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Vorlage (BetProt_BP 04.14)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
693 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
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Inhalt der Datei

Beteiligungsprotokoll Bebauungsplan 04.14 'Bergerstraße / Weißer Straße' 1. Verlauf des Beteiligungsprozesses 1.1 Bisherige Entwicklung 1.2 Meinungen und Anregungen 1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Verfahren 2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht 3. Kontakt/ Impressum Beteiligungsverfahren abgeschlossen : Ja Nein <<www. bruehl.de>> Titel / Vorhaben Bebauungsplan 04.14 'Bergerstraße / Weißer Straße' Näheres zur Ausgangslage und der Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte der Vorhabenliste! <<Link>> 1. Verlauf des Beteiligungsprozesses 1.1 Bisherige Entwicklung 19.09. bis 04.10.2016 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Für Bebauungsplanverfahren hat der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen vorgeschrieben, damit interessierte und betroffene Bürgerinnen und Bürger diese einsehen und sich zu den Planungen äußern können. Entsprechend konnten interessierte und betroffene Bürgerinnen und Bürger vom 19.09. bis 04.10.2016 (einschließlich) im Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathaus A, Uhlstraße 3, 50321 Brühl, die Planunterlagen einsehen. Auskünfte konnten zudem telefonisch unter den Telefonnummern 795120 oder 795100 erfragt werden. [ mehr zum Thema: http://www.bruehl.de/rathaus/bauen/stadtplanung/bplan_04_14_51313. php ] 2 1.2 Meinungen und Anregungen Bei Bebauungsplanverfahren werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und Offenlage eingehenden Anregungen der Bürgerinnen und Bürger üblicherweise nicht vorab veröffentlicht. Sie fließen in die Entscheidungsprozesse ein und werden mit der Vorlage für den Satzungsbeschluss dem zuständigen Gremium in nicht personalisierter Form vorgelegt, welcher sich sodann in öffentlicher Sitzung damit befasst. 3 1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Verfahren Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung der ehemaligen Flächen des Schlachthofes und der Schrebergärten in Wohnbauflächen geschaffen werden. Sie stellt aus städtebaulicher Sicht eine sinnvolle Ergänzung der angrenzenden Wohnbebauung dar. Nach dem Durchlaufen des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) soll der Rat den Bebauungsplan als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschließen. Mit der anschließenden Bekanntmachung soll der Bebauungsplan sodann in Kraft treten. 2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht <folgt> 4