Daten
Kommune
Brühl
Größe
697 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beteiligungsprotokoll
Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 2. Änderung
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige Entwicklung
1.2 Meinungen und Anregungen
1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren
Verfahren
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
3. Kontakt/ Impressum
Beteiligungsverfahren abgeschlossen :
Ja
Nein
<<www. bruehl.de>>
Titel / Vorhaben
Bebauungsplan 06.92 "Gallbergsiedlung" 2. Änderung
Näheres zur Ausgangslage und der Rahmenbedingungen entnehmen Sie
bitte der Vorhabenliste!
<<Link>>
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige
Entwicklung
05.01. - 09.02.2015: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans
Für Bebauungsplanverfahren hat der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen
vorgeschrieben, damit interessierte und betroffene Bürgerinnen und
Bürger diese einsehen und sich zu den Planungen äußern können.
Entsprechend lagen die Unterlagen in der Zeit vom 05.01. 09.02.2015 (einschließlich) bei der Stadt Brühl öffentlich aus.
[ mehr zum Thema:
http://www.bruehl.de/leben/aktuell/presseservice/2015/10608010000004515
1.php ]
2
1.2 Meinungen
und
Anregungen
Bei Bebauungsplanverfahren werden die im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung und Offenlage eingehenden Anregungen der Bürgerinnen
und Bürger üblicherweise nicht vorab veröffentlicht.
Sie fließen in die Entscheidungsprozesse ein und werden mit der
Vorlage für den Satzungsbeschluss dem zuständigen Gremium in
nicht personalisierter Form vorgelegt, welcher sich sodann in
öffentlicher Sitzung damit befasst.
3
1.3 Vorschlag der
Verwaltung
zum weiteren
Verfahren
Mit dem Bebauungsplan wird die Stadt Brühl im Ortsteil Brühl-Badorf
die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau von 4
Einfamilienhäusern zur Nachverdichtung der bestehenden Bebauung
im rückwärtigen Bereich der Gebäude Unter Birken 1 und 3, sowie
Auf dem Gallberg 7 und 9 schaffen.
Nach dem Durchlaufen des gesetzlich vorgeschriebenen
Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) soll der Rat den Bebauungsplan als Satzung gem. § 10
Abs. 1 BauGB beschließen. Der Satzungsbeschluss befindet sich in
Vorbereitung.
Mit der anschließenden Bekanntmachung soll der Bebauungsplan
sodann in Kraft treten.
.
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
<folgt>
4