Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (BetProt_BP 01.01)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
717 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
Vorlage (BetProt_BP 01.01) Vorlage (BetProt_BP 01.01) Vorlage (BetProt_BP 01.01) Vorlage (BetProt_BP 01.01)

öffnen download melden Dateigröße: 717 kB

Inhalt der Datei

Beteiligungsprotokoll Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung 1. Verlauf des Beteiligungsprozesses 1.1 Bisherige Entwicklung 1.2 Meinungen und Anregungen 1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Verfahren 2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht 3. Kontakt/ Impressum Beteiligungsverfahren abgeschlossen : Ja Nein <<www. bruehl.de>> Titel / Vorhaben Bebauungsplan 01.01 'Giesler-Galerie', 1. Änderung Näheres zur Ausgangslage und der Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte der Vorhabenliste! <<Link>> 1. Verlauf des Beteiligungsprozesses 1.1 Bisherige Entwicklung 30.01.2015 Pressemitteilung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan 01.01"Giesler-Galerie", 1. Änderung (Südliche Grundstücksspitze) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch Für Bebauungsplanverfahren hat der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen vorgeschrieben, damit interessierte und betroffene Bürgerinnen und Bürger diese einsehen und sich zu den Planungen äußern können. Entsprechend lagen die Unterlagen in der Zeit vom 02.02. - 13.02.2015 (einschließlich) bei der Stadt Brühl öffentlich aus. [mehr zum Thema: http://www.bruehl.de/leben/aktuell/presseservice/2015/106080100000045264. php ] 24.08. bis 23.09.2015 (einschließlich) Erneute Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Interessierte und betroffene Bürgerinnen und Bürger konnten montags - freitags von 8.00 - 12.30 Uhr sowie montags - donnerstags von 14.00 - 17.00 Uhr im Fachbereich Bauen und Umwelt, Rathaus A, Uhlstraße 3, 50321 Brühl, 1. Etage, vor den Zimmern A 120 - A 121, die Planunterlagen einsehen und sich zu den Planungen äußern. [mehr zum Thema: http://www.bruehl.de/leben/aktuell/presseservice/2015/106080100000047 290.php ] 22.12.2015 Pressemitteilung über das Inkrafttreten der Bebauungspläne 01.01 "Giesler-Galerie" 1. Änderung Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am 14.12.2015 den Bebauungsplan 01.01 "Giesler-Galerie" 1. Änderung einschließlich seiner Begründung als Satzung beschlossen. [mehr zum Thema: http://www.bruehl.de/leben/aktuell/presseservice/2015/bebauungspl an.php] 22.12.2015 Pressemitteilung über das Inkrafttreten der Gestaltungssatzung der Stadt Brühl für das Plangebiet des Bebauungsplanes 01.01 "Giesler-Galerie" 1. Änderung Der Rat der Stadt Brühl hat in seiner Sitzung am 14.12.2015 die Gestaltungssatzung der Stadt Brühl für das Plangebiet des Bebauungsplanes 01.01 "Giesler-Galerie" 1. Änderung beschlossen. [mehr zum Thema: http://www.bruehl.de/leben/aktuell/presseservice/2015/gestaltungss atzung.php ] 2 1.2 Meinungen und Anregungen Bei Bebauungsplanverfahren werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und Offenlage eingehenden Anregungen der Bürgerinnen und Bürger üblicherweise nicht vorab veröffentlicht. Sie fließen in die Entscheidungsprozesse ein und werden mit der Vorlage für den Satzungsbeschluss dem zuständigen Gremium in nicht personalisierter Form vorgelegt, welcher sich sodann in öffentlicher Sitzung damit befasst. 3 1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Verfahren Neben dem Umbau des Knotenpunktes 'An der alten Brauerei'/'Liblarer Straße', aufgrund des Ausbaus zur Zweigleisigkeit der Linie 18, soll durch den Bebauungsplan 01.01 "Giesler-Galerie", 1. Änderung (Südliche Grundstücksspitze) das Planungsrecht geschaffen werden, um auf dem Grundstücksteil südlich an die Giesler-Galerie angrenzend eine neue Geschäfts- und Wohnbebauung zu entwickeln. Nach dem Durchlaufen des gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB ist der Bebauungsplan bereits als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen und in Kraft. 2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht 14.12.2015 Der Rat der Stadt Brühl beschließt den Bebauungsplan einschließlich der Begründung als Gestaltungssatzung. [mehr zum Thema: http://www.bruehl.de/leben/aktuell/presseservice/2015/gestaltungssatzung.php ] 4