Daten
Kommune
Brühl
Größe
677 kB
Datum
22.05.2017
Erstellt
22.11.16, 15:03
Aktualisiert
22.11.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beteiligungsprotokoll
Bebauungsplanverfahren 04.21
Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich Schildgesstraße
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige Entwicklung
1.2 Meinungen und Anregungen
1.3 Vorschlag der Verwaltung zum weiteren
Verfahren
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
3. Kontakt/ Impressum
Beteiligungsverfahren abgeschlossen :
Ja
Nein
<<www. bruehl.de>>
Titel / Vorhaben
Bebauungsplanverfahren 04.21
Soziokulturelles Zentrum und Kita südlich
Schildgesstraße
Näheres zur Ausgangslage und der Rahmenbedingungen
entnehmen Sie bitte der Vorhabenliste!
<<Link>>
1. Verlauf des Beteiligungsprozesses
1.1 Bisherige
Entwicklung
30.06.2016 Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung (PStA) hat
die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen.
Für Bebauungsplanverfahren hat der Gesetzgeber in § 3 Abs.
1 Baugesetzbuch die öffentliche Auslegung der
Planunterlagen vorgeschrieben, damit interessierte und
betroffene Bürgerinnen und Bürger diese einsehen und sich zu
den Planungen äußern können.
Die Offenlage ist für das 2. Quartal 2017 geplant.
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1.2 Meinungen und
Anregungen
Bei Bebauungsplanverfahren werden die im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung und Offenlage eingehenden
Anregungen der Bürgerinnen und Bürger üblicherweise nicht
vorab veröffentlicht.
Sie fließen in die Entscheidungsprozesse ein und werden mit
der Vorlage für den Satzungsbeschluss dem zuständigen
Gremium in nicht personalisierter Form vorgelegt, welcher sich
sodann in öffentlicher Sitzung damit befasst.
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1.3 Vorschlag der
Verwaltung zum
weiteren Verfahren
Neben dem soziokulturellem Zentrum Inter-Cultra soll in dem
Plangebiet der Neubau einer Kindertagesstätte zwischen dem
soziokulturellen Zentrum und dem Bolzplatz entstehen.
Nach dem Durchlaufen des gesetzlich vorgeschriebenen
Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) soll der Rat den Bebauungsplan als
Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschließen.
Mit der anschließenden Bekanntmachung soll der
Bebauungsplan sodann in Kraft treten.
2. Beteiligungsergebnis/Beteiligungsbericht
<folgt>
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