200 3. Grundrisse aller Untergeschoss/Erdgeschoss Bestandsgebäude und Neubau im M 1:200 4. Ansichten aller wesentlichen Gebäudeseiten (mind. alle 4 Hauptansichten) des Neubaus und der Bestandsgebäude im M 1:200 5. Alle zum Verständnis des Entwurfs erforderlichen Schnitte im M 1:200 6. Fassaden- bzw. Systemausschnitt des Neubaus mit Teilansicht im M 1:20 (der Informationsgehalt soll annähernd dem eines Schnittes im M 1:50 entsprechen), beispielhaft zur Vermittelbarkeit von Materialität, Gestaltqualität mit Aussagen zu Konstruktion, Materialarten und -stärken inkl. Dämm- und Speichermassenkonzept, opake und transparente Flächen, Blendschutz / Sonnenschutz 7. Drei räumliche Darstellungen: • Darstellung des Neubaus (mit Teilen des Bestandes) von Außen • Darstellung der Verbindung Alt- und Neubau • Innendarstellung des Ausstellungsbereichs 8. Zeichnerische Darstellungen zur Verdeutlichung der Gebäudephilosophie / Museumskonzeption 9. Erläuterungsbericht (getrennt von den Plänen, max. 5 DIN A 4 Seiten) zu den unter Pkt. 3.14 aufgeführten Beurteilungskriterien, u. a.: - Erläuterung und Begründung des Entwurfskonzeptes - Neubau - Aussagen zu Konstruktion und Materialien - Neubau 24 »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL - Aussagen zur Wirtschaftlichkeit - Neubau - Aussagen zur Barrierefreiheit - Neubau - Aussagen zur Nachhaltigkeit und Energieeffizienz Abgabeleistungen: • • • - - - - • • Ein Satz Präsentationspläne, farbig, gerollt Ein Satz Vorprüfpläne, farbig, gefaltet, im Originalformat mit ausreichender Vermaßung Digitale Daten auf CD Präsentations- und Vorprüfpläne als jpg- oder tif-Dateien mit 300 dpi im DIN A 3 Format und pdf-Dateien im Originalformat dxf- oder dwg-Dateien aller Grundrisse, Ansichten und Schnitte Excel-Tabellen der Berechnungen im xls- und pdf-Format Erläuterungsbericht als pdf-Datei Verfassererklärung gemäß Formblatt in einem verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Hinweise: • • • Schnitte und Ansichten müssen den geplanten Verlauf der Geländekante zeigen. Für alle zeichnerischen Darstellungen der geforderten Wettbewerbsleistungen sind insgesamt maximal 4 Blätter im DIN A 0 Hochformat zu verwenden. Die Planunterlagen sind gerollt einzureichen, die Vorprüfpläne gefaltet. Aufgezogene Pläne (auf Karton, Platten o.ä.) werden nicht zugelassen. 4.7 ABGABE UND KENNZEICHNUNG Die Planunterlagen sind bis Donnerstag, 8. Juni 2017 und die Modelle bis Dienstag, 20. Juni 2017 (es gilt jeweils der Eingangs-Poststempel des Versandunternehmens) ausschließlich an folgende Adresse anonym zu senden oder bis 16:00 Uhr dort abzugeben: Norbert Post • Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner GmbH Arndtstraße 37 44135 Dortmund Für einen fristgerechten Eingang der geforderten Unterlagen sind die Teilnehmer verantwortlich. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers mit der Kennzeichnung »Wettbewerb Rathaus Steinweg und Janshof« zu verwenden. »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL 25 Als Zeitpunkt der Abgabe gilt im Falle der Einlieferung bei Post, Bahn oder anderen Transportunternehmen der Tagesstempel, unabhängig von der Uhrzeit. Die Wettbewerbsteilnehmer/innen haben dafür Sorge zu tragen, dass der offizielle Tagesstempel mit gut lesbarem Datum bei der Aufgabe auf dem Versandpapier bzw. auf dem Versandgut vermerkt wird. Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Aufgabestempel fehlt, unleserlich oder unvollständig ist oder dessen Richtigkeit angezweifelt wird, werden solche Arbeiten vorbehaltlich des von dem Teilnehmer/ in zu erbringenden Nachweises zeitgerechter Einlieferung mitbeurteilt. Rechtzeitig eingelieferte Arbeiten, die später als zehn Tage nach Abgabetermin dem wettbewerbsbetreuenden Büro zugestellt werden, sind zur Beurteilung zunächst nicht zugelassen. Das Preisgericht hat hierüber endgültig zu entscheiden. Die geforderten Wettbewerbsleistungen sind auf der rechten oberen Ecke jeder Zeichnung und jeder ersten Textseite (weitere Textseiten werden getackert der ersten Seite angefügt) sowie auf dem Umschlag der Verfassererklärung mit einer sechsstelligen Kennzahl, bestehend aus verschiedenen Ziffern (ca. 1 cm hoch), zu versehen. Die Kennzahl darf keine Rückschlüsse auf den Wettbewerbsteilnehmer (Geburtstag, Telefonnummer usw.) zulassen. 4.8 SCHRIFTLICHE RÜCKFRAGEN Zur Auslobung und zur Wettbewerbsaufgabe können schriftliche Rückfragen per E-Mail an das betreuende Büro gerichtet werden (info@post-welters.de). Diese müssen bis Dienstag, 25. April 2017 (Posteingang) vorliegen. Die Beantwortung aller eingegangenen Rückfragen erfolgt mit dem Protokoll des Einführungskolloquiums. 4.9 EINFÜHRUNGSKOLLOQUIUM Am Donnerstag, 27. April 2017 findet ein Kolloquium mit den Wettbewerbsteilnehmern, dem Preisgericht und dem Auslober statt, um die Aufgabenstellung grundsätzlich zu erläutern und mündliche Fragen sowie die zuvor schriftlich gestellten Rückfragen zu beantworten. Ort und Uhrzeit des Kolloquiums werden rechtzeitig bekanntgegeben. Die Teilnahme am Einführungskolloquium ist für alle Teilnehmer verpflichtend. Das Protokoll geht den Teilnehmern innerhalb von 10 Werktagen zu und wird Bestandteil der Auslobung. 26 »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL 4.10 PREISGERICHT Das Preisgericht zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen: STIMMBERECHTIGTE MITGLIEDER Fachpreisrichter: • Kaspar Kraemer, Architekt, Köln • Franz-Jörg Feja, Architekt und Stadtplaner, Recklinghausen • Heiner Farwick, Architekt und Stadtplaner, Ahaus • Jan Hertel, Architekt, Köln • Heinrich Böll, Architekt, Essen • Frank Flor, Landschaftsarchitekt, Köln • Peter Smeets, Landschaftsarchitekt, Erftstadt • Markus Lamberty, Abteilungsleiter Planung und Umwelt, Stadt Brühl Sachpreisrichter: • Dieter Freytag, Bürgermeister, Stadt Brühl • Gerd Schiffer, Beigeordneter der Stadt Brühl • Dr. Wolfgang Kollenberg, CDU-Fraktion • Ronald Fuchs, SPD-Fraktion • Michael vom Hagen, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen • Jochem Pitz, FDP-Fraktion • Harry Hupp, Fraktionen Die Linke/Piraten STELLVERTRETENDE MITGLIEDER Stellvertretende Fachpreisrichter (noch anzufragen): • Prof. Diana Reichle, Architektin, Köln • Juliane Kopperschmidt, Architektin/Landschaftsarchitektin, Dortmund • Rüdiger Brosk, Landschaftsarchitekt,Essen. Stellvertretende Sachpreisrichter: • Andreas Brandt • Stephanie Burkhardt • Hans Theo Klug, CDU-Fraktion • Udo Bobe, SPD-Fraktion • Robert Saß, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen • Marie-Therese Brämer, FDP-Fraktion • Eckhard Riedel, Fraktion Linke/Piraten SACHVERSTÄNDIGE