Daten
Kommune
Brühl
Größe
693 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beteiligungsprotokoll
Bebauungsplan 04.14 'Bergerstraße / Weißer Straße'
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige Entwicklung
1.2 Meinungen und Anregungen
1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren
Verfahren
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
3. Kontakt/ Impressum
Beteiligungsverfahren abgeschlossen :
Ja
Nein
<<www. bruehl.de>>
Titel / Vorhaben
Bebauungsplan 04.14 'Bergerstraße / Weißer Straße'
Näheres zur Ausgangslage und der Rahmenbedingungen entnehmen Sie
bitte der Vorhabenliste!
<<Link>>
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige
Entwicklung
19.09. bis 04.10.2016
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
Für Bebauungsplanverfahren hat der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen
vorgeschrieben, damit interessierte und betroffene Bürgerinnen und
Bürger diese einsehen und sich zu den Planungen äußern können.
Entsprechend konnten interessierte und betroffene Bürgerinnen und
Bürger vom 19.09. bis 04.10.2016 (einschließlich) im Fachbereich
Bauen und Umwelt, Rathaus A, Uhlstraße 3, 50321 Brühl, die
Planunterlagen einsehen.
Auskünfte konnten zudem telefonisch unter den Telefonnummern
795120 oder 795100 erfragt werden.
[ mehr zum Thema:
http://www.bruehl.de/rathaus/bauen/stadtplanung/bplan_04_14_51313.
php ]
2
1.2 Meinungen
und
Anregungen
Bei Bebauungsplanverfahren werden die im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung und Offenlage eingehenden Anregungen der
Bürgerinnen und Bürger üblicherweise nicht vorab veröffentlicht.
Sie fließen in die Entscheidungsprozesse ein und werden mit der
Vorlage für den Satzungsbeschluss dem zuständigen Gremium in
nicht personalisierter Form vorgelegt, welcher sich sodann in
öffentlicher Sitzung damit befasst.
3
1.3 Vorschlag der
Verwaltung
zum weiteren
Verfahren
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Umnutzung der ehemaligen Flächen des
Schlachthofes und der Schrebergärten in Wohnbauflächen
geschaffen werden. Sie stellt aus städtebaulicher Sicht eine sinnvolle
Ergänzung der angrenzenden Wohnbebauung dar.
Nach dem Durchlaufen des gesetzlich vorgeschriebenen
Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) soll der Rat den Bebauungsplan als Satzung gem. § 10
Abs. 1 BauGB beschließen.
Mit der anschließenden Bekanntmachung soll der Bebauungsplan
sodann in Kraft treten.
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
<folgt>
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