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Beschlussvorlage (Grundsatzbeschluss zur weiteren Schulentwicklung hier: Umzug der Kath. Grundschule Stommeln 'An der Kopfbuche' nach Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
23.09.2014
Erstellt
15.09.14, 18:36
Aktualisiert
15.09.14, 18:36
Beschlussvorlage (Grundsatzbeschluss zur weiteren Schulentwicklung
hier: Umzug der Kath. Grundschule Stommeln 'An der Kopfbuche' nach Pulheim) Beschlussvorlage (Grundsatzbeschluss zur weiteren Schulentwicklung
hier: Umzug der Kath. Grundschule Stommeln 'An der Kopfbuche' nach Pulheim) Beschlussvorlage (Grundsatzbeschluss zur weiteren Schulentwicklung
hier: Umzug der Kath. Grundschule Stommeln 'An der Kopfbuche' nach Pulheim)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 357/2014 Erstellt am: 08.09.2014 Aktenzeichen: II / 40 / 400 Verfasser/in: Herr Herpel Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat nö. Sitzung X Termin 23.09.2014 Betreff Grundsatzbeschluss zur weiteren Schulentwicklung hier: Umzug der Kath. Grundschule Stommeln 'An der Kopfbuche' nach Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 357/2014 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Rat beschließt unter Verzicht auf Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit  vom Grundsatz her den Umzug der Kath. Grundschule Stommeln ‚An der Kopfbuche’ zum Schuljahresbeginn 2017/2018 in den Ortsteil Pulheim. Dies geschieht unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die erforderlichen Maßnahmen für einen Umzug baulicher und organisatorischer Art – insbesondere finanziell – realisiert werden können,  die Verwaltung zu beauftragen, die weiteren Beschlussvorschläge zu erarbeiten und  vorsorglich die Erweiterung der Zügigkeit an der Gemeinschaftsgrundschule Stommeln ‚Christinaschule’ von zwei auf drei Züge. Erläuterungen In seiner Sitzung am 02.09.2014 ist den Mitgliedern des Ausschusses für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit vom Schulentwicklungsplaner, Herrn Krämer-Mandeau, das Ergebnis der Teilfortschreibung Grundschulen vorgestellt worden. Die von Herrn Krämer-Mandeau zur Verfügung gestellte Präsentation liegt den Fraktionen vor. Eine der Empfehlungen ist, auf die unterschiedliche Entwicklung der Ortsteile im Stadtgebiet mit einer Verlagerung der Kath. Grundschule Stommeln ‚An der Kopfbuche’ (KGS Stommeln) zu reagieren. Hierdurch kann dem Umstand Rechnung getragen werden, dass im Einzugsbereich Stommeln und Sinnersdorf zukünftig zwei Grundschulen auskömmlich sein werden. Mit dem Umzug kann zudem auf die Notwendigkeit reagiert werden, dass es auf absehbare Zeit eine steigende Nachfrage auch nach Grundschulplätzen im Ortsteil Pulheim geben wird. Der Schulentwicklungsplan / Teilfortschreibung Grundschulen ist zur Zeit in der textlichen Endbearbeitung. Diese Textfassung wird Gegenstand der abschließenden Beratungen und Beschlussfassungen im Rat und seinen Gremien sein. Erkennbar ist aber der Bedarf, die im Beschlussentwurf gemachten Vorschläge in der Beschlussfassung vorzuziehen. Der Grund ist, dass nach den Herbstferien 2014 das Anmeldeverfahren an den Pulheimer Grundschulen beginnen wird. Insbesondere die Schulleitung der KGS Stommeln bittet darum, ein möglichst hohes Maß an Verbindlichkeit den ihre Kinder anmeldenden Eltern gegenüber erklären zu können. Diejenigen Eltern, die ihre Kinder zum Schuljahr 2015/2016 anmelden, werden bei einem Umzug im Sommer 2017 mit einem Schulortwechsel zur Hälfte der Grundschulzeit rechnen müssen. Der erbetenen Verbindlichkeit Rechnung tragend, schlägt die Verwaltung daher vor, einen solchen Vorbehaltsbeschluss zu fassen. Der Vorbehalt trägt dem Umstand Rechnung, dass in der Kürze der Zeit eine abschließende Prüfung der erforderlichen Maßnahmen am Schulstandort Pulheim nicht erfolgen kann. Herr Krämer-Mandeau schlägt als neuen Standort der KGS das Gelände der Gemeinschaftshauptschule Pulheim, Escher Straße vor. Diese böte im Sommer 2017, durch das Auslaufen der Gemeinschaftshauptschule bedingt, ausreichend Platz für eine Grundschule. Zudem können die vorgeschlagenen Pläne der Verwaltung, neben den Schulen eine Kindertagesstätte zu errichten, weiterhin umgesetzt werden. Detaillierter zu prüfen ist die Realisierbarkeit der Erfordernisse für eine Grundschule mit Offenem Ganztag. So sind Ausgabe-Küche und Speiseraum vorzusehen. Zudem sind die vorhandenen Schul- und Ganztagsräumlichkeiten der Hauptschule für die Grundschule ggfls. umzugestalten. Vorlage Nr.: 357/2014 . Seite 3 / 3 In diesem Zusammenhang bietet die Verwaltung an, alternative Örtlichkeiten im Ortsteil Pulheim zu prüfen. Hier könnte insbesondere weitergehenden Überlegungen der Schulentwicklungen im Ortsteil Pulheim Rechnung getragen werden, die sich u. a. auf inklusive Angebote für Schülerinnen und Schüler beziehen. Der letzte Teil des Beschlussentwurfes resultiert aus den aktuellen Zahlen zur Teilfortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Grundschulen. Aus denen ist ablesbar, dass die Gemeinschaftsgrundschule Stommeln ‚Christinaschule’ (GGS Christinaschule) in einem hohen Maße Kinder aus dem Ortsteil aufnimmt. Es ist damit zu rechnen, dass es durch den sich abzeichnenden Umzug bedingt, zu Veränderungen im Schulwahlverhalten der Stommelner Schülerinnen und Schüler kommt. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, ist unter Vorbehalt die Anhebung der Zügigkeit von zwei auf drei an dieser Schule zu beschließen. In Abhängigkeit des tatsächlichen Aufnahmeverfahrens sind dann weitergehende Beschlüsse erforderlich, um zum Schuljahresbeginn 2015/2016 auch die räumlichen Voraussetzungen an der GGS Christinaschule zu schaffen. Die Verwaltung wird hierzu in Abstimmung mit der Schulleitung und in Kenntnis der tatsächlichen Anmeldezahlen und Raumbedarfe konkrete Vorschläge dem Rat und seinen Gremien zur weiteren Beschlussfassung vorlegen. Da diese Beschlussvorschläge unter dem Vorbehalt der jeweiligen Konkretisierung und der damit einhergehenden Prüfung der Aufwendungen stehen, entstehen zum jetzigen Zeitpunkt keine finanziellen Auswirkungen.