BERATER DES PREISGERICHTS UND VORPRÜFER • Georg Hilger, StadtServiceBetrieb Brühl • Markus Hollmann, AÖR, Stadt Brühl • Rainer Kalscheuer, DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL • • • • 27 Beate Müller, Stadt Brühl Dr. Andreas Stürmer, LVR Anke Thormählen, Architektin, Post & Welters Prof. Hartmut Welters, Architekt und Stadtplaner, Post & Welters Weitere Sachverständige und Vorprüfer können jederzeit hinzugezogen werden. Bei Stimmengleichheit des Preisgerichts entscheidet der/die Vorsitzende(r). 4.13 PREISGELDER Es steht ein Preisgeld in Höhe von 85.000 Euro (einschl. Mehrwertsteuer und Neben- kosten) zur Verfügung, welches sich auf vier Preise und zwei Anerkennungen verteilt 1. Preis 28.000 Euro (brutto) 2. Preis 22.000 Euro (brutto) 3. Preis 16.000 Euro (brutto) 4. Preis 10.000 Euro (brutto) Summe für 2 Anerkennungen á 4.500 Euro 9.000 Euro (brutto) Das Preisgericht kann einstimmig unter Beibehaltung der Gesamtsumme eine andere Verteilung der Preisgelder beschließen. 4.14 BEKANNTGABE DER WETTBEWERBSERGEBNISSE, EINSPRÜCHE UND AUSSTELLUNG Das Wettbewerbsergebnis wird allen Teilnehmern unverzüglich durch Zusendung des Protokolls des Preisgerichts bekannt gegeben. Rügen (Verstoß gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren) sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls an den Auslober zu richten. Dieser trifft seine Feststellungen hierzu im Einvernehmen mit der Architektenkammer Nordrhein- Westfalen. Die Wettbewerbsarbeiten werden im Anschluss öffentlich ausgestellt. Genauere Angaben werden den Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt. 28 »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL 4.15 WEITERE BEARBEITUNG Die Stadt Brühl beabsichtigt, sobald und soweit das Vorhaben realisiert wird ggf. in Stufen, entsprechend der Empfehlungen des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger mit weiteren Leistungen gemäß § 8 (2) RPW 2013 zu beauftragen. Für den Fall einer weiteren Beauftragung wird die Preissumme auf das Honorar angerechnet. Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären sich bereit, im Falle einer Beauftragung durch die Stadt Brühl die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. 4.16 EIGENTUM UND URHEBERRECHT Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des Auslobers. Urheberrecht, Nutzung und das Recht der Veröffentlichung bestimmt die RPW 2013 (§ 8 (3)). Dem Auslober steht das Recht zur Erstveröffentlichung und Dokumentation des Wettbewerbes zu. Nicht prämierte Arbeiten werden nur auf Anforderung der Teilnehmer, die innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Protokolls eingegangen sein muss, zurückgesandt. Erfolgt keine Anforderung innerhalb dieser Frist, erklärt damit der Teilnehmer, auf sein Eigentum an den Planunterlagen/ Modell zu verzichten. 4.17 TERMINÜBERSICHT Versand der Auslobungsunterlagen Schriftliche Rückfragen bis Preisgerichtsvorbesprechung und Einführungskolloquium Abgabe der Planunterlagen Abgabe der Modelle Preisgerichtssitzung Abgabe der Angebote Verhandlungsgespräche Freitag, 7. April 2017 Dienstag, 25. April 2017 Donnerstag, 27. April 2017 Donnerstag, 8. Juni 2017 Dienstag, 20. Juni 2017 Donnerstag, 6. Juli 2017 August/September 2017 September 2017 »RATHAUS STEINWEG UND JANSHOF« IN BRÜHL ANLAGEN 29