Daten
Kommune
Brühl
Größe
698 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beteiligungsprotokoll
Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154, Tennishalle THC"
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige Entwicklung
1.2 Meinungen und Anregungen
1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren
Verfahren
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
3. Kontakt/ Impressum
Beteiligungsverfahren abgeschlossen :
Ja
Nein
<<www. bruehl.de>>
Titel / Vorhaben
Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154,
Tennishalle THC"
Näheres zur Ausgangslage und der Rahmenbedingungen
entnehmen Sie bitte der Vorhabenliste!
<<Link>>
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige
Entwicklung
20.06.16 - 04.07.16 Öffentliche Auslegung des
Bebauungsplans
Für Bebauungsplanverfahren hat der Gesetzgeber in § 3 Abs.
1 Baugesetzbuch die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen vorgeschrieben, damit interessierte und
betroffene Bürgerinnen und Bürger diese einsehen und sich zu
den Planungen äußern können.
Entsprechend lagen die Unterlagen in der Zeit vom 20.06.16 04.07.16 (einschließlich) bei der Stadt Brühl öffentlich aus.
[ mehr zum Thema:
http://www.bruehl.de/leben/aktuell/presseservice/2016/fruehzeitigebuergerbeteiligung-bplan-03.03-u.-08.14.php ]
2
1.2 Meinungen und
Anregungen
Bei Bebauungsplanverfahren werden die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung und Offenlage eingehenden
Anregungen der Bürgerinnen und Bürger üblicherweise nicht
vorab veröffentlicht.
Sie fließen in die Entscheidungsprozesse ein und werden mit
der Vorlage für den Satzungsbeschluss dem zuständigen
Gremium in nicht personalisierter Form vorgelegt, welcher sich
sodann in öffentlicher Sitzung damit befasst.
3
1.3 Vorschlag der
Verwaltung zum
weiteren Verfahren
Nach dem Durchlaufen des gesetzlich vorgeschriebenen
Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) soll der Rat den Bebauungsplan als
Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschließen.
Die Offenlage gem. § 3 (2) und § 4(2) Baugesetzbuch
(BauGB) ist für das 1. Quartal 2017 geplant.
2017 soll dann auch der Satzungsbeschluss erfolgen
Mit der anschließenden Bekanntmachung soll der
Bebauungsplan sodann in Kraft treten.
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
<folgt>
4