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Vorlage (BetProt_BP 06.02)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
686 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
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Inhalt der Datei

Beteiligungsprotokoll Bebauungsplan 06.02 'Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße' 1. Verlauf des Beteiligungsprozesses 1.1 Bisherige Entwicklung 1.2 Meinungen und Anregungen 1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Verfahren 2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht 3. Kontakt/ Impressum Beteiligungsverfahren abgeschlossen : Ja Nein <<www. bruehl.de>> Titel / Vorhaben Bebauungsplan 06.02 'Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße' Näheres zur Ausgangslage und der Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte der Vorhabenliste! <<Link>> 1. Verlauf des Beteiligungsprozesses 1.1 Bisherige Entwicklung 11.01. - 22.01.2016: Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Für Bebauungsplanverfahren hat der Gesetzgeber in § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen vorgeschrieben, damit interessierte und betroffene Bürgerinnen und Bürger diese einsehen und sich zu den Planungen äußern können. Entsprechend lagen die Unterlagen in der Zeit vom 11.01.2016 - 22.01.2016 (einschließlich) bei der Stadt Brühl öffentlich aus. [ mehr zum Thema: http://www.bruehl.de/leben/aktuell/presseservice/2016/fruehzeitigebeteiligung.php ] 13.01.2016: Bürgerinformationsveranstaltung Ergänzend zur öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen fand im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung in der Mensa der Badorfer Grundschule eine Bürgerinformation statt 26.08. bis 26.09.2016: Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Die in dem inneren Bereich liegenden Flächen erhielten erstmalig eine Bebauungsmöglichkeit. Mit dem neuen Planungsrecht wurde die Voraussetzung für die Errichtung von ca. 23 Einfamilienhäusern sowie 50 - 60 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern geschaffen. Deshalb lag in der Zeit vom 26.08. bis 26.09.2016 (einschließlich) der Bebauungsplan mit der Planbegründung und den Informationen zu umweltrelevanten Aspekten bei der Stadt Brühl erneut öffentlich aus. Die Auslegungsunterlagen waren auch im Internet einzusehen. [ mehr zum Thema: http://www.bruehl.de/leben/aktuell/presseservice/2016/oeffentl.auslegung-bplan-06.02.php ] 2 1.2 Meinungen und Anregungen Bei Bebauungsplanverfahren werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung und Offenlage eingehenden Anregungen der Bürgerinnen und Bürger üblicherweise nicht vorab veröffentlicht. Sie fließen in die Entscheidungsprozesse ein und werden mit der Vorlage für den Satzungsbeschluss dem zuständigen Gremium in nicht personalisierter Form vorgelegt, welcher sich sodann in öffentlicher Sitzung damit befasst. 3 1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Verfahren Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung durch einen Mix aus Einfamilien - und Mehrfamilienhäusern in aufgelockerter Bauweise analog zum angrenzenden Siedlungsgefüge geschaffen werden. Nach dem das gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beendet ist, soll der Rat den Bebauungsplan als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschließen. Mit der anschließenden Bekanntmachung soll der Bebauungsplan sodann in Kraft treten. 2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht <folgt> 4