Daten
Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
15.09.14, 18:36
Aktualisiert
15.09.14, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
357/2014
Erstellt am:
08.09.2014
Aktenzeichen:
II / 40 / 400
Verfasser/in:
Herr Herpel
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
X
Termin
23.09.2014
Betreff
Grundsatzbeschluss zur weiteren Schulentwicklung
hier: Umzug der Kath. Grundschule Stommeln 'An der Kopfbuche' nach Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 357/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt unter Verzicht auf Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Bildung,
Kultur, Sport und Freizeit
vom Grundsatz her den Umzug der Kath. Grundschule Stommeln ‚An der Kopfbuche’ zum Schuljahresbeginn
2017/2018 in den Ortsteil Pulheim. Dies geschieht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die erforderlichen
Maßnahmen für einen Umzug baulicher und organisatorischer Art – insbesondere finanziell – realisiert werden
können,
die Verwaltung zu beauftragen, die weiteren Beschlussvorschläge zu erarbeiten und
vorsorglich die Erweiterung der Zügigkeit an der Gemeinschaftsgrundschule Stommeln ‚Christinaschule’ von
zwei auf drei Züge.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 02.09.2014 ist den Mitgliedern des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit vom
Schulentwicklungsplaner, Herrn Krämer-Mandeau, das Ergebnis der Teilfortschreibung Grundschulen vorgestellt
worden. Die von Herrn Krämer-Mandeau zur Verfügung gestellte Präsentation liegt den Fraktionen vor.
Eine der Empfehlungen ist, auf die unterschiedliche Entwicklung der Ortsteile im Stadtgebiet mit einer Verlagerung
der Kath. Grundschule Stommeln ‚An der Kopfbuche’ (KGS Stommeln) zu reagieren. Hierdurch kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass im Einzugsbereich Stommeln und Sinnersdorf zukünftig zwei Grundschulen auskömmlich sein werden. Mit dem Umzug kann zudem auf die Notwendigkeit reagiert werden, dass es auf
absehbare Zeit eine steigende Nachfrage auch nach Grundschulplätzen im Ortsteil Pulheim geben wird.
Der Schulentwicklungsplan / Teilfortschreibung Grundschulen ist zur Zeit in der textlichen Endbearbeitung. Diese
Textfassung wird Gegenstand der abschließenden Beratungen und Beschlussfassungen im Rat und seinen Gremien sein. Erkennbar ist aber der Bedarf, die im Beschlussentwurf gemachten Vorschläge in der Beschlussfassung vorzuziehen. Der Grund ist, dass nach den Herbstferien 2014 das Anmeldeverfahren an den Pulheimer
Grundschulen beginnen wird. Insbesondere die Schulleitung der KGS Stommeln bittet darum, ein möglichst hohes
Maß an Verbindlichkeit den ihre Kinder anmeldenden Eltern gegenüber erklären zu können. Diejenigen Eltern, die
ihre Kinder zum Schuljahr 2015/2016 anmelden, werden bei einem Umzug im Sommer 2017 mit einem Schulortwechsel zur Hälfte der Grundschulzeit rechnen müssen. Der erbetenen Verbindlichkeit Rechnung tragend, schlägt
die Verwaltung daher vor, einen solchen Vorbehaltsbeschluss zu fassen.
Der Vorbehalt trägt dem Umstand Rechnung, dass in der Kürze der Zeit eine abschließende Prüfung der erforderlichen Maßnahmen am Schulstandort Pulheim nicht erfolgen kann. Herr Krämer-Mandeau schlägt als neuen
Standort der KGS das Gelände der Gemeinschaftshauptschule Pulheim, Escher Straße vor. Diese böte im Sommer 2017, durch das Auslaufen der Gemeinschaftshauptschule bedingt, ausreichend Platz für eine Grundschule.
Zudem können die vorgeschlagenen Pläne der Verwaltung, neben den Schulen eine Kindertagesstätte zu errichten, weiterhin umgesetzt werden.
Detaillierter zu prüfen ist die Realisierbarkeit der Erfordernisse für eine Grundschule mit Offenem Ganztag. So sind
Ausgabe-Küche und Speiseraum vorzusehen. Zudem sind die vorhandenen Schul- und Ganztagsräumlichkeiten
der Hauptschule für die Grundschule ggfls. umzugestalten.
Vorlage Nr.: 357/2014 . Seite 3 / 3
In diesem Zusammenhang bietet die Verwaltung an, alternative Örtlichkeiten im Ortsteil Pulheim zu prüfen. Hier
könnte insbesondere weitergehenden Überlegungen der Schulentwicklungen im Ortsteil Pulheim Rechnung getragen werden, die sich u. a. auf inklusive Angebote für Schülerinnen und Schüler beziehen.
Der letzte Teil des Beschlussentwurfes resultiert aus den aktuellen Zahlen zur Teilfortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Grundschulen. Aus denen ist ablesbar, dass die Gemeinschaftsgrundschule Stommeln ‚Christinaschule’ (GGS Christinaschule) in einem hohen Maße Kinder aus dem Ortsteil aufnimmt. Es ist damit zu rechnen, dass es durch den sich abzeichnenden Umzug bedingt, zu Veränderungen im Schulwahlverhalten der Stommelner Schülerinnen und Schüler kommt. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, ist unter Vorbehalt die Anhebung der Zügigkeit von zwei auf drei an dieser Schule zu beschließen. In Abhängigkeit des tatsächlichen Aufnahmeverfahrens sind dann weitergehende Beschlüsse erforderlich, um zum Schuljahresbeginn 2015/2016 auch die
räumlichen Voraussetzungen an der GGS Christinaschule zu schaffen. Die Verwaltung wird hierzu in Abstimmung
mit der Schulleitung und in Kenntnis der tatsächlichen Anmeldezahlen und Raumbedarfe konkrete Vorschläge dem
Rat und seinen Gremien zur weiteren Beschlussfassung vorlegen.
Da diese Beschlussvorschläge unter dem Vorbehalt der jeweiligen Konkretisierung und der damit einhergehenden
Prüfung der Aufwendungen stehen, entstehen zum jetzigen Zeitpunkt keine finanziellen Auswirkungen.