Daten
Kommune
Brühl
Größe
697 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beteiligungsprotokoll
Bebauungsplan 04.18 `Südlich An der Alten Zuckerfabrik / Sophie-SchollStraße´
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige Entwicklung
1.2 Meinungen und Anregungen
1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren
Verfahren
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
3. Kontakt/ Impressum
Beteiligungsverfahren abgeschlossen :
Ja
Nein
<<www. bruehl.de>>
Titel / Vorhaben
Bebauungsplan 04_18
`Südlich An der Alten Zuckerfabrik / Sophie-Scholl-Straße´
Näheres zur Ausgangslage und der Rahmenbedingungen entnehmen Sie
bitte der Vorhabenliste!
<<Link>>
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige
Entwicklung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Für Bebauungsplanverfahren hat der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen
vorgeschrieben, damit interessierte und betroffene Bürgerinnen und
Bürger diese einsehen und sich zu den Planungen äußern können.
Im vorliegenden Falle ist die frühzeitige Beteiligung geplant für
Anfang 2017.
Die Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung des
Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch erfolgte am
25.08.2016 im Amtsblatt Nr. 20.
[ mehr zum Thema:
http://www.bruehl.de/rathaus/stadtverwaltung/amtsblatt/amtsblatt_2016_20.
pdf) ]
2
1.2 Meinungen
und
Anregungen
Bei Bebauungsplanverfahren werden die im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung und Offenlage eingehenden Anregungen der Bürgerinnen
und Bürger üblicherweise nicht vorab veröffentlicht.
Sie fließen in die Entscheidungsprozesse ein und werden mit der
Vorlage für den Satzungsbeschluss dem zuständigen Gremium in
nicht personalisierter Form vorgelegt, welcher sich sodann in
öffentlicher Sitzung damit befasst.
3
1.3 Vorschlag der
Verwaltung
zum weiteren
Verfahren
Nach dem Durchlaufen des gesetzlich vorgeschriebenen
Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) soll der Rat den Bebauungsplan als Satzung gem. § 10
Abs. 1 BauGB beschließen.
Mit der anschließenden Bekanntmachung soll der Bebauungsplan
sodann in Kraft treten.
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
<folgt>
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